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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30559
OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22 (https://dejure.org/2022,30559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2022 - 20 W 17/22 (https://dejure.org/2022,30559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2022 - 20 W 17/22 (https://dejure.org/2022,30559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 GBO, § 19 GBO, § 22 GBO, § 29 GBO, § 883 BGB
    Löschung einer Vormerkung, die einen aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückauflassung besichert

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchrechtliche Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung einer Vormerkung, die einen aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückauflassung besichert

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Löschung einer einen nicht vererblichen oder übertragbaren Anspruch auf Rückauflassung sichernden Vormerkung

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.12.2007, Az. V ZR 21/07, hier zitiert nach juris) bestehe jedoch die Möglichkeit eines "Aufladens" der Vormerkung durch gesonderte Bewilligung.

    (b) Auch eine bereits erloschene Auflassungsvormerkung kann nämlich - worauf die Rechtspflegerin des Grundbuchamts in der Nichtabhilfeentscheidung zutreffend abgestellt hat - durch erneute materiell-rechtliche Bewilligung auch ohne Grundbuchberichtigung bzw. inhaltsgleiche Neueintragung zur Sicherung eines weiteren Anspruchs erneut verwendet ( "aufgeladen" ) werden (vgl. BGH, Urteile vom 26.11.1999, V ZR 432/98 und vom 07.12.2007, Az. V ZR 21/07, beide zitiert nach juris).

    Die Aufgabe des Grundbuchs, eine eindeutige, klare und vollständige Aussage über vergangene und gegenwärtige Rechtsverhältnisse zu machen, steht dem nicht entgegen, weil der Eintritt einer Bedingung, von der das Entstehen des Anspruchs oder dessen Fälligkeit abhängig ist, dem Grundbuch nicht zu entnehmen ist (BGH, Urteil vom 07.12.2007, Az. V ZR 21/07, zitiert nach juris, Tz. 16).

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
    Begrenzt ist die Verwendung der Auflassungsvormerkung, wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 03.05.2012(Az. V ZB 258/11, zitiert nach juris Tz. 18) klargestellt hat, allerdings dadurch, dass wegen der Akzessorietät der Vormerkung der neue Anspruch mit der Eintragung deckungsgleich (kongruent) sein muss, also die nachfolgende (materiell-rechtliche) Bewilligung der vorhandenen Eintragung inhaltlich entsprechen muss.
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
    Es kann deshalb nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung des unmittelbar Betroffenen hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26.09.2013, Az. V ZB 152/12, Tz. 6; und vom 13.10.2016, Az. V ZB 98/15, Tz. 5; vgl. auch die Nachweise bei: Senat, Beschlüsse vom 07.07.2010, Az. 20 W 349/09, Tz. 14 und vom 20.02.2002, Az. 20 W 54/12, Tz. 12; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
    (b) Auch eine bereits erloschene Auflassungsvormerkung kann nämlich - worauf die Rechtspflegerin des Grundbuchamts in der Nichtabhilfeentscheidung zutreffend abgestellt hat - durch erneute materiell-rechtliche Bewilligung auch ohne Grundbuchberichtigung bzw. inhaltsgleiche Neueintragung zur Sicherung eines weiteren Anspruchs erneut verwendet ( "aufgeladen" ) werden (vgl. BGH, Urteile vom 26.11.1999, V ZR 432/98 und vom 07.12.2007, Az. V ZR 21/07, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
    Es kann deshalb nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung des unmittelbar Betroffenen hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26.09.2013, Az. V ZB 152/12, Tz. 6; und vom 13.10.2016, Az. V ZB 98/15, Tz. 5; vgl. auch die Nachweise bei: Senat, Beschlüsse vom 07.07.2010, Az. 20 W 349/09, Tz. 14 und vom 20.02.2002, Az. 20 W 54/12, Tz. 12; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
    bb) § 22 Abs. 1 S. 1 GBO gilt nicht nur für dingliche Rechte, sondern auch entsprechend für die schwächere Vormerkungsberechtigung, der das Gesetz Wirkungen beigelegt hat, die denjenigen des dinglichen Rechts ähnlich sind (OLG Hamm, Beschluss vom 03.09.2013, Az. I-15 W 344/12, zitiert nach juris, Tz. 4 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 126/11

    Grundbuch: Anwendbarkeit des § 23 GBO auf die Löschung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
    Lediglich ganz entfernte Möglichkeiten brauchen nicht widerlegt zu werden (Senat, Beschluss vom 13.04.2011, Az. 20 W 126/11, juris Rz. 9;… Demharter, GBO, 32. Aufl., § 22 GBO, Rz. 37 m. w. N;… Holzer in BeckOK GBO, a. a. O., § 22 GBO, Rz. 60 m. w. N.).
  • OLG München, 11.04.2011 - 34 Wx 160/11

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
    Eine anfechtbare Zwischenverfügung liegt in Abgrenzung zu bloßen Vorbescheiden oder Hinweisen regelmäßig vor, wenn dem Antragsteller gegenüber eine Bestimmung ergeht, in einer angemessenen Frist ein aufgezeigtes Eintragungshindernis zu beseitigen (OLG München, Beschluss vom 11.04.2011, Az. 34 Wx 160/11, zitiert nach juris Tz. 7 m. w. N.).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 90/01

    Grundbuchverfahren: Beseitigung des Eintragungshindernisses im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
    Für den Geschäftswert einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist von Bedeutung, welche Schwierigkeit die Behebung des Eintragungshindernisses macht und mit welchem Aufwand sie verbunden ist (BayObLG, Beschluss vom 17.10.2001, Az. 2Z BR 90/01, zitiert nach juris Tz. 12).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 20 W 349/09

    Grundbuch: Auslegung einer Auflassung/Eintragsbewilligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
    Es kann deshalb nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung des unmittelbar Betroffenen hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26.09.2013, Az. V ZB 152/12, Tz. 6; und vom 13.10.2016, Az. V ZB 98/15, Tz. 5; vgl. auch die Nachweise bei: Senat, Beschlüsse vom 07.07.2010, Az. 20 W 349/09, Tz. 14 und vom 20.02.2002, Az. 20 W 54/12, Tz. 12; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 16.04.2024 - 20 W 23/24

    Rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums durch eine (noch) nicht im …

    Abzustellen war insoweit auf die voraussichtlichen Kosten, die für die Beseitigung des in der Zwischenverfügung aufgezeigten Hindernisses mit den dort bezeichneten Mitteln voraussichtlich anfallen werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2022 - 20 W 17/22 -, juris Rn. 50), im Streitfall also auf den mit der Eintragung der Beteiligten zu 1 und 2 im Gesellschaftsregister und die nachfolgende Änderung im Grundbuch verbundenen Aufwand; diesen hat der Senat pro Gesellschaft mit EUR 500,- bemessen.
  • OLG Dresden, 10.06.2024 - 17 W 345/24

    Eintragung der Gesellschaft im Gesellschaftsregister als Voraussetzung für jede …

    Abzustellen war insoweit auf die voraussichtlichen Kosten, die für die Beseitigung der in der Zwischenverfügung aufgezeigten Hindernisse mit den dort bezeichneten Mitteln voraussichtlich anfallen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2022 - 20 W 17/22, zitiert nach juris, Rdn. 50).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2024 - 20 W 65/24

    Zeitpunkt des Eintritts der Bindungswirkung entsprechend § 878 BGB bei der …

    Denn Entscheidung im Sinne der Norm ist auch eine Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 S. 1 GBO (vgl. Senat, Beschluss vom 30.03.2022, Az. 20 W 17/22 , Tz. 23 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022, Az. 19 W 64/21, Tz. 28, beide zitiert nach juris), mit welcher das Grundbuchamt unter Fristsetzung die Behebung eines der beantragten Eintragung entgegenstehenden Hindernisses ermöglicht.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2023 - 20 W 196/22

    Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung Nacherbenvermerk

    Auch eine Zwischenverfügung ist eine Entscheidung im Sinne des § 71 Abs. 1 GBO (Senat v. 30.03.2022 - 20 W 17/22, Juris-Rn. 23; OLG München FGPrax 2022, 201, 202;… OLG Karlsruhe v. 07.09.2022 - 19 W 64/21, Juris-Rn. 28).
  • OLG Celle, 14.05.2024 - 20 W 33/24

    Siegelung des Negativattests

    Abzustellen war insoweit auf die voraussichtlichen Kosten, die für die Beseitigung des in der Zwischenverfügung aufgezeigten Hindernisses mit den dort bezeichneten Mitteln voraussichtlich anfallen werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2022 - 20 W 17/22); diese hat der Senat mit Euro 100,- bemessen.
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