Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a, § 80 Abs. 5 S. 1, § 80a Abs. 3; BauGB § 15 Abs. 3, § 35 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5, Nr. 6, § 245e Abs. 1, § 249 Abs. 1
Erfolgreiches Eilverfahren gegen Sofortvollzug einer Aussetzung der Erteilung eines Vorbescheides bzgl. Windenergieanlage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückstellung der Entscheidung über den Vorbescheidsantrag bzgl. der Errichtung von sechs Windenergieanlagen als Windpark im Grafenbucher Forst; Erfordernis der Abwägung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen mit der Ausschlusswirkung in Bezug auf ...
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Zurückstellung der Entscheidung über den Vorbescheidsantrag bzgl. der Errichtung von sechs Windenergieanlagen als Windpark im Grafenbucher Forst; Erfordernis der Abwägung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen mit der Ausschlusswirkung in Bezug auf ...
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Sofortvollzug einer Aussetzung der Erteilung eines Vorbescheides
Papierfundstellen
- BauR 2024, 102
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2021 - 8 B 1541/21
Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001
Dem Schutz der Planungshoheit der Gemeinde nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG steht insoweit das Recht, ein Grundstück im Rahmen der Gesetze baulich zu nutzen, als Bestandteil der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gegenüber (…BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 36; dazu auch OVG NW, B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 25).Rn. 42 Insbesondere hinsichtlich der Frage, welchen Grad der Konkretisierung die gemeindliche Planung in räumlicher Hinsicht erreicht haben muss, vertreten der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen demgegenüber die Auffassung, es genüge für die Rechtmäßigkeit der Zurückstellungsentscheidung, wenn es nach dem jeweiligen Stand der Planung aufgrund objektiver Anhaltspunkte möglich erscheine, dass das Vorhabengrundstück außerhalb der Konzentrationsflächen liegen werde (…OVG NW, B.v. 17.12.2020 - 8 B 1317.20 - juris Rn. 10; B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 24;… VGH BW, B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 36, 38).
Wegen der in der Regel umfangreichen Ermittlungserfordernisse und der besonderen Offenheit der Planung könnten in einem frühen Abschnitt der Planung kaum verlässliche Aussagen dazu getroffen werden, ob der Standort einer geplanten Anlage inner- oder außerhalb einer solchen künftigen Konzentrationsfläche liege (…VGH BW, B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 38;… OVG NW, B.v. 17.12.2020 - 8 B 1317.20 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 21 ff.;… s. auch NdsOVG, B.v. 14.2.2022 - 12 MS 172.21 - juris Rn. 24 ff.).
Dies kann der Fall sein, wenn die Zurückstellung zur Sicherung der Planung aufgrund von Umständen nicht mehr erforderlich ist, die nach Erlass des Zurückstellungsbescheides eingetreten sind, etwa weil die Gemeinde die begonnene Planung erkennbar nicht mehr weiterverfolgt (…vgl. OVG NW, B.v. 21.2.2023 - 8 B 642/22.AK - juris Rn. 9 f.;… B.v. 8.12.2022 - 8 B 660/22.AK - juris Rn. 6; B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 50 ff.).
Das Sicherungsbedürfnis setzt danach voraus, dass die planerischen Vorstellungen der Gemeinde ein Mindestmaß an Konkretheit aufweisen, das eine Beurteilung der Frage ermöglicht, ob die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde (§ 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB;… BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 32); bei der Beurteilung des erforderlichen Mindestmaßes an Konkretheit ist ein einzelfallbezogener Maßstab anzuwenden (…BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 37;… B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 20;… ebenso OVG NW, B.v. 17.12.2020 - 8 B 1317.20 - juris Rn. 18; B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 25).
Mit Blick auf die vorliegende Konstellation kann daher nicht angenommen werden, ein Vorhaben gefährde das negative Planungsziel erst dann nicht mehr, wenn es hinreichend verlässlich innerhalb einer Konzentrationsfläche liegen werde (so aber - bezogen auf Veränderungen innerhalb desselben Planungsprozesses - OVG NW, B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 24;… NdsOVG, B.v. 14.2.2022 - 12 MS 172.21 - juris Rn. 27), zumal hier durch den Beigeladenen nicht nur Veränderungen innerhalb eines laufenden Planungsprozesses vorgenommen wurden, sondern ein neuer Planaufstellungsbeschluss, gestützt auf eine andere Rechtsgrundlage, gefasst und ein inhaltlich gänzlich neuer Vorentwurf für die Planung erstellt wurde.
- VGH Bayern, 20.03.2015 - 22 CS 15.58
Sicherungsfähige Planung, Flächennutzungsplan, integrierter Landschaftsplan, …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001
Rn. 32 2.4.1 Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Zurückstellungsentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 33;… B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 18;… VGH BW, B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 26;… OVG NW, B.v. 17.12.2020 - 8 B 1317.20 - juris Rn. 12).Dem Schutz der Planungshoheit der Gemeinde nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG steht insoweit das Recht, ein Grundstück im Rahmen der Gesetze baulich zu nutzen, als Bestandteil der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gegenüber (BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 36;… dazu auch OVG NW, B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 25).
Auch muss absehbar sein, dass der Windenergienutzung mit der Flächennutzungsplanung in substantieller Weise Raum gegeben werden soll (…vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u.a. - juris Rn. 10; B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 37).
Zum anderen genügt es nicht, wenn nicht einmal eine entfernte Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die Verwirklichung des Vorhabens in Widerspruch zu einer künftigen gemeindlichen Planung geraten kann (BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 36;… zum Erfordernis einer räumlichen Konkretisierung auch Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2022, § 15 Rn. 85).
Das Sicherungsbedürfnis setzt danach voraus, dass die planerischen Vorstellungen der Gemeinde ein Mindestmaß an Konkretheit aufweisen, das eine Beurteilung der Frage ermöglicht, ob die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde (§ 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB; BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 32); bei der Beurteilung des erforderlichen Mindestmaßes an Konkretheit ist ein einzelfallbezogener Maßstab anzuwenden (BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 37;… B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 20;… ebenso OVG NW, B.v. 17.12.2020 - 8 B 1317.20 - juris Rn. 18;… B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 25).
Der Senat bezieht sich insoweit auf seine bisherige Rechtsprechung, wonach der in Nr. 19.1.2 des Streitwertkatalogs vorgesehene Streitwert von 10% der geschätzten Herstellungskosten für Klagen des Betreibers auf Genehmigung von Windkraftanlagen im Fall einer Klage des Betreibers gegen die Zurückstellung eines (Voll-)Genehmigungsantrages wegen der geringeren wirtschaftlichen Bedeutung auf 5% der geschätzten Herstellungskosten zu reduzieren ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 47;… in der Sache ebenso B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - juris Rn. 40 unter Bezugnahme auf die Vorinstanz, VG Augsburg, B.v. 19.5.2014 - Au 4 S 14.242 - juris Rn. 96;… a.A. VGH BW, B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 61;… OVG NW, B.v. 21.2.2023 - 8 B 642/22.AK - juris Rn. 74;… B.v. 8.12.2022 - 8 B 660/22.AK - juris Rn. 20, wonach bei Klagen gegen Zurückstellungsentscheidungen unabhängig davon, ob eine Vollgenehmigung oder ein Vorbescheid für eine Windenergieanlage beantragt ist, 1% der geschätzten Herstellungskosten anzusetzen sind).
- VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349
Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001
Rn. 41 2.4.3.1.3 Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, an der dieser festhält, setzt die nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgesehene Beurteilung, ob zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde, voraus, dass die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht völlig offen sind, sondern ein Mindestmaß dessen erkennen lassen, was Inhalt des zu erwartenden Flächennutzungsplans sein soll (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u.a. - juris Rn. 10).Ein Planaufstellungsbeschluss verbunden mit der bloßen Absicht zu prüfen, ob Darstellungen zu Windkraftanlagen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Betracht kommen, reicht vor diesem Hintergrund nicht aus, um eine Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 BauGB zu begründen (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u.a. - juris Rn. 10).
Auch muss absehbar sein, dass der Windenergienutzung mit der Flächennutzungsplanung in substantieller Weise Raum gegeben werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u.a. - juris Rn. 10;… B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 37).
Jedoch hält der Senat an seiner schon bisher vertretenen Auffassung fest, dass es für eine nach § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB sicherungsfähige Planung nicht genügt, wenn die Gemeinde lediglich einen Planaufstellungsbeschluss fasst verbunden mit der Absicht zu prüfen, ob Konzentrationsflächen für die Windenergie mit der Wirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ausgewiesen werden können (s. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u.a. - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310
Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001
Dies bedeutet zum einen, dass nur ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept sicherungsfähig ist, das auch das Kriterium der Windhöffigkeit einbezieht (BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 22).Voraussetzung für die Sicherungsfähigkeit der Planung ist es nach Auffassung des Senats vielmehr, dass diese jedenfalls die Betrachtung des gesamten Außenbereichs zum Ausgangspunkt hat (schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, s. insoweit BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 22;… vgl. auch OVG NW, U.v. 6.9.2022 - 22 D 53/22.AK - juris Rn. 28, dort jedoch ohne unmittelbaren Bezug zur Sicherungsfähigkeit).
Daran bestehen hier zum einen deshalb Zweifel, weil nicht ersichtlich ist, dass bei der Auswahl der für die Konzentrationszonen vorgesehenen Flächen die jeweilige Windhöffigkeit - einschließlich der Konkurrenz zu bestehenden Windenergieanlagen - berücksichtigt wurde, und deshalb unklar ist, inwieweit sich die vorgesehenen Flächen im weiteren Verlauf der Planung schon aus diesem Grund verringern würden (vgl. zum Erfordernis der Berücksichtigung der Windhöffigkeit für eine sicherungsfähige Planung BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001
Rn. 32 2.4.1 Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Zurückstellungsentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe (…vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 33; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 18;… VGH BW, B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 26;… OVG NW, B.v. 17.12.2020 - 8 B 1317.20 - juris Rn. 12).Jedoch dürfen, schon soweit es um die Rechtfertigung einer Zurückstellungsentscheidung geht, eventuelle Mängel der Planung nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (…BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 21;… ebenso VGH BW, B.v. 11.10.2018 - 5 S 1398.18 - juris Rn. 43;… B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 45).
Das Sicherungsbedürfnis setzt danach voraus, dass die planerischen Vorstellungen der Gemeinde ein Mindestmaß an Konkretheit aufweisen, das eine Beurteilung der Frage ermöglicht, ob die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde (§ 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB;… BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 32); bei der Beurteilung des erforderlichen Mindestmaßes an Konkretheit ist ein einzelfallbezogener Maßstab anzuwenden (…BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 37; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 20;… ebenso OVG NW, B.v. 17.12.2020 - 8 B 1317.20 - juris Rn. 18;… B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 25).
- BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11
Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001
Es seien bezüglich der Verfahrensdauer auch die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Aufstellung von Flächennutzungsplänen (U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11) zu berücksichtigen.Die von der Antragstellerin zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Normenkontrolle eines sachlichen Teilflächennutzungsplans (U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - juris) sei nicht auf die Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 3 BauGB übertragbar.
Im Ergebnis muss die Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung der privilegierten Zulässigkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Rechnung tragen; daher muss der Nutzung in substantieller Weise Raum geschaffen werden (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - juris Rn. 9 ff., 18 m.w.N.;… U.v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 - juris Rn. 13;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2022, § 5 Rn. 18c).
- BVerwG, 24.01.2023 - 4 CN 6.21
Einbeziehung von Konzentrationsflächen für Windenergie in das gesamträumliche …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001
Danach muss ein schlüssiges Gesamtkonzept entwickelt werden, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt und das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich macht, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freizuhalten (zuletzt BVerwG, U.v. 24.1.2023 - 4 CN 6.21 - juris Rn. 13 m.w.N.).Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Voraussetzung für eine wirksame Flächennutzungsplanung mit der Wirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gerade auch die Angabe der Gründe dafür, den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freizuhalten (BVerwG, U.v. 24.1.2023 - 4 CN 6.21 - juris Rn. 13 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2023 - 8 B 642/22
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung der Entscheidung über die …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001
Dies kann der Fall sein, wenn die Zurückstellung zur Sicherung der Planung aufgrund von Umständen nicht mehr erforderlich ist, die nach Erlass des Zurückstellungsbescheides eingetreten sind, etwa weil die Gemeinde die begonnene Planung erkennbar nicht mehr weiterverfolgt (vgl. OVG NW, B.v. 21.2.2023 - 8 B 642/22.AK - juris Rn. 9 f.;… B.v. 8.12.2022 - 8 B 660/22.AK - juris Rn. 6;… B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 50 ff.).Der Senat bezieht sich insoweit auf seine bisherige Rechtsprechung, wonach der in Nr. 19.1.2 des Streitwertkatalogs vorgesehene Streitwert von 10% der geschätzten Herstellungskosten für Klagen des Betreibers auf Genehmigung von Windkraftanlagen im Fall einer Klage des Betreibers gegen die Zurückstellung eines (Voll-)Genehmigungsantrages wegen der geringeren wirtschaftlichen Bedeutung auf 5% der geschätzten Herstellungskosten zu reduzieren ist (…vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 47;… in der Sache ebenso B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - juris Rn. 40 unter Bezugnahme auf die Vorinstanz, VG Augsburg, B.v. 19.5.2014 - Au 4 S 14.242 - juris Rn. 96;… a.A. VGH BW, B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 61; OVG NW, B.v. 21.2.2023 - 8 B 642/22.AK - juris Rn. 74;… B.v. 8.12.2022 - 8 B 660/22.AK - juris Rn. 20, wonach bei Klagen gegen Zurückstellungsentscheidungen unabhängig davon, ob eine Vollgenehmigung oder ein Vorbescheid für eine Windenergieanlage beantragt ist, 1% der geschätzten Herstellungskosten anzusetzen sind).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2022 - 8 B 660/22
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001
Dies kann der Fall sein, wenn die Zurückstellung zur Sicherung der Planung aufgrund von Umständen nicht mehr erforderlich ist, die nach Erlass des Zurückstellungsbescheides eingetreten sind, etwa weil die Gemeinde die begonnene Planung erkennbar nicht mehr weiterverfolgt (…vgl. OVG NW, B.v. 21.2.2023 - 8 B 642/22.AK - juris Rn. 9 f.; B.v. 8.12.2022 - 8 B 660/22.AK - juris Rn. 6;… B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 50 ff.).Der Senat bezieht sich insoweit auf seine bisherige Rechtsprechung, wonach der in Nr. 19.1.2 des Streitwertkatalogs vorgesehene Streitwert von 10% der geschätzten Herstellungskosten für Klagen des Betreibers auf Genehmigung von Windkraftanlagen im Fall einer Klage des Betreibers gegen die Zurückstellung eines (Voll-)Genehmigungsantrages wegen der geringeren wirtschaftlichen Bedeutung auf 5% der geschätzten Herstellungskosten zu reduzieren ist (…vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 47;… in der Sache ebenso B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - juris Rn. 40 unter Bezugnahme auf die Vorinstanz, VG Augsburg, B.v. 19.5.2014 - Au 4 S 14.242 - juris Rn. 96;… a.A. VGH BW, B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 61;… OVG NW, B.v. 21.2.2023 - 8 B 642/22.AK - juris Rn. 74; B.v. 8.12.2022 - 8 B 660/22.AK - juris Rn. 20, wonach bei Klagen gegen Zurückstellungsentscheidungen unabhängig davon, ob eine Vollgenehmigung oder ein Vorbescheid für eine Windenergieanlage beantragt ist, 1% der geschätzten Herstellungskosten anzusetzen sind).
- VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
Fehlt der Planung einer relativ kleinen Konzentrationszone für die …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001
Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und der Oberverwaltungsgerichte ist § 15 Abs. 3 BauGB im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, sei es auf die Erteilung einer Vollgenehmigung oder auch nur eines Vorbescheids gerichtet, aufgrund derselben städtebaulichen Interessenlage wie im Baurecht entsprechend anwendbar (vgl. zum immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris Rn. 18;… NdsOVG, B.v. 14.2.2022 - 12 MS 172.21 - juris Rn. 15, B.v. 30.1.2023 - 12 MS 134.22 - juris Rn. 16; VGH BW, B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris).Jedoch dürfen, schon soweit es um die Rechtfertigung einer Zurückstellungsentscheidung geht, eventuelle Mängel der Planung nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris Rn. 19 ff.;… B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 21;… ebenso VGH BW, B.v. 11.10.2018 - 5 S 1398.18 - juris Rn. 43;… B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 45).
- BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
- BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80
Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale …
- BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19
Konkurrenzsituation von zwei Windkraftanlagen: Es gilt das Prioritätsprinzip!
- BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04
Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit; …
- VGH Bayern, 13.08.2014 - 22 CS 14.1224
Zur Befugnis des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu erlassen und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2017 - 11 S 31.16
Ablehnung der beantragten Zurückstellung eines Baugesuchs seitens der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2022 - 22 D 53/22
Windenergieanlage; Zurückstellung; Konkretisierung der zu sichernden Planung; …
- VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242
Errichtung von Windenergieanlagen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 8 B 1088/21
Rechtsschutz gegen Zurückstellungsbescheid bezüglich eines Baugesuchs für …
- VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 09.1132
Planung der sog. MAN-Spange in Augsburg - Teilerfolg für die Stadt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - 7 D 81/21
Zurückstellung des Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung der …
- VGH Bayern, 17.03.2025 - 22 ZB 24.294
Verlängerung einer Genehmigung für Windenergieanlage
Rn. 33 2.2 Ein Verfahrensfehler nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO besteht insoweit nicht, auch wenn einiges dafür spricht, dass der Verwaltungsgerichtshof nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO für die Entscheidung über die Klage auf Verlängerung der Geltungsdauer der immissionsschutzrechtliche Genehmigung zuständig gewesen wäre (vgl. zu einer Umweltverbandsklage gegen eine Verlängerungsentscheidung HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 9 B 2279/21.T - juris, wenn auch ohne Auseinandersetzung mit der Zuständigkeitsfrage; ähnlich OVG NW, U.v. 15.12.2022 - 7 D 301/21.AK - juris; OVG SH, B.v. 3.5.2023 - 5 MR 1.23 - juris; zur weiten Auslegung von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO im allgemeinen BayVGH, B.v. 19.6.2023 - 22 AS 23.40001 - juris Rn. 21;… OVG NW, B.v. 20.7.2021 - 8 B 1088/21.AK - juris Rn. 7). - VG Schleswig, 24.02.2026 - 2 A 150/23 Der Umstand, dass der Schutz der Planungshoheit in anderen Verfahren als Baugenehmigungsverfahren in Fällen des § 15 BauGB nicht ausdrücklich gewährleistet ist, wird als systemwidrige, unbeabsichtigte Regelungslücke angesehen (…vgl. hierzu Stock, in: Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, 160. EL August 2025, § 15 Rn. 24 mit diversen Nachweisen, u.a. für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren: VGH München, Beschluss vom 19. Juni 2023 - 22 AS 23.40001 - juris, Rn. 25 m.w.N.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 12 MS 172/21 - juris, Rn. 15; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. September 2022 - 14 S 3566/21 - juris; OVG Koblenz…, Beschluss vom 22. November 2006 - 8 B 11378/06 - juris, Rn. 7 f.).
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