Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WHG § 28; ; WHG § 31; ; WHG § 32 Abs. 2; ; BayWG Art. 43 Abs. 1 Nr. 3; ; BayWG Art. 54 Abs. 1; ; BayWG Art. 63 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Herstellung eines Überlaufgerinnes an einem nahe gelegenen Fließgewässer; Maßnahme des aktiven Hochwasserschutzes; Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung einer Planaufstellung; Schutz vor einem ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Flutrückhaltegrundstück als Baugrundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 17.11.2000 - AN 13 K 97.2035
- VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
- BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 53.05
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084
Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
Von seinem Rechtsschutzziel nicht mehr umfasst ist daher ein - unter Umständen aus dem Schutz seines Grundstücks vor Überschwemmungsschäden abzuleitender - Anspruch gegen den Beklagten auf Durchführung gestattungsfreier Gewässerunterhaltungsmaßnahmen (§ 28 WHG, Art. 42 BayWG) etwa in Form der Beseitigung von natürlichen Auflandungen oder von abflusshinderndem Bewuchs (hierzu allgemein BayVGH vom 2.2. 2004, 22 B 02.3084 m.w.N.).Auch steht den Eigentümern betroffener Grundstücke ein (Folgen-) Beseitigungsanspruch gegenüber dem Träger der gewässerrechtlichen Unterhaltungslast zu, wenn durch die Verletzung gesetzlicher Unterhaltungspflichten konkrete Eingriffe in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht drohen oder bereits entstanden sind (vgl. BVerwGE 44, 235/242 ff.; BayVGH vom 2. Februar 2004, Az: 22 B 02.3084 m.w.N.).
- BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96
Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
Eine Gemeinde muss zwar bei der Erschließung neuer Baugebiete durch geeignete Vorkehrungen dafür sorgen, dass dadurch weder innerhalb noch außerhalb des überplanten Bereichs Überschwemmungen ausgelöst werden (vgl. BVerwG vom 21.3. 2002, NVwZ 2002, 1509; BGH vom 4.4. 2002, NVwZ 2002, 1143; vom 18.2. 1999, NVwZ 1999, 689). - BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00
Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
Eine Gemeinde muss zwar bei der Erschließung neuer Baugebiete durch geeignete Vorkehrungen dafür sorgen, dass dadurch weder innerhalb noch außerhalb des überplanten Bereichs Überschwemmungen ausgelöst werden (vgl. BVerwG vom 21.3. 2002, NVwZ 2002, 1509; BGH vom 4.4. 2002, NVwZ 2002, 1143; vom 18.2. 1999, NVwZ 1999, 689).
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
Dieser gewohnheitsrechtlich anerkannte und durch Richterrecht geprägte Anspruch, der letztlich auf dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und auf der Abwehrfunktion der Grundrechte beruht, kommt immer dann in Betracht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt und dadurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (BVerwG vom 26.8. 1993, BVerwGE 94, 100/104). - BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99
Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
Der Folgenbeseitigungsanspruch zielt auf Wiederherstellung des Zustandes, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er dient nicht dem allgemeinen Ausgleich von Schäden, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln - etwa auch in Form pflichtwidrigen Unterlassens - verursacht worden sind (BVerwG vom 21.9. 2000, DVBl 2001, 726 m.w.N.). - BGH, 04.04.2002 - III ZR 70/01
Amtspflichten einer Gemeinde bei Erschließung eines Baugebiets; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
Eine Gemeinde muss zwar bei der Erschließung neuer Baugebiete durch geeignete Vorkehrungen dafür sorgen, dass dadurch weder innerhalb noch außerhalb des überplanten Bereichs Überschwemmungen ausgelöst werden (vgl. BVerwG vom 21.3. 2002, NVwZ 2002, 1509; BGH vom 4.4. 2002, NVwZ 2002, 1143; vom 18.2. 1999, NVwZ 1999, 689). - BGH, 27.01.1994 - III ZR 158/91
Haftung der Gemeinde für Überschwemmungen
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
Als eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung könnte die Planaufstellung nur angesehen werden, wenn durch fehlerhafte, gegen zwingende Vorschriften verstoßende Festsetzungen eine besondere Gefahr im Hinblick auf die spätere Rechtsverletzung geschaffen worden wäre (vgl. BGH vom 14.5. 1987, NVwZ 1987, 1115; vom 27.1 1994, NJW 1994, 1468). - BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71
Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
Auch steht den Eigentümern betroffener Grundstücke ein (Folgen-) Beseitigungsanspruch gegenüber dem Träger der gewässerrechtlichen Unterhaltungslast zu, wenn durch die Verletzung gesetzlicher Unterhaltungspflichten konkrete Eingriffe in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht drohen oder bereits entstanden sind (vgl. BVerwGE 44, 235/242 ff.; BayVGH vom 2. Februar 2004, Az: 22 B 02.3084 m.w.N.). - BGH, 14.05.1987 - III ZR 159/86
Haftung einer Gemeinde für Überschwemmungsschäden
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
Als eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung könnte die Planaufstellung nur angesehen werden, wenn durch fehlerhafte, gegen zwingende Vorschriften verstoßende Festsetzungen eine besondere Gefahr im Hinblick auf die spätere Rechtsverletzung geschaffen worden wäre (vgl. BGH vom 14.5. 1987, NVwZ 1987, 1115; vom 27.1 1994, NJW 1994, 1468). - BayObLG, 09.10.1989 - RReg. 2 Z 354/88
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247
Ob er als hochwassergeschädigter Eigentümer zusätzlich auch von der Gewässeraufsichtsbehörde ein bestimmtes Einschreiten verlangen könnte, bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung (dazu BayObLG vom 9.10.1989, NVwZ-RR 1990, 116).
- VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 532/18
Eigenschutz bei Starkregen
21. März 2002 - 4 CN 14/00 -, NVwZ 2002, 1509 = juris Rn. 15; BayVGH, Urteil vom 4. April 2005 - 22 B 01.247 -, juris Rn. 40).Insoweit muss er sich die vorhandenen topografischen Gegebenheiten und damit die Situationsgebundenheit des Eigentums entgegenhalten lassen (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 22 ZB 07.214 -, juris Rn. 16; Urteil vom 4. April 2005, a.a.O. Rn. 41).
- VG München, 10.02.2015 - M 2 K 14.2914
Verpflichtung zum Ergreifen von Maßmnahmen zur Umleitung des Wassers
Der Folgenbeseitigungsanspruch zielt auf die Wiederherstellung des Zustands, der im Zeitpunkt vor Beginn des Eingriffs bestand; er dient nicht dem allgemeinen Ausgleich von Schäden, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln - etwa auch in Form pflichtwidrigen Unterlassens - verursacht worden sind (…BayVGH, B. v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 24 m. w. N.;… BayVGH, U. v. 8.5.2008 - 22 B 06.3184 - juris Rn. 19 m. w. N.;… BayVGH, B. v. 26.6.2007 - 22 ZB 07.214 - juris Rn. 12 m. w. N.; BayVGH, U. v. 4.4.2005 - 22 B 01.247 - juris Rn. 33 m. w. N.).Ein für die Verfüllung auf Fl.Nr. ... kausal gewordenes hoheitliches Handeln der Beklagten kann auch nicht darin gesehen werden, dass diese bezüglich des auf diesem Nachbargrundstück gelegenen Abschnitts des Seitengrabens 3 notwendige Unterhaltungsmaßnahmen unterlassen hätte: Zwar dürfte - worauf auch der Kläger hingewiesen hat - den Eigentümern betroffener Nachbargrundstücke grundsätzlich ein grundrechtlich fundierter Abwehr- oder (Folgen-) Beseitigungsanspruch gegenüber dem Träger der Unterhaltungslast erwachsen, wenn aufgrund der Verletzung wasserrechtlicher Unterhaltungspflichten konkrete Eingriffe in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht drohen oder bereits entstanden sind (…BayVGH, U. v. 2.2.2004 - 22 B 02.3084 - juris Rn. 17 m. w. N.; BayVGH, U. v. 4.4.2005 - 22 B 01.247 - juris Rn. 40 m.w.N;… wohl enger und auch bezüglich des Folgenbeseitigungsanspruchs den objektivrechtlichen Charakter einer unterlassenen Unterhaltungspflicht betonend: BayVGH, B. v. 26.6.2007 - 22 ZB 07.214 - juris Rn. 14 a.E. und Rn. 15 m. w. N.).
Außerdem muss auch nicht mehr die Frage beantwortet werden, ob neben einer von einem Dritten vorsätzlich vorgenommenen Verfüllung das Unterlassen von Unterhaltungsmaßnahmen zur Beseitigung dieser Verfüllung bei wertender Betrachtungsweise ein adäquater Kausalbeitrag ist und ob der Unterhaltungsverpflichte bei einer solchen Fallgestaltung unmittelbarer Verursacher der Rechtsverletzung ist (vgl. zur Kausalität etwa BayVGH, U. v. 4.4.2005 - 22 B 01.247 - juris Rn. 35 f. m.w.N).
aa) Der Folgenbeseitigungsanspruch zielt lediglich auf die Wiederherstellung des Zustands, der im Zeitpunkt vor Beginn des Eingriffs bestand (…BayVGH, B. v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 24 m. w. N.;… BayVGH, U. v. 8.5.2008 - 22 B 06.3184 - juris Rn. 19 m. w. N.;… BayVGH, B. v. 26.6.2007 - 22 ZB 07.214 - juris Rn. 12 m. w. N.; BayVGH, U. v. 4.4.2005 - 22 B 01.247 - juris Rn. 33 m. w. N.).
- VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961
Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von …
Fehlt aber eine besondere Verpflichtung gegenüber Dritten, so besteht auch für Dritte, selbst wenn sie rein tatsächlich durch die Erfüllung der Ausbaupflicht begünstigt würden, kein Rechtsanspruch gegenüber dem Ausbaulastträger (vgl. BayVGH vom 4.4.2005 Az. 22 B 01.247 ).24 Es ist zwar anerkannt, dass der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen als Anspruchsgrundlage in Betracht kommen kann, wenn ein Bürger Hochwasserschutz für seine Grundstücke begehrt (vgl. BayVGH vom 4.4.2005 Az. 22 B 01.247 ).
- VG Mainz, 09.10.2019 - 3 K 25/19
Eingeschränkte Verantwortlichkeit der Gemeinde für Wirtschaftswege
Eine Gemeinde muss zwar bei der Ausweisung neuer Baugebiete durch geeignete Vorkehrungen dafür sorgen, dass durch den Bebauungsplan weder innerhalb noch außerhalb des überplanten Bereichs Überschwemmungen ausgelöst werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14/00 -, NVwZ 2002, 1509 und juris, Rn. 15; BayVGH, Urteil vom 4.4.2005 - 22 B 01.247 -, juris, Rn. 40).Er muss sich die vorhandenen topografischen Gegebenheiten und damit die Situationsgebundenheit des Eigentums entgegenhalten lassen (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 26.6.2007 - 22 ZB 07.214 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 4.4.2005 - 22 B 01.247 -, und juris, Rn. 41).
- VGH Bayern, 26.06.2007 - 22 ZB 07.214
Anspruch auf Durchführung von Maßnahmen zum Schutz von Grundstücken vor …
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. insbesondere Urteil vom 4.4.2005 - Az. 22 B 01.247, bestätigt durch BVerwG vom 11.1.2006 - Az. 7 B 53.05) ist zwar anerkannt, dass der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt, wenn ein Bürger von einer Gemeinde Hochwasserschutz für seine Grundstücke begehrt.Er kann dann keinen optimalen Hochwasserschutz verlangen, wie er in früheren Jahren auch nie bestanden hat (vgl. BayVGH vom 4.4.2005 - Az. 22 B 01.247).
- VGH Bayern, 08.05.2008 - 22 B 06.3184
Von Überschwemmungen bedrohtes Anwesen an einem Bach (Gewässer dritter Ordnung); …
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. insbesondere Urteil vom 4.4.2005 - Az. 22 B 01.247, bestätigt durch BVerwG vom 11.1.2006 - Az. 7 B 53.05) ist zwar anerkannt, dass der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt, wenn ein Bürger von der Gemeinde Hochwasserschutz für seine Grundstücke begehrt.Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Urteilen vom 2. Februar 2004 - Az. 22 B 02.3084 und vom 4. April 2005 - Az. 22 B 01.247 entschieden hat, muss es sich um einen feststellbaren, erkennbaren, effektiven Kausalbeitrag handeln.
- OLG München, 29.09.2005 - 1 U 2278/05
Kein Anspruch gegen Gemeinde bei Überschwemmungen durch Gewerbegebiet
Die Verursachung von Maßnahmen Dritter durch einen Bebauungsplan reicht nicht aus, wenn diese Maßnahmen nicht die zwingende Voraussetzung für eine Bebauung des Grundstücks darstellten (Urteil des BayVGH vom 04.04.2005 in der Sache 22 B 01.247, auf das der Senat im Termin vom 23.06.2005 hingewiesen hat). - VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 3 S 829/23
Hochwasserschutzmaßnahme; Planfeststellung; Abwägungsbetroffenheit des Inhabers …
Denn unabhängig von Bestehen und Reichweite der hierdurch ggf. begründeten objektivrechtlichen Ausbaulast ist diese - ebenso wie nach § 39 Abs. 1 Satz 1 WHG i.V.m. § 39 Abs. 1 WG die Unterhaltungslast (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1973 - IV C 50.71 -, BVerwGE 44, 235 ) - nach § 54 Abs. 1 Satz 2 WG eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die keinen Rechtsanspruch Dritter gegen den Träger der Ausbaulast begründet (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 08.05.2008 - 22 B 06.3184 -, juris Rn. 18 und Bay. VGH, Urt. v. 04.05.2005 - 22 B 01.247 -, juris Rn. 40 zu § 54 Abs. 2 BayWG a.F. und OVG M.-V., Beschl. v. 29.10.2004 - 3 M 196/04 -, juris Rn. 20 zu § 71 Abs. 1 LWaG M.-V. zum jeweiligen Landesrecht sowie VG Bayreuth, Urt. v. 12.01.2006 - B 2 K 04.98 -, juris Rn. 50 und Breuer/Gärditz, in: Breuer/Gärditz, WasserR, 4. Aufl. 2017, Rn. 1206 f. auch zur Regelungsbefugnis des Landesgesetzgebers). - VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch
Dies gilt auch dann, wenn eine Klimaveränderung z.B. zu mehr Starkregenereignissen führen sollte (so BayVGH vom 26.6.2007 mit Hinweis auf BayVGH vom 4.4.2005 - Az. 22 B 01.247). - VG Regensburg, 16.11.2009 - RO 8 K 09.1966
Zum Anspruch auf Abwehr von bei Starkregenereignissen zulaufendem …
Dies gilt auch dann, wenn eine Klimaveränderung z.B. zu mehr Starkregenereignissen führen sollte (so BayVGH vom 26.6.2007 mit Hinweis auf BayVGH vom 4.4.2005 - Az. 22 B 01.247). - VGH Bayern, 14.04.2008 - 22 C 07.2396
Kostenfestsetzungsbeschluss; Beschwerde gegen Zurückweisung der Erinnerung; …
- VG München, 22.11.2016 - M 2 K 16.1166
Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch
- VGH Bayern, 25.03.2013 - 4 ZB 12.2563
Zuwendung zu wasserwirtschaftlichem Vorhaben; Vertrauensschutzprogramm; Verweis …
- VG Bayreuth, 30.08.2023 - B 1 E 23.652
Schriftform, Vorwegnahme der Hauptsache, öffentlich-rechtlicher …
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