Rechtsprechung
| ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung - Rabattpunktesystem
- Betriebs-Berater
DeutschlandCard - Hinweis auf Aufklärung bei Einladung zum Gespräch bei Verdachtskündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Achtung: Verdachtskündigung!
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
DeutschlandCard - Hinweis auf Aufklärung bei Einladung zum Gespräch bei Verdachtskündigung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
DeutschlandCard - Hinweis auf Aufklärung bei Einladung zum Gespräch bei Verdachtskündigung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (44)
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09
Arbeitnehmeranhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz];… 16.12.2010 a.a.O.;… 30.03.2012 a.a.O.;… s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]).(Rn.165).LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts, Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer, Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.
Der Arbeitnehmer muss wissen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Rede steht, weil er nur so sachgerecht entscheiden kann, ob er sich einlässt oder nicht".S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts, Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer, Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.
Bedacht zu nehmen ist aber auch nicht zuletzt darauf, dass gerade die Zielperson des Kollektivs eben persönlich "betroffen" und damit - im signifikanten Unterschied zu allen übrigen Beteiligten - auf emotionalen und fachlichen Beistand gesteigert angewiesen ist 172Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.
170) S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts, Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer, Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.
172) Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.
- BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09
Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats
Auszug aus ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
dazu statt vieler schon BAG 4, 10.1990 - 2 AZR 222/90 - n.v. ("Juris") [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 51]: "Der Verdacht einer strafbaren Handlung ist gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, ein eigenständiger Kündigungsgrund, der im Tatvorwurf nicht zwangsläufig enthalten ist"; 25.11.2010 - 2 AZR 801/09 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 48 = EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9 = PersR 2011, 268 [B.I.1.- "Juris"-Rn. 16]: "Ein solcher Verdacht stellt gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar".S. dazu statt vieler schon BAG 4, 10.1990 - 2 AZR 222/90 - n.v. ("Juris") [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 51]: "Der Verdacht einer strafbaren Handlung ist gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, ein eigenständiger Kündigungsgrund, der im Tatvorwurf nicht zwangsläufig enthalten ist"; 25.11.2010 - 2 AZR 801/09 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 48 = EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9 = PersR 2011, 268 [B.I.1.
Ein dringender Verdacht liegt nur vor, wenn bei kritischer Prüfung eine auf Beweistatsachen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für eine erhebliche Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers besteht"; 25.11.2010 - 2 AZR 801/09 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 48 = EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9 [B.I.1.
Ein dringender Verdacht liegt nur vor, wenn bei kritischer Prüfung eine auf Beweistatsachen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für eine erhebliche Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers besteht"; 25.11.2010 - 2 AZR 801/09 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 48 = EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9 [B.I.1.
122) S. dazu statt vieler schon BAG 4, 10.1990 - 2 AZR 222/90 - n.v. ("Juris") [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 51]: "Der Verdacht einer strafbaren Handlung ist gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, ein eigenständiger Kündigungsgrund, der im Tatvorwurf nicht zwangsläufig enthalten ist"; 25.11.2010 - 2 AZR 801/09 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 48 = EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9 = PersR 2011, 268 [B.I.1.
Ein dringender Verdacht liegt nur vor, wenn bei kritischer Prüfung eine auf Beweistatsachen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für eine erhebliche Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers besteht"; 25.11.2010 - 2 AZR 801/09 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 48 = EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9 [B.I.1.
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
BGH 17.2.1970 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 = MDR 1970, 491 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 72]: "Diese persönliche Gewissheit ist für die Entscheidung notwendig, und allein der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann.Eine von allen Zweifeln freie Überzeugung setzt das Gesetz dabei nicht voraus".S. BGH 17.2.1970 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 = MDR 1970, 491 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 72]: "Diese persönliche Gewissheit ist für die Entscheidung notwendig, und allein der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann.
BGH 17.2.1970 a.a.O.S. BGH 17.2.1970 a.a.O. Selbst hiernach kann die Klägerin nicht als "überführt" gelten:.
134) S. BGH 17.2.1970 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 = MDR 1970, 491 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 72]: "Diese persönliche Gewissheit ist für die Entscheidung notwendig, und allein der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann.
135) S. BGH 17.2.1970 a.a.O..
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
Verdachtskündigung - ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers
Auszug aus ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter "Verdachtskündigung" verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen (LAG Berlin-Brandenburg 30.03.2012 - 10 Sa 2271/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.2010 a.a.O.;… 30.03.2012 a.a.O.;… s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]).(Rn.165).
- "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 170; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.
- "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 170; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.
- "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 170; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Dass die Klägerin bis zur Beendigung des Kündigungsrechtsstreits ihre vorläufige Weiterbeschäftigung fordern kann, ergibt sich aus den bekannten Grundsätzen in BAGE 48, 122 181S.hierzu BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAG a.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.
... Es [gemeint: das Feststellungsurteil; d.U.] wirkt sich, solange es besteht, dahin aus, dass nunmehr die Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers nicht mehr begründen kann".S. hierzu BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAG a.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.
181) S. hierzu BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAG a.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
Abmahnung - Anhörung - Arbeitszeitbetrug - Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter "Verdachtskündigung" verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen (LAG Berlin-Brandenburg 30.03.2012 - 10 Sa 2271/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).LAG Berlin-Brandenburg 30.3.2012 - 10 Sa 2272/11 - LAGE § 611 BGB 2002 Abmahnung Nr. 9= NZA-RR 2012, 353 [II.2.
Die Arbeitgeberin hat bei der Einladung zum Anhörungsgespräch zumindest auf den Themenkreis wie etwa 'Anhörung im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung wegen falscher Arbeitszeitaufzeichnungen' hinzuweisen, damit die Arbeitnehmerin in den Stand versetzt wird, sich auch mental auf ein solches Gespräch vorzubereiten und ggf. eine Vertrauensperson wie beispielsweise ein Betriebsratsmitglied oder eine Rechtsanwältin hinzuzuziehen".S. LAG Berlin-Brandenburg 30.3.2012 - 10 Sa 2272/11 - LAGE § 611 BGB 2002 Abmahnung Nr. 9= NZA-RR 2012, 353 [II.2.
169) S. LAG Berlin-Brandenburg 30.3.2012 - 10 Sa 2272/11 - LAGE § 611 BGB 2002 Abmahnung Nr. 9= NZA-RR 2012, 353 [II.2.
- LAG Hessen, 10.09.2008 - 6 Sa 384/08
Kündigung - Missbrauch Payback-Punkte - Gleichbehandlung
Auszug aus ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Besteht für die einheitliche Handhabung eines Rabattpunktesystems im Einzelhandel (hier: sog. "DeutschlandCard") als Teil des vertraglichen Pflichtenkreises des befassten Personals ein Reglement für den Umgang mit dem System, so kann der Arbeitgeber die Adressaten nicht für die Enttäuschung ungeschriebener Verhaltenserwartungen (hier: Beschränkung von Sonderrabatt-Coupons auf möglichst höchstpersönlichen Gebrauch) als vermeintlichen Vertragsverstoß belangen: Er hat dann besagten vertraglichen Pflichtenkreis vielmehr zunächst einmal durch Überarbeitung (Ergänzung) des Reglements zu verdeutlichen, ehe sich Abweichungen ggf. als Vertragsverstöße beantworten lassen (s. auch bereits Hessisches LAG 10.09.2008 - 6 Sa 384/08 - n.v. ["Juris" - Rn. 31].)(Rn.152).tendenziell ähnlich insofern auch Hessisches LAG 10.9.2008 - 6 Sa 384/08 - (Volltext "Juris") [Rn. 31]: "Ein Gesichtspunkt, dass ein unterstelltes Fehlverhalten der Klägerin, sich durch wiederholte Vorlage eines Sondercoupons ... ungerechtfertigte Punktegutschriften verschafft zu haben, nicht für eine Kündigung ohne vorherige Kündigung ausreicht, ist der schon vom Arbeitsgericht angesprochene Umstand, dass nämlich ein derartiges unterstellten Fehlverhalten der Arbeitnehmerin nur zum Erfolg führen konnte, weil die Kassiererinnen der Beklagten den Sondercoupon nicht - wie es erforderlich wäre - vernichtet haben.
Um einen Missbrauch zu vermeiden hätte dann nämlich es den Arbeitnehmerinnen auch untersagt werden müssen, Sondercoupons von Kunden oder Kolleginnen überhaupt anzunehmen, da dies immer die Gefahr mit sich bringt, das ein bereits verwendeter Sondercoupon weitergegeben und dann eben nicht vernichtet wird".S. tendenziell ähnlich insofern auch Hessisches LAG 10.9.2008 - 6 Sa 384/08 - (Volltext "Juris") [Rn. 31]: "Ein Gesichtspunkt, dass ein unterstelltes Fehlverhalten der Klägerin, sich durch wiederholte Vorlage eines Sondercoupons ... ungerechtfertigte Punktegutschriften verschafft zu haben, nicht für eine Kündigung ohne vorherige Kündigung ausreicht, ist der schon vom Arbeitsgericht angesprochene Umstand, dass nämlich ein derartiges unterstellten Fehlverhalten der Arbeitnehmerin nur zum Erfolg führen konnte, weil die Kassiererinnen der Beklagten den Sondercoupon nicht - wie es erforderlich wäre - vernichtet haben.
139) S. tendenziell ähnlich insofern auch Hessisches LAG 10.9.2008 - 6 Sa 384/08 - (Volltext "Juris") [Rn. 31]: "Ein Gesichtspunkt, dass ein unterstelltes Fehlverhalten der Klägerin, sich durch wiederholte Vorlage eines Sondercoupons ... ungerechtfertigte Punktegutschriften verschafft zu haben, nicht für eine Kündigung ohne vorherige Kündigung ausreicht, ist der schon vom Arbeitsgericht angesprochene Umstand, dass nämlich ein derartiges unterstellten Fehlverhalten der Arbeitnehmerin nur zum Erfolg führen konnte, weil die Kassiererinnen der Beklagten den Sondercoupon nicht - wie es erforderlich wäre - vernichtet haben.
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.11.2012 - 6 Sa 1280/12
Auszug aus ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter "Verdachtskündigung" verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen (LAG Berlin-Brandenburg 30.03.2012 - 10 Sa 2271/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).LAG Berlin-Brandenburg 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]: "Um ihren Zweck erfüllen zu können, dem Arbeitnehmer eine substantiierte Einlassung zu den verdachtsbegründenden Umständen zu ermöglichen, muss ihm bei der Vorbereitung eines Anhörungsgesprächs vorab dessen Thema mitgeteilt werden, sofern dies nicht wegen drohender Verdunklungsgefahr untunlich erscheint.
Nur so wird der Arbeitnehmer auch in die Lage versetzt zu entscheiden, ob er sich zu den vorgebrachten Verdachtsmomenten einlassen will oder nicht und ob er als Beistand einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchte (...)".S. LAG Berlin-Brandenburg 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]: "Um ihren Zweck erfüllen zu können, dem Arbeitnehmer eine substantiierte Einlassung zu den verdachtsbegründenden Umständen zu ermöglichen, muss ihm bei der Vorbereitung eines Anhörungsgesprächs vorab dessen Thema mitgeteilt werden, sofern dies nicht wegen drohender Verdunklungsgefahr untunlich erscheint.
171) S. LAG Berlin-Brandenburg 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]: "Um ihren Zweck erfüllen zu können, dem Arbeitnehmer eine substantiierte Einlassung zu den verdachtsbegründenden Umständen zu ermöglichen, muss ihm bei der Vorbereitung eines Anhörungsgesprächs vorab dessen Thema mitgeteilt werden, sofern dies nicht wegen drohender Verdunklungsgefahr untunlich erscheint.
- BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75
Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers
Auszug aus ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
zu dieser Widerlegungslast schon BAG 12.8.1976 - 2 AZR 237/75 - AP § 1 KSchG 1969 Nr. 3 = NJW 1977, 167 [C.III.1 c, aa.]: "Nach § 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen.... Es reicht auch nicht aus, wenn der Arbeitnehmer Rechtfertigungsgründe pauschal ohne nähere Substantiierung vorbringt"; ständige Judikatur.S. zu dieser Widerlegungslast schon BAG 12.8.1976 - 2 AZR 237/75 - AP § 1 KSchG 1969 Nr. 3 = NJW 1977, 167 [C.III.1 c, aa.]: "Nach § 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen.
141) S. zu dieser Widerlegungslast schon BAG 12.8.1976 - 2 AZR 237/75 - AP § 1 KSchG 1969 Nr. 3 = NJW 1977, 167 [C.III.1 c, aa.]: "Nach § 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen.
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96
Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO
Auszug aus ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.... a) Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsprechung der zulässigen Verbindung beider Klagen nach § 4 KSchG und nach § 256 ZPO insbesondere zu den in der Praxis gelegentlich auftretenden Fällen entwickelt, bei denen Arbeitgeber oder deren Prozessbevollmächtigte durch nicht ohne weiteres erkennbare weitere (Prozess-)Kündigungen versuchen, die Wirkungen des § 7 KSchG herbeizuführen".S. dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.
179) S. dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied
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Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den …
- BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 347/08
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- BAG, 10.09.1982 - 7 AZR 201/80
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06
Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
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Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Vorliegen eines …
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Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94
Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen
- BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04
Ordentliche Verdachtskündigung
- BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06
Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher
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Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung - …
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger …
- BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
Rechtmäßigkeit einer fristlosen Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats …
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Nichtanhörung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Störung im …
- BAG, 19.03.1957 - 3 AZR 249/54
Außerkrafttreten von Dienstordnungen - Einseitige Aufhebung vom Arbeitgeber - …
- BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 170/86
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Abmahnung - Warnfunktion
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast
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Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem …
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Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des …
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Überwachungspflicht des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter …
- BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81
Kündigung bei lang anhaltender Krankheit
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Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
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- ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15
Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung
dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 [Leitsatz];… 16.12.010 a.a.O.;… 30.03.2012 a.a.O.;… s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]".S. dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).
184) S. dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).
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