Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 296; ; ZPO § 296 a); ; BGB § 986 Abs. 1; ; BGB § 986 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Combit; Verwechselungsgefahr zweier Marken; Verteidigung mit einer allein zu Zwecken der Rechtsverteidigung genommenen Lizenz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Datenverarbeitung; Computerzubehör ; Informationstechnologie; Unternehmenskennzeichen; Marke ; Firmenbestandsteil; Verwechslungsgefahr ; Firmenschlagwort
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 08.04.1999 - 4 O 344/98
- OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 256 (Ls.)
- GRUR-RR 2001, 49
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Es ist schon fraglich, ob diese geringe Zahl für eine Schwächung ausreichen würde (vgl. BGH NJW 99, 360, 361 - Lions).Bei der Prüfung dieser Frage ist davon auszugehen, daß die Zeichenähnlichkeit im Klang, im (Schrift-) Bild oder im Bedeutungs-(Sinn) liegen kann, wobei aber in der Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht ausreicht, um eine Verwechselungsgefahr zu bejahen (BGH NJW 99, 360 Lions; NJW-RR 99, 1645, 1646 - Schlüssel).
Insoweit hat schon das angefochtene Urteil auf den Erfahrungssatz hingewiesen, daß sich der Verkehr bei kombinierten Wort/Bildzeichen eher an dem Wort- als an dem Bildbestandteil orientiert (BGH NJW 99, 360, 362 - Lions), so daß im Kollisionsfall für den Gesamteindruck in der Regel der Wortbestandteil maßgebend ist (…Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14, Rdnr. 365).
- BGH, 18.03.1999 - I ZB 24/96
Schlüssel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Für die speziell markenrechtliche Verwechslungsgefahr (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) gilt seit dem Markengesetz die gleiche Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke (BGH NJW-RR 99, 1645, 1646 - Schlüssel; NJW-RR 99, 1420, 1422 - HONKA, ständige Rechtsprechung seit EuGH NJW 98, 741 - Sabe'l/Puma und NJW 99, 933 - Canon).Bei der Prüfung dieser Frage ist davon auszugehen, daß die Zeichenähnlichkeit im Klang, im (Schrift-) Bild oder im Bedeutungs-(Sinn) liegen kann, wobei aber in der Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht ausreicht, um eine Verwechselungsgefahr zu bejahen (BGH NJW 99, 360 Lions; NJW-RR 99, 1645, 1646 - Schlüssel).
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Wer die Darlegungslast hat, muß die notwendigen Tatsachen auch unabhängig davon vortragen, ob sie eigene Handlungen betreffen oder Gegenstand seiner eigenen Wahrnehmung waren (BGH NJW 1989, 161, 162).
- BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97
Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Die Klägerin hat zu ihrem Besitzstand genügend Tatsachen vorgetragen, die von der Beklagten widerlegt werden könnten bzw. müßten (vgl. etwa BGH NJW-RR 99, 1152, Nr. 53), es fehlt aber auch an einem entsprechenden Beweisantritt. - BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86
"KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Für eine solche reicht nicht die bloße Ermächtigung des Rechtsinhabers, vielmehr kann ein Dritter den kennzeichnungsrechtlichen Unterlassungsanspruch nur dann zulässigerweise in gewillkürter Prozeßstandschaft geltend machen, wenn er aufgrund seiner besonderen Rechtsbeziehungen zum Zeicheninhaber ein schutzwürdiges Interesse an der Verfolgung der beanstandeten Zeichenverletzung hat (BGH NJW-RR 89, 690 - Kronenthaler). - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Für die speziell markenrechtliche Verwechslungsgefahr (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) gilt seit dem Markengesetz die gleiche Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke (BGH NJW-RR 99, 1645, 1646 - Schlüssel; NJW-RR 99, 1420, 1422 - HONKA, ständige Rechtsprechung seit EuGH NJW 98, 741 - Sabe'l/Puma und NJW 99, 933 - Canon). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Für die speziell markenrechtliche Verwechslungsgefahr (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) gilt seit dem Markengesetz die gleiche Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke (BGH NJW-RR 99, 1645, 1646 - Schlüssel; NJW-RR 99, 1420, 1422 - HONKA, ständige Rechtsprechung seit EuGH NJW 98, 741 - Sabe'l/Puma und NJW 99, 933 - Canon). - BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94
"NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Eine derartige Gestaltung wird bei "c" auch nicht durch einen großgeschriebenen Buchstaben in der Mitte des Wortes nahegelegt, wie es etwa bei "N" der Fall war (vgl. BGH NJW 97, 1928). - BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96
Altberliner
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Die Verwechselungsgefahr im Firmenrecht (§ 15 Abs. 2 MarkenG) ergibt sich aus einer Wechselwirkung zwischen dem Bekanntheitsgrad der Klagekennzeichnung, dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien, die eine Berücksichtigung aller insoweit maßgeblichen Umstände erfordert (BGH NJW-RR 99, 1202, 1203 - Altberliner). - BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
"PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99
Der Verkehr nimmt eine Marke in der Regel so auf, wie sie ihm entgegentritt, ohne daß eine analysierende, möglichen Bestandteilen und/oder deren Begriffsbedeutungen nachgehende Betrachtungsweise Platz greift (BGH NJW 95, 1221 - PROTECH). - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
- BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96
"ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr
- BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91
Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber …
- BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98
Übergehen eines Beweisangebots
- OLG Hamm, 11.02.1994 - 20 U 151/93
Selbständiger Handelsvertreter; Epileptische Anfälle; Fahrverbot ; …
- BPatG, 19.04.2021 - 26 W (pat) 524/17 Rn. 54 (3) Da die angesprochenen Verkehrskreise beide Marken als Fantasiebegriffe auffassen, sind die nach den allgemeinen Sprachgepflogenheiten wahrscheinlichen Möglichkeiten der Aussprache zugrunde zu legen (vgl. BGH GRUR 1976, 356, Juris-Tz. 19 - Boxin; GRUR 1962, 241, 242 - Lutin; BPatG 30 W (pat) 502/17 - Jooby/OBI; 28 W (pat) 536/16 - cangoo bikes/KANGAROO BIKE; a. a. O. - DIMESO/dynexan; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 49, 51 - combit/ComIT).
- BPatG, 28.09.2020 - 26 W (pat) 62/14
Markenbeschwerdeverfahren - "KANANA/NANA (Unionsmarke)" - Einrede mangelnder …
Rn. 103 cc) Da auch bei Kunstwörtern nur die nach den allgemeinen Sprachgepflogenheiten wahrscheinlichen Möglichkeiten der Aussprache zugrunde zu legen sind (vgl. BGH GRUR 1976, 356, Juris-Tz. 19 - Boxin; GRUR 1962, 241, 242 - Lutin; BPatG 30 W (pat) 502/17 - Jooby/OBI; 28 W (pat) 536/16 - cangoo bikes/KANGAROO BIKE; a. a. O. - DIMESO/dynexan; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 49, 51 - combit/ComIT), überwiegen, ausgehend von der maßgeblichen Betonung der beiden Vergleichsmarken auf der zweiten Silbe, die Übereinstimmungen. - OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18
Unterlassungsansprüche aufgrund des Namensschutzes politischer Parteien
Allerdings eröffnet diese Rechtsprechung einem Verletzer nicht die Möglichkeit, sich mit einer Lizenz an einem noch älteren Zeichen zu verteidigen, die er allein zu Zwecken der Rechtsverteidigung genommen hat (OLG Düsseldorf, 20 U 61/99, Urteil vom 14.03.2000, Rn. 45 ff.;… Martinek in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 12 BGB Rn. 62).
- OLG Stuttgart, 11.04.2024 - 2 U 172/22
Unterlassung der Verwendung des Zeichens für Bekleidungsartikel wegen …
Denn eine Berechtigung durch den Lizenzvertrag gem. § 986 Abs. 1 BGB analog setzt voraus, dass der Dritte, von dem der Verletzer seine Berechtigung ableitet, seinerseits einen Unterlassungsanspruch gegen den Kläger hat (BGH, Urteil vom 13. Juli 1956 - I ZR 75/54 = GRUR 1957, 34, 35 - Hadef; Urteil vom 3. November 1994 - I ZR 71/92 = GRUR 1995, 117, 120 - NEUTREX; Urteil vom 21. April 1994 - I ZR 22/92 = GRUR 1994, 652, 653 - Virion; Urteil vom 18. März 1993 - I ZR 178/91 = GRUR 1993, 574, 576 - Decker; Urteil vom 28. Februar 2002 - I ZR 177/99 = GRUR 2002, 967, 970 - Hotel Adlon; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.3.2000 - 20 U 61/99 = GRUR-RR 2001, 49, 52;… Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 148/04 = GRUR 2008, 160, Rn. 18, beck-online - CORDARONE;… Mielke, in: Kur/v. Bomhard/Albrecht, BeckOK MarkenR, 34. Ed. 1.7.2023, § 14 MarkenG, Rn. 30;… A. Nordemann, in: Ingerl/Rohnke/Nordemann, MarkenG, 4. Aufl. 2023, § 14 MarkenG, Rn. 39). - OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17
Namensschutz einer politischen Partei
Allerdings eröffnet diese Rechtsprechung einem Verletzer nicht die Möglichkeit, sich mit einer Lizenz an einem noch älteren Zeichen zu verteidigen, die er allein zu Zwecken der Rechtsverteidigung genommen hat (OLG Düsseldorf, 20 U 61/99, Urteil vom 14.03.2000, Rn. 45 ff.;… Martinek in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 12 BGB Rn. 62). - BPatG, 21.04.2004 - 29 W (pat) 95/02 Bloße Anklänge, an den Einsatzbereich können gegebenenfalls sogar die Einprägsamkeit eines Zeichens erhöhen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2001, 49 ff - combit).
- BPatG, 19.07.2004 - 30 W (pat) 140/03 Der weiteren Entscheidung OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2001, 49 - Combit/ComIT) lag ebenfalls eine nicht vergleichbare Fallgestaltung zugrunde.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.06.2000 - 20 U 61/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AUB § 15; ; VVG § 6
- rechtsportal.de
AUB § 15; VVG § 6
Beantwortung von Fragen nach einem nicht erinnerten Vorunfall - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arzt; Versicherungsnehmer; Früherer Unfall; Fehlende Erinnerung; Falsche Angaben
Verfahrensgang
- LG Essen, 11.11.1998 - 16 O 250/98
- OLG Hamm, 31.05.2000 - 20 U 61/99
- OLG Hamm, 28.06.2000 - 20 U 61/99
Papierfundstellen
- VersR 2001, 709
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92
Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2000 - 20 U 61/99
Die Anwort soll gewährleisten, daß der Versicherer in die Lage versetzt wird, die sachgemäßen Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen (BGH VersR 93, 828; 69, 267 (268)). - BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81
Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für …
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2000 - 20 U 61/99
Liegt eine objektive Verletzung der Auskunftsobliegenheit des VN vor, ist dieser dafür beweisbelastet, daß die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht (§ 6 Abs. 3 VVG BGH vom 13.4.1983 - IV a ZR 163/81 = VersR 83, 674 unter V). - BGH, 08.01.1969 - IV ZR 530/68
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2000 - 20 U 61/99
Die Anwort soll gewährleisten, daß der Versicherer in die Lage versetzt wird, die sachgemäßen Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen (BGH VersR 93, 828; 69, 267 (268)). - OLG Frankfurt, 03.12.1981 - 9 U 8/81
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2000 - 20 U 61/99
Die Obliegenheit zum "sorgfältigen Ausfüllen" erfordert zutreffende und vollständige Angaben (OLG Frankfurt, VersR 83, 390).
- LG Arnsberg, 21.08.2003 - 1 O 119/03
Leistungen aus einer Invaliditätsversicherung wegen eines Knalltraumas mit …
Rn. 20 Die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers erschöpft sich gerade nicht in der formalistischen Beantwortung des Wortlauts der gestellten Frage; in welchem Umfang Auskunft zu erteilen ist, ergibt sich aus dem Sinn der Frage, die Antwort soll gewährleisten, daß der Versicherer in der M versetzt wird, die sachgemäßen Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen (vgl. BGH VersR 1993, 828, OLG Hamm VersR 2001, 709 (710)).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 31.05.2000 - 20 U 61/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 11.11.1998 - 16 O 250/98
- OLG Hamm, 31.05.2000 - 20 U 61/99
- OLG Hamm, 28.06.2000 - 20 U 61/99
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