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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7398
VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217 (https://dejure.org/2004,7398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.2004 - 20 N 04.217 (https://dejure.org/2004,7398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 2004 - 20 N 04.217 (https://dejure.org/2004,7398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § ... 47 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; ROG § 3 Nr. 2; ; ROG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; ROG § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1; ; ROG § 7 Abs. 7 Satz 2; ; BayLplG Art. 2 Nr. 8; ; BayLplG Art. 2 Nr. 11; ; BayLplG Art. 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht - Normenkontrolle, Raumordnende Planung, Entwicklungsflächen für Verkehrsflughafen als Ziel, Vorranggebiet, Möglichkeit einer Rechtsverletzung, Adressat der Landesplanung, parzellenscharfe Erfassung, Nutzungsbeschränkungen, einfacher Bebauungsplan, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwägung von Zielen der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung bei der parzellenscharfen Festsetzung eines Vorranggebiets; Privater als Adressat für die Ziele der Raumordnung ; Anforderungen an die Abwägung von Zielen der Raumordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 441
  • BauR 2005, 761 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
    Die Antragsbefugnis allein wegen eines fehlenden Zugriffs auf eine Eigentumsposition zu verneinen, scheidet somit dann aus, wenn der Konkretisierungsgrad der planerischen Zielfestsetzung parzellenscharf Grundstücke erfasst und auf dieser Planungsebene bereits konkrete Festlegungen getroffen werden, die ein negatives Betroffensein in Rechten oder in sonstigen rechtlich geschützten Belangen absehen lässt (BVerwGE 81, 128 zu einem Abfallbeseitigungsplan mit einer konkreten Standortzuweisung; ebenso BVerwGE 115, 17/21 zur unmittelbaren Rechtswirkung von Zielbestimmungen; vgl. auch BayVGH vom 8.12.2003 NUR 2004, 315 zum Ausschluss von Windenergieanlagen).

    § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt die Möglichkeit der Verletzung in einem subjektiven Recht voraus; vom Anwendungsbereich dieser Norm nicht erfasst sind daher hoheitliche Einwirkungen auf bloße Chancen und Hoffnungen, die sich noch nicht zu einem subjektiven Recht verdichtet haben (zum insoweit fehlenden Schutz durch Art. 14 GG, BVerfGE 100, 226/242; BVerwGE 115/17/31).

    Zuerkennt nämlich die Rechtsprechung (BVerwGE 118, 33/45; BVerwGE 115, 17/29) den Zielen der Raumordnung und Landesplanung keinen strikten unabdingbaren Geltungsanspruch, erfahren private Belange im Rahmen einer "nachvollziehenden" Abwägung im Zusammenhang mit § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB gegebenenfalls noch eine zusätzliche Gewichtung.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
    Die weiträumige Sichtweise einer raumordnenden Planung und deren Rahmencharakter berechtigt den Träger der Landesplanung dazu, private Belange - wie die Möglichkeit der baulichen Nutzung bisheriger landwirtschaftlich genutzter Flächen - verallgemeinernd zu unterstellen und gleichsam als typisierte Größe in die Abwägung einzustellen (vgl. zuletzt BVerwGE 118, 33/44).

    Zuerkennt nämlich die Rechtsprechung (BVerwGE 118, 33/45; BVerwGE 115, 17/29) den Zielen der Raumordnung und Landesplanung keinen strikten unabdingbaren Geltungsanspruch, erfahren private Belange im Rahmen einer "nachvollziehenden" Abwägung im Zusammenhang mit § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB gegebenenfalls noch eine zusätzliche Gewichtung.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
    Dazu bedarf es eines hinreichend substanziierten Tatsachenvortrags, der es zumindest als möglich erscheinen lässt, dass der Antragsteller durch die streitige Norm in seinen Rechten verletzt wird (BVerwGE 107, 215/217).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen zu stellen sind, als nach § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwGE 107, 215; BVerwG vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
    Die bisherige ganz überwiegende landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke des Antragstellers ist mit diesem Bebauungsplan (entschädigungslos) "eingefroren" worden (insoweit handelt es sich um eine die Sozialbindung des Art. 14 Abs. 1 GG verwirklichende Inhalts- und Schrankenbestimmung, vgl. BVerwGE 45, 309; BVerwGE 48, 271).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
    § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt die Möglichkeit der Verletzung in einem subjektiven Recht voraus; vom Anwendungsbereich dieser Norm nicht erfasst sind daher hoheitliche Einwirkungen auf bloße Chancen und Hoffnungen, die sich noch nicht zu einem subjektiven Recht verdichtet haben (zum insoweit fehlenden Schutz durch Art. 14 GG, BVerfGE 100, 226/242; BVerwGE 115/17/31).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
    Die bisherige ganz überwiegende landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke des Antragstellers ist mit diesem Bebauungsplan (entschädigungslos) "eingefroren" worden (insoweit handelt es sich um eine die Sozialbindung des Art. 14 Abs. 1 GG verwirklichende Inhalts- und Schrankenbestimmung, vgl. BVerwGE 45, 309; BVerwGE 48, 271).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
    Denn auch die mit der Festlegung eines Vorrangsgebiets verbundene gebietsbezogene Nutzungsbeschränkung greift in keine Eigentumsrechte des Antragstellers ein; vielmehr erweist sich auch eine Vorranggebietsfestlegung der vorliegenden Art als eine (nicht ausgleichspflichtige) Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwGE 94, 1 zu einer die Nutzbarkeit von Grundstücken einschränkenden Naturschutzverordnung).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
    Die Zulässigkeit einer Normenkontrollklage setzt neben deren Statthaftigkeit - die vorliegend nicht in Frage steht, da das Landesentwicklungsprogramm (LEP) in seiner Fortschreibung des Jahres 2003 als Rechtsverordnung ergangen ist, Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayLplG, und sich damit als eine im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erweist (zur Rechtsnatur von Zielen der Raumordnung, vgl. BVerwG vom 20.11.2003 UPR 2004, 179) - auch eine Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) voraus; diese liegt dann vor, wenn der Antragsteller geltend machen kann durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in seinen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
    Je nach dem, ob ein Ziel der Raumordnung eher geringere inhaltliche Dichte aufweist oder durch hohe Aussageschärfe gekennzeichnet ist, entfaltet es schwächere oder stärkere und gegebenenfalls keine Rechtswirkungen (BVerwGE 90, 329/334).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen zu stellen sind, als nach § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwGE 107, 215; BVerwG vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732).
  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung …

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis - …

  • VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612

    Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz Nord mit Zielvorgaben zur …

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 4 C 358/14

    Ein Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsgebieten …

    Der Träger der Landesplanung kann abstrakte Ausschlusskriterien (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 8 C 11412/06 -, NuR 2008, 709) und ein grobmaschiges Raster (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. November 2006 - 3 S 2115/04 -, NuR 2007, 210) zu Grunde legen oder aber typisierende Größen in die Abwägung einstellen (Bayerischer VGH, Urteil vom 17. November 2004 - 20 N 04.217 -, juris ).
  • VG Koblenz, 03.07.2020 - 4 K 907/17

    Klage eines Einwohners gegen Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in …

    So kann der Träger der Landesplanung abstrakte Ausschlusskriterien und ein grobmaschiges Raster zu Grunde legen oder typisierende Größen in seine Planüberlegungen einstellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 8 C 11412/06 -, juris betreffend ROP Westpfalz 2004; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. November 2006 - 3 S 2115/04 -, NuR 2007, 210; BayVGH, Urteil vom 17. November 2004 - 20 N 04.217 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die …

    Eine pauschalierende Berücksichtigung betroffener privater Belange ist daher regelmäßig ausreichend (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 17.11.2004 - 20 N 04.217 -, juris).
  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 117/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer …

    "Der Träger der Landesplanung kann abstrakte Ausschlusskriterien (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 8 C 11412/06 -, NuR 2008, 709) und ein grobmaschiges Raster (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. November 2006 - 3 S 2115/04 -, NuR 2007, 210) zu Grunde legen oder aber typisierende Größen in die Abwägung einstellen (Bayerischer VGH, Urteil vom 17. November 2004 - 20 N 04.217 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12

    Ausweisung eines Eignungsgebietes Windenergie im Regionalen …

    Eine pauschalierende Berücksichtigung betroffener privater Belange ist daher regelmäßig ausreichend (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 17.11.2004 - 20 N 04.217 -, juris).
  • VG München, 05.12.2012 - M 9 K 11.5927

    Klagebefugnis; bergrechtliche Zulassung; Geothermie; Anwendbarkeit des …

    Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beinhaltet nicht bloße Chancen und Hoffnungen (vgl. BayVGH vom 17.11.2004, Az.: 20 N 04.217 RdNr. 24).
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