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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13376
OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10 (https://dejure.org/2010,13376)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2010 - 23 U 5/10 (https://dejure.org/2010,13376)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2010 - 23 U 5/10 (https://dejure.org/2010,13376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 858; BGB § 863; ZPO § 935
    Zulässigkeit petitorischer Einwendungen bei Geltendmachung verbotener Eigenmacht im Wege einstweiliger Verfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streit um Besitzrecht: Abwehransprüche des bisherigen Besitzers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit petitorischer Einwendungen bei Geltendmachung verbotener Eigenmacht im Wege einstweiliger Verfügung

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • KG, 03.05.1999 - 25 U 1675/99
    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10
    Das Kammergericht hat weitergehend auch die bloße petitorische Einwendung ausreichen lassen, wenn sie entscheidungsreif ist (KG ZMR 2000, 818; zust. Lehmann-Richter NJW 2003, 1717; abl. Schur ZMR 2000, 802, 806).

    Es ist allgemein anerkannt, dass das Vorliegen verbotener Eigenmacht im Hinblick auf die nach dem Gesetz herausgehobene Bedeutung des Besitzschutzes regelmäßig schon für sich einen ausreichenden Verfügungsgrund darstellt (OLG Koblenz RdL 2000, 236 = OLGR 2001, 2; OLG Rostock OLG-NL 2001, 279, 280; KG ZMR 2000, 818;… Münchener Kommentar/Joost § 861 Rdn. 16 jew. m.w.N.).

  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78

    weggenommene Stute - Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger …

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10
    Das OLG Rostock (OLG-NL 2001, 279;… zust. Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl., § 863 Rdn. 3) nimmt im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 73, 355 = NJW 1979, 1358 und NJW 1979, 1359) zur petitorischen Widerklage im Hauptsacheverfahren an, dass petitorische Einwendungen auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dann beachtlich seien, wenn der Verfügungsbeklagte auf sie einen Gegenantrag stützen könne, der gleichzeitig im stattgebenden Sinne entscheidungsreif sei.
  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 144/97

    Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die …

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10
    Dabei hat es sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1999, 425, 427) gestützt, die dies für das Hauptsacheverfahren entschieden hat, soweit es sich jedenfalls um die letztinstanzliche Entscheidung handele.
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10
    Rn. 10 Der Verfügungsbeklagte kann sich nicht darauf berufen, dass er von dem Eigentümer des Grundstückes, dem Zeugen L., zur Besitzergreifung ermächtigt worden sei (durch Ermächtigung zur Geltendmachung des Eigentumsherausgabeanspruches aus § 985 BGB; dazu BGH DtZ 1995, 360, 365;… Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl., § 985 Rdn. 1).
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 133/76

    Revision gegen die Verurteilung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands …

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10
    Das OLG Rostock (OLG-NL 2001, 279;… zust. Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl., § 863 Rdn. 3) nimmt im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 73, 355 = NJW 1979, 1358 und NJW 1979, 1359) zur petitorischen Widerklage im Hauptsacheverfahren an, dass petitorische Einwendungen auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dann beachtlich seien, wenn der Verfügungsbeklagte auf sie einen Gegenantrag stützen könne, der gleichzeitig im stattgebenden Sinne entscheidungsreif sei.
  • OLG Koblenz, 24.07.2000 - 3 W 472/00

    Ansprüche des Pächters bei verbotener Eigenmacht des Verpächters

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10
    Es ist allgemein anerkannt, dass das Vorliegen verbotener Eigenmacht im Hinblick auf die nach dem Gesetz herausgehobene Bedeutung des Besitzschutzes regelmäßig schon für sich einen ausreichenden Verfügungsgrund darstellt (OLG Koblenz RdL 2000, 236 = OLGR 2001, 2; OLG Rostock OLG-NL 2001, 279, 280; KG ZMR 2000, 818;… Münchener Kommentar/Joost § 861 Rdn. 16 jew. m.w.N.).
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