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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770, 22 C 22.1771   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30229
VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770, 22 C 22.1771 (https://dejure.org/2022,30229)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2022 - 22 CE 22.1770, 22 C 22.1771 (https://dejure.org/2022,30229)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2022 - 22 CE 22.1770, 22 C 22.1771 (https://dejure.org/2022,30229)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166; StGB § 315c; ZPO § 114; BewachV § 16, § 23; GewO § 34a Abs. 1 S. 10, Abs. 1a Nr. 4 lit. d, S. 7
    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit einer Wachperson

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 BV 13.1909

    Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Hells Angels

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
    Der Ausschluss von Personen mit bestimmten Vorstrafen vom Bewachungsgewerbe dient der Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit und hochrangige individuelle Rechtsgüter (…OVG NW, B.v. 17.1.2019 - 4 E 779.18 - juris Rn. 27; vgl. zu den spezifischen Anforderungen an die Zuverlässigkeit im Bewachungsgewerbe auch BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 22 ff.;… B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 31).

    Die spezifischen Pflichten eines Bewachungsunternehmers und des Wachpersonals resultieren aus der Gefahrgeneigtheit der Bewachungstätigkeit aufgrund der Schutzbedürftigkeit der Bewachungsobjekte, aus der Konfliktträchtigkeit der Erfüllung des Schutzauftrags gegenüber rechtswidrigen Angriffen Dritter sowie aus der strengen Rechtsbindung bei der Ausübung der sogenannten "Jedermann-Rechte" unter Anwendung von körperlicher Gewalt nur in den engen Grenzen des Erforderlichen (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 24 f.).

    Dies gilt zwar in erster Linie im direkten Umgang mit Menschen (BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 26), lässt sich aber auf die vorliegende Situation übertragen.

  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Gewerberecht - Unzuverlässigkeit - Vermutung - Straftat in längerer Vergangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
    Ein solcher kann sich unabhängig von den Umständen der abgeurteilten Straftat aus den Besonderheiten des Einzelfalles ergeben (…vgl. OVG NW, B.v. 17.1.2019 -4 E 779.18 - juris Rn. 34 ff.;… OVG LSA, B.v. 1.11.2018 - 1 M 102.18 - juris Rn. 10, 18; BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4).

    Insbesondere liegt hier auch nicht die Straftat selbst schon (deutlich) länger als fünf Jahre zurück, wie es bei lang dauernden Strafverfahren der Fall sein kann (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4).

  • BVerfG, 18.09.2017 - 2 BvR 451/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Frage der Flüchtlingseigenschaft unverfolgt …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
    Rn. 49 2.2.1 Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen, dem Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen und die eigentliche Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus dem Hauptsacheverfahren in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern, dürfen die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, B.v. 18.9.2017 - 2 BvR 451/17 u.a. - juris Rn. 11).

    Stellt sich in dem Verfahren eine Rechtsfrage, die noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ist Prozesskostenhilfe dennoch nicht zu gewähren, wenn die Beantwortung der Frage im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht als schwierig erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 18.9.2017 - 2 BvR 451/17 u.a. - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
    Rn. 47 2.1 Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des erstinstanzlich gestellten Antrags nach § 123 VwGO ist dabei der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (…vgl. BVerfG, B.v. 4.10.2017 - 2 BvR 496/17 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 7 ZB 16.498 - juris Rn. 1; B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 17.3.2010 - 5 E 1700.09 - juris Rn. 3 f.;… Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 77).

    Auf diesen Zeitpunkt ist auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417

    Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach strafrechtlicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
    Der Ausschluss von Personen mit bestimmten Vorstrafen vom Bewachungsgewerbe dient der Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit und hochrangige individuelle Rechtsgüter (…OVG NW, B.v. 17.1.2019 - 4 E 779.18 - juris Rn. 27;… vgl. zu den spezifischen Anforderungen an die Zuverlässigkeit im Bewachungsgewerbe auch BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 31).

    Rn. 44 1.4.2 Mit ihrem Vortrag im Beschwerdeverfahren weckt die Antragstellerin keine durchgreifenden Zweifel an der Einschätzung des Verwaltungsgerichts, das zutreffend auf die ständige Rechtsprechung verwiesen hat, wonach eine den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung genügende Untersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (…vgl. BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23 zum Widerruf einer Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO;… B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
    Rn. 44 1.4.2 Mit ihrem Vortrag im Beschwerdeverfahren weckt die Antragstellerin keine durchgreifenden Zweifel an der Einschätzung des Verwaltungsgerichts, das zutreffend auf die ständige Rechtsprechung verwiesen hat, wonach eine den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung genügende Untersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23 zum Widerruf einer Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO;… B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 41).
  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
    Rn. 47 2.1 Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des erstinstanzlich gestellten Antrags nach § 123 VwGO ist dabei der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (vgl. BVerfG, B.v. 4.10.2017 - 2 BvR 496/17 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 7 ZB 16.498 - juris Rn. 1;… B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 17.3.2010 - 5 E 1700.09 - juris Rn. 3 f.;… Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 77).
  • VGH Bayern, 08.05.2020 - 22 ZB 20.127

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
    Rn. 44 1.4.2 Mit ihrem Vortrag im Beschwerdeverfahren weckt die Antragstellerin keine durchgreifenden Zweifel an der Einschätzung des Verwaltungsgerichts, das zutreffend auf die ständige Rechtsprechung verwiesen hat, wonach eine den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung genügende Untersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (…vgl. BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23 zum Widerruf einer Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO; B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 07.04.2017 - 7 ZB 16.498

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
    Rn. 47 2.1 Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des erstinstanzlich gestellten Antrags nach § 123 VwGO ist dabei der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (…vgl. BVerfG, B.v. 4.10.2017 - 2 BvR 496/17 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 7 ZB 16.498 - juris Rn. 1;… B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 17.3.2010 - 5 E 1700.09 - juris Rn. 3 f.;… Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 77).
  • VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20

    Vorläufiger Rechtsschutz in Bezug auf eine Beschäftigung als Wachperson

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
    Nach den überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus den Gesetzgebungsmaterialien, dass von der Bezugnahme auf gemeingefährliche Straftaten in § 34a Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 Buchst. d GewO sämtliche Fahrlässigkeitstatbestände des 28. Abschnitts des Besonderen Teils des StGB ausgenommen wären (s. auch VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L 546.20 - juris Rn. 22, das eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Abs. 1, Abs. 2 StGB als gemeingefährliches Delikt ebenfalls unter § 34a Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 Buchst. d GewO fasst).
  • VG Ansbach, 24.01.2025 - AN 4 E 25.80

    Versagung der Zuverlässigkeit für die Tätigkeit als Wachperson infolge …

    Die spezifischen Pflichten eines Bewachungsunternehmers und des Wachpersonals resultieren aus der Gefahrgeneigtheit der Bewachungstätigkeit aufgrund der Schutzbedürftigkeit der Bewachungsobjekte, aus der Konfliktträchtigkeit der Erfüllung des Schutzauftrags gegenüber rechtswidrigen Angriffen Dritter sowie aus der strengen Rechtsbindung bei der Ausübung der sogenannten "Jedermann-Rechte" unter Anwendung von körperlicher Gewalt nur in den Grenzen des Erforderlichen (BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 22 CE 22.1770 u.a. - juris Rn. 24).

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Begehung einer der in § 34a Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 GewO genannten Straftaten durch eine Wachperson in Ausübung des Gewerbes oder außerhalb davon erfolgt (BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 22 CE 22.1770 u.a. - juris Rn. 38).

    Zum anderen kann sich ein solcher Ausnahmefall auch - unabhängig von den Umständen der abgeurteilten Straftat - aus den Besonderheiten des Einzelfalls ergeben (BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 22 CE 22.1770 u.a. - juris Rn. 35, 37).

    Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für die Feststellung der Unzuverlässigkeit einer Wachperson im Sinne des § 34a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 GewO sowie deren Mitteilung an den Gewerbetreibenden nach § 34a Abs. 3 GewO, § 16 Abs. 2 Satz 3 BewachV (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 22 CE 22.1770 u.a. - juris Rn. 44).

    Darüber hinaus können dem Antragsteller die betreffenden Verurteilungen mit der Tilgung ihres Eintrags im Bundeszentralregister im Rechtsverkehr nicht mehr entgegengehalten werden (§ 51 Abs. 1 BZRG) und diese somit grundsätzlich auch außerhalb der Regelvermutung seine Unzuverlässigkeit nicht mehr begründen (BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 22 CE 22.1770 u.a. - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364

    Unzuverlässigkeitsbeurteilung einer Wachperson eines Bewachungsgewerbetreibenden

    Rn. 19 1.3 Allerdings ist im Grundsatz davon auszugehen, dass einer Wachperson i.S.d. § 34a Abs. 1a GewO, deren Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die zuständige Gewerbebehörde (vgl. § 34a Abs. 1a Satz 3 GewO, § 1 Abs. 2 BewachV) - sei es in Folge einer Anmeldung durch den Bewachungsgewerbetreibenden nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 BewachV, sei es in Folge einer Regelüberprüfung nach § 34a Abs. 1a Satz 7 i.V.m. Abs. 1 Satz 10 GewO - negativ ausgefallen ist, die also von der Gewerbebehörde für unzuverlässig gehalten wird, in Bezug auf diese Unzuverlässigkeitsbeurteilung angesichts von deren faktisch bzw. mittelbar (wegen einer zu erwartenden Kündigung bzw. Ablehnung des Abschlusses eines Arbeitsvertrags) auch rechtlich negativen Folgen grundsätzlich ein - gerichtlich durchsetzbarer - Rechtsanspruch zur Seite stehen muss (vgl. zu einer Regelüberprüfung BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 22 CE 22.1770 u.a. - juris).
  • OVG Sachsen, 27.02.2025 - 6 B 191/24

    Widerruf einer Bewachungserlaubnis; Straftat; Unzulässigkeit; Landfriedensbruch

    Diese Rechte schließen zwar die Anwendung von Gewalt ein, wobei aber strikt der Grundsatz der Erforderlichkeit (vgl. § 34a Abs. 5 Satz 2 GewO) und das staatliche Gewaltmonopol zu beachten sind (…OVG NRW, Beschl. v. 22. April 2024 - 4 B 599/22 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 30. September 2022 - 22 CE 22.1770 -, juris 24).

    Ungeachtet dessen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass dann, wenn - wie hier - ausschließlich wirtschaftliche Interessen des Begünstigten betroffen sind und außergewöhnliche Umstände, die ausnahmsweise eine andere Entscheidung möglich erscheinen ließen, weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich sind, die Ermessensentscheidung der Behörde in Richtung auf einen Widerruf intendiert ist (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 22. April 2024 - 4 B 599/22 -, juris Rn. 32; BayVGH, Beschl. v. 30. September 2022 - 22 CE 22.1770 -, juris Rn. 44;… OVG LSA, Beschl. v. 1. November 2018 - 1 M 102/18 -, juris Rn. 23).

  • VG Düsseldorf, 09.12.2024 - 3 K 6774/23
    Rn. 22 vgl. explizit zu § 316 Abs. 1 und 2 StGB: VG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 4 L 546/20 -, juris Rn. 22; vgl. zu gemeingefährlichen Straftaten allgemein: VGH Bayern, Beschluss vom 30. September 2022 - 22 CE 22.1770 -, juris Rn. 20 ff.; VG München, Beschluss vom 7. Juli 2022 - M 16 E 22.2045 -, juris Rn. 31 ff.

    Rn. 24 vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 30. September 2022 - 22 CE 22.1770 -, juris Rn. 24 f.; VG München, Beschluss vom 7. Juli 2022 - M 16 E 22.2045 -, juris Rn. 36 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 4 L 546/20 -, juris Rn. 22.

  • VGH Bayern, 19.06.2026 - 22 ZB 25.915

    Zuverlässigkeit einer Wachperson, Nichtvorliegen eines Regelbeispiels, …

    Rn. 21 3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung für das Zulassungsverfahren auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. den Empfehlungen Nr. 54.1 und 54.2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 unter Berücksichtigung dessen, dass der Kläger als Wachperson unselbständig beschäftigt ist (daher Halbierung des empfohlenen Streitwerts; vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 22 CE 22.1770 - juris Rn. 56).
  • VGH Bayern, 30.04.2026 - 22 ZB 26.36

    Widerruf der Versicherungsmaklererlaubnis, Verurteilung wegen Betrugs, …

    Das Fehlen einer weiteren Verurteilung lässt aber nicht auf eine Ausnahme von der Regelvermutung schließen (BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 22 CE 22.1770 - juris Rn. 38), da der Gesetzeswortlaut für die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit bereits eine Verurteilung genügen lässt.
  • VG Regensburg, 10.11.2025 - RO 5 K 24.31

    Widerruf einer Versicherungsmaklererlaubnis wegen einer strafgerichtlichen …

    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen (BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 22 CE 22.1770 - juris Rn. 39).
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