Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur wehrfähigen Rechtsposition einer Gemeinde gegenüber fremden Fachplanungen - Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk - Anspruch auf Planergänzung aus Schallschutzgründen
- Judicialis
AEG § 18; ; AEG § 18 b; ; VwVfG § 74 Abs. 6; ; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 9; ; BauGB § 30; ; BauNVO § 1 Abs. 4; ; BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 6; ; BauNVO § 8; ; BauNVO § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht: Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk; Anspruch auf Planergänzung aus Schallschutzgründen; wehrfähige Rechtsposition einer Gemeinde gegenüber fremden Fachplanungen; Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Festsetzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verschärfte Immissionsgrenzwerte im Industriegebiet unzulässig - Industriegebiet ist kein Gewerbegebiet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung der Wehrfähigkeit einer Gemeinde unter Berufung auf die Planungshoheit; Nachhaltige Störung einer hinreichend konkreten und verfestigten Planung der Gemeinde durch die Fachplanung als Begründung einer wehrfähigen Rechtsposition; Entzug wesentlicher Teile ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 02.03.1994 - 4 NB 3.94
Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB scheidet als Ermächtigungsgrundlage aus, da Emissions- oder Immissionsgrenzwerte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Vorkehrungen im Sinne dieser Bestimmung sind (vgl. BVerwG vom 2.3.1994 NVwZ 1994, 1009 m.w.N.); die Tatsache, dass der Bebauungsplan in den sonstigen Festsetzungen zum Schallschutz für Betriebswohnungen und Büros bestimmte Schalldämmmaßnahmen anordnet, ändert daran nichts, da diese Maßnahmen nur der Gewährleistung gesunder Arbeits- und Wohnverhältnisse dienen sollen und keine "Vorkehrungen" zur Einhaltung der festgelegten Immissionsgrenzwerte sind.Bei dieser Sachlage wäre es ein erheblicher Eingriff in die kommunale Planungshoheit, wenn von der durch die Klägerin gewollten Gesamtregelung ein ersichtlich nur kleinerer Teil als weiter wirksam angesehen würde; dies würde zu einer Verfälschung des kommunalen Planungskonzepts führen (vgl. BVerwG vom 16.3.1994 NVwZ 1994, 1009).
- VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt Europäischen Gerichtshof
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
Dies ist vorliegend aber deshalb nicht der Fall, da der Bebauungsplan einschließlich seiner Änderung vom 20. September 2005 unwirksam ist und ein an einem nicht behebbaren Fehler leidender Bebauungsplan eine wehrfähige Rechtsposition von Gemeinden gegenüber Fachplanungen nicht begründen kann (vgl. BayVGH vom 19.4.2005 UPR 2006, 75; BVerwG vom 21.1.1993 NVwZ 1993, 884) (1.).Insoweit liegt auch unter dem Gesichtspunkt, dass grundsätzlich auch auf konkretisierte Planungsabsichten von Gemeinden, insbesondere auf Entwürfe im Stadium der Planreife, Rücksicht zu nehmen ist, kein abwägungserheblicher kommunaler Belang vor (vgl. BayVGH vom 19.4.2005 UPR 2006, 75; BVerwG vom 21.1.1993 NVwZ 1993, 884 zu einem "sinnlosen" Flächennutzungsplan).
- BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
Schon das Interesse an der Bewahrung der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen ist ein schutzwürdiger kommunaler Belang (vgl. BVerwG vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152 m.w.N.).
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94
Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
Denn zum einen ist nicht ersichtlich, dass die Ausweisung von Gewerbeflächen womöglich durch die angegriffene Fachplanung gänzlich verhindert oder grundlegend behindert werden könnte (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388), zum anderen ist auch völlig offen, in welcher Weise die Gemeinde ihre bisherigen Planungsabsichten verändern und in wirksamer Weise umsetzen könnte oder wollte; Belange in dieser Richtung mussten sich dem EBA daher auch nicht aufdrängen (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 UPR 1997, 470). - BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02
Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, (nur) dann nicht zu dessen Gesamtnichtigkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG vom 19.9.2002 BVerwGE 117, 58). - BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03
Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
Zu ihren Selbstverwaltungsangelegenheiten gehört es nicht, als Sachwalterin von Immissionsschutzbelangen ihrer Bürger oder allgemein des Umweltschutzes tätig zu werden (vgl. BVerwG vom 9.2.2005 NVwZ 2005, 813). - BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86
Zulässigkeit des Ausschlusses von einzelnen Nutzungen im Bebauungsplan; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
Abgesehen hiervon fehlt für eine solche Festsetzung im vorliegenden Fall die städtebauliche Rechtfertigung, die für alle Festsetzungen eines Bebauungsplans gegeben sein muss (vgl. BVerwG vom 22.5.1987 BVerwGE 77, 308;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a.a.O. RdNr. 84 zu § 1 BauNVO). - BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
Zum einen sind immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen nicht per se bauplanungsrechtlich nur in einem Industriegebiet zulässig (vgl. § 15 Abs. 3 BauNVO; vgl. auch BVerwG vom 24.9.1992 NVwZ 1993, 987 für einen Schlachtereibetrieb). - BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
Die Unwirksamkeit dieses Bebauungsplans erfasst auch den auf dieser Grundlage erlassenen Änderungsbebauungsplan vom 20. September 2005 (vgl. BVerwG vom 16.12.1999 BVerwGE 110, 193), der im Übrigen an denselben bzw. weitergehenden Mängeln leidet. - BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97
Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die Begründetheit der Verpflichtungsklage ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Plangenehmigung im November 2007 (vgl. BVerwG vom 23.4.1997 BVerwGE 104, 337). - BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite …
- BVerwG, 06.05.1993 - 4 NB 32.92
Bebauungsplan - Eingeschränktes Industriegebiet - Bestandschutz
- BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot; …
- VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40006
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot; …
Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend in der Weise Rücksicht nehmen, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden (vgl. z.B. BVerwG vom 2.8.2006 NVwZ 2006, 1290 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 11.7.2008 NVwZ-RR 2009, 11).Der noch nicht in Kraft gesetzte Entwurf einer Außenbereichssatzung leidet an einem nicht behebbaren Fehler und kann daher eine wehrfähige Rechtsposition der Klägerin zu 3 gegenüber der Fachplanung nicht begründen (vgl. BayVGH vom 11.7.2008 NVwZ-RR 2009, 11 m.w.N.) (a).
Auf derartige, nicht wirksam in Kraft zu setzende Entwürfe im Stadium der Planreife muss eine Fachplanung keine Rücksicht nehmen (vgl. BayVGH vom 19.4.2005 UPR 2006, 75; BayVGH vom 11.7.2008 a.a.O.; BVerwG vom 21.1.1993 NVwZ 1993, 884).
- VGH Bayern, 27.01.2017 - 15 B 16.1834
Schutz "klassischer Gewerbenutzung" vs. Teilumnutzung einer Lagerhalle für das …
Eine absolute Grenze für Nutzungsausschlüsse besteht nur insoweit, als es der Gemeinde verwehrt ist, ein mit der Zweckbestimmung eines Industriegebiets nicht vereinbares "eingeschränktes Industriegebiet" festzusetzen, in dem vorwiegend oder nur nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe im Sinne von § 8 Abs. 1 BauNVO zulässig sind (…vgl. BVerwG, B. v. 6.5.1993 - 4 NB 32.92 - NVwZ 1994, 292 f. = juris Rn. 12; BayVGH, U. v. 11.7.2008 - 22 A 07.40058 - BayVBl. 2009, 304 ff. = juris Rn. 25 ff.;… VGH BW, U. v. 10.12.1993 - 8 S 994/92 - UPR 1994, 455 f. = juris Rn. 30 ff.;… Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 9 Rn. 14;… Stange, BauNVO, 3. Aufl. 2015, § 9 Rn. 10;… Pützenbacher in Bönker/Bischopnik, BauNVO, 1. Aufl. 2014, § 9 Rn. 32). - VGH Bayern, 04.09.2013 - 22 AS 13.40052
Berücksichtigung gemeindlicher Belange bei immissionsschutzrechtlicher …
Dieser Einwand könnte auf eine nachhaltige Störung der kommunalen Planung hindeuten (vgl. zu dieser Voraussetzung z.B. BayVGH, U.v. 11.7.2008 - 22 A 07.40058 - NVwZ-RR 2009, 11 m.w.N.) und stellt somit wohl grundsätzlich einen berücksichtigungsbedürftigen städtebaulichen Belang dar. - VG Köln, 14.08.2025 - 8 K 3450/23 Rn. 65 Vgl. auch zur Verfälschung des kommunalen Planungskonzepts bei Wegfall des wesentlichen Teils der Planung Bay. VGH, Urteil vom 11. Juli 2008 - 22 A 07.40058 -, juris, Rn. 33, m. w. N.
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