Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1060
VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19 A (https://dejure.org/2020,1060)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.01.2020 - 25 L 506.19 A (https://dejure.org/2020,1060)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - 25 L 506.19 A (https://dejure.org/2020,1060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,1060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19
    Rn. 37 Im Hinblick auf die eingetretene Fortentwicklung des Völker- und Unionsrechts ist von einer unmenschlichen Behandlung oder Bestrafung dann auszugehen, wenn die ernsthafte Gefahr eines Vollzugs der Todesstrafe droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - BVerwG 1 VR 8/17 -, juris Rn. 52).

    Rn. 44 Die Gefahr einer gegen Art. 2, Art. 3 EMRK verstoßenden Behandlung kann durch eine geeignete diplomatische Zusicherung beseitigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - BVerwG 1 VR 8/17 -, juris Rn. 50, unter Bezugnahme auf EGMR, Urteile vom 2. März 2010 - Nr. 61498/08, Al-Saadoon and Mufdhi/U.K. -, Rn. 143, …und vom 24. Juli 2014 - Nr. 28761/11, Al-Nashiri/Polen -, NVwZ 2015, 955, Rn. 587 f.).

    Rn. 51 c) Die Zurückweisung des Rechtsschutzantrags unter der Bedingung, dass eine irakische Regierungsstelle weitere Zusicherungen abgibt (vgl. zu dieser Entscheidungsmöglichkeit BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - BVerwG 1 VR 8.17 -), kommt vor diesem Hintergrund derzeit nicht in Betracht.

  • VG Oldenburg, 31.10.2006 - 3 A 4099/04

    Verfahrensrecht, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Zustellung, öffentliche …

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19
    Hier ist - die Anwendbarkeit der Vorschrift unterstellt (diese verneinend etwa VG Oldenburg [Oldenburg], Urteil vom 31. Oktober 2006 - VG 3 A 4099/04 -, juris Rn. 22 m.w.N.) - jedenfalls nicht offensichtlich, dass die unterbliebene Anhörung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

    Die Vorschrift ist nach summarischer Prüfung anwendbar; spezielle und das Verfahren insoweit abschließend regelnde Sondervorschriften sind nicht ersichtlich (die Anwendbarkeit des § 45 VwVfG auf das Widerrufsverfahren nach § 74 AsylG ebenfalls bejahend VG Berlin…, Urteil vom 17. Januar 2019 - VG 23 K 181.18 A -, juris Rn. 18; VG Oldenburg [Oldenburg], Urteil vom 31. Oktober 2006 - VG 3 A 4099/04 -, juris Rn. 22 m.w.N.; a.A. VG Bremen…, Beschluss vom 29. März 2019 - VG 4 K 3055/18 -, juris Rn. 19 f.).

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19
    Soweit in ersterem auf die irakische Verfassung und das Strafgesetz verwiesen wird, liegt darin für sich genommen zudem auch deshalb keine genügende Zusage, weil das Bestehen von Gesetzen, die den Schutz der Menschenrechte grundsätzlich garantieren, allein nicht ausreicht, einen angemessenen Schutz gegen die Gefahr von Misshandlungen zu geben, wenn - wie hier - zuverlässige Quellen über eine Praxis der Behörden oder von ihnen geduldete Praktiken berichten, die eindeutig gegen Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen (vgl. EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06, Saadi/Italien -, Rn. 147, NVwZ 2008, 1330, 1332).
  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19
    Welche konkreten Anforderungen an eine solche Zusicherung zu stellen sind, lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern hängt insbesondere von den Bedingungen im Abschiebezielstaat und dem konkreten Inhalt der Zusicherung ab (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2017 - BVerfG 2 BvR 1487/17 -, juris Rn. 48 f., unter Bezugnahme auf EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman [Abu Qatada]/U.K. -, Rn. 188 f., NVwZ 2013, 487, 488 f., und den dort aufgeführten Katalog beispielhafter Gesichtspunkte).
  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die …

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19
    Welche konkreten Anforderungen an eine solche Zusicherung zu stellen sind, lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern hängt insbesondere von den Bedingungen im Abschiebezielstaat und dem konkreten Inhalt der Zusicherung ab (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2017 - BVerfG 2 BvR 1487/17 -, juris Rn. 48 f., unter Bezugnahme auf EGMR…, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman [Abu Qatada]/U.K. -, Rn. 188 f., NVwZ 2013, 487, 488 f., und den dort aufgeführten Katalog beispielhafter Gesichtspunkte).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines …

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19
    Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt vielmehr voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - BVerwG 7 C 5/14 -, NvwZ-RR 2016, 449 m.w.N.).
  • EGMR, 24.07.2014 - 28761/11

    Polen als Handlanger der CIA

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19
    Rn. 44 Die Gefahr einer gegen Art. 2, Art. 3 EMRK verstoßenden Behandlung kann durch eine geeignete diplomatische Zusicherung beseitigt werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. September 2017 - BVerwG 1 VR 8/17 -, juris Rn. 50, unter Bezugnahme auf EGMR, Urteile vom 2. März 2010 - Nr. 61498/08, Al-Saadoon and Mufdhi/U.K. -, Rn. 143, und vom 24. Juli 2014 - Nr. 28761/11, Al-Nashiri/Polen -, NVwZ 2015, 955, Rn. 587 f.).
  • EGMR, 02.03.2010 - 61498/08

    [ENG]

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19
    Rn. 44 Die Gefahr einer gegen Art. 2, Art. 3 EMRK verstoßenden Behandlung kann durch eine geeignete diplomatische Zusicherung beseitigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - BVerwG 1 VR 8/17 -, juris Rn. 50, unter Bezugnahme auf EGMR, Urteile vom 2. März 2010 - Nr. 61498/08, Al-Saadoon and Mufdhi/U.K. -, Rn. 143, …und vom 24. Juli 2014 - Nr. 28761/11, Al-Nashiri/Polen -, NVwZ 2015, 955, Rn. 587 f.).
  • VG Berlin, 17.01.2019 - 23 K 181.18
    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19
    Die Vorschrift ist nach summarischer Prüfung anwendbar; spezielle und das Verfahren insoweit abschließend regelnde Sondervorschriften sind nicht ersichtlich (die Anwendbarkeit des § 45 VwVfG auf das Widerrufsverfahren nach § 74 AsylG ebenfalls bejahend VG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2019 - VG 23 K 181.18 A -, juris Rn. 18;… VG Oldenburg [Oldenburg], Urteil vom 31. Oktober 2006 - VG 3 A 4099/04 -, juris Rn. 22 m.w.N.; a.A. VG Bremen…, Beschluss vom 29. März 2019 - VG 4 K 3055/18 -, juris Rn. 19 f.).
  • VG Berlin, 06.04.2018 - 6 K 733.17

    Widerruf eines Abschiebungsverbots

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19
    Durch neue Tatsachen muss sich eine andere Grundlage für die Gefahrenprognose bei dem jeweiligen Abschiebungsverbot ergeben (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 6. April 2018 - VG 6 K 733.17 A -, juris Rn. 17).
  • VG Bremen, 29.03.2019 - 4 K 3055/18
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15

    Bestimmtheit einer Immissionsschutzrechtlichen Messanordnung - Anhörungsmangel

  • VG Berlin, 25.08.2022 - 13 K 41.19

    Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt

  • KAGH, 08.10.2018 - B 3/18
  • VG Berlin, 08.07.2020 - 25 L 120.20

    Änderung eines Beschlusses

    Der Antrag auf Änderung des Beschlusses vom 24. Januar 2020 (VG 25 L 506.19 A) wird zurückgewiesen.

    Rn. 1 Die Antragstellerin begehrt die Änderung des Beschlusses vom 24. Januar 2020 (VG 25 L 506.19 A), mit dem die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerruf des für den irakischen Antragsgegner festgestellten zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots wiederhergestellt hat.

    Der Antragsgegner hat am 9. Dezember 2019 Klage gegen den Bescheid vom 6. Dezember 2019 erhoben (VG 25 K 507.19 A) und um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (VG 25 L 506.19 A).

    Durch Beschluss vom 24. Januar 2020 (VG 25 L 506.19 A) hat die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerruf des Abschiebungsverbots wiederhergestellt.

    Rn. 12 Die Antragstellerin hat am 17. Juni 2020 den vorliegenden Antrag auf Änderung des Beschlusses vom 24. Januar 2020 (VG 25 L 506.19 A) gestellt.

    Rn. 14 den Beschluss vom 24. Januar 2020 (VG 25 L 506.19 A) zu ändern und den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (VG 25 K 507.19 A) gegen Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 6. Dezember 2019 zurückzuweisen.

    Rn. 26 Das Irakische Gesetz verbietet die Verhängung der Todesstrafe bei Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren (vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 24. Januar 2020 - VG 25 L 506.19 A -, juris Rn. 41; die Angaben in dem vom Antragsgegner in Bezug genommenen Artikel des Independent vom 6. September 2017 "German authorities fight to stop teenage Isis bride being executed by Iraqi authorities", https://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/germany-isis-bride-teenage-schoolgirl-execution-iraq-linda-wenzel-stop-a7931866.html, zuletzt abgerufen am 8. Juli 2020, wonach die 16jährige Beschuldigte nach irakischem Recht zum Tode verurteilt werden könne, die Behörden aber mit der Hinrichtung warten müssten, bis sie 22 sei, findet hingegen im irakischen Strafrecht keine Stütze).

    Rn. 29 b) Die Gefahren der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 24. Januar 2020 - VG 25 L 506.19 A -, juris Rn. 46 ff.) sind hingegen durch die Angaben in der Verbalnote der Botschaft der Republik Irak vom 8. Juni 2020 weiterhin nicht ausgeräumt.

    Soweit unter Ziffer 3 der Zusicherung weiter auf die irakische Verfassung und das Straf- und Strafprozessrecht Bezug genommen wird, liegt auch darin keine genügende Zusage; insoweit gelten die Ausführungen im Beschluss vom 24. Januar 2020 (VG 25 L 506.19 A, juris Rn. 50) entsprechend.

  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Nach alledem teilt der Senat die diesbezüglich abweichende Beurteilung der Zuverlässigkeit der Zusicherungen der Botschaft der Republik Irak durch das Verwaltungsgericht B. (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 24. Januar 2020 - VG 25 L 506.19 A - juris Rn. 50 und vom 8. Juli 2020 - VG 25 L 120/20 A - BA S. 8 ff. sowie Urteil vom 13. Dezember 2021 - VG 25 K 507.19 A - UA S. 14 ff.) nicht.
  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen …

    Nach alledem teilt der Senat die diesbezüglich abweichende Beurteilung der Zuverlässigkeit der Zusicherungen der Botschaft der Republik Irak durch das Verwaltungsgericht Berlin (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 24. Januar 2020 - VG 25 L 506.19 A - juris Rn. 50 und vom 8. Juli 2020 - VG 25 L 120/20 A - BA S. 8 ff. sowie Urteil vom 13. Dezember 2021 - VG 25 K 507.19 A - UA S. 14 ff.) nicht.
  • VG Berlin, 25.08.2022 - 13 K 41.19

    Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt

    Rn. 12 Mit Beschluss vom 24. Januar 2020 (VG 25 L 506.19 A) stellte das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Klägers gegen den Widerruf des Abschiebungsverbotes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wieder her.
  • VG Regensburg, 10.11.2020 - RN 16 K 20.30558

    Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistan

    Die Vorschrift des VwVfG ist anwendbar, spezielle im AsylG und das Asylverfahren insoweit abschließend regelnde Sondervorschriften sind nicht ersichtlich (so auch VG Berlin, B.v. 24.1.2020 - 25 L 506.19 A - juris Rn. 32;… a.A. VG München, U.v. 29.6.2004 - M 2 K 04.50845 - juris Rn. 17f., VG Bremen, Gb. v. 29.3.2019 - 4 K 3055/18 - BeckRS 2019, 10743 - Rn. 17f.).

    Diese Funktion besteht darin, dass die Behörde das Vorbringen des Betroffenen zum Anlass nimmt, die eigene Entscheidung kritisch zu überdenken und sich nicht auf eine reine Kenntnisnahme und Verteidigung der Entscheidung beschränkt (vgl. VG Berlin, B.v. 24.1.2020 - 25 L 506.19 A - juris Rn. 33).

  • VG Bremen, 20.04.2022 - 7 K 1044/20

    Somalia: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage

    dazu, dass sich eine derartige Verwaltungsentscheidung am Ende entweder als rechtmäßig oder aber als materiell rechtswidrig erweist, ohne dass dem Verfahrensfehler eigenständige Bedeutung zukommt (…vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 27. Juni 2017 - 1 C 26/16, Rn. 45; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 25 L 506.19 A, Rn. 3 1 , beide juris).
  • VG München, 23.10.2020 - M 18 S 20.32512

    Keine Abschiebung nach Afghanistan wegen einer psychische Erkrankung

    Dieses Anhörungsschreiben ist dem Antragsteller jedoch aufgrund der Betreuerbestellung nicht wirksam zugegangen (s.o.), sodass vor Erlass des Bescheides und auch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine hinreichende Anhörung des Antragstellers erfolgt ist (vgl. allgemein zu Heilungsmöglichkeiten: VG Berlin, B.v. 24.1.2020 - 25 L 506.19 A - juris Rn. 29 ff).
  • VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20
    Durch neue Tatsachen muss sich eine andere Grundlage für die Gefahrenprognose bei dem jeweiligen Abschiebungsverbot ergeben (vgl. hierzu OVG Münster…, Urteil vom 3. März 2016 - 13 A 1828/09.A - juris, Rn. 36 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 25 L 506.19 A - juris, Rn. 34 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht