Rechtsprechung
| EuGH, 15.12.1983 - 283/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- EU-Kommission
Schoellershammer / Kommission
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - EIGENE MITTEL - ERSTATTUNG ODER ERLASS VON EINGANGS- ODER AUSFUHRABGABEN - VERORDNUNG NR . 1430/79 - AUF BILLIGKEITSERWAEGUNGEN BERUHENDE GENERALKLAUSEL - TRAGWEITE
- EU-Kommission
Schoellershammer / Kommission
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - EIGENE MITTEL - ERSTATTUNG ODER ERLASS VON EINGANGS- ODER AUSFUHRABGABEN - VERORDNUNG NR. 1430/79 - AUF BILLIGKEITSERWAEGUNGEN BERUHENDE GENERALKLAUSEL - TRAGWEITE
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 283/82
- EuGH, 15.12.1983 - 283/82
Wird zitiert von ... (22)
- EuG, 10.05.2001 - T-186/97
Elta / Kommission
Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel (z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Schoeller & Söhne/Kommission, Slg. 1983, 4219, Randnr. 7). - BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94
Anforderungen an die Einlegung einer Nichtvorlagebeschwerde im …
Im Hinblick auf die zweifelsfreie Auslegung der gemeinschaftlichen Regelung hält der Senat eine Vorlage gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV nicht für erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Dezember 1982 - Rs 283/82 - DVBl 1983, 267 [EuGH 06.10.1982 - - 283/81]). - Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-446/93
SEIM - Sociedade de Exportação e Importação de Materiais Ldª gegen …
(5) - Vgl. z. B. die Urteile vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82 (Schöllershammer/Kommission, Slg. 1983, 4219, Randnr. 3) und vom 12. März 1987 in den verbundenen Rechtssachen 244/85 und 245/85 (Cerealmangimi und Italgrani/Kommission, Slg. 1987, 1303, Randnr. 10).(26) - Vgl. die in Fußnote 5 zitierten Urteile Schöllershammer/Kommission, Randnr. 3, und Cerealmangimi und Italgrani/Kommission, Randnr. 10.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 160/84
Oryzomyli Kavallas OEE und andere gegen Kommission der Europäischen …
In seinem Urteil vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82 1 hatte der Gerichtshof entschieden, Artikel 13 erscheine "als eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle, für die bei Erlaß der Verordnung eine besondere Regelung geschaffen werden konnte, erfassen soll".1 - Papierfabrik Schoellershammer, Slg. 1983, 4219.
- EuG, 18.01.2000 - T-290/97
Mehibas Dordtselaan / Kommission
Vorab ist darauf hinzuweisen, daß es sich nach ständiger Rechtsprechung bei Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 um eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel handelt, die andere als die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Fälle erfassen soll, für die bei Erlaß der Verordnung eine besondere Regelung geschaffen werden konnte (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Papierfabrik Schoellershammer, Slg. 1983, 4219, Randnr. 7, vom 26. März 1987 in der Rechtssache 58/86, Coopérative agricole d'approvisionnement des Avirons, Slg. 1987, 1525, Randnr. 22, und vom 18. Januar 1996 in der Rechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 41; Urteil Eyckeler & Malt/Kommission, Randnr. 132). - Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1986 - 244/85
Cerealmangimi SpA und Italgrani SpA gegen Kommission der Europäischen …
Der Gerichtshof hat schon in einem Fall, in dem die neue Fassung des Artikels 13 noch nicht anwendbar war, entschieden, daß Artikel 13 im Lichte der Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 1430/79 (insbesondere der siebten Begründungserwägung) "eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel [ist], die andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle, für die bei Erlaß der Verordnung eine besondere Regelung geschaffen werden konnte, erfassen soll" (Urteil vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Papierfabrik Schoellershammer H. A. Schoeller/Kommission, Slg. 1983, 4219, Randnr. 7).- Urteil vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Papierfabrik Schoellershammer/Kommission, Slg. 1983, 4219, Urteil vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98 und 230/83, Van Gend und Loos/Kommission, Slg. 1984, 3763, und Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 160/84, Oryzomyli/Kommission, Slg. 1986, 1633.
- EuG, 17.09.1998 - T-50/96
Primex Produkte Import-Export u.a. / Kommission
Diese beiden Bestimmungen verfolgten zwar dasselbe Ziel; die verwendeten Begriffe seien gleichwohl schon allein deswegen nicht identisch, weil Artikel 13 einen wesentlich weiteren Anwendungsbereich habe als Artikel 5 Absatz 2 (vgl. hierzu das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Schoellershammer/Kommission, Slg. 1983, 4219). - EuG, 14.12.2004 - T-332/02
Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission - Zollunion - …
40 Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die andere als die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Fälle, für die bei Erlass der Verordnung eine besondere Regelung geschaffen werden konnte, erfassen soll (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Schoellershammer/Kommission, Slg. 1983, 4219, Randnr. 7, Urteil Cerealmangimi und Italgrani/Kommission, Randnr. 10, Urteile vom 26. März 1987 in der Rechtssache 58/86, Coopérative agricole d'approvisionnement des Avirons, Slg. 1987, 1525, Randnr. 22, und vom 18. Januar 1996 in der Rechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 41; Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache T-239/00, SCI UK/Kommission, Slg. 2002, II-2957, Randnr. 44). - EuG, 10.05.2001 - T-187/97
Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei - …
Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel (z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Schoeller & Söhne/Kommission, Slg. 1983, 4219, Randnr. 7). - Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
Sommer
24: - Vgl. z. B. Urteil vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82 (Schoellershammer/Kommission, Slg. 1983, 4219, Randnr. 7). - EuGH, 12.03.1987 - 244/85
Cerealmangimi und Italgrani / Kommission
- EuG, 09.11.1995 - T-346/94
France-aviation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erstattung …
- EuG, 27.02.2003 - T-329/00
Bonn Fleisch Ex- und Import / Kommission
- EuGH, 26.03.1987 - 58/86
Coopérative agricole d'approvisionnement des Avirons / Receveur des douanes
- EuGH, 15.05.1986 - 160/84
Oryzomyli Kavallas / Kommission
- EuGH, 22.04.1985 - 82/85
Eurasian Corporation / Kommission
- EuG, 09.06.1998 - T-10/97
Unifrigo / Kommission
- EuG, 05.06.1996 - T-75/95
Günzler Aluminium GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 28.02.2012 - T-153/10
Schneider España de Informática / Kommission - Zollunion - Einfuhr von in …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-86/97
Reiner Woltmann gegen Hauptzollamt Potsdam. - Diebstahl von Waren - Zölle - Erlaß …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1984 - 98/83
Van Gend & Loos NV und Expeditiebedrijf Wim Bosman BV gegen Kommission der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1986 - 215/85
Ablehnung des Antrags auf Gewährung eines besonderen Zuschlags für zur …
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Rechtsprechung
| RG, 21.06.1882 - Rep. I. 283/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eherechtliche Nichtigkeitsklage; Vorliegen der Dispositionsunfähigkeit; Vererbung einer bereits angestellten Annullierungsklage; Ungültigkeit der Ehe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 9, 212
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 16.12.1881 - III 499/81
Zulässigkeit des Ausspruchs einer Klage auf Scheidung oder zeitweilige Trennung …
Auszug aus RG, 21.06.1882 - I 283/82
d. R.G.'s in Civils. Bd. 6 S. 157.
- BGH, 10.02.1965 - IV ZR 39/64
Wiederaufnahme des Verfahrens in Ehesachen
Das Reichsgericht hat bereits vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches in dem Urteil RGZ 9, 212 [217] ausgesprochen: "Überhaupt ist es die Regel, daß alle privatrechtlichen Klagen nach dem Beginn des Prozesses auf die Erben übergehen, von welcher Regel nur diejenigen Ansprüche eine Ausnahme machen, welche durch ihren Inhalt höchstpersönlicher Natur bzw. an eine bestimmte Person geknüpft sind und daher durch den Tod der betreffenden Person gegenstandslos werden, wie z.B. der Anspruch auf Eingehung oder Scheidung einer Ehe." Auf Grund dieser Erwägungen und um im Zusammenhang mit dieser eben genannten Entscheidung entstandene Zweifel zu klären, wurde im Hinblick auf die im Entwurf des BGB vorgesehene, dem § 1564 BGB a.F. entsprechende Bestimmung durch die Zivilprozeßnovelle 1898 § 628 ZPO in die Prozeßordnung aufgenommene Dabei ist allerdings auch der Gedanke maßgebend gewesen, daß eine Ehe die bereits durch den Tod aufgelöst worden sei, nicht mehr geschieden werden könne, daß also der Streitgegenstand für den Ehescheidungsstreit entfallen sei.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 283/82 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Papierfabrik Schoellershammer Heinrich August Schoeller & Söhne GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Erstattung von Eingangsabgaben
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 283/82
- EuGH, 15.12.1983 - 283/82
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 06.03.1979 - 92/78
Simmenthal / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 283/82
Dies wird durch Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1575/80 bestätigt, wonach die nationale Behörde über den Erstattungsantrag "aufgrund der ... Entscheidung der Kommission" entscheidet (vgl. ebenso die Urteile vom 13.5. 1971, verbundene Rechtssachen 41 bis 44/70, Fruit Company/Kommission, Slg. 1971, 411; 23.11.1971, Rechtssache 62/70, Bock/Kommission, Slg. 1971, 897; 6.3.1979, Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777). - EuGH, 13.05.1971 - 41/70
International Fruit Company u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 283/82
Dies wird durch Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1575/80 bestätigt, wonach die nationale Behörde über den Erstattungsantrag "aufgrund der ... Entscheidung der Kommission" entscheidet (vgl. ebenso die Urteile vom 13.5. 1971, verbundene Rechtssachen 41 bis 44/70, Fruit Company/Kommission, Slg. 1971, 411; 23.11.1971, Rechtssache 62/70, Bock/Kommission, Slg. 1971, 897; 6.3.1979, Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777). - EuGH, 23.11.1971 - 62/70
Bock / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 283/82
Dies wird durch Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1575/80 bestätigt, wonach die nationale Behörde über den Erstattungsantrag "aufgrund der ... Entscheidung der Kommission" entscheidet (vgl. ebenso die Urteile vom 13.5. 1971, verbundene Rechtssachen 41 bis 44/70, Fruit Company/Kommission, Slg. 1971, 411; 23.11.1971, Rechtssache 62/70, Bock/Kommission, Slg. 1971, 897; 6.3.1979, Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777).
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Rechtsprechung
| FG Köln, 18.05.1983 - I 283/82 K |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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