Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 28a Abs. 7 Nr. 4, § 28c S. 4; 15. BayIfSMV § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1; SchAusnahmV § 7 S. 1
Zur verordnungsrechtlichen Regelung des Genesenenstatus
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Genesenenstatus und 2Gplus / 2G - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 31.01.2022 - 1 BvR 208/22
Erfolgloser Eilantrag bzgl der Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg über die …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
Rn. 19 5. Soweit sich der Antrag gegen § 4 15. BayIfSMV richtet, ergibt in der Situation als offen anzusehender Erfolgsaussichten der Hauptsache die gebotene Folgenabwägung zwischen dem betroffenen Schutzgut der freien wirtschaftlichen Betätigung aus Art. 12 Abs. 1 GG und ggf. dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG) sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) mit dem Schutzgut Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG insbesondere im Hinblick auf die weiterhin bestehende Belastung der Kliniken und die Möglichkeit schwerer Krankheitsverläufe insbesondere bei Ungeimpften, dass die von dem Antragsteller dargelegten Folgen jedenfalls derzeit noch hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten müssen (vgl. auch: BVerfG, B. v. 31.1.2022 - 1 BvR 208/22 - BeckRS 2022, 808). - VGH Bayern, 08.12.2021 - 20 NE 21.2821
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Eilantrag gegen 2G-Regelung bleibt ohne …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
Rn. 4 1. Zur Frage der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit von § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV kann auf die Beschlüsse des Senats vom 8. Dezember 2021 (20 NE 21.2821 - juris), 27. Dezember 2021 (20 NE 21.2977 - juris) und vom 17. Januar 2022 (20 NE 22.85 - juris) zu § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV verwiesen werden. - VGH Bayern, 27.12.2021 - 20 NE 21.2977
Beschränkung des Zugangs zu Hochschulen auf Geimpfte und Genesene
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
Rn. 4 1. Zur Frage der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit von § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV kann auf die Beschlüsse des Senats vom 8. Dezember 2021 (20 NE 21.2821 - juris), 27. Dezember 2021 (20 NE 21.2977 - juris) und vom 17. Januar 2022 (20 NE 22.85 - juris) zu § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV verwiesen werden.
- VGH Bayern, 21.12.2021 - 20 NE 21.2946
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Eilantrag gegen 2G plus-Regelung bleibt ohne …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
Soweit sich der Antrag gegen § 4 Abs. 1 15. BayIfSMV richtet, wird zur Begründung offener Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags auf die Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 2021 (20 NE 21.2946) und vom 28. Dezember 2021 (20 NE 21.2916 - juris) Bezug genommen. - VGH Bayern, 17.01.2022 - 20 NE 22.85
Rechtmäßigkeit der 2G-Regel bei der Nutzung von Schleppliften für Wintersportler
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
Rn. 4 1. Zur Frage der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit von § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV kann auf die Beschlüsse des Senats vom 8. Dezember 2021 (20 NE 21.2821 - juris), 27. Dezember 2021 (20 NE 21.2977 - juris) und vom 17. Januar 2022 (20 NE 22.85 - juris) zu § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV verwiesen werden. - VGH Bayern, 28.12.2021 - 20 NE 21.2916
Normenkontrollantrag gegen Corona-Beschränkungen bei Konzertveranstaltungen
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 NE 22.240
Soweit sich der Antrag gegen § 4 Abs. 1 15. BayIfSMV richtet, wird zur Begründung offener Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags auf die Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 2021 (20 NE 21.2946) und vom 28. Dezember 2021 (20 NE 21.2916 - juris) Bezug genommen.
- VGH Bayern, 03.03.2022 - 20 CE 22.536
Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig
Zum anderen kann ein entsprechender Wille des Bundesverordnungsgebers, im Falle der Nichtigkeit der Neuregelung solle keine Regelung des Genesenennachweises gelten, nicht angenommen werden, denn dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die personale Reichweite der bewehrten Schutzverordnungen der Länder (vgl. BayVGH, B. v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - BeckRS 2022, 2395 Rn. 17). - VG München, 22.02.2022 - M 26a E 22.662
Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des …
Nachdem der Verweis allgemein formuliert ist und nicht eine bestimmte Fassung der SchAusnahmV in Bezug nimmt, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass es sich um eine dynamische Verweisung handelt, d. h. um eine Verweisung auf die jeweils aktuell gültige Fassung der SchAusnahmV (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - S. 6).Es liegt vielmehr auf der Hand, dass auf die jeweils rechtswirksame Fassung der Verordnung verwiesen werden sollte (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 noch nicht veröffentlicht).
- VGH Bayern, 22.02.2022 - 20 CE 22.459
Antrag auf einstweilige Feststellung gegen Normgeber
Die Verweisung in den von den Antragstellern aufgeführten Normen der 15. BayIfSMV auf die bundesrechtliche Norm des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV hat aber vor allem keinen eigenen landesrechtlichen Regelungscharakter, sondern erschöpft sich in einer Bezugnahme auf eine bundesrechtliche Definition (BayVGH, B.v. 3.2.2022, Az. 20 NE 22.240, nicht veröffentlicht), sodass hier allenfalls ein Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellern und der Bundesrepublik Deutschland bestehen könnte.
- VG München, 22.02.2022 - M 26a E 22.663
Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des …
Nachdem der Verweis allgemein formuliert ist und nicht eine bestimmte Fassung der SchAusnahmV in Bezug nimmt, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass es sich um eine dynamische Verweisung handelt, d. h. um eine Verweisung auf die jeweils aktuell gültige Fassung der SchAusnahmV (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - S. 6).Es liegt vielmehr auf der Hand, dass auf die jeweils rechtswirksame Fassung der Verordnung verwiesen werden sollte (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 noch nicht veröffentlicht).
- VG München, 22.02.2022 - M 26b E 22.730
Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des …
Nachdem der Verweis allgemein formuliert ist und nicht eine bestimmte Fassung der SchAusnahmV in Bezug nimmt, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass es sich um eine dynamische Verweisung handelt, d. h. um eine Verweisung auf die jeweils aktuell gültige Fassung der SchAusnahmV (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - S. 6).Es liegt vielmehr auf der Hand, dass auf die jeweils rechtswirksame Fassung der Verordnung verwiesen werden sollte (BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 noch nicht veröffentlicht).
- VG Würzburg, 08.03.2022 - W 8 E 22.287
Erfolgreicher Eilantrag ungeimpfter Personen auf vorläufige Feststellung der …
Zum anderen kann ein entsprechender Wille des Bundesverordnungsgebers, im Falle der Nichtigkeit der Neuregelung solle keine Regelung des Genesenennachweises gelten, nicht angenommen werden, denn dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die personale Reichweite der bewehrten Schutzverordnungen der Länder (vgl. BayVGH, B. v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - BeckRS 2022, 2395 Rn. 17).". - VG Regensburg, 03.03.2022 - RO 5 E 22.256
Im Eilrechtsschutzverfahren kann die vorläufige Feststellung begehrt werden, dass …
Zum anderen kann ein entsprechender Wille des Bundesverordnungsgebers, im Falle der Nichtigkeit der Neuregelung solle keine Regelung des Genesenennachweises gelten, nicht angenommen werden, denn dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die personale Reichweite der bewehrten Schutzverordnungen der Länder (vgl. BayVGH, B. v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - BeckRS 2022, 2395 Rn. 17).". - VG München, 09.02.2022 - M 26b E 22.447
Corona-Pandemie, Verfassungswidrigkeit der SchAusnahmV, Antrag auf einstweilige …
Im Hinblick auf Streitigkeiten, die die Rechtswirksamkeit der Änderung der SchAusnahmV in Bezug auf den Genesenenstatus zum Gegenstand haben, hat der BayVGH dementsprechend ausgeführt, dass es insoweit nicht um Fragen der Unwirksamkeit der Vorschriften der 15. BayIfSMV geht, sondern um eine Auslegungsfrage, die im Verfahren nach § 123 VwGO zu klären ist (Beschluss vom 7.2.2022 - 20 NE 22.240 - Rn .17 noch nicht veröffentlicht). - VG Würzburg, 11.02.2022 - W 8 E 22.193
Genesenennachweis; Genesenenstatus; kein Anspruch auf Ausstellung eines …
Rn. 35 Aber selbst wenn man von einer Rechts- oder Verfassungswidrigkeit dieser Neuregelung ausgeht - was hier letztlich dahingestellt bleiben kann -, rechtfertigt dies zugunsten des Antragstellers keine andere Beurteilung, weil dann die Vorgängerregelung des § 2 SchAusnahmV in der Fassung vom 8. Mai 2021 gelten würde, wonach ausdrücklich in der Verordnung legaldefiniert worden war, dass der Genesenennachweis zwingend durch eine Labordiagnostik mit Nukleinsäurenachweis, insbesondere PCR-Tests oder weiterer entsprechender Methoden, zu erfolgen hat (…so auch ausdrücklich VG Osnabrück, B.v. 4.2.2022 - 3 B 4/22 - juris Rn. 32 ff.; ebenso BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - unveröffentlicht Rn. 17), weil anzunehmen ist, dass der bayerische Verordnungsgeber in §§ 4 und 5 BayIfSMV auf die jeweils rechtswirksame, also nicht zwingend, aktuelle Fassung der SchAusnahmV verweisen wollte und will. - VG Augsburg, 23.02.2022 - Au 9 E 22.394
Einstweiliger Rechtschutz, unzulässiger Antrag, Feststellungsklage in der …
Die Verweisung in dem vom Antragsteller aufgeführten § 4 der 15. BayIfSMV auf die bundesrechtlichen Normen der § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV hat aber keinen eigenen landesrechtlichen Regelungscharakter, sondern erschöpft sich in einer Bezugnahme auf eine bundesrechtliche Definition (BayVGH, B.v. 22.2.2022 - 20 CE 22.459 - n.V.; BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 NE 22.240 - n.V.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".