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Rechtsprechung
   OLG München, 11.04.1997 - 23 U 5702/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4031
OLG München, 11.04.1997 - 23 U 5702/96 (https://dejure.org/1997,4031)
OLG München, Entscheidung vom 11.04.1997 - 23 U 5702/96 (https://dejure.org/1997,4031)
OLG München, Entscheidung vom 11. April 1997 - 23 U 5702/96 (https://dejure.org/1997,4031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 84 ff. §§ 89a 89b ; BGB § 242
    Rückzahlung einer Einstandssumme an den Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses "ohne Verschulden des Vertreters"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung einer gezahlten Ablösesumme durch einen Handelsvertreter nach Kündigung; Vertragsauslegung nach § 133, § 157 BGB; Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 HGB; Aufhebungsvertrag durch Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Abwälzungsvereinbarung, Einstandsvereinbarung, Rückzahlung einer Einstandssumme bei Vertragsbeendigung ohne Verschulden des HV, wichtiger Grund, Darlegungs- und Beweislast, venire contra factum proprium, widersprüchliches Verhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 174
  • BB 1997, 1553
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 26.04.2006 - 7 U 5350/05

    Rechtstellung des Unternehmers in der Insolvenz des …

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist hinsichtlich der Schuldhaftigkeit des Verhaltens der Insolvenzschuldnerin die Beklagte vortrags- und beweisbelastet (vgl. Senat, Urteil vom 24.11.2004, 7 U 1518/04, Seite 11 ff.; OLG München BB 1997, 1553;… Baumbach/Hopt, HGB, 32. Auflage, RN 65 zu § 89 b HGB).
  • OLG München, 24.11.2004 - 7 U 1518/04

    Zur außerordentlichen Kündigung eines Kfz-Händler-Vertrags aus wichtigem Grund …

    Die Beweislast für den schuldhaften, zum Ausschluss des Ausgleichsanspruchs führenden Vertragsverstoß liegt bei der Beklagten (vgl. Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl. § 89b, Rn 65, 0LG München BB 1997, 1553).
  • KG, 22.02.2021 - 2 U 13/18

    Ausschluss des Handelsvertreterausgleichs auch bei Überschreitung der …

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens des Handelsvertreters an der Vertragsbeendigung trifft dabei den Unternehmer (vgl. OLG München, Urteil vom 11. April 1997 - 23 U 5702/96, OLGR 1997, 173 = NJW-RR 1998, 174, Rn. 10 nach juris;… Hopt in: Baumbach/ders., HGB, 40. Auflage 2021, § 89b, Rn. 65).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von …

    Die insoweit beweisbelastete (OLG München BB 1997, 1553) Beklagte hat diesbezüglich die Zeugen B, C und D angeboten.
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2013 - 16 W 64/12

    Ausschluss des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters wegen Kündigung aus …

    Dies lässt sich aus der Insolvenz des Handelsvertreters nicht per se ableiten (vgl. Wagner/Wexler-Uhlich, Vertriebsmittlerverträge in der Insolvenz-Handelsvertreterverträge, BB 2010, 2454, OLG München, Urteil vom 26.04.2006, 7 U 5350, ZIP 2006, 1916 ) Die Beweislast für den schuldhaften, zum Ausschluss des Ausgleichsanspruchs führenden Vertragsverstoß liegt - was das Landgericht nicht verkennt - bei der Antragsgegnerin (Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl., § 89b Rz. 65, OLG München v. 11.4.1997 - 23 U 5702/96, OLGReport München 1997, 173 = BB 1997, 1553).
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