Rechtsprechung
| VG Berlin, 29.12.2015 - 26 L 489.15 V |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 32 Abs 1 AufenthG, § 36 Abs 1 AufenthG, § 36 Abs 2 AufenthG, § 123 Abs 1 VwGO
Nachzug weiterer minderjähriger Kinder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2015 - 3 S 95.15
Ausländerrecht: Familiennachzug; Nordirak; Yeziden; anerkannter minderjähriger …
Auszug aus VG Berlin, 29.12.2015 - 26 L 489.15
Allerdings reicht der Besitz eines nationalen Visums (auch ohne Voraufenthalt im Bundesgebiet) im Hinblick auf § 6 Abs. 3 Satz 2 AufenthG aus, sofern die familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt werden soll und in Aussicht steht, dass dem Ausländer, zu dem der Nachzug begehrt wird, im Bundesgebiet ein in § 29 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG genannter Aufenthaltstitel erteilt werden wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - OVG 3 S 95.15 - Entscheidungsabdruck, S. 3 unter Verweis auf Hailbronner, Aufenthaltsgesetz, Kommentar, § 29 Rn. 5;… Marx in: GK-AufenthG, § 29 Rn. 28 ff., sowie Ziffer 29.1.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz).Die Antragsteller sind wie auch ihr in Deutschland befindlicher Bruder Kurden yezidischer Religionszugehörigkeit aus dem Irak, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - dem Bruder sogar ohne Anhörung nach Aktenlage - die Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 1 AsylVfG) zuerkennt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2015, a.a.O., Entscheidungsabdruck, S. 3).
Von der Lebensunterhaltssicherung ist vor diesem Hintergrund abzusehen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - VG 10 L 524.15 V - Entscheidungsabdruck, S. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2015, a.a.O., Entscheidungsabdruck, S. 3).
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …
Auszug aus VG Berlin, 29.12.2015 - 26 L 489.15
Rn. 5 I. Die mit dem vorliegenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrte Vorwegnahme der Hauptsache ist mit Blick auf die verfassungsrechtliche Garantie des effektiven Rechtsschutzes geboten, weil ein Obsiegen der Antragsteller zu 1), 2), 3), 5), 6), 7) und 8) im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und ihnen anderenfalls schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die nachträglich durch eine Hauptsachenentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - juris, Rn. 22).
- VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16
Aufenthaltsrecht: Nachzugsrecht eines minderjährigen Jeziden aus dem Irak
Die Kammer sieht vorliegend nicht die möglicherweise in anderen Fällen bestehende Gefahr, dass die unionsrechtliche Bestimmung "ihrer praktischen Wirksamkeit" beraubt wird, wenn der Nachzug weiterer minderjähriger Kinder mit den Eltern, die im Besitz eines solchen Nachzugsrechts zum minderjährigen Flüchtling sind, von der Lebensunterhaltssicherung abhängig gemacht wird und die Eltern sich dadurch vor die Wahl gestellt sehen, ob sie auf ihr Nachzugsrecht verzichten oder weitere Kinder allein im Heimatland zurücklassen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 21. Dezember 2015 - OVG 3 S 95.15 -, bei juris Rn. 4; VG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - VG 10 L 524.15 V -, Entsch.-Abdr. S. 3; VG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - VG 26 L 489.15 V -, bei juris Rn. 8).
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