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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,37691
VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 (https://dejure.org/2023,37691)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 (https://dejure.org/2023,37691)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 (https://dejure.org/2023,37691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; GG Art. 19 Abs. 4; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, § 45 Abs. 2; BJagdG § 18 S. 1; WaffVwV Nr. 5.4
    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Einziehung eines Jagdscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse und der Ungültigerklärung und Einziehung seines Jagdscheins wegen persönlicher Unzuverlässigkeit; Erwerb einer Waffe ohne Genehmigung

  • rechtsportal.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse und der Ungültigerklärung und Einziehung seines Jagdscheins wegen persönlicher Unzuverlässigkeit; Erwerb einer Waffe ohne Genehmigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495
    Rn. 22 Da er hierdurch eine Straftat verwirklicht (§ 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG), ist die Zuwiderhandlung auch als schwerwiegend anzusehen; hieran ändert die vorliegende Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 Abs. 1 StPO (vgl. Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 7.2.2023) wegen der unterschiedlichen Maßstäbe im Straf- und im Verwaltungsrecht nichts (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23

    Waffenrecht; Verstoß gegen die Erlaubnispflicht; Gröblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 2 …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495
    Es ist -vorbehaltlich weiterer Aufklärung im Hauptsacheverfahren durch das Verwaltungsgericht (s.a. noch unten) - derzeit auch nicht ersichtlich, dass das vom Antragsteller vorgetragene Verhalten der Behörde die Einordnung des Verstoßes trotz Strafbarkeit ausnahmsweise als nicht gröblich begründen könnte (vgl. zu besonderen Umständen etwa SächsOVG, B.v. 25.9.2023 - 6 B 24/23 - juris Rn. 16 ff.).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075

    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495
    Rn. 25 c) Gegen die waffenrechtlichen Nebenentscheidungen - insbesondere die Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) sowie die Androhung der Sicherstellung und der Androhung eines Zwangsgeldes - bestehen folgerichtig ebenfalls keine Bedenken (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2023 - 24 CS 23.1075 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 20.07.2017 - 1 CS 17.642

    Anfechtung einer abgrabungsrechtlichen Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495
    Fehlt dieser, kann es jedoch mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG genügen, wenn sich aus dem innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO Vorgetragenen mit hinreichender Sicherheit ermitteln lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angefochten werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2017 - 1 CS 17.642 - juris Rn. 2).
  • OVG Thüringen, 19.02.2024 - 3 EO 453/23

    Beschwerde wegen der nicht erfolgten Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …

    Rn. 41 Die gesetzliche Regelprognose unzuverlässigen künftigen Verhaltens entlastet die Waffenbehörde und das Gericht nicht davon, den Sachverhalt auf atypische Besonderheiten zu untersuchen und entsprechend zu würdigen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - "Junge Alternative" als Vereinigung iSd § 5 …

    Rn. 108 4. Die zu bejahende Vermutung der Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b bzw. c WaffG ist im vorliegenden Einzelfall auch nicht durch atypische Besonderheiten entkräftet (…vgl. zum Prüfauftrag BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 33 ff.;… ThürOVG, B.v. 19.2.2024 - 3 EO 453/23 - juris Rn. 41; BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 15.07.2025 - 24 CS 25.556

    Objektive Klagehäufung, rechtswidrige Trennung von Verfahren durch das …

    Rn. 46 bb) Gröblich ist die Verletzung der Pflicht zu sicheren Aufbewahrung, wenn sie nach ihrem objektiven Gewicht und dem Grad der Vorwerfbarkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt (vgl. Nr. 5.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz - WaffVwV - vom 5.3.2012;… BayVGH, B.v. 7.1.2025 - 24 CS 24.1690 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 21).

    Sollte von einem gröblichen Verstoß auszugehen sein, so lässt sich derzeit weder annehmen noch ausschließen, dass die Eigenart des konkreten Falles ausnahmsweise eine Abweichung von der im Gesetz angelegten Regelvermutung rechtfertigen kann (…vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2025 - 24 CS 24.1690 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 23).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23

    Entziehung sowie Widerruf bzw. Neuerteilung eines Jagdscheins und …

    14/8886, S. 110; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rn. 10 und 16 zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG; Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 23 ff. zu § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG a. F.; VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 22 zu einer Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO; OVG Bremen, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 16 zu § 17 Abs. 4 Nr. 2 BJagdG).

    Eine Abweichung von der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der Tat - was hier nicht der Falle ist - die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 22;… Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659 -, juris Rn. 19; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 29. Mai 2024 - 1 LB 59/23 OVG -, Urteilsumdruck S. 17, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365

    Unzuverlässigkeitsprognose, Regelunzuverlässigkeit, vorwerfbarer …

    Ein Verstoß ist gröblich, wenn er nach seinem objektiven Gewicht und dem Grad der Vorwerfbarkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt (vgl. Nr. 5.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz - WaffVwV - vom 5.3.2012; BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 21).

    Zwar sind nach der gesetzlichen Systematik auch in Fällen gröblicher Verstöße Abweichungen von der Regelvermutung der fehlenden Zuverlässigkeit möglich (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 23).

  • VGH Bayern, 07.01.2025 - 24 CS 24.1690

    Aufbewahrung von Waffen in einem offenen Waffenschrank

    Ein Verstoß ist gröblich, wenn er nach seinem objektiven Gewicht und dem Grad der Vorwerfbarkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt (vgl. Nr. 5.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz - WaffVwV - vom 5.3.2012; BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 21).

    Zwar sind nach der gesetzlichen Systematik auch in Fällen gröblicher Verstöße Abweichungen von der Regelvermutung der fehlenden Zuverlässigkeit möglich (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2025 - 6 B 1024/24

    Verpflichtung eines Beamten zur amtsärztlichen Untersuchung

    OVG S.-H., Beschluss vom 23.7.2024 - 6 MB 13/24 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.3.2019 - 11 S 623/19 -, juris Rn. 8; sowie u. a. Wysk, 4. Aufl. 2025, VwGO § 146 Rn. 23, und Eyermann, 16. Aufl. 2022, VwGO § 146 Rn. 21.
  • VG Berlin, 30.01.2024 - 31 K 45.22
    Nach Nr. 5.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 (BAnz. Beil. Nr. 47a) bedeutet gröblich im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG eine schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige), nach objektivem Gewicht und Vorwerfbarkeit schwerwiegende, womöglich mit Nachdruck begangene Zuwiderhandlung (so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 15.07.2025 - 24 CS 25.644

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Die Verletzung einer Pflicht zu sicheren Aufbewahrung ist gröblich, wenn der Verstoß nach seinem objektiven Gewicht und dem Grad der Vorwerfbarkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt (vgl. Nr. 5.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz - WaffVwV - vom 5.3.2012; BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 21).
  • VG Münster, 11.09.2024 - 1 L 667/24
    Rn. 24 Vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 9. November 2023 - 20 B 650/23 -, n.v., Beschlussabdruck, S. 4; vom 16. August 2021 - 20 B 550/21 -, n.v., Beschlussabdruck, S. 4, und vom 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 -, juris, Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris, Rn. 21 f.
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