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Gerichts- und Notarkostengesetz
| Kapitel 4 - Schluss- und Übergangsvorschriften (§§ 132 - 136) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Gerichts- und Notarkostengesetz (https://dejure.org/gesetze/GNotKG/__paste_norm__.html)
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§ 132Verhältnis zu anderen Gesetzen
§ 133Bekanntmachung von Neufassungen
§ 134Übergangsvorschrift
§ 135Sonderregelung für Baden-Württemberg
§ 136Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechts-
modernisierungsgesetz § 137Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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modernisierungsgesetz § 137Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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Rechtsprechung zu § 132 GNotKG
Entscheidung zu § 132 GNotKG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14
Ansatz der Katasterfortschreibungsgebühr