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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3213
VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240 (https://dejure.org/2022,3213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2022 - 20 NE 22.240 (https://dejure.org/2022,3213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 20 NE 22.240 (https://dejure.org/2022,3213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 28a Abs. 7 Nr. 4, § 28c S. 4; 15. BayIfSMV § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1; SchAusnahmV § 7 S. 1
    Zur verordnungsrechtlichen Regelung des Genesenenstatus

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Genesenenstatus und 2Gplus / 2G - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.01.2022 - 1 BvR 208/22

    Erfolgloser Eilantrag bzgl der Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg über die …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
    Rn. 19 5. Soweit sich der Antrag gegen § 4 15. BayIfSMV richtet, ergibt in der Situation als offen anzusehender Erfolgsaussichten der Hauptsache die gebotene Folgenabwägung zwischen dem betroffenen Schutzgut der freien wirtschaftlichen Betätigung aus Art. 12 Abs. 1 GG und ggf. dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG) sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) mit dem Schutzgut Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG insbesondere im Hinblick auf die weiterhin bestehende Belastung der Kliniken und die Möglichkeit schwerer Krankheitsverläufe insbesondere bei Ungeimpften, dass die von dem Antragsteller dargelegten Folgen jedenfalls derzeit noch hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten müssen (vgl. auch: BVerfG, B. v. 31.1.2022 - 1 BvR 208/22 - BeckRS 2022, 808).
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 20 NE 21.2821

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Eilantrag gegen 2G-Regelung bleibt ohne …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
    Rn. 4 1. Zur Frage der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit von § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV kann auf die Beschlüsse des Senats vom 8. Dezember 2021 (20 NE 21.2821 - juris), 27. Dezember 2021 (20 NE 21.2977 - juris) und vom 17. Januar 2022 (20 NE 22.85 - juris) zu § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV verwiesen werden.
  • VGH Bayern, 27.12.2021 - 20 NE 21.2977

    Beschränkung des Zugangs zu Hochschulen auf Geimpfte und Genesene

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
    Rn. 4 1. Zur Frage der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit von § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV kann auf die Beschlüsse des Senats vom 8. Dezember 2021 (20 NE 21.2821 - juris), 27. Dezember 2021 (20 NE 21.2977 - juris) und vom 17. Januar 2022 (20 NE 22.85 - juris) zu § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV verwiesen werden.
  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 20 NE 21.2946

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Eilantrag gegen 2G plus-Regelung bleibt ohne …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
    Soweit sich der Antrag gegen § 4 Abs. 1 15. BayIfSMV richtet, wird zur Begründung offener Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags auf die Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 2021 (20 NE 21.2946) und vom 28. Dezember 2021 (20 NE 21.2916 - juris) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 17.01.2022 - 20 NE 22.85

    Rechtmäßigkeit der 2G-Regel bei der Nutzung von Schleppliften für Wintersportler

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
    Rn. 4 1. Zur Frage der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit von § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV kann auf die Beschlüsse des Senats vom 8. Dezember 2021 (20 NE 21.2821 - juris), 27. Dezember 2021 (20 NE 21.2977 - juris) und vom 17. Januar 2022 (20 NE 22.85 - juris) zu § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV verwiesen werden.
  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 20 NE 21.2916

    Normenkontrollantrag gegen Corona-Beschränkungen bei Konzertveranstaltungen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
    Soweit sich der Antrag gegen § 4 Abs. 1 15. BayIfSMV richtet, wird zur Begründung offener Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags auf die Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 2021 (20 NE 21.2946) und vom 28. Dezember 2021 (20 NE 21.2916 - juris) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 03.03.2022 - 20 CE 22.536

    Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig

    Zum anderen kann ein entsprechender Wille des Bundesverordnungsgebers, im Falle der Nichtigkeit der Neuregelung solle keine Regelung des Genesenennachweises gelten, nicht angenommen werden, denn dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die personale Reichweite der bewehrten Schutzverordnungen der Länder (vgl. BayVGH, B. v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - BeckRS 2022, 2395 Rn. 17).
  • VG München, 22.02.2022 - M 26a E 22.662

    Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des …

    Nachdem der Verweis allgemein formuliert ist und nicht eine bestimmte Fassung der SchAusnahmV in Bezug nimmt, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass es sich um eine dynamische Verweisung handelt, d. h. um eine Verweisung auf die jeweils aktuell gültige Fassung der SchAusnahmV (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - S. 6).

    Es liegt vielmehr auf der Hand, dass auf die jeweils rechtswirksame Fassung der Verordnung verwiesen werden sollte (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 noch nicht veröffentlicht).

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 20 CE 22.459

    Antrag auf einstweilige Feststellung gegen Normgeber

    Die Verweisung in den von den Antragstellern aufgeführten Normen der 15. BayIfSMV auf die bundesrechtliche Norm des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV hat aber vor allem keinen eigenen landesrechtlichen Regelungscharakter, sondern erschöpft sich in einer Bezugnahme auf eine bundesrechtliche Definition (BayVGH, B.v. 3.2.2022, Az. 20 NE 22.240, nicht veröffentlicht), sodass hier allenfalls ein Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellern und der Bundesrepublik Deutschland bestehen könnte.
  • VG München, 22.02.2022 - M 26a E 22.663

    Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des …

    Nachdem der Verweis allgemein formuliert ist und nicht eine bestimmte Fassung der SchAusnahmV in Bezug nimmt, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass es sich um eine dynamische Verweisung handelt, d. h. um eine Verweisung auf die jeweils aktuell gültige Fassung der SchAusnahmV (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - S. 6).

    Es liegt vielmehr auf der Hand, dass auf die jeweils rechtswirksame Fassung der Verordnung verwiesen werden sollte (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 noch nicht veröffentlicht).

  • VG München, 22.02.2022 - M 26b E 22.730

    Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des …

    Nachdem der Verweis allgemein formuliert ist und nicht eine bestimmte Fassung der SchAusnahmV in Bezug nimmt, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass es sich um eine dynamische Verweisung handelt, d. h. um eine Verweisung auf die jeweils aktuell gültige Fassung der SchAusnahmV (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - S. 6).

    Es liegt vielmehr auf der Hand, dass auf die jeweils rechtswirksame Fassung der Verordnung verwiesen werden sollte (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 noch nicht veröffentlicht).

  • VG Würzburg, 08.03.2022 - W 8 E 22.287

    Erfolgreicher Eilantrag ungeimpfter Personen auf vorläufige Feststellung der …

    Zum anderen kann ein entsprechender Wille des Bundesverordnungsgebers, im Falle der Nichtigkeit der Neuregelung solle keine Regelung des Genesenennachweises gelten, nicht angenommen werden, denn dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die personale Reichweite der bewehrten Schutzverordnungen der Länder (vgl. BayVGH, B. v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - BeckRS 2022, 2395 Rn. 17).".
  • VG Regensburg, 03.03.2022 - RO 5 E 22.256

    Im Eilrechtsschutzverfahren kann die vorläufige Feststellung begehrt werden, dass …

    Zum anderen kann ein entsprechender Wille des Bundesverordnungsgebers, im Falle der Nichtigkeit der Neuregelung solle keine Regelung des Genesenennachweises gelten, nicht angenommen werden, denn dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die personale Reichweite der bewehrten Schutzverordnungen der Länder (vgl. BayVGH, B. v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - BeckRS 2022, 2395 Rn. 17).".
  • VG München, 09.02.2022 - M 26b E 22.447

    Corona-Pandemie, Verfassungswidrigkeit der SchAusnahmV, Antrag auf einstweilige …

    Im Hinblick auf Streitigkeiten, die die Rechtswirksamkeit der Änderung der SchAusnahmV in Bezug auf den Genesenenstatus zum Gegenstand haben, hat der BayVGH dementsprechend ausgeführt, dass es insoweit nicht um Fragen der Unwirksamkeit der Vorschriften der 15. BayIfSMV geht, sondern um eine Auslegungsfrage, die im Verfahren nach § 123 VwGO zu klären ist (Beschluss vom 7.2.2022 - 20 NE 22.240 - Rn .17 noch nicht veröffentlicht).
  • VG Würzburg, 11.02.2022 - W 8 E 22.193

    Genesenennachweis; Genesenenstatus; kein Anspruch auf Ausstellung eines …

    Rn. 35 Aber selbst wenn man von einer Rechts- oder Verfassungswidrigkeit dieser Neuregelung ausgeht - was hier letztlich dahingestellt bleiben kann -, rechtfertigt dies zugunsten des Antragstellers keine andere Beurteilung, weil dann die Vorgängerregelung des § 2 SchAusnahmV in der Fassung vom 8. Mai 2021 gelten würde, wonach ausdrücklich in der Verordnung legaldefiniert worden war, dass der Genesenennachweis zwingend durch eine Labordiagnostik mit Nukleinsäurenachweis, insbesondere PCR-Tests oder weiterer entsprechender Methoden, zu erfolgen hat (…so auch ausdrücklich VG Osnabrück, B.v. 4.2.2022 - 3 B 4/22 - juris Rn. 32 ff.; ebenso BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - unveröffentlicht Rn. 17), weil anzunehmen ist, dass der bayerische Verordnungsgeber in §§ 4 und 5 BayIfSMV auf die jeweils rechtswirksame, also nicht zwingend, aktuelle Fassung der SchAusnahmV verweisen wollte und will.
  • VG Augsburg, 23.02.2022 - Au 9 E 22.394

    Einstweiliger Rechtschutz, unzulässiger Antrag, Feststellungsklage in der …

    Die Verweisung in dem vom Antragsteller aufgeführten § 4 der 15. BayIfSMV auf die bundesrechtlichen Normen der § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV hat aber keinen eigenen landesrechtlichen Regelungscharakter, sondern erschöpft sich in einer Bezugnahme auf eine bundesrechtliche Definition (BayVGH, B.v. 22.2.2022 - 20 CE 22.459 - n.V.; BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - n.V.).
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