Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.08.2007

Rechtsprechung
   KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2049
KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07 (https://dejure.org/2007,2049)
KG, Entscheidung vom 05.09.2007 - 24 U 4/07 (https://dejure.org/2007,2049)
KG, Entscheidung vom 05. September 2007 - 24 U 4/07 (https://dejure.org/2007,2049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 276 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 Abs. 1 (a.F.)
    Bezeichnung einer Mieterin von Grundstücken eines geschlossenen Immobilienfonds als stabile und ertragsstarke Gesellschaft im Prospekt bei Zweifel an der Bonität - Mittelbare Haftung der Gründungsgesellschafterin einer Publikumsgesellschaft für fehlerhafte Pospektangaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Bezeichnung als stabile Gesellschaft unrichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1
    Zur Haftung der Gründungsgesellschafterin und der Treuhandbank für fehlerhafte Prospektangaben für einen geschlossenen Immobilienfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung einer Gründungsgesellschaft und der Treuhandbank für fehlerhafte Prospektangaben; Richtigkeit der Bezeichnung einer Mieterin von Grundstücken eines geschlossenen Immobilienfonds als stabile und etragsstarke Gesellschaft im Prospekt bei bestehenden Zweifeln an ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 2142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (35)

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07
    Ändern sich die Umstände nach der Herausgabe des Prospekts, so haben die Verantwortlichen Beitrittswillige darüber durch eine Prospektergänzung oder einen Warnhinweis jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung zu unterrichten (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 1982, 862/865; 1994, 2192/2193; 2002, 813/814; ZIP 2007, 1255/1256 Rdn.16; WM 2004, 379/381; 2007, 1503 Rdn.9, jew. m.w.N.).

    Daneben trifft eine Prospektverantwortlichkeit auch Diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Prospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 1992, 901/906; 1995, 344/345; WM 2007, 1503/1505 Rdn.19, jew. m.w.N.).

    dargestellten Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinne ist auch die Haftung einer Bank zu beurteilen (vgl. dazu BGH WM 1992, 901/906; 2007, 1503/1505; KG - 4.ZS. - WM 2003, 1066/1068; Bankrechtshandbuch/Siol, 2.Aufl., § 45 Rdn.31ff.).

    Ein durch ihre Nennung hervorgerufenes Vertrauen der Anleger kann sich daher allein auf die prospekt- und vertragsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben als Zahlungstreuhänderin beziehen (vgl. BGH WM 2007, 1503/1505 Rdn.26).

    Jedenfalls ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass sie dadurch zur beherrschenden Figur des gesamten Modells geworden sein könnte (vgl. BGH WM 1992, 901/906f.; 2007, 1503/1505 Rdn.19ff.).

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07
    Unter diesen Voraussetzungen können Initiatoren, Gründer und Gestalter für die Unrichtigkeit eines von ihnen mitverantworteten Prospekts ebenso haften wie gemäß § 278 BGB für Angaben eines von ihnen eingeschalteten Vertriebsbeauftragten oder anderer Personen in ihrem Verantwortungsbereich (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 1985, 633; 1994, 2192; 2003, 1818/1819; NJW-RR 2005, 23/25; Palandt/Heinrichs, BGB, 66.Aufl., § 280 Rdn.55 m.w.N.).

    Dabei sind einerseits die vom Geschädigten vorgetragenen Gründe, warum er bei gehöriger Aufklärung gegen diesen entschieden hätte, und andererseits deren objektive Bedeutung für die Werthaltigkeit des Anlageobjekts zu würdigen (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 1992, 3296; WM 1994, 2192/2195; NJW 2000, 3346; WM 2003, 1818/1819f.; 2006, 905/906 und 1621/1623, jew. m.w.N.).

    Soweit der Bundesgerichtshof ausgesprochen hat, dass es bei einer voll werthaltigen Kapitalanlage an einem Schaden des Anlegers fehlen könnte, gilt dies jedenfalls dann nicht, wenn die verschwiegenen Nachteile und Risiken das Anlagemodell selbst betreffen (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 123, 106/111ff.; WM 2003, 1818/1820; WM 2004, 1823/1824, jew. m.w.N.).

    bb) Im Einzelnen sind dem Geschädigten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der von ihm aufgewendete Anlagebetrag nebst Agio sowie etwaige Vorteile zu ersetzen, die er durch eine ansonsten getätigte Anlage hätte erzielen können, während er seinerseits verpflichtet ist, Zug um Zug gegen Ausgleich seines Schadens dem Schädiger die Rechte zu überlassen, die er aus dem Beitritt erlangt hat (vgl. BGH WM 2003, 1818/1820 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als …

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07
    Sie haften daher auch persönlich für Verletzungen der ihnen obliegenden Aufklärungspflichten durch fehlerhafte Prospektangaben, mit denen die beim Abschluss des Vertrags eingeschalteten Erfüllungsgehilfen den Anleger zum Beitritt bewogen haben (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 1987, 811; DStR 2003, 1494/1495; WM 2006, 860 Rdn.7 und 1621/1622 Rdn.10, jew. m.w.N.).

    Da jedoch Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften der Auslegung und Inhaltskontrolle wie allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen, ist die Wirksamkeit solcher Klauseln nach den hier maßgebenden, bis 31.12.2001 geltenden Bestimmungen des AGBG zu prüfen (vgl. BGH WM 2004, 278/279f.; 2006, 860/861; 1621/1623 m.w.N.).

    Die zusätzlich bestimmte Ausschlussfrist ist zudem wegen Abweichung von § 852 BGB a.F. unwirksam (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2006, 860/861 Rdn.9; 1621/1623 Rdn.14, jew. m.w.N.).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07
    Daneben trifft eine Prospektverantwortlichkeit auch Diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Prospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 1992, 901/906; 1995, 344/345; WM 2007, 1503/1505 Rdn.19, jew. m.w.N.).

    dargestellten Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinne ist auch die Haftung einer Bank zu beurteilen (vgl. dazu BGH WM 1992, 901/906; 2007, 1503/1505; KG - 4.ZS. - WM 2003, 1066/1068; Bankrechtshandbuch/Siol, 2.Aufl., § 45 Rdn.31ff.).

    Jedenfalls ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass sie dadurch zur beherrschenden Figur des gesamten Modells geworden sein könnte (vgl. BGH WM 1992, 901/906f.; 2007, 1503/1505 Rdn.19ff.).

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07
    Ändern sich die Umstände nach der Herausgabe des Prospekts, so haben die Verantwortlichen Beitrittswillige darüber durch eine Prospektergänzung oder einen Warnhinweis jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung zu unterrichten (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 1982, 862/865; 1994, 2192/2193; 2002, 813/814; ZIP 2007, 1255/1256 Rdn.16; WM 2004, 379/381; 2007, 1503 Rdn.9, jew. m.w.N.).

    Unter diesen Voraussetzungen können Initiatoren, Gründer und Gestalter für die Unrichtigkeit eines von ihnen mitverantworteten Prospekts ebenso haften wie gemäß § 278 BGB für Angaben eines von ihnen eingeschalteten Vertriebsbeauftragten oder anderer Personen in ihrem Verantwortungsbereich (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 1985, 633; 1994, 2192; 2003, 1818/1819; NJW-RR 2005, 23/25; Palandt/Heinrichs, BGB, 66.Aufl., § 280 Rdn.55 m.w.N.).

    Dabei sind einerseits die vom Geschädigten vorgetragenen Gründe, warum er bei gehöriger Aufklärung gegen diesen entschieden hätte, und andererseits deren objektive Bedeutung für die Werthaltigkeit des Anlageobjekts zu würdigen (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 1992, 3296; WM 1994, 2192/2195; NJW 2000, 3346; WM 2003, 1818/1819f.; 2006, 905/906 und 1621/1623, jew. m.w.N.).

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07
    Ändern sich die Umstände nach der Herausgabe des Prospekts, so haben die Verantwortlichen Beitrittswillige darüber durch eine Prospektergänzung oder einen Warnhinweis jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung zu unterrichten (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 1982, 862/865; 1994, 2192/2193; 2002, 813/814; ZIP 2007, 1255/1256 Rdn.16; WM 2004, 379/381; 2007, 1503 Rdn.9, jew. m.w.N.).

    Ansprüche aus der an typisiertes Vertrauen anknüpfenden Prospekthaftung verjähren in Anlehnung an die gesetzliche Haftung für unrichtige Prospekte in sechs Monaten seit dem Zeitpunkt, in dem der Anleger von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts Kenntnis erlange hat, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt zur Gesellschaft oder dem Erwerb der Anteile; dies gilt auch für sich aus dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ergebende Ansprüche (vgl. BGH WM 1985, 533; 2002, 813/814; DStR 2003, 1494/1495 m.w.N.).

    Nach diesen Grundsätzen trifft zunächst einen Treuhandkommanditisten, der die Beteiligung des Anlegers auf Grund des mit ihm geschlossenen Treuhandvertrags treuhänderisch für ihn hält, die Verpflichtung, diesen über alle wesentlichen Umstände der Anlage aufzuklären, die ihm bekannt waren oder sein mussten, und unrichtige Prospektangaben von sich aus richtig zu stellen (vgl. BGH WM 2002, 813/814; 2006, 1621/1622 Rdn.9).

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07
    Der Antrag auf Feststellung, dass sich die Beklagte zu 1) im Verzug mit der Annahme der Abtretung der Ansprüche aus der Beteiligung befindet, ist nach allgemeiner Auffassung im Hinblick auf die Rechtswirkungen der Feststellung des Gläubigerverzugs (§§ 293, 274 Abs. 2 BGB) und die Erleichterung des Nachweises in der Zwangsvollstreckung (§§ 756, 765 ZPO) gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (BGH NJW 2000, 2280/2281; 2663).

    Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage können einzelne, sich aus einem Rechtsverhältnis ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen (vgl. BGH NJW 1977, 1288/1289; 1982, 1878/1879; 1984, 1556; BGH NJW 2000, 2280/2281; 2663; Zöller/Greger, ZPO, 26.Aufl., § 256 Rdn.3).

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07
    Zu solchen auf den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören grundsätzlich auch die Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat, wobei im Gegenzug steuerliche Nachteile, insbesondere eine Besteuerung der Schadensersatzleistung zu berücksichtigen sind (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2006, 174/175 und 905/906f. Rdn.17, jew. m.w.N.).

    Eine Anrechnung der Steuervorteile scheidet jedoch dann aus, wenn im konkreten Einzelfall festgestellt werden kann, dass der Geschädigte bei Abstandnahme von der Vermögensanlage seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Anlage angelegt und wie sie sich diese entwickelt hätte (vgl. BGH WM 2006, 174/175 und 905/907 Rdn.20f.).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog. …

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07
    Dabei sind einerseits die vom Geschädigten vorgetragenen Gründe, warum er bei gehöriger Aufklärung gegen diesen entschieden hätte, und andererseits deren objektive Bedeutung für die Werthaltigkeit des Anlageobjekts zu würdigen (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 1992, 3296; WM 1994, 2192/2195; NJW 2000, 3346; WM 2003, 1818/1819f.; 2006, 905/906 und 1621/1623, jew. m.w.N.).

    Eine generelle Annahme dieser Art kann die Nichtanrechnung der Steuervorteile nicht rechtfertigen, weil es einen entsprechenden Erfahrungssatz nicht gibt (vgl. BGH WM 2006, 905).

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07
    Ändern sich die Umstände nach der Herausgabe des Prospekts, so haben die Verantwortlichen Beitrittswillige darüber durch eine Prospektergänzung oder einen Warnhinweis jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung zu unterrichten (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 1982, 862/865; 1994, 2192/2193; 2002, 813/814; ZIP 2007, 1255/1256 Rdn.16; WM 2004, 379/381; 2007, 1503 Rdn.9, jew. m.w.N.).

    Danach können sich Anleger unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2006, 1194/1199ff.; ZIP 2007, 1255/1258f. m.w.N.).

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern; …

  • BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges …

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen …

  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem …

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts …

  • BGH, 13.07.2005 - IV ZR 47/04

    Zulassung des neuen Vorbringens gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO

  • KG, 11.12.2001 - 4 U 8633/00

    Zur Prospekthaftung einer Bank und zur Haftung der Kapitalanleger bei mittelbarer …

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen …

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der …

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch …

  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 244/01

    Pflichten der Prospekthaftungsverantwortlichen bei Veränderungen nach Herausgabe …

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84

    Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben - …

  • LG Berlin, 23.09.2008 - 38 O 374/06
    Der erstattungsfähige Schaden des Klägers liegt vielmehr in der Beteiligung selbst (vgl. auch KG, Urteil vom 05.09.2007, 24 U 4/07 ).

    Die Rechtsprechung einiger Senate des Kammergerichts, nach der im Falle von steuerbegünstigenden Anlagen nicht einfach angenommen werden könne, dass der Anleger den Betrag in einer festverzinslichen Anlage zu mindestens 4 % angelegt hätte (vgl.u.a. KG, Urteil vom 05.09.2007 - 24 U 4/07 ) steht dieser Vermutung im vorliegenden Fall nicht entgegen.

    Da jedoch Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften der Auslegung und Inhaltskontrolle wie allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen, ist die Wirksamkeit solcher Klauseln nach den hier maßgebenden, bis 31.12.2001 geltenden Bestimmungen des AGBG zu prüfen (vgl. KG, Urteil vom 05.09.2007 - 24 U 4/07 m.w.N.).

    Wie das Kammergericht (vgl. auch KG, Urteil vom 05.09.2007 - 24 U 4/07 - m.w.N.) für eine identisch formulierte Klausel im Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG entschieden hat, werden von ihr schon nicht Schadensersatzansprüche aus vorvertraglicher Pflichtverletzung erfasst, was gemäß § 5 AGBG zu ihrer Unanwendbarkeit führt.

    Der Antrag auf Feststellung, dass sich die Beklagte zu 1) im Verzug mit der Annahme der Abtretung der Ansprüche aus der Beteiligung befindet, ist nach allgemeiner Auffassung im Hinblick auf die Rechtswirkungen der Feststellung des Gläubigerverzugs ( §§ 293, 274 Abs. 2 BGB ) und die Erleichterung des Nachweises in der Zwangsvollstreckung ( §§ 756, 765 ZPO ) gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (vgl. KG, Urteil vom 05.09.2007 - 24 U 4/07 m.w.N.) Er ist auch begründet.

    Denn die zusätzlich bestimmte Ausschlussfrist ist zudem wegen Abweichung von § 852 BGB a.F. unwirksam (…vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2006, 860/861 [BGH 20.03.2006 - II ZR 326/04] Rdn. 9;… 1621/1623 Rdn. 14; KG, Urteil vom 05.09.2007 - 24 U 4/07 jew.m.w.N.).

  • OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07

    Prospekthaftung bei Filmfondsbeteiligung: Haftung des Gründungsgesellschafters …

    Das gilt nach Auffassung des Senates jedenfalls dann, wenn der Anleger im Innenverhältnis der Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag so gestellt wird, als sei er selbst Kommanditist, weil er dann auch selbst unmittelbarer Vertragspartner der Gründungsgesellschafter wird (ebenso KG, WM 2007, 2142, 2144 m. w. N.).

    In solchen Fällen sind die Regelungen des Treuhandvertrages ohne Bedeutung (vgl. BGH, WM 2006, 1621ff. und KG, WM 2007, 2142ff. zu vergleichbaren Konstellationen), es ist nur auf die Regelungen im Gesellschaftsvertrag abzustellen.

    Es kann offenbleiben, ob auch diese Klausel der Inhaltskontrolle nach §§ 5, 9 AGBG nicht standhält (so für eine wortgleiche Klausel KG, WM 2007, 2142, 2147).

    Die in § 16 Ziff. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages vorgesehene Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Kenntniserlangung ist wegen Abweichung von § 852 BGB a. F. unwirksam (BGH, WM 2006, 1621, 1623; KG, WM 2007, 2142, 2147).

  • KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07

    Prospekthaftung im weiteren Sinn: Pflicht zur Aufklärung über wirtschaftliche …

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob mit dieser Regelung überhaupt wirksam die zum Zeitpunkt des Beitritts bestehenden Verjährungsvorschriften verkürzt werden konnten (ablehnend KG, Urt. v. 05.09.2007 - 24 U 4/07, veröffentlicht in juris).

    Allein auf ein solches Vertrauen beschränkt sich auch eine von der Verwendung des Logos der Beklagten möglicherweise ausgehende "Markenwirkung" (vgl. KG WM 2007, 2142, 2149).

    Ob man die Aufklärungspflichten einer Treuhandbank weiter fassen muss, weil diese anders als die das Anlagegeschäft finanzierende Bank eher im Lager der Anleger steht (…so KG, Urt. v. 04.12.2007 - 4 U 11/07) kann vorliegend dahinstehen, denn im Ergebnis setzt eine den Klägern gegenüber bestehende Aufklärungspflicht der Beklagten zu 1. immer deren positive Kenntnis von Risiken der Kapitalanlage (so KG WM 2007, 2142, 2149) oder doch jedenfalls von Umständen, die den wirtschaftlichen Erfolg der Anlage in Frage zu stellen geeignet sind (…so KG, Urt. v. 04.12.2007 - 4 U 11/07), voraus.

  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts …

    Ein Verstoß der gesamten Klausel gegen § 242 BGB liegt auch unter dem Gesichtspunkt vor, dass die Verkürzung der Verjährung für Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander aus dem Gesellschaftsverhältnis auf weniger als fünf Jahre unwirksam ist (…vgl. BGH a.a.O. und Kammergericht, Urteil vom 05.09.2007 - 24 U 4/07 -, S. 18, Juris) und sie in sinngemäßer Anwendung gegen das Freizeichnungsverbot des § 11 Nr. 7 AGBG verstößt (s. oben).
  • OLG München, 05.09.2008 - 31 Wx 63/07

    Informationserzwingungsverfahren: Anspruch eines Kapitalanlegers auf Grund einer …

    Wird jedoch der Anleger als Treugeber im Gesellschaftsvertrag der KG im Innenverhältnis so gestellt, als sei er selbst Kommanditist, wird er damit - trotz der Treuhand-Konstruktion - selbst Vertragspartner der Gesellschaft (KG Berlin WM 2007, 2142/2150).
  • LG Berlin, 24.09.2010 - 4 O 482/09

    Darlehensvertrag: Pflicht zur Aufklärung über absehbares Scheitern der …

    Eine Warnung vor dem Scheitern schuldet eine Bank im Übrigen sogar dann, wenn der Vertragszweck als solcher eigentlich erreicht werden könnte, aber das wirtschaftlich angestrebte Gesamtergebnis der Transaktion - für die Bank erkennbar - gefährdet ist (vgl. nur KG vom 05.09.2007 - 24 U 4/07, KGR 2008, 20, Tz. 152).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2009 - 5 U 159/06

    Prospekthaftung: Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts eines geschlossenen …

    Die Beklagten zu 2.) trat mit dem Kläger in unmittelbare Vertragsbeziehungen und haftet deshalb ebenfalls aus cic für einen falschen Prospekt, auch wenn der Kläger nur Treugeber war (vgl. BGH vom 30.3.1987, II ZR 163/86 - BB 1987, 1275; aus KG vom 5.9.2007, 24 U 4/07 - WM 2007, 2142).
  • KG, 01.06.2011 - 19 U 90/11

    Kapitalanlage: Haftung des Gründungsgesellschafters einer Fondsgesellschaft bei …

    7 Einer Haftung der Beklagten zu 1) steht es nicht entgegen, dass der Kläger aufgrund des gewählten Treuhandmodells nicht unmittelbarer Geschäftspartner geworden ist (BGH, NZG 2010, 954 Tz. 20; ZIP 2006, 849 Tz. 7; WM 2006, 1621 Tz. 10; KG, WM 2007, 2142).
  • KG, 20.11.2007 - 13 U 8/07
    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob mit dieser Regelung überhaupt wirksam die zum Zeitpunkt des Beitritts bestehenden Verjährungsvorschriften verkürzt werden konnten (ablehnend KG Urt.v. 05.09.2007 - 24 U 4/07 , veröffentlicht in juris).
  • OLG München, 10.11.2009 - 5 U 4784/08

    Treuhändervermittelter finanzierter Beitritt zu einer …

    Er haftet daher auch selbst für Verletzungen der ihm obliegenden Aufklärungspflicht durch fehlerhafte Prospektangaben, mit denen die beim Abschluss des Vertrages eingeschalteten Erfüllungsgehilfen den Anleger zum Beitritt bewogen haben (BGH, Urteil vom 20.03.2006 - II ZR 326/04, WM 2006, 860; KG, Urteil vom 05.09.2007 - 24 U 4/07 mit BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 222/07).
  • OLG München, 20.01.2009 - 5 U 5605/07

    Schadensersatz wegen Beteiligung an einem Filmfonds: Aufklärungspflichten des …

  • OLG München, 24.02.2009 - 5 U 4336/08

    Kapitalanlage: Haftung des Komplementärs und eines Hintermannes wegen der …

  • OLG München, 31.01.2008 - 19 U 3080/07

    Treuhänderhaftung für Kapitalanlegerverlust aus der Beteiligung an einem …

  • KG, 11.07.2011 - 19 U 13/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft …

  • KG, 23.08.2011 - 19 U 13/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft …

  • LG Berlin, 30.10.2007 - 10a O 76/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht KG

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - I-24 U 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3984
OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - I-24 U 4/07 (https://dejure.org/2007,3984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2007 - I-24 U 4/07 (https://dejure.org/2007,3984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2007 - I-24 U 4/07 (https://dejure.org/2007,3984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines undatierten Nachtrags zu einem befristeten Mietvertrag; Wahrung der Schriftform durch Einigung über sämtliche wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages in einem Nachtrag, namentlich Mietgegenstand, Mietdauer und Entgelt

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 1 O 283/06
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - I-24 U 4/07

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 314
  • ZMR 2008, 362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 24 U 4/07
    Dies ist zur Wahrung der Schriftform grundsätzlich ausreichend (vgl. BGH, NJW 2006, 139 (149); NJW 1999, 3257 (3258); WM 1969, 920 (921); KG NZM 2000, 1229;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 535 Rn. 1).

    Denn in diesem - auch hier vorliegenden - Fall (der Beklagte hat das Objekt unstreitig schon 6 Monate zuvor genutzt, vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 13. November 2006) darf der Umfang dieser Nutzung als außerhalb der Urkunde heranzuziehende Auslegungshilfe herangezogen werden (vgl. BGH, NZM 2007, 443 ff.: NZM 2000, 36; NJW 1999, 3257;… siehe auch Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 97).

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 24 U 4/07
    Denn in diesem - auch hier vorliegenden - Fall (der Beklagte hat das Objekt unstreitig schon 6 Monate zuvor genutzt, vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 13. November 2006) darf der Umfang dieser Nutzung als außerhalb der Urkunde heranzuziehende Auslegungshilfe herangezogen werden (vgl. BGH, NZM 2007, 443 ff.: NZM 2000, 36; NJW 1999, 3257;… siehe auch Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 97).
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 212/03

    Formularmäßige Vereinbarung des Beginns eines Mietverhältnisses mit Übergabe der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 24 U 4/07
    Dies ist zur Wahrung der Schriftform grundsätzlich ausreichend (vgl. BGH, NJW 2006, 139 (149); NJW 1999, 3257 (3258); WM 1969, 920 (921); KG NZM 2000, 1229;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 535 Rn. 1).
  • BGH, 18.12.2002 - XII ZR 253/01

    Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages; Bezugnahme auf Anlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 24 U 4/07
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, dass bei Vertragsänderungen eine räumliche Verbindung zur "Ersturkunde" nicht notwendig ist, wenn die neue Urkunde selbst die wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages enthält und auf die (formgerechte) Urkunde zweifelsfrei Bezug genommen wird (BGH, NJW 2003, 1248 f.; NJW-RR 2000, 744; NJW-RR 1992, 654; NJW-RR 1992, 2283; BGHZ 42, 333; sog. "Auflockerungsrechtsprechung";… vgl. auch Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Auflage, § 550 Rn. 17).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZR 178/04

    Wahrung der Schriftform bei Beginn des Mietverhältnisses mit der in der Zukunft …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 24 U 4/07
    Denn in diesem - auch hier vorliegenden - Fall (der Beklagte hat das Objekt unstreitig schon 6 Monate zuvor genutzt, vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 13. November 2006) darf der Umfang dieser Nutzung als außerhalb der Urkunde heranzuziehende Auslegungshilfe herangezogen werden (vgl. BGH, NZM 2007, 443 ff.: NZM 2000, 36; NJW 1999, 3257;… siehe auch Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 97).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZR 251/97

    Wahrung der Schriftform bei langfristigen Mietvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 24 U 4/07
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, dass bei Vertragsänderungen eine räumliche Verbindung zur "Ersturkunde" nicht notwendig ist, wenn die neue Urkunde selbst die wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages enthält und auf die (formgerechte) Urkunde zweifelsfrei Bezug genommen wird (BGH, NJW 2003, 1248 f.; NJW-RR 2000, 744; NJW-RR 1992, 654; NJW-RR 1992, 2283; BGHZ 42, 333; sog. "Auflockerungsrechtsprechung";… vgl. auch Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Auflage, § 550 Rn. 17).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 175/90

    Schriftform des Mietvertrages; Nachtragsurkunde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 24 U 4/07
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, dass bei Vertragsänderungen eine räumliche Verbindung zur "Ersturkunde" nicht notwendig ist, wenn die neue Urkunde selbst die wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages enthält und auf die (formgerechte) Urkunde zweifelsfrei Bezug genommen wird (BGH, NJW 2003, 1248 f.; NJW-RR 2000, 744; NJW-RR 1992, 654; NJW-RR 1992, 2283; BGHZ 42, 333; sog. "Auflockerungsrechtsprechung";… vgl. auch Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Auflage, § 550 Rn. 17).
  • BGH, 30.06.1964 - V ZR 7/63

    Mietverlängerungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 24 U 4/07
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, dass bei Vertragsänderungen eine räumliche Verbindung zur "Ersturkunde" nicht notwendig ist, wenn die neue Urkunde selbst die wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages enthält und auf die (formgerechte) Urkunde zweifelsfrei Bezug genommen wird (BGH, NJW 2003, 1248 f.; NJW-RR 2000, 744; NJW-RR 1992, 654; NJW-RR 1992, 2283; BGHZ 42, 333; sog. "Auflockerungsrechtsprechung";… vgl. auch Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Auflage, § 550 Rn. 17).
  • BGH, 18.06.1969 - VIII ZR 88/67

    Formelle Voraussetzungen für einen Mietvertrag - Schriftformerfordernis im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 24 U 4/07
    Dies ist zur Wahrung der Schriftform grundsätzlich ausreichend (vgl. BGH, NJW 2006, 139 (149); NJW 1999, 3257 (3258); WM 1969, 920 (921); KG NZM 2000, 1229;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 535 Rn. 1).
  • KG, 17.05.1999 - 8 U 1943/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 24 U 4/07
    Dies ist zur Wahrung der Schriftform grundsätzlich ausreichend (vgl. BGH, NJW 2006, 139 (149); NJW 1999, 3257 (3258); WM 1969, 920 (921); KG NZM 2000, 1229;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 535 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2013 - 24 U 97/12

    Einräumung einer Verlängerungsoption bedarf der Schriftform!

    Denn sie geht davon aus, dass zwar eine körperliche Verbindung zur "Ersturkunde" nicht notwendig ist (die hier auch nicht vorliegt), sofern die neue Urkunde selbst die wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages enthält und auf die (formgerechte) Urkunde zweifelsfrei Bezug genommen wird (BGH NJW 2003, 1248 f.; NJW-RR 2000, 744; Senat MDR 2008, 314 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht