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Rechtsprechung
   KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19369
KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18 (https://dejure.org/2019,19369)
KG, Entscheidung vom 10.04.2019 - 26 U 49/18 (https://dejure.org/2019,19369)
KG, Entscheidung vom 10. April 2019 - 26 U 49/18 (https://dejure.org/2019,19369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raheinemann.de (Pressemitteilung)

    Wann ist das Recht zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages verwirkt?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwirkung in Darlehenswiderrufsfällen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Verwirkung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf Darlehen - Verwirkung des Widerrufsrechts nach zehn Jahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • KG, 17.11.2017 - 26 U 88/17

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des …

    Auszug aus KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18
    Rn. 34 Dieser Zeitraum liegt deutlich über der Zeitspanne von 10 Jahren, bei der der Senat regelmäßig von einer Verwirkung ausgeht (…vgl. Senat, Urt. v. 13.2.2019, 26 U 188/17 , Rdnr. 23 zit. nach Juris; Senat, Beschl, v. 17.11.2017, 26 U 88/17 , Rdnr. 2 ff. zit. nach Juris).

    Diesen Einzelnormen wohnt nach Auffassung des Senats ein allgemeiner Rechtsgrundsatz inne, der zugleich Teil des in § 242 BGB normierten Gebots von Treu und Glauben, und damit auch der hierauf beruhenden Grundsätze der Verwirkung, ist und auf diesem Wege u.a. auch die Ausübung des Widerrufsrechtes bestimmt (so schon Senat, Beschl. v. 17.11.2017, 26 U 88/17 , Rdnr. 2 zit. nach Juris).

  • KG, 13.02.2019 - 26 U 188/17

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts

    Auszug aus KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18
    Letzteres ergibt sich aus folgenden Überlegungen (vgl. hierzu schon Senat, Urt. v. 13.2.2019, 26 U 188/17 , Rdnr. 2 ff. zit. nach Juris):.

    Rn. 34 Dieser Zeitraum liegt deutlich über der Zeitspanne von 10 Jahren, bei der der Senat regelmäßig von einer Verwirkung ausgeht (vgl. Senat, Urt. v. 13.2.2019, 26 U 188/17 , Rdnr. 23 zit. nach Juris;… Senat, Beschl, v. 17.11.2017, 26 U 88/17 , Rdnr. 2 ff. zit. nach Juris).

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen: Zurückweisung …

    Auszug aus KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18
    Rn. 13 Zu den Rechtsgrundsätzen, die bei der Prüfung der Verwirkung in Darlehenswiderrufssachen anzuwenden sind, hat der Bundesgerichtshofes ausgeführt (BGH, Beschl. v. 23.01.2018, XI ZR 298/17, Rdnr. 8 ff. zit. nach Juris;… inhaltlich bestätigt in BGH, Urt. v. 16.10.2018, XI ZR 69/18, Rdnr. 12 ff. zit. nach Juris):.
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18
    Damit ist nach der Grundsatzentscheidung des II. Zivilsenats vom 27. Juni 1957 (II ZR 15/56, BGHZ 25, 47, 52), die Bezugspunkt der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist, gemeint, dass sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat, der Berechtigte werde das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen.
  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 69/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag nach Einigung …

    Auszug aus KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18
    Rn. 13 Zu den Rechtsgrundsätzen, die bei der Prüfung der Verwirkung in Darlehenswiderrufssachen anzuwenden sind, hat der Bundesgerichtshofes ausgeführt (…BGH, Beschl. v. 23.01.2018, XI ZR 298/17, Rdnr. 8 ff. zit. nach Juris; inhaltlich bestätigt in BGH, Urt. v. 16.10.2018, XI ZR 69/18, Rdnr. 12 ff. zit. nach Juris):.
  • OLG Bremen, 08.09.2020 - 1 U 56/20

    Umstandsmoment im Rahmen der Verwirkung des Widerrufsrechts

    Mag auch, wie die Beklagte geltend macht, vielfach in faktischer Hinsicht das wirtschaftliche Interesse des Darlehensnehmers an einem Darlehenswiderruf umso größer sein, je stärker eine noch bestehende Zinsbindung vom jeweiligen aktuellen Zinsniveau abweicht, ist der Schutzzweck des Widerrufsrechts doch hierauf nicht beschränkt und es konnte daher auch kein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten darin bestehen, dass ein Widerruf nur erklärt werden würde, wenn dadurch eine Befreiung des Darlehensnehmers von einer noch bestehenden Zinsbindung zu erreichen sein sollte (anders offenbar KG Berlin, Urteil vom 10.04.2019 - 26 U 49/18, juris Rn. 38, wonach bei bestehender - und vom Darlehensnehmer nicht genutzter - Möglichkeit der ordentlichen Kündigung ein Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen werden soll, dass der Darlehensnehmer auch unabhängig von der Widerruflichkeit seiner ursprünglichen Vertragserklärung hiermit weiterhin einverstanden ist).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass selbst dann, wenn eine Vereinbarung zur Prolongation oder zur Änderung der Konditionen der bis dahin noch nicht abgelösten und widerrufenen Darlehensverträge vom 28.02.2006 getroffen worden wäre, dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, grundsätzlich keinen Umstand begründet hätte, der zur Annahme des Umstandsmoments als Voraussetzung einer Verwirkung der Rechte des Darlehensnehmers geführt hätte (siehe BGH…, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 205/05, juris Rn. 25, WM 2007, 114; Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 28.05.2018 - 1 U 8/18, juris Rn. 32, WM 2018, 1453; ebenso OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13.03.2019 - 14 U 2339/17, juris Rn. 5; OLG Schleswig…, Urteil vom 06.10.2016 - 5 U 72/16, juris Rn. 39, WM 2016, 2350;… Urteil vom 23.02.2017 - 5 U 171/16, juris Rn. 29, WM 2017, 1304; anderer Auffassung dagegen KG Berlin, Urteil vom 10.04.2019 - 26 U 49/18, juris Rn. 37; OLG Celle…, Beschluss vom 18.09.2019 - 3 U 97/19, juris Rn. 53 ff., VuR 2020, 119 (Ls.); OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 16.02.2017 - 3 U 185/15, juris Rn. 58; OLG Koblenz…, Urteil vom 14.10.2016 - 8 U 1038/15, juris Rn. 95, BKR 2017, 78; LG Bonn…, Urteil vom 02.06.2017 - 3 O 519/16, juris Rn. 22; LG Dortmund…, Urteil vom 09.06.2017 - 3 O 119/16, juris Rn. 24, BKR 2017, 338; LG Düsseldorf…, Urteil vom 07.04.2017 - 8 O 573/15, juris Rn. 28; LG Frankfurt am Main…, Urteil vom 05.03.2018 - 2-05 O 338/17, juris Rn. 59).

  • KG, 10.07.2019 - 26 U 189/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts

    Letzteres ergibt sich aus folgenden Überlegungen (vgl. hierzu schon Senat, Urt. v. 10.4.2019, 26 U 49/18 ;… Senat, Urt. v. 13.2.2019, 26 U 188/17 , Rdnr. 2 ff. zit. nach Juris):.

    Rn. 24 Dieser Zeitraum liegt deutlich über der Zeitspanne von 10 Jahren, bei der der Senat regelmäßig von einer Verwirkung ausgeht (vgl. Senat, Urt. v. 10.4.2019, 26 U 49/18 ;… Senat, Urt. v. 13.2.2019, 26 U 188/17 , Rdnr. 23 zit. nach Juris;… Senat, Beschl, v. 17.11.2017, 26 U 88/17 , Rdnr. 2 ff. zit. nach Juris).

    Rn. 29 - Ferner hat der Kläger - sähe man den streitgegenständlichen Darlehensvertrag und den zweiten Darlehensvertrag unter dem Blickwinkel des Verwirkungseinwandes als Einheit an - trotz der stets bestehenden Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf von 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 1. Hs. BGB diesen einheitlichen Darlehensvertrag nicht ordentlich gekündigt, bevor er den Widerruf erklärte, und damit zugleich zweieinhalb Jahre lang zum Ausdruck gebracht, dass er mit dem Darlehensvertrag auch unabhängig von der Widerruflichkeit seiner ursprünglichen Vertragserklärung im Prinzip weiterhin einverstanden ist (vgl. Senat, Urt. v. 10.4.2019, 26 U 49/18 ).

  • OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19

    Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines …

    Rn. 59 So hat beispielsweise das Kammergericht Berlin in einem Fall Verwirkung angenommen, in dem eine Haftentlassung aus dem Darlehen für einen von zwei Darlehensnehmern vereinbart worden war und der Darlehensvertrag mit dem verbliebenen Darlehensnehmer zu geänderten Konditionen fortgesetzt wurde (KG Berlin, Urteil vom 10. April 2019 - 26 U 49/18 -, Rn. 35 - 38, juris).
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