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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3078
OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00 (https://dejure.org/2001,3078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.08.2001 - 22 U 223/00 (https://dejure.org/2001,3078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. August 2001 - 22 U 223/00 (https://dejure.org/2001,3078)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 302; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; BGB § 631; ; BGB § 649

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 302; HOAI § 4 Abs. 2; BGB § 631 § 649
    Werkvertrag - Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen gegen Architektenforderung - Teilurteil über Honorar - Unterschreitung der Mindestsätze - Datum der Unterschrift - fristlose Kündigung durch Architekten - ersparter Zeitaufwand für nicht erbrachte Leistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalhonorarvereinbarung: Abrechnung nach (höheren) Mindestsätzen zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorar - Honorarpflicht auch für nicht erbrachte Teilleistungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarrecht - Zu Stande kommen des schriftlichen Planungsvertrags

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Ist die Bindung des Architekten an ein mindestsatzunterschreitendes Honorar von der Höhe der Mindestsatzunterschreitung abhängig ?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Architektenhonorar; Aufrechnung mit Schadenersatzanspruch; Honorarforderung; Honorarberechnung; Teilurteil; Mindestsätze; Honoraranspruch; Ersparter Zeitaufwand

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalhonorarvereinbarung: Abrechnung nach (höheren) Mindestsätzen zulässig? (IBR 2002, 24)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung nach Kündigung des Architektenvertrages ist nicht schwer! (IBR 2002, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 510
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1997 - 22 U 10/97

    Honoraranspruch des Ingenieurs nach § 73 Abs. 3 Nr. 5 HOAI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00
    Abgesehen davon, dass die Schriftform gem. § 126 BGB nicht durch ein schriftliches Angebot und eine schriftliche Annahme auf unterschiedlichen Schriftstücken erfüllt wird (Senatsurt. v. 26.9.1997, OLGR 1998, 99;… BGH Urt. v. 28.10.1993 NJW-RR 1994, 280, 281), stellt das Schreiben der Beklagten vom 5.1.1996 keine Annahme, sondern ein modifiziertes - neues - Angebot dar.

    Hinzu kommt hier, dass der Differenzbetrag zwischen dem nach der Pauschale und dem nach den Mindestsätzen abzurechnenden Architektenhonorar im Verhältnis zu den gesamten Baukosten von ca. 1,2 Mio. DM nicht so erheblich ist, dass schon deshalb angenommen werden müßte, die Beklagte habe sich auf das geringere Pauschalhonorar in einer Weise eingerichtet, dass ihr die Mehrbelastung nicht mehr zugemutet werden könne (vgl. Senatsurteil v. 26.9.1997, OLGR 1998, 99, 101).

    Auch in bezug auf die Gewährung des Nachlasses kann nicht festgestellt werden, dass die Beklagte sich darauf "eingerichtet" und jedenfalls insofern auf den Fortbestand der Rechnung vertraut hat (vgl. Senatsurteil v. 31.5.1996, OLGR 1996, 251, 252 und vom 26.9.1997, OLGR 1998, 99, 101 und vom 12.5.2000, BauR 2001, 277, 278;… a.A. OLG Düsseldorf, 23. Senat, Urt. v. 26.2.1982, BauR 1982, 390, 393).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 22 U 191/99

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Verjährung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00
    Schließlich sind im Rahmen der unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben vorzunehmenden umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen (vgl. Senatsurteil v. 12.5.2000, BauR 2001, 277, 278) auch die Gesamtumstände der Entwicklung des Vertragsverhältnisses zu berücksichtigen.

    Auch in bezug auf die Gewährung des Nachlasses kann nicht festgestellt werden, dass die Beklagte sich darauf "eingerichtet" und jedenfalls insofern auf den Fortbestand der Rechnung vertraut hat (vgl. Senatsurteil v. 31.5.1996, OLGR 1996, 251, 252 und vom 26.9.1997, OLGR 1998, 99, 101 und vom 12.5.2000, BauR 2001, 277, 278;… a.A. OLG Düsseldorf, 23. Senat, Urt. v. 26.2.1982, BauR 1982, 390, 393).

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00
    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalles, der von der Rechtsprechung (BGH Urt. v. 22.5.1997, BauR 1997, 677, 679) angenommen wird, wenn die geschuldete Leistung nur einen besonders geringen Aufwand erfordert, enge Beziehungen rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer oder persönlicher Art zwischen den Parteien gegeben sind, oder die Planungsleistung mehrfache Verwendung gefunden hat, ist hier nicht ansatzweise erkennbar.

    Nach herrschender Meinung in Literatur (…Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 721) und Rechtsprechung (BGH Urteile v. 22.5.1997, BauR 1997, 677, 680 und vom 21.8.1997 BauR 1997, 1062, 1064) verhält sich der Architekt, der später nach Mindestsätzen abrechnen will, wenn die Parteien eines Architektenvertrages ein Honorar, das die Mindestsätze in unzulässiger Weise unterschreitet, vereinbart haben, widersprüchlich.

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00
    Nach herrschender Meinung in Literatur (…Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 721) und Rechtsprechung (BGH Urteile v. 22.5.1997, BauR 1997, 677, 680 und vom 21.8.1997 BauR 1997, 1062, 1064) verhält sich der Architekt, der später nach Mindestsätzen abrechnen will, wenn die Parteien eines Architektenvertrages ein Honorar, das die Mindestsätze in unzulässiger Weise unterschreitet, vereinbart haben, widersprüchlich.

    Da die Parteien - wie bereits ausgeführt - keine den Mindestsatz unterschreitende Pauschalvereinbarung wirksam hätten treffen können, scheiden auch Ansprüche der Beklagten aus einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung, die sie dem Honoraranspruch des Klägers entgegensetzen könnte, aus, weil es insofern an einem Schaden fehlt (vgl. BGH, Urt. v. 21.8.1997, BauR 1997, 1062, 1064).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00
    Der Architekt muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung jedenfalls so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urteile v. 4.7.1996, BauR 1996, 846, 848, v. 14.1.1999, BauR 1999, 642, 643; v. 21.12.2000 BauR 2001, 666, 667).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 467/99

    Beweislast bei Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00
    Der Architekt muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung jedenfalls so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urteile v. 4.7.1996, BauR 1996, 846, 848, v. 14.1.1999, BauR 1999, 642, 643; v. 21.12.2000 BauR 2001, 666, 667).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00
    Der Architekt muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung jedenfalls so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urteile v. 4.7.1996, BauR 1996, 846, 848, v. 14.1.1999, BauR 1999, 642, 643; v. 21.12.2000 BauR 2001, 666, 667).
  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89

    Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00
    Kündigt der Architekt den Vertrag aus wichtigem - vom Bauherrn zu vertretenden - Grund, von dessen Vorliegen nach den nicht angegriffenen Feststellungen im landgerichtlichen Urteil hier auszugehen ist, kann er das volle Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnen (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 949, vgl. BGH Urt. v. 10.5.1990, BauR 1990, 632, 634).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1982 - 23 U 211/81

    Architektenhonorarberechnung; Unterschreitung der Mindestsätze; Umbauzuschlag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00
    Auch in bezug auf die Gewährung des Nachlasses kann nicht festgestellt werden, dass die Beklagte sich darauf "eingerichtet" und jedenfalls insofern auf den Fortbestand der Rechnung vertraut hat (vgl. Senatsurteil v. 31.5.1996, OLGR 1996, 251, 252 und vom 26.9.1997, OLGR 1998, 99, 101 und vom 12.5.2000, BauR 2001, 277, 278; a.A. OLG Düsseldorf, 23. Senat, Urt. v. 26.2.1982, BauR 1982, 390, 393).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 237/95

    Zur Bindung an Honorarschlußrechnung; unwirksame Pauschalhonorarvereinbarung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00
    Auch in bezug auf die Gewährung des Nachlasses kann nicht festgestellt werden, dass die Beklagte sich darauf "eingerichtet" und jedenfalls insofern auf den Fortbestand der Rechnung vertraut hat (vgl. Senatsurteil v. 31.5.1996, OLGR 1996, 251, 252 und vom 26.9.1997, OLGR 1998, 99, 101 und vom 12.5.2000, BauR 2001, 277, 278;… a.A. OLG Düsseldorf, 23. Senat, Urt. v. 26.2.1982, BauR 1982, 390, 393).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00

    Erlass eines Vorbehaltsurteils im Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess bei …

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92

    Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des …

  • OLG Düsseldorf, 30.10.1992 - 22 U 73/92
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1986 - 23 U 262/85
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von Ingenieursleistungen für ein …

    Maßgebend für die Entscheidung, ob der richtige Mindestsatz unterschritten war, ist nicht das geplante, sondern das tatsächlich gebaute Objekt (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2002, 510; Kniffka / Koeble, 5. Auflage 2020, 11. Teil, Rd. 404).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18

    Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?

    Maßgebend sind also das tatsächlich errichtete Objekt und seine Paramater und nicht die Berechnungsgrundlagen bei Abschluss der Vereinbarung (…vgl. Koeble in Kniffka/Koeble a.a.O., Rn. 418; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2001, 22 U 223/00, BauR 2002, 510).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 23 U 215/09

    Berücksichtigung des gesamten vorvertraglichen und vertraglichen Verhaltens eines …

    Rn. 79 Bei einem Immobilienunternehmen, das nach der getroffenen Pauschalhonorarvereinbarung seine Kalkulation und darauf basierende wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen (insbesondere den Ankauf eines Sanierungsgrundstücks) vornimmt, kann im Einzelfall bei entsprechend substantiierten Vortrag davon ausgegangen werden, dass es sich auf die getroffene Honorarvereinbarung derart eingerichtet hat, dass ihm eine Mehrforderung gemäß der HOAI wegen Treuwidrigkeit nicht zumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2001, 22 U 223/00, BauR 2002, 510; OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2004, 5 U 559/04, NZ Bau 2005, 466; OLG Hamm, Urteil vom 16.01.1998, 12 U 74/97, BauR 1998, 819;… Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 4, Rn 84).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2008 - 24 U 14/08

    Architektenvertrag: Voraussetzungen einer zulässigen Unterschreitung der …

    Hat nicht er, sondern der Besteller (hier: die Beklagte) die Kündigung zu vertreten, so besitzt der Architekt einen auf § 280 Abs. 1 BGB gestützten Schadensersatzanspruch, der ihm in Anlehnung an § 649 Satz 2 BGB das volle Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen erhält (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1109; OLG Düsseldorf BauR 2002, 510, 513; Werner/Pastor, Rn 949).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06

    Architektenhonorarklage: Ausschluss der Bindungswirkung einer früheren …

    Die Einstellung des Pauschalhonorars in die Finanzierung reicht nicht aus, um eine Bindung an das Pauschalhonorar zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2002, 510, 511;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rdn. 721).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 23 U 7/09

    Wann liegt eine Ausnahme gem. § 4 Abs. 2 HOAI vor?

    Ebenso wie bei einem Bauträger, der nach der getroffenen Honorarvereinbarung seine Verkaufspreise kalkuliert, kann auch bei einem Bauherrn eines einzelnen Um-/Neubauvorhabens zu privaten bzw. gewerblichen Zwecken im Einzelfall bei entsprechend substantiierten Vortrag davon ausgegangen werden, dass er sich auf die getroffene Honorarvereinbarung derart eingerichtet hat, dass ihm eine Mehrforderung gemäß der HOAI wegen Treuwidrigkeit nicht zumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2001, 22 U 223/00, BauR 2002, 510; OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2004, 5 U 559/04, NZ Bau 2005, 466; OLG Hamm, Urteil vom 16.01.1998, 12 U 74/97, BauR 1998, 819;… Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 4, Rn 84).
  • LG Hamburg, 01.06.2016 - 317 O 192/15

    Zahlung restlichen Architektenhonorars bei Veräußerung des Grundstücks ohne …

    Rn. 36 Es reicht nicht aus, dass der Beklagte im Rahmen der Finanzierung des Projekts doppelte Planungskosten nicht berücksichtigt und sich bei der Finanzierung auf das vereinbarte Honorar verlassen hat (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2002, S. 510), zumal diese Erwägungen vor der getroffenen Vereinbarung liegen.
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