Rechtsprechung
| VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23.D |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 72 HDG, § 30 HDG, § 33 Abs 1 S 3 BeamtStG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem WhatsApp-Chat - JurPC
Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem WhatsApp-Chat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen eine erwirkte Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung durch das Verwaltungsgericht wegen rassistischer und homophober Äußerungen in einem Chatverlauf; Durchsuchung nur bei dringendem Tatverdacht eines Dienstvergehens
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen eine erwirkte Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung durch das Verwaltungsgericht wegen rassistischer und homophober Äußerungen in einem Chatverlauf; Durchsuchung nur bei dringendem Tatverdacht eines Dienstvergehens
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verwertbarkeit von WhatsApp-Nachrichten in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 26.05.2023 - 28 O 777/23
- VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23.D
Papierfundstellen
- NJW 2023, 3806
- NVwZ 2023, 1442
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Inhalte, die in einem Einzelchat zwischen freundschaftlich verbundenen Personen geteilt werden, sind disziplinarisch grundsätzlich nicht von Relevanz (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -).Zudem muss für eine Verletzung der Treuepflicht eine entsprechende (subjektive) Gesinnung des Beamten gegeben sein (Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 - und Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -).
Denn in diesen Fällen fordern die auch dem Beamten zustehenden Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) dass die Vertraulichkeit der Kommunikation respektiert wird und eine staatliche Sanktion unterbleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 48).
Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 50).
Der Schutz der Vertrauenssphäre geht in einem solchen Fall auch dann nicht verloren, wenn sich der Staat etwa im Wege einer Durchsuchung eines Mobilfunkgerätes Kenntnis von vertraulichen Äußerungen erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 51).
Zur Beurteilung, ob im Einzelfall zwischen den an einer Kommunikation Beteiligten ein derartiges Vertrauensverhältnis besteht, sind neben dem Charakter der Vertrauensbeziehung die Art und der Kontext der (ehrverletzenden) Äußerung zu berücksichtigen (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 52 m. w. N.).
Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 535 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 23; Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 42).
Dabei sind alle Begleitumstände einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fielen, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34 m. w. N.).
Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Urteile vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 -, juris Rn. 29 f. und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34).
Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, S. 798; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43).
Da in dem Chat ein auf kurzfristige "Lacher" angelegter Überbietungswettbewerb an geschmacklosen Bemerkungen stattfand, ist der Rückschluss auf eine ernsthaft verfassungsfeindliche Gesinnung nicht zwingend (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43).
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 21 m. w. N.).Zwischen dem "bloßen" Haben und Mitteilen einer Überzeugung und dem planmäßigen werbenden Agieren oder gar Agitieren liegen differenzierungsfähige und erhebliche Abstufungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 23).
Die Öffentlichkeit einer verfassungsfeindlichen Betätigung sei damit nicht Voraussetzung für einen Verstoß gegen die Treuepflicht des Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 25, 29 f.).
Der Austausch in einem privaten WhatsApp-Chat zwischen zwei Personen ist auch nicht mit verfassungsfeindlichen Tätowierungen vergleichbar, so dass sich die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Öffentlichkeit einer verfassungsfeindlichen Betätigung nicht Voraussetzung für einen Verstoß gegen die Treuepflicht des Beamten sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 29), und welche das Verwaltungsgericht Wiesbaden regelmäßig heranzieht, hier nicht übertragen lassen.
Es fehlt an einer entsprechend "plakativen Kundgabe" wie bei einer Tätowierung als sichtbares Symbol geteilter Überzeugungen, die es Gleichgesinnten erlaube, einander zu erkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 24, 30).
- BVerwG, 28.01.2022 - 2 WDB 7.21
Beschwerdeverfahren betreffend die Aufhebeung der Anordnung der vorläufigen …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Zudem muss für eine Verletzung der Treuepflicht eine entsprechende (subjektive) Gesinnung des Beamten gegeben sein (Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 - und Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -).Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 535 ff.; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 23;… Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 42).
Die objektive Verletzung der Verfassungstreuepflicht nach § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG muss auch eine entsprechende (subjektive) Gesinnung des Beamten wiederspiegeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 22 ff.).
Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, S. 798; BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43).
- BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19
"Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Bei Äußerungen eines Beamten, dem ein Verstoß gegen die Treuepflicht vorgeworfen wird, ist zu berücksichtigen, dass das Grundrecht des Beamten nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch Äußerungen unabhängig davon schützt, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, begründet oder grundlos, emotional oder rational, wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17/19 -, juris Rn. 25).Hiergegen wird verstoßen, wenn das Teilen einer Meinungsäußerung eine bei hinreichender Beachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche, verschärfende und damit überzogene Deutung gegeben und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Würdigung und Ahndung unterworfen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17/19 -, juris Rn. 31).
- BVerwG, 10.10.2019 - 2 WDB 2.19
Voraussetzungen für die vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten; …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Zudem muss für eine Verletzung der Treuepflicht eine entsprechende (subjektive) Gesinnung des Beamten gegeben sein (Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 - und Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -).Insbesondere bei Aussagen, die Rückschlüsse auf eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenstehende Gesinnung zulassen, kann es darauf ankommen, ob die Textnachrichten, Bild- und Videodateien (sog. Postings) objektiv einen klar erkennbaren verfassungsfeindlichen Inhalt haben oder etwa angesichts einer spielerisch-scherzhaften Einkleidung der Kommunikation nicht selbsterklärend sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -, juris Rn. 27).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 535 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 23;… Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 42). - BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sind sogar offensichtlich anstößige, abstoßende und bewusst provozierende Äußerungen gedeckt, die wissenschaftlich haltlos sind und das Wertfundament unserer gesellschaftlichen Ordnung zu diffamieren suchen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 -, juris Rn. 29). - BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Urteile vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 -, juris Rn. 29 f. …und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34). - BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21
BVerwGE; Verbot eines Wahlplakats (Meinungsfreiheit: Kontexte des Wahlkampfs und …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteile vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 -, juris Rn. 29 f. …und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34). - BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Urteile vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 -, juris Rn. 29 f. …und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34). - BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
Zulässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung in einem Dienstordnungsverfahren
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - DB 16 S 57/09
Vorsitzenden- bzw. Berichterstatterzuständigkeit für Beschlüsse in …
- BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - 3d E 619/19
Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung; Voraussetzungen für eine …
- BVerwG, 09.05.2023 - 2 AV 2.23
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im behördlichen Disziplinarverfahren
- VGH Bayern, 09.04.2021 - 16a DC 21.440
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen bei Werbung eines Beamten für …
- OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
Beamter; Beschlagnahme; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; dringender Verdacht; …
- VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
Polizeibeamter (BesGr. A 9), Vertraulichkeit der Kommunikation, Verfassungstreue, …
Lassen die in Rede stehenden vertraulichen Äußerungen einen Rückschluss auf eine ernsthafte verfassungsfeindliche Gesinnung des Beamten zu, gebietet das öffentliche (Sicherheits-)Interesse auch in Ansehung der Vertraulichkeit der Kommunikation die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis, da Art. 33 Abs. 4 GG es nicht erlaubt, Verfassungsfeinde mit der Ausübung staatlicher Aufgaben zu betrauen und es die Grundentscheidung des Grundgesetzes zur Konstituierung einer wehrhaften Demokratie nicht zulässt, dass Beamte im Staatsdienst tätig werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen und bekämpfen (…BVerwG, U.v. 17.11.2017 -2 C 25.17 - juris Rn. 18 m.w.N.; HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 44 ff., insb.Der Verstoß gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG) erfordert daher ein nach außen gerichtetes Verhalten des Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83; HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103), dem ein gewisses Gewicht zukommt (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45;… B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28).
Im Schutzbereich der Vertraulichkeit der Kommunikation überwiegt das öffentliche Bedürfnis nach disziplinarer Ahndung die Grundrechte des Beamten auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und auf Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) nur dann, wenn Äußerungen mit objektiv verfassungsfeindlichem Inhalt oder die widerspruchslose Hinnahme verfassungsfeindlicher Äußerungen auch eine entsprechende ernsthafte Gesinnung im Sinne einer inneren Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspiegeln (HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 96;… vgl. auch BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 43;… B.v. 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 - juris Rn. 25 f.) und wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 21 m.w.N.).
Rn. 54 Schließlich ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Beklagte mit einer Weiterverbreitung und Verwendung der von ihm geposteten Bilder zu verfassungsfeindlichen Zwecken rechnete oder rechnen musste, so dass sich sein Verhalten auch nicht als ein Unterstützen verfassungswidriger Bestrebungen "nach außen hin" mit der Folge eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG darstellt (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28 m.w.N.;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83; HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103).
Wenngleich die Äußerung außerhalb einer Vertrauensbeziehung stattfand, erfolgte sie in einem rein bilateralen, per se für niemanden einsehbaren Chat, so dass ein Unterstützen verfassungsfeindlicher Bestrebungen "nach außen hin" (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris Rn. 83; HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103) noch nicht angenommen werden kann.
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2024 - 3 A 10684/23
Lehrer; Coronapandemie; Redebeiträge während Demonstrationen und Äußerungen in …
Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 535 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 23;… Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 42; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 52;… Kaiser, in: Huber/Voßkuhle [Hrsg.], GG, 8. Aufl. 2024, Art. 35 Rn. 47;… ferner aber auch zu einem weiteren Verständnis des Schutzgegenstands der freiheitlich demokratischen Grundordnung, insbesondere unter Einbeziehung des Rechts der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung: Lemhöfer, in: Plog/Wiedow [Hrsg.], § 60 BBG Rn. 11 [August 2019], vgl. zu Letzterem auch die entsprechende Legaldefinition in § 4 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG -). - OVG Bremen, 28.05.2025 - 4 LD 24/25
Entfernung eines Feuerwehrbeamten aus dem Beamtenverhältnis - Chatgruppe; Deutung …
Sie dürfen einer Meinungsäußerung keine bei hinreichender Beachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche, verschärfende und damit überzogene Deutung geben und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Würdigung und Ahndung unterwerfen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.2020 - 2 WD 17/19, juris Rn. 31 f.; HessVGH, Beschl. v. 30.06.2023 - 28 E 803/23.D, juris Rn. 53;… NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 86).Hat die Vertrauensbeziehung nach den dafür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für den Betroffenen die Funktion, ihm einen Raum zu bieten, in dem er ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen und ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen verkehren kann (…BVerfG, Beschl. v. 23.11.2006 - 1 BvR 285/06, BVerfGK 9, 442-447, Rn. 13 ff.;… Beschl. 17.03.2021 - 2 BvR 194/20, juris Rn. 34;… BVerwG, Urt. v.13.01.2022 - 2 WD 4/21, juris Rn. 52), fordern die Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), dass die Vertraulichkeit der Kommunikation respektiert wird und eine staatliche Sanktion unterbleibt (…BVerwG, Urt. v.13.01.2022 - 2 WD 4/21, juris Rn. 48 ff.;… BVerfG, Beschl. 17.03.2021 - 2 BvR 194/20, juris Rn. 30 m.w.N.;… HessVGH, Beschl. v. 12.02.2024, 28 A 1445/22.D, juris Rn. 42 ff. und Beschl. v. 30.06.2023, 28 E 803/23.D, juris Rn. 45 ff).
- VG Wiesbaden, 16.04.2025 - 28 L 149/24
Vorläufige Dienstenthebung, Polizeichatgruppe "Itiotentreff", …
Hiergegen wird verstoßen, wenn Teilen einer Meinungsäußerung eine bei hinreichender Betrachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche, verschärfende und damit überzogene Deutung gegeben und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Würdigung und Ahndung unterworfen wird (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17/19 -, juris Rn. 31; Hessischer VGH, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 53 ).Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 26 m. Anm. Nitschke, NVwZ 2022, 798; BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43; Hessischer VGH, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 53 f.).
- VGH Hessen, 30.10.2024 - 28 B 1679/23
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von …
Hiergegen wird verstoßen, wenn Teilen einer Meinungsäußerung eine bei hinreichender Betrachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche, verschärfende und damit überzogene Deutung gegeben und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Würdigung und Ahndung unterworfen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, juris Rn. 31 sowie zum Ganzen Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 53).Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, Seite 798; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43, vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 53 f. und vom selben Tag - 28 A 1647/22.D -, n. v.).
Das Verwaltungsgericht geht - unter Bezugnahme auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 48) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 45 ff.) - zu Recht davon aus, dass das öffentliche Interesse disziplinarer Ahndung zurücktreten müsse, wenn z. B. ehrverletzenden Äußerungen ohne echten Kundgabewillen nur im engsten Familien- oder Freundeskreis gefallen sind und wenn der Betroffene aufgrund der besonderen Vertraulichkeit der Beteiligten und der Vertraulichkeit der Gesamtumstände nicht mit einem Bekanntwerden seiner Äußerung rechnen muss.
Entscheidend für den grundrechtlichen Schutz der Vertrauensbeziehung ist, dass ein Verhältnis besteht, welches für den Betroffenen in seiner Funktion, ihm einen Raum zu bieten, in dem er ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen und ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen verkehren kann, dem Verhältnis vergleichbar ist, wie es in der Regel zu Ehegatten, Eltern oder auch anderen Familienangehörigen besteht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2009 - 2 BvR 2186/07 -, juris Rn. 18 sowie zum Ganzen Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 46 f.).
- VGH Hessen, 02.05.2024 - 1 A 271/23
Charakterliche Eignung eines Polizeibewerbers bei mehrdeutigen …
Versteht dieses eine Aussage als mehrdeutig, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Urteile vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 -, juris Rn. 29 f. …und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 53 ).Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, S. 798; BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43; vgl. zum Ganzen auch Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 54 ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2026 - 11 B 10034/26
Disziplinarmaßnahme bei Verwendung verfassungsfeindlicher Inhalte in sozialen …
Ein Verstoß gegen § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG setzt mithin - insoweit entgegen den Ausführungen der Vorinstanz (vgl. BA S. 12 f.) - nicht zwingend das Vorliegen einer verfassungsfeindlichen Gesinnung beziehungsweise einer inneren Abkehr von den Grundprinzipien der Verfassung voraus (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70; BayVGH…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 30;… Urteil vom 30. April 2025 - 16a D 24.1397 -, juris Rn. 49; NdsOVG…, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 79 f.;… OVG NRW Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 109 [jeweils zu § 33 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BeamtStG, das NdsOVG ausdrücklich auch zu § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG]; OVG NRW…, Beschluss vom 27. Oktober 2025 - 1 B 926/25 -, juris Rn. 71 [zu § 8 Var. 2 SG];… Weiß, in: Fürst [Begr.], GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, J 700 Rn. 60 und Rn. 83 f. [Januar 2022; zu § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG]; Heun, ZBR 2024, 397 [401]; offengelassen von OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 27. November 2024 - OVG 80 D 4/24 -, juris Rn. 49; a.A. HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 54;… Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 73;… Beschluss vom 30. Oktober 2024 - 28 B 1679/23.D -, juris Rn. 45 [indes jeweils ohne die insoweit notwendige Differenzierung zwischen den beiden Tatbestandsvarianten - dort - des § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG];… Krebs/Nitschke/Noak/Steinhorst/.Rn. 14 Im Schutzbereich vertraulicher Kommunikation, in dem inkriminierte Äußerungen ohne echten Kundgabewillen nur im engsten Familien- oder Freundeskreis gefallen sind und der Beamte aufgrund der besonderen Vertrautheit der Beteiligten und der Vertraulichkeit der Gesamtumstände nicht mit einem Bekanntwerden beziehungsweise einer Weitergabe seiner Äußerungen rechnen muss, erreichen diese regelmäßig nicht das für die Annahme eines Verstoßes gegen die Pflicht aus § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG erforderliche Gewicht
; insoweit muss das öffentliche Interesse an der disziplinarischen Ahndung ausnahmsweise zurücktreten (vgl. entsprechend BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 48 [zu ehrverletzenden Äußerungen über nicht anwesende Dritte]; für eine Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu ehrverletzenden Äußerungen auch im Fall eines in Rede stehenden Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 44 ff.; BayVGH…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 31;… Werres, in: Brinktrine/Schollendorf [Hrsg.], BeckOK Beamtenrecht Bund, § 60 BBG Rn. 13.6 [Oktober 2025];… tendenziell auch Krebs/Nitschke/Noak/Steinhorst/Zenger, Chatgruppen und öffentlicher Dienst, 2024, S. 224 f.; Nitschke, NJW 2025, 2945;… Schürmann, Verfassungstreue, 2025, S. 196 Fn. 211; dagegen OVG MV…, Beschluss vom 13. August 2024 - 10 M 179/24 OVG -, juris Rn. 27; dies offenlassend OVG Bremen…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 75;… Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 99; VGH BW…, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - DL 16 S 1550/24 -, juris Rn. 23).Hat die Vertrauensbeziehung nach den dafür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für den Betroffenen die Funktion, ihm einen Raum zu bieten, in dem er ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen und ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen verkehren kann (vgl. BVerfG
, Beschluss vom 26. April 1994 - 1 BvR 1689/88 -, BVerfGE 90, 255 [260];… Kammerbeschluss vom 23. November 2006 - 1 BvR 285/06 -, juris Rn. 10;… Kammerbeschluss vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 -, juris Rn. 32 ff.; BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 52), fordern die Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), dass die Vertraulichkeit der Kommunikation grundsätzlich respektiert wird und eine staatliche Sanktion unterbleibt (dazu OVG Bremen…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 74; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 45; OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 3 B 11171/23.OVG -, BA S. 5 f.; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 48 ff.).Dies gilt umso mehr, als ein wesentlicher Inhalt auch der Einzelchats offensichtlich gerade darin bestand, die entsprechenden Bilder beziehungsweise Texte zum Erzielen "billiger Lacher" an Dritte weiterzuleiten (zu weitgehend daher HessVGH
, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 103, wonach es sich bei dem privaten Austausch in einem "Eins-zu-Eins-Chat" von unterstellt verfassungsfeindlichen Inhalten grundsätzlich um das bloße Haben bzw. Mitteilen einer verfassungsfeindlichen Ansicht handele; vgl. demgegenüber zur fehlenden Vertraulichkeit beim Versenden von Nachrichten, die auf eine Weiterleitung an unzählige nicht bekannte Personen zielen, OVG NRW…, Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 209;… ähnlich auch Werres, in: Brinktrine/Schollendorf [Hrsg.], BeckOK Beamtenrecht Bund, § 60 BBG Rn. 13.6 [Oktober 2025]: "Schneelawinenprinzip"). - VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Disziplinarrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
Der Antrag lässt auch hinreichend den Sachverhalt bzw. die Tatsachen erkennen, welche dem Beamten zur Last gelegt werden (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 35 ), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Antragsteller den Erlass einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung mit seiner Beschwerde lediglich noch auf die dem Beamten in der Einleitungsverfügung unter Nr. 2 und Nr. 3 gemachten Vorwürfe stützt.Rn. 18 Der nach § 30 Abs. 1 Satz 2 HDG verlangte dringende Tatverdacht, der dem Strafprozessrecht entnommen ist (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) und über die Kategorie "tatsächliche Anhaltspunkte" i. S. v. § 20 Abs. 1 Satz 1 HDG weit hinausgeht, ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie seine Schuld nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2/23 -, juris Rn. 6 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, NJW 2005, S. 1707 f. zum Strafprozessrecht, vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 35 ; OVG NRW…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 3d E 619/19.BDG -, juris Rn. 12).
Rn. 27 aa) Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt generell, dass Maßnahmen nach § 30 Abs. 1 HDG nur in Betracht kommen, wenn angesichts des Dienstvergehens des betroffenen Beamten die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; sie sind als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 105 ).
- VGH Hessen, 12.02.2024 - 28 A 1445/22
Beschwerde eines ehemaligen Polizeihauptkommissars gegen den Beschluss der …
Insbesondere bei Aussagen, die Rückschlüsse auf eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenstehende Gesinnung zulassen, kann es darauf ankommen, ob die Textnachrichten, Bild- und Videodateien (sog. Postings) objektiv einen klar erkennbaren verfassungsfeindlichen Inhalt haben oder etwa angesichts einer spielerisch-scherzhaften Einkleidung der Kommunikation nicht selbsterklärend sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2, 19 -, juris Rn. 27; zum Ganzen auch Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 53 f. und vom selben Tag - 28 A 1647/22.D -, n. v.).Zur Beurteilung, ob im Einzelfall zwischen den an einer Kommunikation Beteiligten ein derartiges Vertrauensverhältnis besteht, sind neben dem Charakter der Vertrauensbeziehung die Art und der Kontext der (ehrverletzenden) Äußerung zu berücksichtigen (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 52 m. w. N. sowie Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 45 ff. und vom selben Tag - 28 A 1647/22.D -, n. v.).
Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, S. 798; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43, vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 53 f. und vom selben Tag - 28 A 1647/22.D -, n. v.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich zwar entschieden, dass ein auf kurzfristige "Lacher" angelegter Überbietungswettbewerb an geschmacklosen und menschenverachtenden Bemerkungen in einem Chat dazu führen kann, dass ein Rückschluss auf eine ernsthaft verfassungsfeindliche Gesinnung nicht zwingend ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2, 19 -, juris Rn. 27 …sowie Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 28; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 83 und vom selben Tag - 28 A 1647/22.D -, n. v.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2025 - DL 16 S 1550/24
Feststellung eines Dienstvergehens nach Ablauf einer durch das Gericht bestimmten …
Nach der vom Bundesverwaltungsgericht zu Vorgesetztenbeleidigungen durch Soldaten entwickelten (BVerwG, Urteil vom 13.01.2022 - 2 WD 4.21 -, NVwZ-RR 2022, 385 ) und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof auf einen dem vorliegenden vergleichbaren Fall übertragenen Rechtsprechung (HessVGH, Beschluss vom 30.06.2023 - 28 E 803/23.D -, NVwZ-RR 2023, 861 ) trete das öffentliche Interesse an einer disziplinaren Ahndung aber ausnahmsweise zurück, wenn Äußerungen ohne echten Kundgabewillen nur im engsten Familien- oder Freundeskreis gefallen seien und der Betroffene aufgrund der besonderen Vertrautheit der Beteiligten und der Vertraulichkeit der Gesamtumstände nicht mit ihrem Bekanntwerden habe rechnen müssen.Diese Grundsätze haben zwischenzeitlich verschiedene Obergerichte auf das Beamtendisziplinarrecht übertragen (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 25.06.2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 137 f.; BayVGH…, Urteil vom 30.04.2025 - 16a D 24.1397 -, juris Rn. 42; NdsOVG…, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 120; SächsOVG…, Urteil vom 28.03.2025 - 12 A 940/20.D -, juris Rn. 123;… OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 15.08.2024 - 10 LB 289/23 OVG -, juris Rn. 114; HessVGH, Beschluss vom 30.06.2023 - 28 E 803/23.D -, NVwZ-RR 2023, 861 ; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 23.07.2025 - 2 B 1.25 -, juris Rn. 16).
In seinem Schriftsatz vom 17.07.2024, der dem Beklagten am 19.07.2024 zur Kenntnisnahme übersandt wurde, hatte der Klägervertreter auf die einschlägige Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.01.2022 - 2 WD 4.21 -, NVwZ-RR 2022, 385 ) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 30.06.2023 - 28 E 803/23.D -, NVwZ-RR 2023, 861 ) hingewiesen und darum gebeten, diese zu berücksichtigen.
- VG Greifswald, 04.09.2025 - 11 A 978/24
Entfernung eines Kriminaloberkommissars aus dem Dienst wegen …
- VG Wiesbaden, 02.09.2024 - 28 K 452/22
Klage gegen eine Disziplinarverfügung wegen Beiträgen und Kommentaren in …
- VGH Hessen, 10.12.2025 - 28 A 369/22
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung
- VG Greifswald, 20.03.2025 - 11 A 718/23
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis: Erklärung eines Polizeivollzugsbeamten …
- VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens bei Aussetzung aufgrund eines …
- VG Düsseldorf, 28.08.2023 - 35 K 3126/22
- VGH Bayern, 09.04.2025 - 16a D 23.1373
Polizeivollzugsbeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, …
- VG Greifswald, 14.10.2025 - 11 A 1239/24
Rückstufung wegen eines Dienstvergehens
- VG München, 28.02.2024 - M 19L DK 22.4372
Disziplinarklage, Besitz kinderpornographischer Bild- und jugendpornographischer …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2024 - 10 LB 289/23
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter; vorsätzlich begangene …
- VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von …
- VGH Bayern, 17.12.2025 - 16a D 24.1166
Polizeibeamter (BesGr. A 12), Verletzung der Anzeigepflicht einer bevorstehenden …
- VGH Bayern, 30.04.2025 - 16a D 24.1397
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eines Polizeivollzugsbeamten wegen …
- VG Ansbach, 20.10.2025 - AN 13b D 23.1971
Disziplinarrecht, Disziplinarklage, Entfernung eines Polizeibeamten aus dem …
- VG Hamburg, 17.02.2025 - 32 DE 704/25
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber einem Polizeibeamten im …
- VG Bremen, 04.11.2024 - 8 V 1894/24
Disziplinarrecht - Änderung der Sach- und Rechtslage; Aufhebung einer vorläufigen …
- VG München, 16.08.2023 - M 13L DA 23.3850
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren (hier: Verdacht …
- VG Wiesbaden, 26.09.2025 - 3 L 188/25
Entlassung eines Studienrates aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen …
- VG Düsseldorf, 28.08.2023 - 35 K 3121/22
- OVG Thüringen, 22.12.2025 - 8 DO 374/22
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren
- VG Düsseldorf, 05.11.2024 - 26 K 8222/23
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2024 - 10 M 179/24
Disziplinarmaßnahme nach Auswertung der Chat-Kommunikation eines …
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Rechtsprechung
| VG Weimar, 20.04.2023 - 28 E 803/23.D |
Volltextveröffentlichung
- JurPC
Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung zur Einreichung eines Rechtsbehelfes "auf elektronischem Wege durch De-Mail"
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer …
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2023 - 28 E 803/23
Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt sich nicht nach dem inneren Willen des Betroffenen, sondern setzt eine aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu treffende Prognose voraus (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25/96 -, juris). - BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90
Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder …
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2023 - 28 E 803/23
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in anderem Zusammenhang auf die Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I zurückgegriffen (Urteile vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 = Buchholz 133 AG-StlMindÜbk. Nr. 1 …und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1). - BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der …
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2023 - 28 E 803/23
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in anderem Zusammenhang auf die Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I zurückgegriffen (Urteile vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 = Buchholz 133 AG-StlMindÜbk. Nr. 1 und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1).
- BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94
Einbürgerung - Gewöhnlicher Aufenthalt
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2023 - 28 E 803/23
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in anderem Zusammenhang auf die Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I zurückgegriffen (Urteile vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 = Buchholz 133 AG-StlMindÜbk. Nr. 1 …und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1). - OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01
Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger …
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2023 - 28 E 803/23
Ein besonders öffentliches Interesse ist vor allem auch deshalb gegeben, weil der Antragsteller den zu Unrecht erlangten Status nicht bis zum Abschluss des etwaigen Hauptsacheverfahrens faktisch ausnutzen können soll (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102/01 -, juris Rn. 30, VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2022 - 4 L 3977/21.GI -, juris Rn 57). - VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 13 S 1984/01
Einbürgerungsbewerber: Staatsangehörigkeitsaufgabe mit Wiedereinbürgerungsabsicht
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2023 - 28 E 803/23
Auch in dieser Fallkonstellation ging der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg davon aus, dass die Einbürgerung als von Anfang an rechtswidrig zu qualifizieren ist, weil es bei einem solchen inneren Vorbehalt an der Voraussetzung der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit fehlt (VGH Baden-Württemberg, U. v. 23. September 2002 - 13 S 1984/01 - juris Rn. 30, so auch i.E. VG Augsburg…, Urteil vom 11. April 2017 - Au 1 K 16.1553 -, juris Rn. 20). - VG Augsburg, 11.04.2017 - Au 1 K 16.1553
Rücknahme der Einbürgerung bei arglistiger Täuschung
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2023 - 28 E 803/23
Auch in dieser Fallkonstellation ging der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg davon aus, dass die Einbürgerung als von Anfang an rechtswidrig zu qualifizieren ist, weil es bei einem solchen inneren Vorbehalt an der Voraussetzung der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit fehlt (…VGH Baden-Württemberg, U. v. 23. September 2002 - 13 S 1984/01 - juris Rn. 30, so auch i.E. VG Augsburg, Urteil vom 11. April 2017 - Au 1 K 16.1553 -, juris Rn. 20).
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