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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,45296
OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06 (https://dejure.org/2007,45296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2007 - 24 U 82/06 (https://dejure.org/2007,45296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 24 U 82/06 (https://dejure.org/2007,45296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99

    Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
    Rn. 56 Ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich (Differenzhypothese) der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre (BGH NJW 2001, 673; NJW 2000, 734; BGHZ 98, 212, 217; 99, 182, 196; 123, 96, 99).

    Der haftpflichtige Rechtsanwalt hat den Mandanten vermögensmäßig so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters stünde (BGH NJW 2001, 673;NJW-RR 1990, 1241, 1244; NJW 1995, 449, 451).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
    Rn. 56 Ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich (Differenzhypothese) der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre (BGH NJW 2001, 673; NJW 2000, 734; BGHZ 98, 212, 217; 99, 182, 196; 123, 96, 99).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
    Rn. 56 Ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich (Differenzhypothese) der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre (BGH NJW 2001, 673; NJW 2000, 734; BGHZ 98, 212, 217; 99, 182, 196; 123, 96, 99).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
    Der haftpflichtige Rechtsanwalt hat den Mandanten vermögensmäßig so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters stünde (BGH NJW 2001, 673;NJW-RR 1990, 1241, 1244; NJW 1995, 449, 451).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
    Ergibt sich aus den Umständen der Erklärung die Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so wird nicht der Handelnde, sondern der Inhaber des Unternehmens aus der Erklärung berechtigt und verpflichtet (BGH NJW 2000, 2984; MDR 1999, 799; Senat GuT 2003, 7).
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 153/98

    Haftung des Notars wegen Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
    Rn. 56 Ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich (Differenzhypothese) der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre (BGH NJW 2001, 673; NJW 2000, 734; BGHZ 98, 212, 217; 99, 182, 196; 123, 96, 99).
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00

    Höhe des Schadens bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
    Die tatsächliche Vermögenslage des Mandanten muss derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des rechtlichen Beraters ergeben hätte (BGH MDR 2005, 866).
  • BGH, 30.06.1993 - XII ZR 136/91

    Keine Rentabilitätsvermutung für nutzlose Aufwendungen bei Rücktrittsrecht der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
    Rn. 56 Ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich (Differenzhypothese) der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre (BGH NJW 2001, 673; NJW 2000, 734; BGHZ 98, 212, 217; 99, 182, 196; 123, 96, 99).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 32/02

    Zur Frage der persönlichen Haftung aus einem Mietvertrag, den der Vertreter einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
    Ergibt sich aus den Umständen der Erklärung die Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so wird nicht der Handelnde, sondern der Inhaber des Unternehmens aus der Erklärung berechtigt und verpflichtet (BGH NJW 2000, 2984; MDR 1999, 799; Senat GuT 2003, 7).
  • BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67

    Wechsel aus Abzahlungsgeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
    Ein Hinweis des Senats auf dieses Gegenrecht war nach § 139 ZPO nicht veranlasst, weil dieser Hinweis den Gegner unangemessen benachteiligen würde (vgl. BGH NJW 1969, 691, 693;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 139 Rn. 17).
  • BGH, 22.05.1978 - II ZR 160/77

    Streit um Anspruch auf Kaufpreiszahlung - Rückschluss auf den Vertragspartner …

  • OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 26/99

    Anforderungen an ein unternehmensbezogenes Geschäft

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2007 - 24 U 144/06

    Vorliegen eines unternehmensbezogenen Mietvertrags

    Es genügt, dass der Vertretungswille aus den Umständen hervorgeht (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2007, Az. I-24 U 82/06;… Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 18. Auflage, § 36 Rn. 5;… Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Auflage, § 35 Rn. 24): Gemäß §§ 133, 157, 242 BGB ist entscheidend, wie die Gegenpartei das Verhalten des Handelnden nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen darf.

    Ergibt sich aus den Umständen der Erklärung die Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so wird nicht der Handelnde, sondern der Inhaber des Unternehmens aus der Erklärung berechtigt und verpflichtet (BGH NJW 2000, 2984; MDR 1999, 799; Senat, GuT 2003, 7; ferner Senat, Urteil vom 13. Februar 2007, Az. I- 24 U 82/06).

    Im Interesse der Rechtsklarheit ist davon auszugehen, dass eine unter dem Briefkopf einer GmbH von deren Geschäftsführer abgegebene Erklärung mangels irgendwelcher Einschränkungen als Erklärung der GmbH angesehen werden muss (…BFH/NV 2001, 929; 1989, 449 m.w.N. zur Rechtsprechung des BFH; vgl. auch OLG Köln GmbHR 2000, 383 f.; Senat im Urteil vom 13. Februar 2007, Az. I-24 U 82/06).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06

    Konkludenter Abschluss eines unternehmesbezogenen Dienstvertrages

    Ergibt sich aus den Umständen die Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so wird nicht der Handelnde, sondern der Inhaber des Unternehmens aus der Erklärung berechtigt und verpflichtet (BGH NJW 2000, 2984; MDR 1999, 799; Senat, GuT 2003, 7; ZMR 2003, 568; siehe auch Urteil vom 13. Februar 2007, Az. I-24 U 82/06 betreffend das Handeln eines Geschäftsführers einer GmbH; zur Veröfftl.
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