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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.09.2002 - 24 W 29/02, 24 W 33/02, 24 W 34/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5134
OLG Düsseldorf, 25.09.2002 - 24 W 29/02, 24 W 33/02, 24 W 34/02 (https://dejure.org/2002,5134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2002 - 24 W 29/02, 24 W 33/02, 24 W 34/02 (https://dejure.org/2002,5134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2002 - 24 W 29/02, 24 W 33/02, 24 W 34/02 (https://dejure.org/2002,5134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § ... 380 Abs. 3; ; ZPO § 381 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 381 Abs. 1 n.F.; ; ZPO §§ 567 ff n.F; ; ZPO § 567 Abs. 1 n.F.; ; ZPO § 568 S. 1 n.F.; ; ZPO § 572 Abs. 2 n.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts als Berufungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgeld gegen säumigen Zeugen; Anordnung der ersatzweisen Ordnungshaft; Unzureichende und verspätete Entschuldigung für das Fernbleiben vom Beweistermin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerdesachen sind Einzelrichtersachen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 230
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2024 - 19 W 36/24

    Originäre Zuständigkeit des Einzelrichters im Beschwerdeverfahren bei …

    Im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht ist die Einzelrichterin/der Einzelrichter zuständig, wenn die angefochtene Entscheidung von einer Einzelrichterin/einem Einzelrichter erlassen wurde, die Nichtabhilfeentscheidung aber vom voll besetzten Spruchkörper (Anschluss an OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 1 W 70/03, Rn. 1, juris, OLGR Frankfurt 2004, 115 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 2002 - 24 W 29/02, Rn. 5, juris, MDR 2003, 230).

    Rn. 2 2. In Rechtsprechung und Schrifttum wird unterschiedlich beurteilt, ob im Beschwerdeverfahren der Einzelrichter oder der Senat zuständig ist, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter, die Nichtabhilfeentscheidung aber - insbesondere nach einem Besetzungswechsel wegen Eintritts der Voraussetzungen des § 348 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO - von dem voll besetzten Spruchkörper getroffen worden ist (für Zuständigkeit des Einzelrichters etwa OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 1 W 70/03 -, Rn. 1, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 2002 - 24 W 29/02 -, Rn. 5, juris;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 568 ZPO, Rn. 3; für Zuständigkeit des Senats etwa OLG Saarbrücken NJOZ 2007, 3825, beck-online; KG…, Beschluss vom 16. November 2010 - 2 W 202/10 -, Rn. 6 f., juris).

  • OLG Hamm, 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1018/02

    Atemalkoholmessung, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Sicherheitsabschlag

    Er geht vielmehr davon aus, dass bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG dem tatrichterlichen Urteil nicht nur die Messmethode zu entnehmen sein muss, sondern auch, mit welchem bauartzugelassenen Messgerät die Messergebnisse gewonnen sind, dass dieses Messgerät gültig geeicht war und dass die Bedingungen für das Messverfahren gewahrt sind (vgl. OLG Hamm VA 2001, 112 = VRS 101, 53 = DAR 2001, 416 = zfs 2001, 428 = BA 2001, 373; siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 6. Februar 2002 in VA 2002, 122 = ZAP EN-Nr. 474/2002 = VD 2002, 255 Ls. = zfs 2002, 401 = NJW 2002, 2485 = NZV 2002, 414 = VRS 103, 204; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2002, 2a Ss (OWi) 92/02 - (OWi) 33/02 III).
  • OLG Hamm, 16.09.2010 - 6 W 65/10

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei Fassung des angefochtenen Beschlusses durch …

    Dass der Nichtabhilfebeschluss durch die Zivilkammer in der Besetzung mit drei Richtern gefasst wurde, begründet nicht die Zuständigkeit des Senats in der Besetzung mit drei Richtern (OLG München Beschl. v. 31.01.2007 - 19 W 729/07 - juris; OLG Frankfurt Beschl. v. 29.10.2003 - 1 W 70/03 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 25.09.2002 - 24 W 29/02 - juris;… Zöller-Heßler § 568 Rdn. 2).
  • OLG Oldenburg, 05.06.2019 - 14 W 20/19

    Umfang der Zuständigkeit des originären Einzelrichters gem. § 568 ZPO; …

    Rn. 4 Nach zutreffender herrschender Meinung ist jedoch unerheblich, wer über die Nichtabhilfe entschieden hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.09.2002 - 24 W 29/02, OLGR 2003, 187; OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.10.2003 - 1 W 70/03, OLGR 2004, 115; OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.07.2009 - 5 W 1104/09, MDR 2009, 1243; OLG Hamm, Beschl. v. 16.09.2010 - I-6 W 65/10, NJW-RR 2011, 238).
  • OLG München, 24.09.2012 - 5 W 1650/12

    Streitwertbeschwerde: Zuständigkeit des Einzelrichters bzw. des Kollegialgerichts …

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschlüssen vom 25.09.2002 (24 W 29/02, 24 W 33/02 und 24 W 34/02, sämtlich juris, 24 W 29/02 auch MDR 2003, 230 = Beck-RS 2002, 30284401) die Ansicht vertreten, zuständig sei der Einzelrichter des Beschwerdegerichts und dazu ausgeführt, die Nichtabhilfeentscheidung erzeuge keine neue selbständige Beschwer der Verfahrensbeteiligten, sondern sie sei (neben der Vorlage) bloße Verfahrensvoraussetzung dafür, dass das Beschwerdegericht mit der beschwerenden Erstentscheidung befasst wird.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2002 - 24 W 34/02

    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts als Berufungsgericht nicht …

    24 W 29/02 24 W 33/02 24 W 34/02.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2002 - 24 W 33/02

    Keine sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts als Berufungsgericht …

    24 W 29/02 24 W 33/02 24 W 34/02.
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2018 - 11 W 41/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts …

    Rn. 4 Der angegriffene Beschluss des Landgerichts sowie der ebenfalls angegriffene Beschluss des Senats sind hingegen im Beschwerdeverfahren und damit nicht mehr im ersten Rechtszug ergangen (…vgl. hierzu auch: Zöller, Kommentar zur ZPO, 31. Auflage, § 567 Rn. 38 und § 46 Rn. 14, Musielak/Voit, ZPO, 14. Auflage, § 46 Rn. 4 sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2002, Az.: 24 W 29/02, MDR 2003, 230).
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