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Rechtsprechung
   KG, 02.06.2025 - 22 W 20/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,22739
KG, 02.06.2025 - 22 W 20/25 (https://dejure.org/2025,22739)
KG, Entscheidung vom 02.06.2025 - 22 W 20/25 (https://dejure.org/2025,22739)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2025 - 22 W 20/25 (https://dejure.org/2025,22739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 707 Abs 2 Nr 2 BGB, § 59 FamFG
    Berechtigung zur Einlegung einer Beschwerde gegen eine Verweigerung einer Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsregister; Versterben eines Gesellschafters und unbekannte Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 707 Abs. 1 ; BGB § 707 Abs. 2
    Eintragung unbekannter Erben eines verstorbenen Gesellschafters in das Gesellschaftsregister

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsregister GbR

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Eintragung einer GbR in das Gesellschaftsregister trotz Versterbens eines Gesellschafters mit unbekannten Erben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragung unbekannter Erben eines verstorbenen Gesellschafters in das Gesellschaftsregister

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    GbR-Eintragung ins Gesellschaftsregister trotz unbekannter Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2026, 33
  • ZIP 2025, 2304
  • DNotZ 2026, 388
  • FGPrax 2025, 255
  • NZG 2025, 1435
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • KG, 13.11.2024 - 22 W 48/24

    Vollzug der Anmeldung durch Eintragung der Verschmelzung auf eine …

    Auszug aus KG, 02.06.2025 - 22 W 20/25
    Rn. 35 Da nach dem Vorgesagten die Voraussetzungen für die Eintragung der Beteiligten in das Gesellschaftsregister vorliegen, ist das Amtsgericht entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO anzuweisen, die Eintragung vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2024 - 22 W 48/24 -, juris Rn. 11 ;… Müther in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, Kommentar, 4. Auflage 2021, § 69 FamFG Rn. 9;… Sternal/Sternal, 21. Aufl. 2023, FamFG § 69 Rn. 13-16).
  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75

    Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln

    Auszug aus KG, 02.06.2025 - 22 W 20/25
    Rn. 16 Zwar hat das Registergericht in dem Zusammenhang zu Recht darauf Bezug genommen, dass natürliche oder juristische Personen Gesellschafter einer Personengesellschaft sein können (…vgl. dazu etwa MüKoBGB/Schäfer, 9. Aufl. 2024, BGB § 705 Rn. 73), die h.M. eine Gesellschafterfähigkeit allerdings für die Erbengemeinschaft als eine auf Auseinandersetzung gerichtete Gesamthandsgemeinschaft bislang abgelehnt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1977 - II ZR 120/75 -, Juris Rn. 26; MüKoBGB/Schäfer, 9. Aufl. 2024, BGB § 705 Rn. 86;.
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 229/81

    Übertragbarkeit von Beteiligungen an Kommanditgesellschaft bei Tod - Übertragung …

    Auszug aus KG, 02.06.2025 - 22 W 20/25
    Rn. 22 Mai 1983 - IVa ZR 229/81 -, juris Rn. 18 ff.; MüKoBGB/Schäfer, 8. Aufl. 2020, BGB § 727 Rn. 33, 34).
  • BFH, 17.06.2020 - II R 40/17

    Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben

    Auszug aus KG, 02.06.2025 - 22 W 20/25
    Ebenfalls noch richtig hat das Registergericht hieraus geschlossen, dass wenn schon der Erbengemeinschaft als nicht rechtsfähiger Personenmehrheit die Fähigkeit fehlt, Gesellschafterin einer Personengesellschaft zu sein, dies auch für die Rechtsfigur der unbekannten Erben gelten muss (vgl. zur Rechtsnatur unbekannter Erben etwa BFH, Urteil vom 17. Juni 2020 - II R 40/17 -, Juris Rn. 18), auch wenn diese durch den Nachlasspfleger gemäß § 1960 BGB gesetzlich vertreten werden.
  • OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09

    Nachlasspflegschaft: Rechtsfehlerfreie Genehmigung eines Grundstücksverkaufs zur …

    Auszug aus KG, 02.06.2025 - 22 W 20/25
    Mit dem Nachlasspfleger steht auch ein gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben fest, den Nachlassgläubiger verklagen können, sofern er nicht von vornherein berechtigt ist, Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen (…vgl. in dem Zusammenhang etwa BeckOGK/Heinemann, 1.4.2025, BGB § 1960 Rn. 224; zur Veräußerung eines Grundstücks zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten durch den Nachlasspfleger s. etwa OLG München, Beschluss vom 7. Januar 2010 - 31 Wx 154/09 -, juris Rn. 10).
  • KG, 15.09.2020 - 1 W 1340/20

    Zulässigkeit einer Grundbuchberichtigungs-Bewilligung durch …

    Auszug aus KG, 02.06.2025 - 22 W 20/25
    Rn. 24 Kammergericht, Beschluss vom 15. September 2020 - 1 W 1340/20 -, juris Rn. 25 ).
  • OLG Dresden, 10.06.2024 - 17 W 345/24

    Eintragung der Gesellschaft im Gesellschaftsregister als Voraussetzung für jede …

    Auszug aus KG, 02.06.2025 - 22 W 20/25
    Grundbuchverfahrensrechtlich darf eine Grundbucheintragung, die ein Recht der GbR betrifft, mithin erst erfolgen, wenn die GbR zuvor im Gesellschaftsregister eingetragen ist und im Grundbuch richtiggestellt ist, dass das Eigentum bzw. das Recht der GbR zusteht (vgl. Dazu auch OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 17 W 345/24 -, juris Rn. 8;… auch BeckOGK/Hertel, 1.12.2024, EGBGB Art. 229 § 21 Rn. 4 ff.).
  • KG, 22.11.2022 - 22 W 57/22

    Handelsregister: Beschwerdebefugnis bei Aussetzung des Anmeldverfahrens

    Auszug aus KG, 02.06.2025 - 22 W 20/25
    Sie sind gemeinsam beschwerdebefugt (vgl. zur Kommanditgesellschaft Senat, Beschluss vom 22. November 2022 - 22 W 57/22 -, juris Rn. 6 ).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2026 - 14 W 8/26

    Eintragung der unbekannten Erben des Gesellschafters als dessen Rechtsnachfolge …

    Eine Änderung dieser Eintragung dahin, dass anstelle des Erblassers der Nachlasspfleger als Vertreter der unbekannten Erben als Gesellschafter eingetragen wird, ist entgegen der Ansicht der Antragsteller auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 02.06.2025 - 22 W 20/25) nicht veranlasst.

    Dies steht auch im Einklang mit dem allgemeinen Ziel des MoPeG, die GbR durch das Gesellschaftsregister insgesamt verkehrsgängiger zu machen, denn dafür ist die Transparenz im Hinblick auf Bestand und Vertretungsverhältnisse ausschlaggebend (vgl. Beisel/Youssefi, Anmerkung zum Beschluss des Kammergerichts vom 02.06.2025 - 22 W 20/25, DNotZ 2026, 388 ff).

    Das befürchtete Risiko des Registergerichts, dass eine Erbengemeinschaft Gesellschafter sein könnte, bestand also von vornherein nicht (vgl. Beisel/Youssefi, Anmerkung zum Beschluss des Kammergerichts vom 02.06.2025 - 22 W 20/25, DNotZ 2026, 388 ff).

    Die Eintragung des Nachlasspflegers als Vertreter der unbekannten Erben zusätzlich zu diesen ist dennoch zweckmäßig (vgl. Beisel/Youssefi, Anmerkung zum Beschluss des Kammergerichts vom 02.06.2025 - 22 W 20/25, DNotZ 2026, 388 ff).

  • KG, 13.05.2026 - 22 W 21/26
    Die Beschwerde steht daher nur ihnen gemeinsam als Antragsteller, nicht aber der Gesellschaft selbst, zu (Senat, Beschluss vom 2. Juni 2025 - 22 W 20/25 -, Rn. 9 , juris).

    Rn. 26 (b) Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Eintragung in das Gesellschaftsregister im Kern um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt oder nicht (…vgl. zu dieser Frage A. Fischer in: MüKoFamFG, 4. Aufl., § 61 Rn. 6), da wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Eintragung der Beschwerdewert im Sinne von § 61 Abs. 1 FamFG in jedem Fall erreicht ist (Senat, Beschluss vom 2. Juni 2025 - 22 W 20/25 -, Rn. 11 , juris).

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