Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.05.2014 - I-20 U 84/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach Widerruf durch den Versicherungsnehmer; Abschluss eines Versicherungsvertrags nach dem Policenmodell; Vereinbarkeit des Policenmodells mit europäischem Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.03.2012 - 26 O 367/11
- OLG Köln, 02.05.2014 - I-20 U 84/12
- BGH, 27.04.2016 - IV ZR 223/14
- OLG Köln, 26.08.2016 - 20 U 84/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (32)
- EuGH, 19.12.2013 - C-209/12
Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Rn. 19 Der Senat hat das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 16. Juli 2012 ausgesetzt bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-209/12.Die Anwendung dieser Norm scheitert nicht daran, dass sie nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 19. Dezember 2013 (C-209/12, VersR 2014, 225) mit Art. 15 Abs. 1 der Zweiten Richtlinie 90/619/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 79/267/EWG in der durch die Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. November 1992 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 31 der Richtlinie 92/96 nicht im Einklang steht.
Insoweit hat die Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Sache C-209/12 (…dort Rz. 69) ausgeführt, wenn das mit den einschlägigen Richtlinien verfolgte Ziel nicht durch Auslegung erreicht werden könne, müsse das nationale Recht "gegebenenfalls unangewendet bleiben".
Rn. 42 Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.
- BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12
Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Diese gesetzgeberischen Erwägungen reichen nach Auffassung des Senats als Grundlage für eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung (sei es in der Weise, dass § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG für den Bereich der Lebensversicherung generell nicht anzuwenden ist [so OLG Celle, aaO], oder jedenfalls [in Analogie zu §§ 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG, 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG] ein Widerspruch dann nicht mehr möglich ist, wenn der Vertrag bereits beiderseits vollständig abgewickelt wurde, vgl. BGH, VersR 2013, 1513 zu § 8 Abs. 4 VVG in der Fassung bis 1994) nicht aus.Rn. 50 Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn der Vertrag beiderseits vollständig abgewickelt ist (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint erwägenswert, bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung.
- BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11
Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Sinn und Zweck der Informationspflicht in Art. 31 Abs. 1 der Richtlinie 92/96/EWG mögen - wie der BGH erwogen hat (VersR 2012, 608) - eine Auslegung rechtfertigen, dass ein Vertrag nicht ohne Information und Belehrung des Versicherungsnehmers zustande kommen darf.Rn. 42 Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.
- BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04
Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Der Bundesgerichtshof hat im Anwendungsbereich des HWiG - vorgegeben durch 2 Vorabentscheidungen des EuGH (NJW 2005, 3551 und 3555) - allerdings entschieden, dass die nach diesem Gesetz verlangte Widerrufsbelehrung eine echte Rechtspflicht darstellt, deren Verletzung bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch führen kann (BGHZ 169, 109, 120; BGH, VersR 2008, 1544).Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt insoweit nicht (so ausdrücklich BGHZ 169, 109 ff., Tz. 43).
- BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06
Nichtannahmebeschluss: Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Eine solche Sichtweise ist geboten, weil die richterliche Rechtsfortbildung nur dazu dient, Lücken zu schließen und Wertungswidersprüche aufzulösen; demgegenüber ist es dem Gericht verwehrt, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen und seine eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen durchzusetzen (vgl. BVerfG, NJW 2012, 669).Die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung oder Rechtsfortbildung findet ihre Schranke im Grundsatz der Rechtssicherheit und darf daher nicht als Grundlage für eine richterliche Rechtsfortbildung contra legem dienen (vgl. EuGH Slg 2009, I-6653; BVerfG, NJW 2012, 669).
- OLG Celle, 27.02.2014 - 8 U 192/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einem Vertrag über eine …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Hierbei geht der Senat davon aus, dass die Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs gleichermaßen für die Bestimmungen in Artt. 34, 35 der Richtlinie 2002/83/EG vom 5. November 2002 gelten, die die vorstehenden Richtlinien mit Wirkung vom 19. Dezember 2002 ersetzt hat (so auch OLG Celle, Urt. v. 27. Februar 2014 - 8 U 192/13 -).Entgegen der Auffassung des OLG Celle (Urt. v. 27. Februar 2014 - 8 U 192/13 - ebenso Brand, VersR 2014, 269, 273/274) kann aber auch bei einem umfangreichen Gesetzgebungsvorhaben wie dem Gesetz vom 21. Juli 1994 der allgemeine Wille, europarechtliche Vorgaben umzusetzen, nicht als Grundlage für eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung jeder einzelnen Norm des Gesetzes dienen.
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
Kücükdeveci - Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Die hierzu in Bezug genommene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 19.1.2010 - C-555/07, NJW 2010, 427) betraf aber einen Sonderfall, der dadurch gekennzeichnet war, dass die dort maßgebende Vorschrift nicht alleine gegen Richtlinienrecht, sondern gegen einen allgemeinen Rechtsgrundsatz des europäischen Primärrechts (nämlich das Verbot der Altersdiskriminierung) verstieß (…vgl. Brand, aaO, S. 274). - BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10
Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung mag auch der Kapitalanlage dienen; zumindest in etwa gleichwertig wird aber in aller Regel die Absicherung des Todesfallrisikos bezweckt (BGH, VersR 2012, 1149, Rz. 23). - BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11
Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Um eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung contra legem würde es sich aber handeln, wenn sie eine nationale Norm betrifft, deren Einführung auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers beruht (vgl. BGH, NJW 2012, 2571), ohne dass hinreichende Anhaltspunkte für dessen Willen zu europarechtskonformem Handeln erkennbar sind. - BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06
Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Der Bundesgerichtshof hat im Anwendungsbereich des HWiG - vorgegeben durch 2 Vorabentscheidungen des EuGH (NJW 2005, 3551 und 3555) - allerdings entschieden, dass die nach diesem Gesetz verlangte Widerrufsbelehrung eine echte Rechtspflicht darstellt, deren Verletzung bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch führen kann (BGHZ 169, 109, 120; BGH, VersR 2008, 1544). - BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit …
- BGH, 29.11.2011 - XI ZR 220/10
Darlehensvertrag: Berücksichtigung der Restschuldversicherungskosten bei Prüfung …
- EuGH, 25.10.2005 - C-350/03
DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …
- BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10
Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …
- OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10
Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell, …
- EuGH, 16.07.2009 - C-12/08
Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und …
- OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03
Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im …
- OLG München, 20.06.2013 - 14 U 103/13
Europarechtskonformität der Befirstung des Widerrufsrechts gemäß § 5a Abs. 1 , 2 …
- OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11
Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?
- OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09
Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht
- OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00
Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages - …
- OLG München, 20.09.2012 - 14 U 1511/12
Lebensversicherung: Vereinbarkeit des befristeten Widerrufsrechts mit …
- OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11
Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG; …
- OLG München, 10.10.2013 - 14 U 1804/13
Beendigung eines Rentenversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell …
- EFTA-Gerichtshof, 13.06.2013 - E-11/12
Beatrix Koch, Dipl. Kfm. Lothar Hummel and Stefan Müller v Swiss Life …
- OLG Stuttgart, 16.07.2012 - 7 U 54/12
Lebensversicherung: Notwendigkeit der Vorlage des sog. Policenmodells zur …
- OLG Celle, 07.01.2014 - 8 U 198/13
Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a VVG nach vollständiger …
- BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08
Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch …
- BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein …
- BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht
- BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12
Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger …
- LG Köln, 28.03.2012 - 26 O 367/11
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines rückwirkend ausgesprochenen Widerrufs …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.08.2016 - I-20 U 84/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; VVG a.F. § 5a
Höhe des Rückgewähranspruchs nach Widerspruch gegen das Zustandekommen eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung - Wolters Kluwer
Höhe des Rückgewähranspruchs nach Widerspruch gegen das Zustandekommen eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.03.2012 - 26 O 367/11
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
- BGH, 27.04.2016 - IV ZR 223/14
- OLG Köln, 26.08.2016 - I-20 U 84/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.04.2016 - IV ZR 223/14
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 20 U 84/12
Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens IV ZR 223/14 haben der Kläger 84% und die Beklagte 16% zu tragen.Auf die zugelassene Revision hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung mit Urteil vom 27. April 2016 - IV ZR 223/14 - aufgehoben.
Das hat der Bundesgerichtshof für das vorliegende Verfahren durch Urteil vom 28. April 2016 - IV ZR 223/14 - mit für den Senat bindender Wirkung (§ 563 Abs. 2 ZPO) entschieden.
- BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 20 U 84/12
Abschluss- und Verwaltungskosten sind hingegen von dem Prämienrückforderungsanspruch nicht in Abzug zu bringen (vgl. BGH, VersR 2015, 1101 und 1104).Dies steht indes nach Auffassung des Senats nicht im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht auf den Prämienrückzahlungsanspruch des Versicherungsnehmers anzurechnen sind (BGH, VersR 2015, 1101 und 1104).
- KG, 13.02.2015 - 6 U 179/13
Private Lebens- und Rentenversicherung im Altfall: Wertersatz- und …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 20 U 84/12
Rn. 44 Die Beklagte meint im Anschluss an eine Entscheidung des KG (VersR 2015, 1107), die Abschluss- und Verwaltungskosten seien zwar nicht auf den Prämienrückzahlungsanspruch, wohl aber auf die gezogenen Nutzungen (hier auf die mit 700, 33 EUR und 248, 38 EUR angegebenen Fondsgewinne) anzurechnen.Rn. 52 Der Senat lässt die Revision zugunsten der Beklagten zu, soweit von der Entscheidung des KG (VersR 2015, 1107) abgewichen wird.
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 20 U 84/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…aaO; grundlegend BGH, VersR 2014, 817) darf im Rahmen einer gemeinschaftsrechtlich geforderten rechtsfortbildenden Auslegung einer nationalen Norm bei der Regelung der Rechtsfolgen des Widerspruchs nach nationalem Recht ein vernünftiger Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den Beteiligten hergestellt werden. - BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 20 U 84/12
Rn. 34 9.269,63 EUR (Rückerstattungsanspruch unter Abzug der Risikoanteile) - 5.684,09 EUR (tatsächlich ausgekehrter Rückkaufswert) - 242, 83 EUR (jetzt der Höhe nach unstreitige Nachzahlung) - 1.589,78 EUR (Policendarlehen) - 185, 44 EUR (Kapitalertragssteuer, zur Abzugsfähigkeit s. BGH, VersR 2015, 1104) - 10, 19 (Solidaritätszuschlag) = 1.557,30 EUR. - BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 20 U 84/12
Rn. 40 Bei den hier gegebenen fondsgebundenen Lebensversicherungen stehen dem Kläger zwar die mit der Anlage der Sparanteile in Fonds erzielten Gewinne als tatsächlich gezogene Nutzungen zu; diese sind dem Kläger jedoch schon mit der Auskehrung der Rückkaufswerte zugeflossen (s. BGH, Urt. v. 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, Rz. 27). - BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15
Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 20 U 84/12
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 - und - 1 BvR 2231/15 -). - LG Köln, 28.03.2012 - 26 O 367/11
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines rückwirkend ausgesprochenen Widerrufs …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 20 U 84/12
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. März 2012 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 367/11 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert. - BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2231/15
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2016 - 20 U 84/12
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 - und - 1 BvR 2231/15 -).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 84/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.02.2012 - 3 O 293/11
- OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 84/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.12.2012 - IV ZR 110/10
Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als …
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 84/12
Rn. 30 Der erkennende Senat stellte in zwei Parallelverfahren durch Entscheidung vom 17.03.2010 (20 U 44/09, BGH, IV ZR 111/10; 20 U 45/09, BGH IV ZR 110/10) fest, dass die Entscheidungsgrundlage für den Beschluss vom 16.04.2002 fehlerhaft war, da bei der Berechnung der Deckungslücke gemäß der Satzung der Klägerin weder Beträge für beitragsfrei Versicherte ohne erfüllte Wartezeit noch soziale Komponenten hätten zugrunde gelegt werden dürfen.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Entscheidungen des Senats vom 17.03.2010 (20 U 45/09, 20 U 44/09 -juris-) und auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 05.12.20012 (IV ZR 110/10, IV ZR 111/10- juris-) Bezug genommen.
Gleichzeitig vertrat die Klägerin zu damaligen Zeitpunkt aber noch, wie sich aus dem durchgeführten Revisionsverfahren im Verfahren 20 U 49/09 (IV ZR 110/10) aber auch aus den Einlassungen der Klägerin im vorliegenden Verfahren ergibt, vehement die Auffassung, dass die ursprünglich berechnete Deckungslücke zutreffend sei.
- OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 45/09
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Sanierungsgeldes und eines Beitragszuschusses …
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 84/12
Rn. 30 Der erkennende Senat stellte in zwei Parallelverfahren durch Entscheidung vom 17.03.2010 (20 U 44/09, BGH, IV ZR 111/10; 20 U 45/09, BGH IV ZR 110/10) fest, dass die Entscheidungsgrundlage für den Beschluss vom 16.04.2002 fehlerhaft war, da bei der Berechnung der Deckungslücke gemäß der Satzung der Klägerin weder Beträge für beitragsfrei Versicherte ohne erfüllte Wartezeit noch soziale Komponenten hätten zugrunde gelegt werden dürfen.Rn. 83 Im Hinblick auf den Beschluss des Verwaltungsrates vom 16.04.2002, die Höhe des zu erhebenden Sanierungsgeldes ab dem 1. Januar 2002 auf 0, 75% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts festzusetzen, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17.03.2010, 20 U 45/09 ausgeführt, dass dieser Beschluss auf einer unzutreffenden Berechnung der - durch die Erhebung des Sanierungsgeld zu schließenden - Deckungslücke durch den verantwortlichen Aktuar beruhte.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Entscheidungen des Senats vom 17.03.2010 (20 U 45/09, 20 U 44/09 -juris-) und auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 05.12.20012 (IV ZR 110/10, IV ZR 111/10- juris-) Bezug genommen.
- BGH, 05.12.2012 - IV ZR 111/10
Wirksamkeit einer Entscheidung des Verwaltungsrats einer rechtlich …
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 84/12
Rn. 30 Der erkennende Senat stellte in zwei Parallelverfahren durch Entscheidung vom 17.03.2010 (20 U 44/09, BGH, IV ZR 111/10; 20 U 45/09, BGH IV ZR 110/10) fest, dass die Entscheidungsgrundlage für den Beschluss vom 16.04.2002 fehlerhaft war, da bei der Berechnung der Deckungslücke gemäß der Satzung der Klägerin weder Beträge für beitragsfrei Versicherte ohne erfüllte Wartezeit noch soziale Komponenten hätten zugrunde gelegt werden dürfen.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Entscheidungen des Senats vom 17.03.2010 (20 U 45/09, 20 U 44/09 -juris-) und auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 05.12.20012 (IV ZR 110/10, IV ZR 111/10- juris-) Bezug genommen.
- OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 44/09
Anspruch einer Zusatzversorgungskasse gegen den Arbeitgeber auf Zahlung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 84/12
Rn. 30 Der erkennende Senat stellte in zwei Parallelverfahren durch Entscheidung vom 17.03.2010 (20 U 44/09, BGH, IV ZR 111/10; 20 U 45/09, BGH IV ZR 110/10) fest, dass die Entscheidungsgrundlage für den Beschluss vom 16.04.2002 fehlerhaft war, da bei der Berechnung der Deckungslücke gemäß der Satzung der Klägerin weder Beträge für beitragsfrei Versicherte ohne erfüllte Wartezeit noch soziale Komponenten hätten zugrunde gelegt werden dürfen.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Entscheidungen des Senats vom 17.03.2010 (20 U 45/09, 20 U 44/09 -juris-) und auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 05.12.20012 (IV ZR 110/10, IV ZR 111/10- juris-) Bezug genommen.
- BGH, 13.03.2013 - IV ZR 110/11
Wohngebäudeversicherung: Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 84/12
(vgl. BGH, IV ZR 110/11, IV ZR 111/11-iuris-) Dies gilt im Hinblick auf die nicht hinreichend konkrete Festlegung der Zahlungspflichten, insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen und die zu erwartende Höhe dieser Zahlungen auch im Hinblick auf die geänderte Fassung des § 64 KZVKS.
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