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   VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648   

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https://dejure.org/2016,42833
VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 (https://dejure.org/2016,42833)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 (https://dejure.org/2016,42833)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2016 - 21 ZB 15.648 (https://dejure.org/2016,42833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO § 153a StPO § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG § 45 Abs. 2 S. 1 WaffG § 32 StGB § 241 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwingender Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Zuverlässigkeit; Missbräuchliche Verwendung von Waffen oder Munition; Heranziehung der gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren für die Beurteilung der ...

  • rewis.io

    Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entzug des Jagdscheins - Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf; Jagdrecht; Waffenrecht; Nötigung; Bedrohung

  • rechtsportal.de

    Zwingender Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Zuverlässigkeit; Missbräuchliche Verwendung von Waffen oder Munition; Heranziehung der gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren für die Beurteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Erlaubnis und strafrechtliches Ermittlungsverfahren - Passt das zusammen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648
    Allerdings verlangt § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht, die Berufung wegen eines Fehlers zuzulassen, der für den Ausgang des Berufungsverfahrens und damit für das Ergebnis des Prozesses mit Sicherheit bedeutungslos bleiben wird (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -juris Rn. 19).

    Den Verwaltungsbehörden und Gerichten ist es jedoch nicht verwehrt, die im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sich daraus - wie hier - hinreichende Schlussfolgerungen für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ergeben (vgl. BVerfG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 24).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648
    Zwar träfe diese Auffassung nicht zu, weil mit einer Einstellung nach § 153a StPO keine Entscheidung darüber getroffen wird, ob der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat oder nicht, und die Unschuldsvermutung verlangt, dass dem Beschuldigten in einem justizförmig geordneten Verfahren Tat und Schuld nachgewiesen werden müssen (vgl. BVerfG, B.v. 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 - juris Rn. 19; Diemer in Hannich, Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 153a Rn. 11).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648
    Ausreichend ist angesichts des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes, dass - wie hier - eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648
    Die bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG jeweils vorzunehmende Prognose hat sich an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30.13 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648
    Den Verwaltungsbehörden und Gerichten ist es jedoch nicht verwehrt, die im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sich daraus - wie hier - hinreichende Schlussfolgerungen für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ergeben (vgl. BVerfG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648
    Es besteht keine dahingehende Lebenserfahrung und kein entsprechender Rechtssatz, dass erst ab einer weiteren missbräuchlichen Verwendung von Waffen eine negative Zukunftsprognose gerechtfertigt ist (BayVGH, B. v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 15.09.2016 - 4 B 40.16

    Maßgeblichkeit der funktionellen Verbindung einer schon vor Erlass der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 15.9.2016 - 4 B 40/16 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Missbräuchlich handelt grundsätzlich, wer von einer Waffe oder Munition einen Gebrauch macht, der vom Recht nicht gedeckt ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 02.05.2013 - 16 A 2255/12 - juris; Papsthart, in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 5 Rn. 9 m.w.N.; s. dazu auch Senat, Urt. v. 25.10.1993 - 1 S 995/93 - NJW 1994, 956).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Insoweit trifft es zu, wenn das Verwaltungsgericht davon ausgeht, dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten grundsätzlich die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - in Gestalt zu erwartender Verwahrungsverstöße im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG - rechtfertigen kann (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 4.11.2015 - 21 CS 15.2023 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2019 - 1 S 542/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines den Jihad billigenden Unterstützers

    Hat ein Strafverfahren stattgefunden, steht dessen Einstellung der Berücksichtigung von in diesem Verfahren festgestellten Tatsachen nicht entgegen (BayVGH, Beschl. v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 10; Bushart, a.a.O., § 5 WaffG Rn. 10, m.w.N.; Heller/Soschinka, WaffR, 3. Aufl., Rn. 759c, m.w.N.; Gade, a.a.O., § 5 Rn. 6).

    Die Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG kann sich bereits aus einem einmaligen Verhalten ergeben, wenn es wegen seines Gewichts geeignet ist, die Prognose zu tragen (NdsOVG, Beschl. v. 16.08.2007 - 11 LA 272/07 - juris Rn. 5; HessVGH, Beschl. v. 15.05.2014 - 4 A 133/13.Z - juris Rn. 7; SchlOVG, Beschl. v. 06.07.2015 - 4 MB 16/15 - juris Rn. 6 [jeweils zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG]; BayVGH, Beschl. v. 14.11.2016, a.a.O., Rn. 17 [zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG]; zust. Gade, a.a.O., § 5 Rn. 10, m.w.N.; a.A. Heller/Soschinka, a.a.O., Rn. 759c: im Allgemeinen nicht ausreichend).

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