Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Zeugenbefragung zur Testierfähigkeit; Beurteilung der Testierfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wetzlar - 5 VI B 72/90
- LG Limburg, 25.11.1993 - 7 T 79/92
- OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1159
- FamRZ 1996, 970
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (14)
- BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Sie ist zwar ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit ( §§ 104 ff. BGB ), gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt ( § 2229 BGB ; Tgl. BayObLG FamRZ 1994, 593/594), Sie erfordert auch, daß der Testierende frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter handeln kann (BGH FamRZ 1958, 127; OLG Hamm OLGZ 1989, 271/273; BayObLG FamRZ 1994, 593/594; OLG Köln NJW-RR 1994, 396 [OLG Köln 20.12.1993 - 2 Wx 36/93] = ErbPrax 1994, 232; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt in 20 W 275/94 vom 21.06.1994 und 20 W 107/94 vom 05.09.1995 ).Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG FamRZ 1994, 593 ).
Die Nachprüfung kann sich nur darauf erstrecken, ob das Beschwerdegericht den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Tatsachen- und Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), nicht gegen Denkgesetze oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze verstoßen, keinen Rechtsbegriff verkannt und auch im übrigen nicht das Gesetz verletzt hat (OLG Hamm OLGZ 1989, 271; BayObLG NJW 1992, 248; BayObLG FamRZ 1994, 593 , Keidel/Kontze aaO § 27 Rn. 42).
Da der Feststellungslast für die Testierunfähigkeit erst dann Bedeutung zukommt, wenn nach dem Ermittlungsergebnis Zweifel verbleiben, das Gericht also weder von der Testierfähigkeit noch von der Testierunfähigkeit des Erblassers überzeugt ist, müssen zunächst die Aufklärungsmöglichkeiten in gebotenem Umfang ausgeschöpft werden (BayObLGZ 1979, 256/261 = FamRZ 1980, 505 Ls; BayObLG FamRZ 1994, 593 ; OLG Hamm OLGZ 1989, 271/275).
Diese Fragen hätten geklärt werden können durch ergänzende Anhörung der Ärzte ... und ... und durch Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2), die nicht deshalb ausscheidet, weil diese beiden am vorliegenden Verfahren beteiligt sind (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593/594;… Keidel/Amelung aaO § 12 Rn. 104).
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Die an keine Frist gebundenen weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) sind formgerecht eingelegt worden (§ 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 PGG) und nach § 27 Abs. 1 PGG mit dem Ziel der Wiedererteilung des nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung vom Nachlaßgericht eingezogenen Teilerbscheins vom 13.08.1991 statthaft ( BGHZ 40, 54 - NJW 1963, 1972; BayOb LG Rpfleger 1988, 366/367;… Keidel/Winkler PGG Teil A 13. Aufl. § 84 Rn. 20;… Palandt/Edenhofer BGB 54. Aufl. § 2361 Rn. 14).Dafür genügt es, wenn nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen ( §§ 2361 Abs. 3 BGB , 12 FGG ) die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist ( BGHZ 40, 54 = aaO; BayObLG FamRZ 1988, 1099 = Rpfleger 1988, 413).
Die Ermittlungen sind aber so weit auszudehnen, bis der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist ( BGHZ 40, 54/57 = aaO;… BayObLGZ 1979, 256/262 = aaO;… Keidel/Amelung aaO § 12 Rn. 86, 87).
- BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Da der Feststellungslast für die Testierunfähigkeit erst dann Bedeutung zukommt, wenn nach dem Ermittlungsergebnis Zweifel verbleiben, das Gericht also weder von der Testierfähigkeit noch von der Testierunfähigkeit des Erblassers überzeugt ist, müssen zunächst die Aufklärungsmöglichkeiten in gebotenem Umfang ausgeschöpft werden (BayObLGZ 1979, 256/261 = FamRZ 1980, 505 Ls; BayObLG FamRZ 1994, 593 ; OLG Hamm OLGZ 1989, 271/275).Die Ermittlungen sind aber so weit auszudehnen, bis der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (… BGHZ 40, 54/57 = aaO; BayObLGZ 1979, 256/262 = aaO;… Keidel/Amelung aaO § 12 Rn. 86, 87).
Es hat jedoch in seine Erwägungen nicht den Umstand einbezogen, daß es sich bei dem Urkundsnotar um einen medizinischen Laien handelt, dessen Feststellungen allein schon aus diesem Grunde angesichts des Inhalts der ärztlichen Bescheinigungen des ... vom 18.11.1991 und 30.06.1992 und des ... vom 29.06.1992 und 02.11.1992 kein besonderes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. dazu BayObLGZ 1979, 256/263 = aaO).
- OLG Hamm, 13.03.1989 - 15 W 40/89
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Sie ist zwar ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit ( §§ 104 ff. BGB ), gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt ( § 2229 BGB ; Tgl. BayObLG FamRZ 1994, 593/594), Sie erfordert auch, daß der Testierende frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter handeln kann (BGH FamRZ 1958, 127; OLG Hamm OLGZ 1989, 271/273; BayObLG FamRZ 1994, 593/594; OLG Köln NJW-RR 1994, 396 [OLG Köln 20.12.1993 - 2 Wx 36/93] = ErbPrax 1994, 232; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt in 20 W 275/94 vom 21.06.1994 und 20 W 107/94 vom 05.09.1995 ).Die Nachprüfung kann sich nur darauf erstrecken, ob das Beschwerdegericht den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Tatsachen- und Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), nicht gegen Denkgesetze oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze verstoßen, keinen Rechtsbegriff verkannt und auch im übrigen nicht das Gesetz verletzt hat (OLG Hamm OLGZ 1989, 271; BayObLG NJW 1992, 248;… BayObLG FamRZ 1994, 593 , Keidel/Kontze aaO § 27 Rn. 42).
Da der Feststellungslast für die Testierunfähigkeit erst dann Bedeutung zukommt, wenn nach dem Ermittlungsergebnis Zweifel verbleiben, das Gericht also weder von der Testierfähigkeit noch von der Testierunfähigkeit des Erblassers überzeugt ist, müssen zunächst die Aufklärungsmöglichkeiten in gebotenem Umfang ausgeschöpft werden (BayObLGZ 1979, 256/261 = FamRZ 1980, 505 Ls; BayObLG FamRZ 1994, 593 ; OLG Hamm OLGZ 1989, 271/275).
- OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93
Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Sie ist zwar ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit ( §§ 104 ff. BGB ), gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt ( § 2229 BGB ; Tgl. BayObLG FamRZ 1994, 593/594), Sie erfordert auch, daß der Testierende frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter handeln kann (BGH FamRZ 1958, 127; OLG Hamm OLGZ 1989, 271/273; BayObLG FamRZ 1994, 593/594; OLG Köln NJW-RR 1994, 396 [OLG Köln 20.12.1993 - 2 Wx 36/93] = ErbPrax 1994, 232; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt in 20 W 275/94 vom 21.06.1994 und 20 W 107/94 vom 05.09.1995 ).Da die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen, als nicht die Testierunfähigkeit zur vollen Gewißheit des Gerichts feststeht (…BayObLG FamRZ 1988, 1099 = aaO; OLG Köln NJW-RR 1994, 396 = aaO;… Palandt/Edenhofer aaO § 2229 Rn. 13).
- BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Dafür genügt es, wenn nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen ( §§ 2361 Abs. 3 BGB , 12 FGG ) die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (… BGHZ 40, 54 = aaO; BayObLG FamRZ 1988, 1099 = Rpfleger 1988, 413).Da die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen, als nicht die Testierunfähigkeit zur vollen Gewißheit des Gerichts feststeht (BayObLG FamRZ 1988, 1099 = aaO;… OLG Köln NJW-RR 1994, 396 = aaO;… Palandt/Edenhofer aaO § 2229 Rn. 13).
- BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Sie ist zwar ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit ( §§ 104 ff. BGB ), gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt ( § 2229 BGB ; Tgl. BayObLG FamRZ 1994, 593/594), Sie erfordert auch, daß der Testierende frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter handeln kann (BGH FamRZ 1958, 127; OLG Hamm OLGZ 1989, 271/273; BayObLG FamRZ 1994, 593/594; OLG Köln NJW-RR 1994, 396 [OLG Köln 20.12.1993 - 2 Wx 36/93] = ErbPrax 1994, 232; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt in 20 W 275/94 vom 21.06.1994 und 20 W 107/94 vom 05.09.1995 ). - BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Bei nicht behebbaren Zweifeln muß von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLGZ 1982, 309/312). - BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90
Testierfähigkeit bei Vorliegen einer geistigen Störung; Vorliegen einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Die Nachprüfung kann sich nur darauf erstrecken, ob das Beschwerdegericht den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Tatsachen- und Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), nicht gegen Denkgesetze oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze verstoßen, keinen Rechtsbegriff verkannt und auch im übrigen nicht das Gesetz verletzt hat (OLG Hamm OLGZ 1989, 271; BayObLG NJW 1992, 248;… BayObLG FamRZ 1994, 593 , Keidel/Kontze aaO § 27 Rn. 42). - OLG Frankfurt, 05.09.1995 - 20 W 107/94
Testierfähigkeit - Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenbereich …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Sie ist zwar ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit ( §§ 104 ff. BGB ), gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt ( § 2229 BGB ; Tgl. BayObLG FamRZ 1994, 593/594), Sie erfordert auch, daß der Testierende frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter handeln kann (BGH FamRZ 1958, 127; OLG Hamm OLGZ 1989, 271/273; BayObLG FamRZ 1994, 593/594; OLG Köln NJW-RR 1994, 396 [OLG Köln 20.12.1993 - 2 Wx 36/93] = ErbPrax 1994, 232; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt in 20 W 275/94 vom 21.06.1994 und 20 W 107/94 vom 05.09.1995 ). - BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91
Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung; …
- BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 70.77
Voraussetzungen für die erneute Förderung einer weiteren Ausbildung - Anspruch …
- BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94
Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers; …
- BayObLG, 18.05.1988 - BReg. 1a Z 14/88
Einziehung eines Erbscheins ; Auslegung eines Testaments; Anwendung deutschen …
- OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur …
Rn. 46 Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung des Testaments zugunsten der Beteiligten zu 1 am 12. Oktober 2010) gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. Hamm OLGZ 1989, 271; Frankfurt NJW-RR 1996, 1159;… Palandt-Weidlich BGB 70. Auflage 2011 § 2229 Rdz. 11).Bei verbleibenden unbehebbaren Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten (Frankfurt NJW-RR 1996, 1159) trifft im FamFG-Verfahren die Feststellungslast den, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (KG NJW 2001, 903; Thüringer OLG NJW-RR 2005, 1247).
- OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel …
Ist aber der positive Nachweis fehlender Testierfähigkeit nicht zu erbringen, hat es nach den Regeln der Feststellungslast beim Regelfall, nämlich ihrem Vorliegen, zu verbleiben (…Palandt/Weidlich § 2229 Rn. 11;… Palandt/Ellenberger § 104 Rn. 8; aus der Rechtspr. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; OLG München - 3. Zivilsenat - FGPrax 2009, 221/223 für Vorsorgevollmacht). - OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13
Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des …
Rn. 29 Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung des Testaments zugunsten der Beteiligten zu 3 am 04. Mai 2011) gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. Hamm OLGZ 1989, 271; Frankfurt NJW-RR 1996, 1159;… Palandt-Weidlich BGB 71. Auflage 2012 § 2229 Rdz. 11).
- OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03
Testamentserrichtung: Testierunfähigkeit einer Erblasserin wegen einer …
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellungen des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob es Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgebenden Sachverhalt ausgeforscht (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; FamRZ 2001, 55f.; 2000, 701, 702; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871; 1996, 1159).Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870f.; 1996, 1159).
Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht trifft das Gericht nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159).
- KG, 02.06.2017 - 6 W 95/16
Erbscheinserteilungsverfahren: Anfechtung des Testaments durch den …
Rn. 36 Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei der Erblasserin gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen der Erblasserin aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 3 Wx 273/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 38; OLG Hamm OLGZ 1989, 271; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159). - OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit …
Nach seinem so gebildeten Urteil muß der Testierende frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter handeln können (BGH FamRZ 1958, 127; OLG Hamm OLGZ 1989, 271/273; BayObLG FamRZ 1994, 593/594; BayObLGZ 1995, 383 = NJW-RR 1996, 457 = FamRZ 1996, 566; OLG Köln NJW-RR 1994, 396 [OLG Köln 20.12.1993 - 2 Wx 36/93] = ErbPrax 1994, 232; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt in 20 W 144/94 vom 15.11.1995 = FamRZ 1996, 970 = NJW-RR 1996, 1159 [OLG Frankfurt am Main 15.11.1995 - 20 W 144/94] = OLG-Rp 1996, 117 und in 20 W 409/94 vom 19.02.1997 = FamRZ 1997, 1306 = NJWE-FER 1998, 15 = OLG-Rp 1997, 128).Verbleiben trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten (Senat in FamRZ 1996, 970 = aaO) nicht behebbare Zweifel, so muß von der Testierfähigkeit aus gegangen werden (…BayObLG 1982, 309/312 = aaO; BayObLG ZEV 1996, 390/391 mit Anm. Jerschke;… Palandt/Edenhofer aaO § 2229 Rz. 16).
- OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers
Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierunfähigkeit ausgegangen werden (…Palandt, a.a.O.; BayOblG, NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt, OLGReport 1998, 84; NJW-RR 1996, 1159;… OLG Celle, a.a.O.).Ob ein bestimmtes Krankheitsbild und damit einhergehenden Verhaltensweisen die Annahme der Störung der Geistestätigkeit und der Testierunfähigkeit rechtfertigt, kann üblicherweise nur durch das Gutachten eines fachkundigen ärztlichen Sachverständigen - in der Regel eines Psychiaters - festgestellt werden (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1984, 1003; NJW 1996, 918, 919; ZEV 2010, 364; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159 f.; OLG Düsseldorf, ZErb 2001, 29 - Juris Rdziff. 37).
Bestehen nach dem Parteivorbringen im Rechtsstreit Anhaltspunkte für konkrete auffällige Verhaltensweisen des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung - insbesondere solche, die darauf hindeuten könnten, dass der Erblasser wegen krankheitsbedingter Störungen seiner Geistestätigkeit nicht in der Lage gewesen sein könnte, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Willenserklärungen einzusehen und unbeeinflusst nach dieser Einsicht zu handeln - ist das befasste Gericht zur Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des tatsächlichen angesiedelten Voraussetzungen des Testierunfähigkeit verpflichtet, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären; es hat sich sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu verschaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 159 - Juris-RZ 38; OLG Hamm, OLGZ 1998, 271; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159).
- OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 371/13
Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Feststellungsurteil
Dabei kann dahinstehen, ob das Nachlassgericht zur Feststellung der Testierunfähigkeit der Erblasserin bei Errichtung des Testaments am 19.08.2010 alle nach § 26 FamFG, § 2229 Abs. 4 BGB erforderlichen Ermittlungen durchgeführt hat und ob es dabei insbesondere auf ein fachärztliches Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit der Erblasserin ausnahmsweise verzichten konnte, dessen Einholung bei bestehenden Zweifeln an der Testierfähigkeit regelmäßig erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 10. Oktober 2013 Az. 3 Wx 116/13, Rn. 25; Senat, Beschluss vom 15.11.1995, Az. 20 W 144/94, Rn. 26; jeweils zitiert nach juris). - BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98
Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als …
Ein Verstoß gegen die Ermittlungspflicht liegt daher nicht vor (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 566/568; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159). - OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich …
Rn. 16 Ist der positive Nachweis fehlender Testierfähigkeit nicht zu erbringen, hat es nach den Regeln der Feststellungslast beim Regelfall, nämlich ihrem Vorliegen, zu verbleiben (…Palandt/Weidlich § 2229 Rn. 11;… Palandt/Ellenberger § 104 Rn. 8; aus der Rechtspr. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; OLG München - 3. Zivilsenat - FGPrax 2009, 221/223 für Vorsorgevollmacht). - OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14
Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers …
- OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 3 Wx 116/13
Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Nachlassgericht bei behaupteter …
- OLG Hamm, 20.05.2003 - 15 W 393/01
Testierfähigkeit eines wegen Geistesschwäche entmündigten Erblassers
- OLG Hamm, 16.03.2026 - 10 W 122/25
Erbschein; Amtsermittlung; Feststellungslast; Testierfähigkeit
- OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit …
- OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Entwurf eines Berliner Testaments; Umdeutung des Willens des Erblassers; …
- OLG Düsseldorf, 14.08.2000 - 9 U 60/00
Widerlegung von Zweifeln an der Testierfähigkeit; Bindungswirkung einer …
- LG Berlin, 17.04.2008 - 83 T 50/07
Einziehung eines Erbscheins: Nichtaufklärbarkeit der Umstände der Erteilung des …
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