Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.01.2015

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48665
OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,48665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,48665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,48665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,48665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 KatFGebWEinfG, § 3 KatFGebWEinfG, § 5 GNotKG, § 34 GNotKG, § 132 GNotKG, § 32 KostO
    Ansatz der Katasterfortschreibungsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Ansatzes der Katasterfortschreibungsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz der Katasterfortschreibungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Ansatzes der Katasterfortschreibungsgebühr

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14
    Ausgehend von der beschriebenen Gesetzessystematik erscheint dem Senat die Gesetzesfassung in Ansehung der genannten Verweisung in § 3 Abs. 1 zu einem Teil des dort geregelten Gebührentatbestandes auch vor dem Hintergrund noch ausreichend klar und hinnehmbar, dass Verweisungsnormen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz grundsätzlich hinreichend erkennen lassen müssen, welche Vorschriften im Einzelnen gelten und in welchen Fällen sie eingreifen (vgl. dazu etwa BVerfGE 92, 191, 197 [BVerfG 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92] ; BVerfGE 120, 274, 317 ff.; vgl. zu sog. dynamischen Verweisungen auch BVerfGE 47, 285 ff. - zur KostO - BVerfGE 78, 32, 35).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92

    Personalienangabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14
    Ausgehend von der beschriebenen Gesetzessystematik erscheint dem Senat die Gesetzesfassung in Ansehung der genannten Verweisung in § 3 Abs. 1 zu einem Teil des dort geregelten Gebührentatbestandes auch vor dem Hintergrund noch ausreichend klar und hinnehmbar, dass Verweisungsnormen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz grundsätzlich hinreichend erkennen lassen müssen, welche Vorschriften im Einzelnen gelten und in welchen Fällen sie eingreifen (vgl. dazu etwa BVerfGE 92, 191, 197 [BVerfG 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92] ; BVerfGE 120, 274, 317 ff.; vgl. zu sog. dynamischen Verweisungen auch BVerfGE 47, 285 ff. - zur KostO - BVerfGE 78, 32, 35).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14
    Ausgehend von der beschriebenen Gesetzessystematik erscheint dem Senat die Gesetzesfassung in Ansehung der genannten Verweisung in § 3 Abs. 1 zu einem Teil des dort geregelten Gebührentatbestandes auch vor dem Hintergrund noch ausreichend klar und hinnehmbar, dass Verweisungsnormen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz grundsätzlich hinreichend erkennen lassen müssen, welche Vorschriften im Einzelnen gelten und in welchen Fällen sie eingreifen (vgl. dazu etwa BVerfGE 92, 191, 197 [BVerfG 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92] ; BVerfGE 120, 274, 317 ff.; vgl. zu sog. dynamischen Verweisungen auch BVerfGE 47, 285 ff. - zur KostO - BVerfGE 78, 32, 35).
  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14
    Ausgehend von der beschriebenen Gesetzessystematik erscheint dem Senat die Gesetzesfassung in Ansehung der genannten Verweisung in § 3 Abs. 1 zu einem Teil des dort geregelten Gebührentatbestandes auch vor dem Hintergrund noch ausreichend klar und hinnehmbar, dass Verweisungsnormen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz grundsätzlich hinreichend erkennen lassen müssen, welche Vorschriften im Einzelnen gelten und in welchen Fällen sie eingreifen (vgl. dazu etwa BVerfGE 92, 191, 197 [BVerfG 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92] ; BVerfGE 120, 274, 317 ff.; vgl. zu sog. dynamischen Verweisungen auch BVerfGE 47, 285 ff. - zur KostO - BVerfGE 78, 32, 35).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 20 W 102/25

    Erhebung einer Katasterfortschreibungsgebühr in Hessen bei Eintragung des …

    Der Ansatz der Katasterfortschreibungsgebühr, die sich in Hessen nach dem hessischen Gesetz über die Wiedereinführung der Kataserfortschreibungsgebühren (KatGebWEinfG) vom 10.1.1946 (Hess. GVBl. S 88), zuletzt geändert durch Art. 13 des Siebten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften vom 27. September 2012 (Hess. GVBl. S. 290), richtet, bleibt auch mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten des GNotKG weiterhin gerechtfertigt (Festhalten an: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.5.2015 - 20 W 72/14 ).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 21.05.2015, 20 W 72/14 , juris Tz. 7 ), ist diese Gebühr nach dem Inkrafttreten des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) weiterhin zu erheben, auch soweit die Vorschriften des KatGebWEinfG noch auf die Kostenordnung (KostO) verweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1192
OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,1192)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,1192)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,1192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis …

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14
    Allerdings wäre - die Wirksamkeit des Widerrufs unterstellt - der Vertrag nach bereicherungsrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln, wobei die gegenseitigen Forderungen (der Beklagten stünde in diesem Fall ein Anspruch auf Rückerstattung des Rückkaufswerts aus ungerechtfertigter Bereicherung zu) saldiert werden (vgl. BGHZ 72, 252; Lorenz, JuS 2015, 109 ff.).
  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 116/14

    Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwertbemessung bei einer …

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14
    Die Anwendung dieser Bestimmung scheitert nicht daran, dass eine Anrechnung von Nutzungen dort nicht vorgesehen ist, denn vorliegend wird der Anspruch aus § 818 Abs. 1 BGB in Form eines Prozentsatzes von den eingezahlten Beiträgen berechnet und ist damit als Zinsforderung zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2014 - IV ZR 116/14 - m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 273/99

    Berücksichtigung von Nebenforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14
    Rn. 3 Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwerts ist zwar im Ansatz zu berücksichtigen, dass die vom Kläger als Anspruch auf Ersatz tatsächlich gezogener Nutzungen (§ 818 Abs. 1 BGB)  aus den der Beklagten überlassenen Versicherungsbeiträgen geltend gemachte Zinsforderung eine den Streitwert nicht erhöhende Nebenforderung im Sinne von § 43 Abs. 1 GKG darstellt (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1015).
  • OLG Celle, 27.02.2014 - 8 U 192/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einem Vertrag über eine …

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14
    Rn. 4 Entgegen der vom Landgericht Köln und auch vom OLG Celle (NJW-RR 2014, 993) vertretenen Auffassung ist der von der Beklagten ausgekehrte Rückkaufswert in Anwendung des Rechtsgedankens des § 367 Abs. 1 BGB allerdings in erster Linie auf die Zinsforderung anzurechnen.
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2017 - 12 U 75/17

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe gezahlter Lebensversicherungsprämien …

    Rn. 3 Soweit im Saldo Nutzungen enthalten sind, die als Nebenforderung geltend gemacht werden, bleiben diese gemäß § 4 ZPO beim Streitwert außer Betracht (Senat, Beschluss vom 23.03.2015, 12 W 6/15 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2015, 20 W 72/14 - juris Rn. 4 ff.; OLG Celle…, Urteil vom 27.02.2014, 8 U 192/13 - juris Rn. 68).

    Grundsätzlich denkbar ist eine Anrechnung vorrangig auf die zurückzugewährenden Prämien mit der Folge, dass hierauf entfallende Nutzungen zu selbstständigen Forderungen werden und den Streitwert gemäß § 4 Abs. 1 ZPO erhöhen (so Senat…, Beschluss vom 23.03.2015, a. a. O.), eine Anrechnung vorrangig auf die Nutzungen mit der Folge, dass sich insoweit die Hauptforderung auf Prämienrückgewähr und damit der Streitwert nicht reduziert (so OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2015, a. a. O.), oder eine verhältnismäßige Anrechnung des ausgezahlten Rückkaufswertes auf die Hauptforderung und auf die Nebenforderung (so OLG Celle…, Urteil vom 27.02.2014, a. a. O.).

  • OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 3 W 21/16

    Streitwert einer Klage auf Rückzahlung einer Kapitalanlage nebst entgangenen …

    Es ist nämlich allgemein anerkannt, dass ein Zinsanspruch nicht dadurch zur Hauptforderung wird, dass er ausgerechnet und im Klageantrag mit der Hauptforderung zu einem Betrag zusammengefasst wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 15.02.2000 - XI ZR 273/99, juris-Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2015 - 20 W 72/14, juris-Rn. 2; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 23.03.2015 - 12 W 6/15, 12 U 188/14, juris-Rn. 6).
  • OLG Köln, 07.12.2018 - 20 U 76/18
    Zur den Grundlagen der Streitwertberechnung wird auf den Senatsbeschluss vom 28. Januar 2015 (20 W 72/14, juris) Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht