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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,4751
LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24 (https://dejure.org/2025,4751)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2025 - 27 O 66/24 (https://dejure.org/2025,4751)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2025 - 27 O 66/24 (https://dejure.org/2025,4751)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 287 ZPO, § 17 Abs 1 S 1 EStG, § 17 Abs 2 S 1 EStG
    Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach pflichtwidriger Beratung eines Steuerberaters

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.06.2023 - IV ZR 252/22

    Auskunftsanspruch eines Gebäudeversicherers gegen Mieter bezüglich …

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24
    Im Falle einer Sonderverbindung zwischen den Parteien kann aber aus § 242 BGB ein Auskunftsanspruch bestehen (Anschluss BGH, Urteil vom 7. Juni 2023 - IV ZR 252/22).

    Im Falle einer Sonderverbindung zwischen den Parteien, welche es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen, kann aber aus § 242 BGB ein Auskunftsanspruch bestehen (BGH, Urteil vom 07.06.2023 - IV ZR 252/22, NJW-RR 2023, 928 Rn. 19 f.).

  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 141/20

    Elektronischer Pressespiegel II - Reichweite urheberrechtlicher …

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24
    Zwar besteht kein allgemeiner Auskunftsanspruch, der auf die Ausforschung der tatsächlichen Grundlagen und Beweismittel für etwaige Ansprüche gerichtet wäre (Anschluss BGH, Urteil vom 28. Juli 2022 - I ZR 141/20).

    Rn. 65 Zwar besteht kein allgemeiner Auskunftsanspruch, der auf die Ausforschung der tatsächlichen Grundlagen und Beweismittel für etwaige Ansprüche gerichtet wäre (BGH, Urteil vom 28.07.2022 - I ZR 141/20, NJW 2022, 3422 Rn. 120).

  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99

    Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der …

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24
    Rn. 41 a) Bei der Entscheidung über einen Schadenersatzanspruch sind künftige Vorteile des Geschädigten nur insoweit in die Schadensberechnung einzubeziehen, als sie zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung zumindest nach dem verminderten Beweismaß des § 287 ZPO abschätzbar sind (BGH, Urteil vom 02.04.2001 - II ZR 331/99, DStR 2001, 1711, 1712).

    Der bereicherungsrechtlichen Abschöpfung nachträglich eingetretener Vorteile im Wege einer "verlängerten Vollstreckungsgegenklage" steht die Rechtskraft des Urteils, welches zur Schadensersatzleistung verpflichtet hat, nicht entgegen (BGH, Urteil vom 02.11.2001 - II ZR 331/99, a.a.O. S. 1712 f.).

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 71/16

    Familiensache: Formwirksamkeit eines gerichtliche festgestellten Vergleichs über …

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24
    Über mehrere in einem Stufenantrag nach § 254 ZPO verbundene Anträge kann dabei eine einheitliche Entscheidung ergehen, wenn dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - XII ZB 71/16, BGHZ 214, 45 Rn. 19).
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24
    Zwar liegt bei der Abweisung des Hauptantrags und Verurteilung auf einen gleichwertigen Hilfsantrag im Falle der wirtschaftlichen Identität von Haupt- und Hilfsantrag (§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG) kein Teilunterliegen vor (BGH, Urteil vom 05.05.2010 - III ZR 209/09, NJW 2010, 2197, Rn. 26).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den …

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24
    Rn. 50 Hat ein Haftpflichtversicherer an den Gläubiger seines Versicherungsnehmers eine Entschädigung geleistet, um die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zu erfüllen, so steht ein Anspruch auf Rückforderung der Leistung dem Haftpflichtversicherer zu, wenn der erfüllte Anspruch tatsächlich nicht bestanden hat (BGH, Urteil vom 28.11.1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62, 68 ff.).
  • BFH, 12.06.2019 - X R 38/17

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines …

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24
    Sind die Anteile an der Kapitalgesellschaft vom Steuerpflichtigen zuvor aus einem Betriebsvermögen entnommen worden, so wird dies als anschaffungsähnlicher Vorgang gewertet mit der Folge, dass für die Zwecke der Gewinnermittlung im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG an die Stelle der historischen Anschaffungskosten der in Ansatz gebrachte Entnahmewert tritt (BFH, Urteil vom 12.06.2019 - X R 38/17, DStR 2019, 1619 Rn. 60).
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13

    Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten …

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24
    (BFH, Urteil vom 18.11.2014 - IX R 30/13, GmbHR 2015, 500 Rn. 18).
  • LG Darmstadt, 02.02.2017 - 27 O 297/16
    Auszug aus LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 66/24
    Rn. 4 Die Beklagten haben daraufhin in einem vor der Kammer geführten Vorprozess die Versicherungsnehmerin auf Schadensersatz in Anspruch genommen (Aktenzeichen: 27 O 297/16).
  • LG Stuttgart, 04.06.2025 - 27 O 280/24

    Schadenersatzpflicht des Lohnbuchhalters wegen vermeidbarer nachzuentrichtender …

    Der bereicherungsrechtlichen Abschöpfung nachträglich eingetretener Vorteile im Wege einer "verlängerten Vollstreckungsgegenklage" steht die Rechtskraft des Urteils, welches zur Schadensersatzleistung verpflichtet hat, nicht entgegen (BGH, Urteil vom 02.04.2001 - II ZR 331/99, DStR 2001, 1711, 1712 f.; LG Stuttgart, Urteil vom 26.02.2025 - 27 O 66/24 , juris Rn. 41 ).
  • LG Stuttgart, 23.12.2025 - 7 O 464/21

    Amtshaftung wegen fehlerhafter sozialversicherungsrechtlicher Statusfeststellung …

    Der bereicherungsrechtlichen Abschöpfung nachträglich eingetretener Vorteile im Wege einer "verlängerten Vollstreckungsgegenklage" steht die Rechtskraft des Urteils, welches zur Schadensersatzleistung verpflichtet hat, nicht entgegen (vgl. BGH…, Urteil vom 02.04.2001 - II ZR 331/99 -, juris, Rn. 20 ff.;… LG Stuttgart, Urteile vom 04.06.2025 - 27 O 280/24 -, juris, Rn. 86 ; vom 26.02.2025 - 27 O 66/24 -, juris, Rn. 41 ).
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