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Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 | RG, 05.11.1887

Rechtsprechung
   EuGH, 30.05.1989 - 242/87   

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https://dejure.org/1989,808
EuGH, 30.05.1989 - 242/87 (https://dejure.org/1989,808)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.1989 - 242/87 (https://dejure.org/1989,808)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 1989 - 242/87 (https://dejure.org/1989,808)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 128; ; EWG-Vertrag Art. 235; ; EWG-Vertrag Art. 190

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    1 . EWG-Vertrag - Artikel 235 - Tragweite

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage der Kommission auf Nichtigerklärung des Beschlusses 87/327/EWG des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Förderung der Mobilität von Hochschulstudenten; Voraussetzung für den Rückgriff auf Artikel 235 EWG als Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EWG-Vertrag - Artikel 235 - Tragweite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Förderung der Mobilität von Hochschulstudenten (Erasmus) - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Berufsausbildung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3091
  • NVwZ 1990, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus EuGH, 30.05.1989 - 242/87
    10 Der Gerichtshof hat schon in seinem Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 ( Gravier, Slg. 1985, 593 ) festgestellt, daß sich die in Artikel 128 EWG-Vertrag angesprochene gemeinsame Berufsbildungspolitik schrittweise entwickelt.
  • EuGH, 27.09.1988 - 263/86

    Belgischer Staat / Humbel

    Auszug aus EuGH, 30.05.1989 - 242/87
    26 Aus dem genannten Urteil ergibt sich ferner, daß die Zugehörigkeit der Studien zur Berufsausbildung weder dann ausgeschlossen ist, wenn sie zwar keine unmittelbare Qualifikation zur Ausübung eines Berufs verleihen, aber eine besondere Fähigkeit hierfür vermitteln, noch dann, wenn sich das Studium in verschiedene Abschnitte gliedert, die zusammen als Einheit anzusehen sind und eine Unterscheidung zwischen einem nicht zur Berufsausbildung gehörenden und einem zweiten unter diesen Begriff fallenden Abschnitt nicht zulassen ( siehe auch das Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 263/86, Humbel, Slg. 1988, 5365 ).
  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 30.05.1989 - 242/87
    6 Wie der Gerichtshof schon früher festgestellt hat, ist der Rückgriff auf Artikel 235 als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts, wie sich bereits aus seinem Wortlaut ergibt, nur gerechtfertigt, wenn keine andere Vertragsbestimmung den Gemeinschaftsorganen die zum Erlaß dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht ( Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493 ).
  • EuGH, 03.07.1974 - 9/74

    Casagrande / Landeshauptstadt München

    Auszug aus EuGH, 30.05.1989 - 242/87
    31 Wie der Gerichtshof schon im Urteil vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 9/74 ( Casagrande, Slg. 1974, 773 ) entschieden hat, gehört die Bildungspolitik zwar als solche nicht zu den Materien, die der Vertrag der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterworfen hat.
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus EuGH, 30.05.1989 - 242/87
    25 Wie der Gerichtshof schon in seinem Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86 ( Blaizot, Slg. 1988, 379 ) festgestellt hat, erfuellen die Hochschulstudiengänge im allgemeinen diese Voraussetzungen.
  • EuGH, 18.12.2007 - C-281/06

    Jundt - Freier Dienstleistungsverkehr - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Begriff …

    Rn. 19 Zum anderen betrifft Art. 128 EWG-Vertrag die Berufsausbildung, zu der das Universitätsstudium gehört (vgl. Urteile vom 2. Februar 1988, Blaizot u. a., 24/86, Slg. 1988, 379, Randnrn. 15 bis 20, vom 30. Mai 1989, Kommission/Rat, 242/87, Slg. 1989, 1425, Randnr. 25, vom 7. Juli 2005, Kommission/Österreich, C-147/03, Slg. 2005, I-5969, Randnr. 33, und vom 11. Januar 2007, Lyyski, C-40/05, Slg. 2007, I-99, Randnr. 29).
  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

    13 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 ( Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11 ) entschieden hat, muß sich die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist jedoch der Rückgriff auf diesen Artikel als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur gerechtfertigt, wenn keine andere Vertragsbestimmung den Gemeinschaftsorganen die zum Erlaß dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht ( vgl. zuletzt das Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnr. 6 ).

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R

    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen …

    Rn. 52 Aufgrund Art. 4 Abs. 4 Satz 2 und Art. 5 Abs. 4 EGBes 1031/2000 besteht im Rahmen dieser "Fördermaßnahme" auf dem Gebiet des Jugendaustausches - worauf auch das LSG zu Recht hingewiesen hat - zwar ein Handlungsauftrag bzw eine entsprechende Mitwirkungspflicht (vgl hierzu auch EuGH vom 30.5.1989 - C-242/87 <Erasmus> - RdNr 11 - veröffentlicht in Juris) der Mitgliedstaaten im Sinne eines "Bemühens", "geeignete Maßnahmen" zu treffen, damit die Teilnehmer des EFD ihren sozialen Schutz behalten können, sowie, "soweit dies möglich ist", die "notwendig und geeignet" erscheinenden und die für den "reibungslosen Ablauf" des EFD "erforderlichen" Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige rechtliche oder administrative Hindernisse für die Teilnahme an diesem Programm zu beseitigen (vgl hierzu auch Beschlusserwägung Nr. 8, wonach mit diesem Beschluss ein "Gemeinschaftsrahmen geschaffen (wird), der zur Entwicklung der grenzübergreifenden Aktivitäten des Freiwilligendienstes beitragen soll", und die Mitgliedstaaten sich "bemühen" sollten, "angemessene und koordinierte Maßnahmen zu treffen, um die rechtlichen und administrativen Hindernisse zu beseitigen und so den Zugang der Jugendlichen zum Programm weiter zu verbessern und die Anerkennung des spezifischen Charakters des Freiwilligendienstes für Jugendliche zu fördern").
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 242/87   

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https://dejure.org/1989,17906
Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 242/87 (https://dejure.org/1989,17906)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.02.1989 - 242/87 (https://dejure.org/1989,17906)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 1989 - 242/87 (https://dejure.org/1989,17906)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Förderung der Mobilität von Hochschulstudenten (Erasmus) - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Berufsausbildung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.09.1988 - 165/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 242/87
    Der Beschluß .st daher als ausreichend begründet anzusehen, selbst wenn darüber hinaus andere Aspekte des Beschlusses zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf diesen 17 - Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, ausdrücklich festgestellt, daß, "wenn die Zuständigkeit eines Organs auf zwei Vertragsbestimmungen beruht, das Organ verpflichtet ist, die entsprechenden Rechtsakte auf der Grundlage dieser beiden Bestimmungen zu erlassen" (Randnr. 11).
  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 242/87
    - Rechtssache 293/83, Gravier/Stadt Luttich, Slg. 1985, 593.12 - In diesem Sinne auch das Urteil vom 13. Juli 1983 in der Rechtssache 152/82, Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323.13 - Rechtssache 9/74, Casagrande/Landeshauptstadt München, Slg. 1974, 773.
  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 242/87
    - Der Gerichtshof hat in seinem "Hormone"-Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, zum einen festgestellt, daß "eine bloße Praxis des Rates ... Regeln des Vertrages nicht abzuändern" vermag und folglich "eine solche Praxis... kein Präjudiz schaffen [kann], das die Organe der Gemeinschaft hinsichtlich der Bestimmung der zutreffenden Rechtsgrundlage bindet" (Randnr. 24); zum anderen hat er dort ausgeführt, daß "die Grundsätze über die Willensbildung der Gemeinschaftsorgane im Vertrag festgelegt sind und nicht zur Disposition der Mitgliedstaaten oder der Organe selbst stehen" (Randnr. 38).
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Rechtsprechung
   RG, 05.11.1887 - Rep. I. 242/87   

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https://dejure.org/1887,92
RG, 05.11.1887 - Rep. I. 242/87 (https://dejure.org/1887,92)
RG, Entscheidung vom 05.11.1887 - Rep. I. 242/87 (https://dejure.org/1887,92)
RG, Entscheidung vom 05. November 1887 - Rep. I. 242/87 (https://dejure.org/1887,92)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Kauf nach Probe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 20, 37
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.04.1991 - II ZR 231/90

    Pflicht zur Mitteilung von Beteiligungen

    Ebenso wie die Bestimmung der Leistung (vgl. § 315 BGB) können die Vertragsschließenden in einem Vertrage vorbehalten, daß die Person des Vertragspartners bestimmt werden soll (vgl. RGZ 20, 37; 24, 66).
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