Rechtsprechung
| LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
§ 823 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 22, 23, 24 KunstUrhG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Unzulässige Werbung einer Zeitschrift mit Promi-Foto
- rechtambild.de
Abbildung von Prominenten zur Werbung für eigene Presseerzeugnisse zulässig
- kanzlei.biz
Ausnahmeregelung für Promis
- kanzlei.biz
Ausnahmeregelung für Promis
- presserecht-aktuell.de
Veröffentlichung des Bildes eines prominenten Schlagerstars nicht ohne Einwilligung im Rahmen einer Eigenwerbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Eigenwerbung der Presse; Anspruch auf Unterlassung einer Zeitschriftenwerbung mit dem Bildnis einer Person; Voraussetzungen für die Werbung mit einem bereits vergriffenen Zeitschriftencover
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 22 KUG; Art. 1, 2 GG
Verlag darf Prominentenbild nicht ungefragt als Zugpferd für den Absatz der eigenen Zeitschrift verwenden - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Nutzung von Promi-Foto zur Eigenwerbung einer Zeitschrift bedarf Einwilligung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Promi-Bildveröffentlichung in Werbeanzeige ohne Informationszweck rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Verhängung eines Ordnungsmittels bei fehlendem Verschulden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbekampagne für Zeitschrift
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
- LG Köln, 08.03.2010 - 28 O 756/09
Papierfundstellen
- afp 2010, 406
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01
Marlene Dietrich III
Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Denn auf § 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG kann sich nach der Rechtsprechung derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresses der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01, NJW 2002, 2317 = GRUR 2002, 690 - Marlene Dietrich).Grundsätzlich ist ein Presseunternehmen dazu berechtigt, ihm Rahmen der Eigenwerbung für seine Medien, den Inhalt der Zeitschrift oder auf ihrem Titel verwendete Bildnisse auch außerhalb der Zeitschrift in anderen Medien zur Werbung für die Zeitschrift zu verwenden, indem bebilderte Ausschnitte des Inhalts oder das Titelblatt in der Werbung gezeigt werden (BGH, 14.05.2002, a. a. O.; OLG München NJW-RR 2000, 29; LG Köln AfP 1982, 49; Wenzel/Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, RN 8.89, 8.95 f).
Werbung darf nicht allein der Befriedigung von Geschäftsinteressen dienen, vielmehr muss sie als Kommunikationsmittel dienen, das Art und Gegenstand der Berichterstattung so ankündigt, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von der Berichterstattung erlangt und dadurch die Informationsgelegenheit wahrnehmen kann (BGH 14.05.2002, a. a. O.; OLG München AfP 2007, 237 = ZUM-RD 2007, 360).
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04
Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig
Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist darüber hinaus die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll (BGHZ 169, 340 Tz. 19 - Rücktritt des Finanzministers).Dagegen ist der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eröffnet, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck auch einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist (…BGH, Urt. v. 1.10.1996 - VI ZR 206/95, GRUR 1997, 125, 126 = NJW 1997, 1152 - Bob-Dylan-CD; BGHZ 169, 340 Tz. 15 - Rücktritt des Finanzministers).
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Der begleitende Text darf sich aber nicht darauf beschränken, nur irgendeinen Anlass für die Abbildung zu schaffen (BVerfGE 120, 180, 206 f.)..
- BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …
Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Rn. 33 Geht es dem Werbenden nicht auch um die Befriedigung des Bedürfnisses der Allgemeinheit an der Darstellung bekannter Persönlichkeiten, sondern ausschließlich darum, durch ein unmittelbares Nebeneinanderstellen der Ware und der abgebildeten Person das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware zu übertragen, rechtfertigt dies nicht die einwilligungsfreie Nutzung des Bildnisses (vgl. BGHZ 20, 345, 352 - Paul Dahlke). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Rn. 42 Die Wiederholungsgefahr wird aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung vermutet und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt. - BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07
Wer wird Millionär?
Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Erschöpft sich die Berichterstattung aber nur darin, einen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt zu schaffen, weil ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennbar ist, begrenzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten nicht nur die Berichterstattung, sondern auch die Werbung für das Presseerzeugnis (BGH, 11.03.2009 - I ZR 08/07, GRUR 2009, 1895 ff - Günther Jauch). - BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
Der strauchelnde Liebling
Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Rn. 40 Hinzu kommt, dass vorliegend der zeitliche Zusammenhang zwischen der erschienen Ausgabe am 05.08.2008 und der Werbung aus Oktober 2009 sehr weit auseinander liegt und der Bundesgerichtshof (30.09.2009 - I ZR 65/07 - Boris Becker, derzeit nur als Pressemitteilung veröffentlicht, Nr. 223/2009) zuletzt noch einmal betont hat, dass die Werbung mit einem bereits vergriffenen Zeitschriftencover vom Betroffenen jeweils nur für einen "gewissen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erscheinen der Zeitung" hinzunehmen ist. - BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95
Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern
Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Dagegen ist der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eröffnet, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck auch einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist (BGH, Urt. v. 1.10.1996 - VI ZR 206/95, GRUR 1997, 125, 126 = NJW 1997, 1152 - Bob-Dylan-CD; BGHZ 169, 340 Tz. 15 - Rücktritt des Finanzministers). - BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77
Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch …
Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Rn. 28 Maßgeblich ist für das Eingreifen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG im Bereich der Bewerbung von Zeitschriften grundsätzlich, ob die Bildveröffentlichung ungeachtet der wirtschaftlichen Motive auch einen Informationszweck hat, welcher zu bejahen ist, wenn das Bildnis in ein thematisches Konzept mit informativem Gehalt einbezogen ist (BGH GRUR 1979, 425;… Schricker/Götting, Urheberrecht, 3. Auflage, § 23KUG, RN 16). - OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Werbung darf nicht allein der Befriedigung von Geschäftsinteressen dienen, vielmehr muss sie als Kommunikationsmittel dienen, das Art und Gegenstand der Berichterstattung so ankündigt, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von der Berichterstattung erlangt und dadurch die Informationsgelegenheit wahrnehmen kann (…BGH 14.05.2002, a. a. O.; OLG München AfP 2007, 237 = ZUM-RD 2007, 360). - OLG München, 02.09.1999 - 6 U 3740/99
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Zulässigkeit der …
- LG Köln, 22.10.1980 - 78 O 294/80
Fernsehansagerin
- LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
Fliegender Gerichtsstand bei Pressedelikten für Unterlassungs- und …
Eine unerlaubte Handlung, die auf Äußerungen in Presseerzeugnissen beruht, wird zum einen am Erscheinungsort des Druckwerkes, zum anderen aber auch an jenem Ort begangen, an dem dieses verbreitet wird (vgl. BGH NJW 1977, 1590 m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 AR 4/14 juris; LG Köln AfP 2010, 406-408; ).
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| LG Köln, 08.03.2010 - 28 O 756/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 890 ZPO
Verlagsdruckerei darf gegen einstweilige Verfügung verstoßen, wenn unzumutbare Schäden drohen - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kein Ordnungsmittel ohne Verschulden
- Wolters Kluwer
Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Interessen des Schuldners an der Auslieferung und dem Abverkauf von Zeitschriften vor einem Anspruch auf Unterlassung der Bildnisverbreitung des Gläubigers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Festsetzung eines Ordnungsgeldes nur bei Verschulden gerechtfertigt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Verhängung eines Ordnungsmittels bei fehlendem Verschulden
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
- LG Köln, 08.03.2010 - 28 O 756/09
Papierfundstellen
- ZUM 2011, 87
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