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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27682
OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09 (https://dejure.org/2009,27682)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2009 - 20 W 315/09 (https://dejure.org/2009,27682)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 20 W 315/09 (https://dejure.org/2009,27682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 GBO, § 71 GBO, § 112 InsO, § 119 InsO
    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung einer Dienstbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung einer Dienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 151/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das anzuwendende Recht für eine Amtsberichtigung im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
    Der vereinzelt vertretenen Auffassung, jede Instanz sei bereits ein selbständiges gerichtliches Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG, so dass sich das Verfahren für eine ab dem 01.09.2009 eingelegte Beschwerde ohnehin nach neuem Recht richte, selbst wenn das Verfahren in erster Instanz vor dem 01.09.2009 begonnen habe, kann dabei aber nicht gefolgt werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschlüsse vom 21.10.2009, 2 W 151/09 und 2 W 152/09; OLG Düsseldorf ZfIR 2009, 756, je zitiert nach juris; OLG Köln FGPrax 2009, 240, 241).

    Darauf mag für dieses Verfahren abgestellt werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.10.2009, 2 W 151/09; zum Vereinsregister: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2009, 8 W 445/09, je zitiert nach juris), das jedoch mit den am 16.09.2009 erfolgten Löschungen abgeschlossen war.

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 15 W 276/09

    Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens bei beschränkter Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
    Vielmehr stellt dieses Verfahren ein Amtsverfahren dar, das zwar mittelbar zu einer sachlichen Überprüfung der vorgenommenen Löschung führt, dabei jedoch sowohl hinsichtlich des sachlichen Prüfungsumfangs als auch hinsichtlich des anzuwendenden Amtsermittlungsgrundsatzes eigenständigen Regeln folgt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2009, 15 W 276/09, BeckRS 2009, 29531).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05

    Zur Anfechtbarkeit eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
    Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen würden, welche Folgen die Anfechtung hätte (vgl. BGH ZIP 2008, 1028) und ob diese Erklärung im vorliegenden Grundbuchverfahren wirksam hätte abgegeben werden können, kann diese hier schon deshalb nicht mehr berücksichtigt werden, weil nach den obigen Ausführungen zu II. 1. bei der hier maßgeblichen Frage, ob zu beachtende Rechtsnormen nicht richtig angewendet worden sind, nur auf den Zeitpunkt der Löschung abgestellt werden darf.
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 181/87

    Sicherung einer Getränkebezugsverpflichtung durch eine Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
    Dass die beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten lediglich unter einer Bedingung begründet wurden, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (BGH NJW-RR 1989, 519; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02

    Grundbucheintragung von Sicherungshypotheken wegen Gerichtskosten: Behandlung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
    Dies gilt trotz § 74 GBO auch im Beschwerdeverfahren (…Demharter, a.a.O., § 53 Rz. 23; Senat FGPrax 2003, 197).
  • BayObLG, 26.03.1998 - 2Z BR 46/98

    Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf Grund einer auflösend bedingten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
    Dies ändert vorliegend aber nichts daran, dass die beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten dennoch nur bedingt - und nicht etwa unbedingt - entstanden sind, weil Einigung und Eintragung jedenfalls übereinstimmen (…Meikel/Böttcher, a.a.O., Vor GBV Rz. 188; BayObLG NJW-RR 1998, 1025).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 3 Wx 187/09

    Gerichtliche Zuständigkeiten nach Inkrafttreten des FamFG in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
    Der vereinzelt vertretenen Auffassung, jede Instanz sei bereits ein selbständiges gerichtliches Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG, so dass sich das Verfahren für eine ab dem 01.09.2009 eingelegte Beschwerde ohnehin nach neuem Recht richte, selbst wenn das Verfahren in erster Instanz vor dem 01.09.2009 begonnen habe, kann dabei aber nicht gefolgt werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschlüsse vom 21.10.2009, 2 W 151/09 und 2 W 152/09; OLG Düsseldorf ZfIR 2009, 756, je zitiert nach juris; OLG Köln FGPrax 2009, 240, 241).
  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
    Eine Eintragung in diesem Sinn kann auch eine Löschung sein (…Meikel/Streck, a.a.O., § 53 Rz. 7; BayObLG Rpfleger 1987, 101).
  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 152/09

    Anwendbares Recht nach Inkrafttreten der FGG-Reform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
    Der vereinzelt vertretenen Auffassung, jede Instanz sei bereits ein selbständiges gerichtliches Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG, so dass sich das Verfahren für eine ab dem 01.09.2009 eingelegte Beschwerde ohnehin nach neuem Recht richte, selbst wenn das Verfahren in erster Instanz vor dem 01.09.2009 begonnen habe, kann dabei aber nicht gefolgt werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschlüsse vom 21.10.2009, 2 W 151/09 und 2 W 152/09; OLG Düsseldorf ZfIR 2009, 756, je zitiert nach juris; OLG Köln FGPrax 2009, 240, 241).
  • OLG Köln, 11.09.2009 - 2 Wx 76/09

    Anwendbares Recht im Grundbuchverfahren in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
    Der vereinzelt vertretenen Auffassung, jede Instanz sei bereits ein selbständiges gerichtliches Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG, so dass sich das Verfahren für eine ab dem 01.09.2009 eingelegte Beschwerde ohnehin nach neuem Recht richte, selbst wenn das Verfahren in erster Instanz vor dem 01.09.2009 begonnen habe, kann dabei aber nicht gefolgt werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschlüsse vom 21.10.2009, 2 W 151/09 und 2 W 152/09; OLG Düsseldorf ZfIR 2009, 756, je zitiert nach juris; OLG Köln FGPrax 2009, 240, 241).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2009 - 8 W 445/09

    Vereinsregistersache: Zuständiges Beschwerdegericht in einem …

  • OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13

    Reichweite postmortale Vollmacht

    Die Ablehnung einer Anregung, einen Amtswiderspruch einzutragen, ist grundsätzlich mit der Beschwerde anfechtbar (…vgl. Demharter, GBO, 28. Aufl., § 53 Rz. 32;… § 71 Rz. 26; Senat, Beschluss vom 14.12.2009, 20 W 315/09, zitiert nach juris).

    Es muss ein Widerspruch zwischen Grundbuchinhalt und wirklicher Rechtslage vorliegen, wobei nur eine ursprüngliche, also von Anfang an bestehende Unrichtigkeit des Grundbuchs die Eintragung eines Amtswiderspruchs begründet (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 14.12.2009, 20 W 315/09, zitiert nach juris).

    Dabei muss die Gesetzesverletzung feststehen, die Unrichtigkeit des Grundbuchs dagegen nur glaubhaft sein (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 14.12.2009, 20 W 315/09, zitiert nach juris).

  • OLG München, 11.01.2013 - 34 Wx 244/12

    Grundbuchkosten: Geschäftswert einer Mieterdienstbarkeit

    Soweit die Beschwerde auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (vom 14.12.2009, 20 W 315/09, bei juris) Bezug nimmt, handelt es sich dort um die Bewertung eines anderen Vorgangs auf der Grundlage von § 131 Abs. 4 und § 30 Abs. 1 KostO.
  • OLG Frankfurt, 11.08.2011 - 20 W 277/11

    Grundbuch: Bestimmtheit der Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem …

    Die Anregung zur Amtslöschung ist aber erst am 20.05.2011 bei Gericht eingegangen, so dass in entsprechender Anwendung von Art. 111 Satz 2 FGG-RG die GBO in der geänderten Fassung Anwendung findet (Senat, Beschluss vom 14.10.2009 -20 W 315/09- im Anschluss an Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.10.2009 -15 W 276/09- Rpfleger 2010, 67= FGPrax 2009, 283).
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