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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3782
VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587 (https://dejure.org/2013,3782)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2013 - 22 B 11.2587 (https://dejure.org/2013,3782)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 22 B 11.2587 (https://dejure.org/2013,3782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 113 Abs. 1 Satz 4, Abs. 5 Satz 2, § 121 VwGO; § 60b, § 70 Abs. 3 GewO; Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1, Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG.
    Konkurrentenverdrängungsklage (Zulassung zu einem Volksfest) | Konkurrentensituation zwischen dem Generalpächter eines Volksfests und einem weiteren Schausteller um ein und denselben Stellplatz; Generalpächter als ausgeschlossene Person im Sinn von Art. 20 Abs. 1 Satz 1 ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 113 Abs. 1 Satz 4, Abs. 5 Satz 2, § 121 VwGO; § 60b, § 70 Abs. 3 GewO; Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1, Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG.
    Konkurrentenverdrängungsklage (Zulassung zu einem Volksfest) | Konkurrentensituation zwischen dem Generalpächter eines Volksfests und einem weiteren Schausteller um ein und denselben Stellplatz; Generalpächter als ausgeschlossene Person im Sinn von Art. 20 Abs. 1 Satz 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (27)

  • VG Würzburg, 23.03.2010 - W 2 K 10.17

    Zulassung zu einem Volksfest; Stammbeschicker; Neubewerber

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
    Rn. 7 3. Mit der am 8. Januar 2010 zum Verwaltungsgericht Würzburg erhobenen Klage (Az. W 2 K 10.17) beantragte der Kläger zuletzt, die Beklagte unter Aufhebung der Bescheide vom 25. November 2009, 5. Februar 2010, 10. Februar 2010 und 12. Februar 2012 (durch die drei letztgenannten Bescheide hatte die Beklagte die einen Autoscooter betreffende Bewerbung des Klägers nach Klageerhebung erneut abgelehnt) zu verpflichten, ihn mit dem Autoscooter "Z-Power" zur L...-Messe 2010 zuzulassen, hilfsweise, sie dazu zu verpflichten, über seinen Antrag, mit dem Autoscooter "Z-Power" zur L...-Messe 2010 zugelassen zu werden, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts erneut zu entscheiden.

    Im Urteil vom 8. Juni 2011 habe das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Beklagte alle im Gerichtsbescheid enthaltenen Direktiven befolgt habe; für begründet erachtet worden sei die Klage aufgrund von Umständen, die bereits während des unter dem Aktenzeichen W 2 K 10.17 anhängig gewesenen Verfahrens vorgelegen hätten und die seinerzeit auch geltend gemacht worden seien.

    Rn. 33 Wegen des Verfahrensgangs und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge einschließlich der Akten des Verfahrens W 2 K 10.17 sowie auf die in diesen Streitsachen vorgelegten Vorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Rn. 60 Die Aufnahmen, die dem Verwaltungsgericht in den beiden dort anhängig gewesenen Streitsachen zur Verfügung gestellt wurden (Bl. 13, 112, 131, 135 unten, 136 und 137 oben der Akte des Verfahrens W 2 K 10.17; Bl. 28, 29 unten und 30 der Akte des Verfahrens W 6 K 10.706), bestätigen diesen Befund.

    Der Bevollmächtigte des Klägers hat jedoch bereits in dem im Verfahren W 2 K 10.17 eingereichten Schriftsatz vom 1. März 2010 (vgl. dort S. 8) eingehend dargelegt, dass auch der Autoscooter des Klägers über eine aufwändige, im Einzelnen beschriebene Beleuchtungsanlage verfügt.

    Weitergehende Detailinformationen hierzu ermöglichte das Datenblatt, das dem Schriftsatz vom 1. März 2010 als Anlage beigefügt war (Bl. 130 der Akte des Verfahrens W 2 K 10.17).

    Obwohl diese Unterlagen und die dem Schriftsatz vom 1. März 2010 beigefügten Fotografien, die zum Teil ebenfalls einen Eindruck von der Lichtausstattung des Fahrgeschäfts des Klägers ermöglichen, den Bevollmächtigten der Beklagten nachweislich zugeleitet wurden (vgl. Bl. 139 der Akte des Verfahrens W 2 K 10.17) und sie damit auch der Beklagten selbst als zugegangen gelten, lässt die Begründung des Bescheids vom 18. Juni 2010 (ebenso wie die Niederschrift über die Ausschusssitzung am 15.6.2010) nicht erkennen, dass die Beklagte dieses Vorbringen des Klägers überhaupt zur Kenntnis genommen hat; erst recht fehlt jede inhaltliche Auseinandersetzung damit.

    Sein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat der Kläger in dem das Verfahren W 2 K 10.17 einleitenden Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 4. Januar 2010 mit 15.000 EUR, am Ende der Klageschrift vom 5. Juli 2010 mit 5.000 EUR angegeben.

  • VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 10.706

    I. Die Mitwirkung eines Schaustellers als Generalpächter auf Behördenseite bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
    Rn. 16 5. Mit der am 7. Juli 2010 ebenfalls zum Verwaltungsgericht Würzburg erhobenen Klage (Az. W 6 K 10.706) beantragte der Kläger im ersten Rechtszug:.

    Sollte sich der Bescheid vom 18. Juni 2010 bei der Einleitung des Verfahrens W 6 K 10.706 demgegenüber bereits erledigt haben, obläge die Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsakts allein den Zivilgerichten.

    Rn. 60 Die Aufnahmen, die dem Verwaltungsgericht in den beiden dort anhängig gewesenen Streitsachen zur Verfügung gestellt wurden (Bl. 13, 112, 131, 135 unten, 136 und 137 oben der Akte des Verfahrens W 2 K 10.17; Bl. 28, 29 unten und 30 der Akte des Verfahrens W 6 K 10.706), bestätigen diesen Befund.

    Rn. 77 Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren und - insoweit unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8. Juni 2011 - auch für das Verfahren W 6 K 10.706 auf jeweils 15.000 Euro festgesetzt.

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
    Rn. 72 Wenn das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, ein Beteiligter könne gegen ein Bescheidungsurteil auch dann, wenn darin seinem Klageantrag in vollem Umfang entsprochen wurde, mit der Begründung Rechtsmittel einlegen, dass "sich die vom Gericht als verbindlich erklärte Rechtsauffassung nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist, so dass bei der erneuten Bescheidung auf ihrer Grundlage mit einem ungünstigeren Ergebnis zu rechnen ist als bei Anwendung der vom Kläger für richtig gehaltenen Rechtsansicht" (BVerwG, U.v. 27.1.1995 - 8 C 8.93 - BayVBl 1995, 605/606; ähnlich bereits BVerwG, U.v. 3.12.1981 - 7 C 30.80 und 7 C 31.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 S. 52), so steht das zu dem Vorgesagten nicht in Widerspruch.

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht in den vorerwähnten Entscheidungen einem Beteiligten das Recht zuerkannt hat, ein Bescheidungsurteil mit der Begründung im Rechtsmittelweg anzugreifen, die darin mitgeteilte, der öffentlichen Verwaltung bei der Neuverbescheidung zur Berücksichtigung aufgegebene Rechtsauffassung bleibe hinter den rechtlichen Erfordernissen zurück, von denen sich die vollziehende Gewalt nach Auffassung des Rechtsschutzsuchenden leiten lassen müsse (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.1.1995 - 8 C 8.93 - BayVBl 1995, 605/606), so folgt daraus nicht zwingend, dass ein Schweigen des Gerichts zu einem Gesichtspunkt als "Billigung" oder "Nichtbeanstandung" dieses Umstands zu werten ist.

    Rn. 73 Nur ergänzend ist deshalb darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht auch in den Urteilen vom 3. Dezember 1981 (7 C 30.80 und 7 C 31.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 S. 52) und vom 27. Januar 1995 (8 C 8.93 - BayVBl 1995, 605/606) angemerkt hat, es sei die in einem Bescheidungsurteil "für verbindlich erklärte" bzw. "verbindlich zum Ausdruck gebrachte", für dieses Urteil maßgebliche Rechtsauffassung, die dessen Rechtskraftwirkung im Sinn von § 121 VwGO bestimme.

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
    Lässt sich das für die Zulassungsentscheidung zuständige Gremium nur von dem Bewerber, der von ihr als Organisator des Volksfestes eingesetzt wurde, die - behaupteten - Vorzüge des eigenen Fahrgeschäfts und die - angeblichen - Nachteile des konkurrierenden Angebots darlegen, so verstößt eine solche Vorgehensweise zugleich gegen das im Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Gebot der fairen Verfahrensgestaltung (vgl. allgemein zu diesem Gebot z.B. BVerwG, U.v. 28.4.1978 - 7 C 50.75 - BVerwGE 55, 355/360; U.v. 20.9.1984 - 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143/151; U.v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214/230; zur Einschlägigkeit dieses Postulats in einem Verwaltungsverfahren, das die Zulassung von Schaustellern zu einem Volksfest zum Gegenstand hat, BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl 2012, 118/119).

    Dieses Gebot erfordert es u. a., dass Behörden die ihnen übertragenen Aufgaben in unparteiischer Weise wahrnehmen; den Vorschriften der Art. 20 f. BayVwVfG liegt insofern ein verallgemeinerungsfähiger Gedanke des Verwaltungsverfahrensrechts zugrunde (so ausdrücklich BVerwG, U.v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214/230).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
    Sollte das Erfordernis einer "konkreten" Einflussnahme nicht nur im Rahmen des Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayVwVfG und/oder für den Fall der Befassung eines Amtsträgers der Aufsichtsbehörde mit einem Verwaltungsverfahren bestehen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 30.5.1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256/268), sondern auch darüber hinaus Geltung beanspruchen, so wäre dieses Erfordernis hier mithin erfüllt.

    Rn. 58 Darüber hinaus läge seitens des Herrn F... auch eine "beabsichtigte" Einflussnahme im Sinn der letztgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 30.5.1984 a.a.O. S. 268) vor.

  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
    Rn. 72 Wenn das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, ein Beteiligter könne gegen ein Bescheidungsurteil auch dann, wenn darin seinem Klageantrag in vollem Umfang entsprochen wurde, mit der Begründung Rechtsmittel einlegen, dass "sich die vom Gericht als verbindlich erklärte Rechtsauffassung nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist, so dass bei der erneuten Bescheidung auf ihrer Grundlage mit einem ungünstigeren Ergebnis zu rechnen ist als bei Anwendung der vom Kläger für richtig gehaltenen Rechtsansicht" (BVerwG, U.v. 27.1.1995 - 8 C 8.93 - BayVBl 1995, 605/606; ähnlich bereits BVerwG, U.v. 3.12.1981 - 7 C 30.80 und 7 C 31.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 S. 52), so steht das zu dem Vorgesagten nicht in Widerspruch.

    Rn. 73 Nur ergänzend ist deshalb darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht auch in den Urteilen vom 3. Dezember 1981 (7 C 30.80 und 7 C 31.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 S. 52) und vom 27. Januar 1995 (8 C 8.93 - BayVBl 1995, 605/606) angemerkt hat, es sei die in einem Bescheidungsurteil "für verbindlich erklärte" bzw. "verbindlich zum Ausdruck gebrachte", für dieses Urteil maßgebliche Rechtsauffassung, die dessen Rechtskraftwirkung im Sinn von § 121 VwGO bestimme.

  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
    Selbst dann, wenn ein Beteiligter bestimmte Gesichtspunkte in dem Verfahren, das der rechtskräftig gewordenen Entscheidung vorausgegangen ist, ausdrücklich angesprochen hat, kann hinsichtlich dieser Gesichtspunkte dann keine Rechtskraft eintreten, wenn das Gericht diese Teile des Vorbringens nicht verbeschieden hat (BVerwG, U.v. 3.6.2010 - 9 C 4.09 - BVerwGE 137, 105/112, Rn. 19).

    Die letztgenannte Entscheidung erging zwar zu § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO; für ein auf diese Vorschrift gestütztes "Bestimmungsurteil" gelten jedoch die gleichen Grundsätze wie für ein Bescheidungsurteil nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO (BVerwG, U.v. 3.6.2010 - 9 C 4.09 - BVerwGE 137, 105/111, Rn. 16).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
    Da eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts trotz ihrer (partiellen) Rechtsfähigkeit (vgl. grundlegend BGH, U.v. 29.1.2001 - II ZR 331/00 - BGHZ 146, 341) nicht selbst Gewerbetreibende ist, diese Eigenschaft vielmehr den (geschäftsführenden) Gesellschaftern zukommt (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, B.v. 2.11.2012 - 4 L 862/12.NW - GewArch 2013, 83), und mit dem Antrag auf Zulassung zu einem nach § 69 GewO festgesetzten Volksfest ein in § 70 GewO geregelter Anspruch geltend gemacht wird, sprechen gewichtige Gründe dafür, Herrn F... selbst als "Beteiligten" im Sinn von Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG anzusehen.
  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
    Ebenso wie ein grundsätzlich in Betracht kommender Rechtsbehelf dann nicht eingelegt werden muss, wenn er allenfalls geringe Erfolgsaussichten besitzt (vgl. z.B. BGH, U.v. 6.12.1984 - III ZR 141/83 - MDR 1985, 1000; U.v. 20.2.2003 - III ZR 224/01 - NJW 2003, 1308/1313), darf ein solcher Schritt dann frei von Verschulden unterbleiben, wenn die Einlegung eines Rechtsbehelfs aus sonstigen Gründen nicht geeignet ist, den durch eine Amtshandlung hervorgerufenen Schaden abzuwenden (…vgl. Sprau in Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 839 Rn. 69).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
    Rn. 64 2.3 Gegen die sich aus Art. 28 Abs. 1 und 2 BayVwVfG ergebende Pflicht von Behörden, entscheidungserhebliches Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und es ernsthaft in Erwägung zu ziehen (vgl. zu dieser Komponente der Anhörungspflicht BVerwG, U.v. 17.8.1982 - 1 C 22.81 - BVerwGE 66, 111/114;… Bonk/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 28 Rn. 40 m.w.N.), hat die Beklagte insoweit verstoßen, als sie sowohl im Beschluss vom 15. Juni 2010 als auch im Bescheid vom 18. Juni 2010 die aus ihrer Sicht bestehende höhere Attraktivität des Autoscooters der F... GbR u. a. daraus herleitete, dass dieses Fahrgeschäft über eine seitliche LED-Fahrbahnbeleuchtung verfüge und die Fahrbahn mit modernen Licht- und Nebeleffekten versehen sei.
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu …

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher …

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das …

  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 141/83

    Gerichtliche Entscheidung auf Grund einer Amtspflichtverletzung zum Nachteil des …

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

  • BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen

  • VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135

    Zulassung zu einer Dult; Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2000 - 11 S 43/00

    Rechtskraft eines Bescheidungsurteils

  • VG Neustadt, 02.11.2012 - 4 L 862/12

    Gewerberechtliche Untersagungsverfügung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 85.67
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92

    Kernreaktor; Zweitgutachten; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Zulässigkeit der …

  • VGH Bayern, 18.12.1981 - 8 B 81 A.1128
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und …

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - 13 A 4859/00

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des …

  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 B 15.620

    Dem unterlegenen Bewerber um einen Jahrmarkt-Standplatz kann die Erhebung einer …

    Rn. 33 Eine Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn künftig unter im Wesentlichen unveränderten Umständen eine gleichartige behördliche Entscheidung wie der Verwaltungsakt ergehen wird, der Gegenstand des Fortsetzungsfeststellungsbegehrens ist (vgl. BVerwG, B.v. 16.10.1989 - 7 B 108/89 - NVwZ 1990, 360;… BVerwG, B.v. 26.4.1993 - 4 B 31/93 - NVwZ 1994, 282 ff., juris Rn. 26;… BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 20/12 - Rn. 12; BayVGH, U.v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - Rn. 43 a.E.).

    Da Zivilgerichte im Amtshaftungsprozess an die Beurteilung eines Verwaltungsakts durch die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit als rechtmäßig oder rechtswidrig gebunden sind (vgl. BGH, U.v. 23.10.2003 - III ZR 9/03 -NJW 2003, 3693/3696; BayVGH, U.v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - Rn. 44), ist ein sich hierauf beziehender verwaltungsgerichtlicher Ausspruch geeignet, die Rechtsposition des Klägers in einem solchen künftigen Verfahren zu verbessern.

    Rn. 40 Für die Aussichtslosigkeit genügt nicht die Wahrscheinlichkeit eines Misserfolgs im zivilgerichtlichen Haftungsprozess, sondern der geltend gemachte Anspruch darf unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt bestehen und dies muss sich ohne eine ins Einzelne gehende Würdigung aufdrängen (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 20/12 - Rn. 34 m.w.N.; BayVGH, U.v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - Rn. 48).

  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als …

    Rein spekulative Erwägungen scheiden aus (…vgl. Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs/Schmitz, 9. Aufl. 2018, VwVfG, § 20 Rn. 41 ff.; vgl. auch BayVGH, U.v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 22 ZB 17.939

    Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils in Bezug auf …

    Soweit es in diesem Sinn an einer die Behörde bindenden Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts fehlt, kann demzufolge auch keine Beschwer der Behörde bzw. des Beklagten bejaht werden (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - juris, Rn. 69 bis 73;… OVG NW, B.v.27.6.2017 - 1 A 2292/16 - juris, Rn. 3 und 4 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 3.12.1981 - 7 C 30.80 und 7 C 31.80 - juris, Rn. 14, U.v. 27.1.1995 - 8 C 8.93 - juris, Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, B.v. 22.4.1987 - 7 B 76/87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 54;… VGH BW, U.v. 25.10.2000 - 11 S 43/00 - juris Rn. 39;… Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 113 Rn. 44 m.w.N., und vor § 124 Rn. 29 m.w.N.).

    Insbesondere nehmen an der Rechtskraft eines Bescheidungsurteils auch solche tatsächlichen und rechtlichen Umstände nicht teil, die im Zeitpunkt des Urteils zwar schon vorlagen, vom Gericht im Urteil aber nicht erörtert wurden; Grund für diese Begrenzung der Rechtskraftwirkung ist das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Gebot, dass der rechtsuchende Bürger klar erkennen können muss, worin ihm das Gericht nicht recht gegeben hat, wo ihn ggf. eine Anfechtungslast treffen könnte (BayVGH, U.v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - juris, Rn. 71 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19

    Dienstliche Beurteilung; Gebot der Widerspruchsfreiheit; Neufassung; …

    Dabei erstreckt sich die Bindungswirkung bei einem Bescheidungsurteil (bzw. hier: einem Bescheidungsbeschluss) nicht allein auf den Tenor, sondern auch auf die tragenden Gründe für die Aufhebung und die Neufassung der Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. Juni 2010 - 9 C 4.09 - BVerwGE 137, 105 Rn. 16; VGH München, Urteil vom 25. Februar 2013 - 22 B 11.25 87 - BayVBl 2014, 50 Rn. 69 ff.;… Kopp/ Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 113 Rn. 215).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2019 - 3 L 41/19

    Prüfungsrechtliche Verbesserungsklage; Verschlechterungsverbot

    Es kann u. a. darauf beruhen, dass es dem fraglichen Umstand - generell oder gegenüber den einen Aufhebungsausspruch tragenden anderen Rechtsmängeln - keine (zusätzlich) entscheidungserhebliche Bedeutung beigemessen oder es ihn als rechtmäßig eingestuft hat; auch kann die Verbescheidung dieses Gesichtspunkts versehentlich unterblieben sein (hierzu auch BayVGH, Urteil vom 25. Februar 2013 - 22 B 11.2587 -, juris Rn. 72).
  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 22 BV 11.1307

    Gentechnikrecht: Beseitigungsanordnung für Maispflanzen rechtmäßig

    Dies setzt die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehe (BayVGH, U.v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 -Rn. 43; BVerwG, U.v. 16.10.1989 - 7 B 108/89 - NVwZ 1990, 360).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2019 - 11 K 3760/16

    Einstellung in den Polizeidienst - normales Hörvermögen

    Hierzu bedarf es einer hinreichend bestimmten Gefahr, dass künftig unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Ablehnungsentscheidung ergehen wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.10.1989 - 7 B 108.89 - juris, Rn. 5;… Beschl. v. 26.04.1993 - 4 B 31.93 - juris, Rn. 26; Bay. VGH, Urt. v. 25.02.2013 - 22 B 11.2587 - juris, Rn. 43).
  • VG Bremen, 30.08.2018 - 5 K 3495/17

    Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017 - Durchführungspflicht; …

    Eine solche ist gegeben, wenn künftig unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen die konkrete Gefahr besteht, dass eine gleichartige behördliche Entscheidung wie der Verwaltungsakt ergehen wird, der Gegenstand des Fortsetzungsfeststellungsbegehrens ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14/12 -, juris, Rn. 21; BVerwG, B. v. 16.10.1989 - 7 B 108/89 - NVwZ 1990, 360;… BVerwG, B. v. 26.04.1993 - 4 B 31/93 -, juris Rn. 26; BayVGH, Urt. v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - Rn. 43 a.E.).
  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.1280

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Gestattung eines vorübergehenden …

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wäre die diesbezügliche Argumentation der Kläger mit der Aussichtslosigkeit eines Verpflichtungsantrags im Hinblick auf den kurz bevorstehenden Termin der Veranstaltung "Wein und Wandern" allerdings zutreffend (vgl. BayVGH, U. v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - Rn. 42).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189

    Gerichtliche Überprüfung der Benotung eines Meisterprüfungsprojekts

    Rn. 18 3. Inwiefern das Verwaltungsgericht das für das Handeln von Verwaltungsbehörden entwickelte Gebot des "fairen Verfahrens" (als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, vgl. BVerwG, U. v. 28.4.1978 - VII C 50.75 - BVerwGE 55, 355; BayVGH, U. v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - BayVBl 2014, 50, Rn. 63 m. w. N.) missachtet haben soll, ergibt sich aus den diesbezüglichen Darlegungen des Klägers (…Schriftsatz vom 19.10.2015, S. 6, Nr. 4) auch nicht ansatzweise.
  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 14.4802

    Zuteilung von Nutzungszeiten für gemeindliche Eissporthalle

  • VG Würzburg, 28.09.2018 - W 9 K 17.834

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VG München, 21.07.2014 - M 21 K 13.784

    Kein Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses wegen …

  • VG München, 29.11.2016 - M 3 K 15.3680

    Rechtswidriger Prüfungsbescheid - Befangenheit des Prüfers

  • VG Ansbach, 11.02.2015 - AN 9 K 12.01464

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellung der Rechtswidrigkeit einer …

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