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Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1987 - 44/85, 77/85, 294/85, 295/85   

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https://dejure.org/1987,2176
EuGH, 09.07.1987 - 44/85, 77/85, 294/85, 295/85 (https://dejure.org/1987,2176)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 44/85, 77/85, 294/85, 295/85 (https://dejure.org/1987,2176)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 44/85, 77/85, 294/85, 295/85 (https://dejure.org/1987,2176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hochbaum und Rawes / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 90 ABSATZ 2 UND 91
    1 . BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - NACH ÜBERPRÜFUNG BESTÄTIGTE BEFÖRDERUNGSENTSCHEIDUNG *- KLAGE GEGEN DIE URSPRÜNGLICHE ENTSCHEIDUNG *- ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Hochbaum und Rawes / Kommission

  • Wolters Kluwer

    1. BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - NACH ÜBERPRÜFUNG BESTÄTIGTE BEFÖRDERUNGSENTSCHEIDUNG *- KLAGE GEGEN DIE URSPRÜNGLICHE ENTSCHEIDUNG *- ZULÄSSIGKEIT; ( BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 90 ABSATZ 2 UND 91 ); 2. BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ABWAEGUNG DER VERDIENSTE - ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - NACH ÜBERPRÜFUNG BESTÄTIGTE BEFÖRDERUNGSENTSCHEIDUNG *- KLAGE GEGEN DIE URSPRÜNGLICHE ENTSCHEIDUNG *- ZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Klage eines abgelehnten Bewerbers; Heilung von formellen Fehlern bei einer Beförderungsentscheidung; Besetzung von Stellen unter Abwägung der Verdienste

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)

  • EuGH, 23.09.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament - Rechtsmittel - Beamte - Bedienstete auf Zeit bei den

    33 Diese Verpflichtung ergebe sich eindeutig aus der Rechtsprechung, insbesondere aus dem Urteil vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85 (Hochbaum & Rawes/Kommission, Slg. 1987, 3259), dem Urteil Pierrat/Gerichtshof (Randnrn. 38 und 39) und dem Urteil vom 20. Februar 2002 in der Rechtssache T-117/01 (Roman Parra/Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-27 und II-121, Randnr. 31).

    35 Das Parlament trägt vor, die genannten Urteile Hochbaum & Rawes/Kommission und Pierrrat/Gerichtshof seien nicht einschlägig, da sie sich auf andere Sachverhalte bezögen, nämlich das erste auf ein mit mehreren Verfahrensfehlern behaftetes Beförderungsverfahren und das zweite auf eine Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der diese eine Person eingestellt habe, die nicht auf der Eignungsliste gestanden habe.

    Der Antrag auf Ersatz dieses Schadens ist folglich zurückzuweisen (siehe in diesem Sinne Urteil Hochbaum & Rawes/Kommission, Randnr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament

    28 - Siehe Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85 (Hochbaum und Rawes/Kommission, Slg. 1987, 3259, Randnr. 16).

    32 - Siehe Nr. 3 der Schlussanträge, die Generalanwalt Tesauro am 15. Oktober 1991 in der Rechtssache vorgetragen hat, in der das bereits zitierte Urteil Hochbaum und Rawes/Kommission ergangen ist.

    36 - Siehe die Urteile Hochbaum und Rawes/Kommission und Culin/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung

    29 Angesichts dieser Umstände ist das Gericht der Ansicht, daß die Tatsache, daß das von der Anstellungsbehörde zur Besetzung der unter der Nr. 6084 bekanntgegebenen freien Stelle für die Prüfung der Bewerbungen festgelegte Verfahren beim Kläger nicht eingehalten wurde, geeignet war, die Interessen des Klägers zu beeinträchtigen und somit zur Ungültigkeit der angefochtenen Entscheidung zu führen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, Hochbaum und Rawes/Kommission, Slg. 1987, 3259, Randnr. 19).

    Der Schadensersatzantrag ist folglich zurückzuweisen (vgl. Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, a. a. O., Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 28. November 1991 in der Rechtssache T-158/89, Van Hecken/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1991, II-1341, Randnr. 37).

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Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1987 - 294/85   

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EuGH, 09.07.1987 - 294/85 (https://dejure.org/1987,15196)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 294/85 (https://dejure.org/1987,15196)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 294/85 (https://dejure.org/1987,15196)
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Wird zitiert von ...

  • EuGöD, 18.09.2012 - F-58/10

    Allgeier / FRA - Öffentlicher Dienst - Beistandspflicht - Art. 24 des Statuts -

    Zum Antrag auf Verurteilung der FRA zum Ersatz des aus der Rechtswidrigkeit der streitigen Entscheidung entstandenen immateriellen Schadens ist zweitens darauf hinzuweisen, dass die Aufhebung eines rechtswidrigen Akts nach ständiger Rechtsprechung als solche einen angemessenen und grundsätzlich hinreichenden Ausgleich für einen etwaigen immateriellen Schaden bieten kann, den dieser Akt verursacht haben mag (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 1987, Hochbaun und Rawes/Kommission, 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, Randnr. 22; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. November 2004, Montalto/Rat, T-116/03, Randnr. 127; Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2008, Suvikas/Rat, F-6/07, Randnr. 151), es sei denn, der Kläger weist nach, dass er einen immateriellen Schaden erlitten hat, der losgelöst von der Rechtswidrigkeit betrachtet werden könnte, auf der die Aufhebung beruht, und der durch diese Aufhebung nicht in vollem Umfang wiedergutgemacht werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission, C-343/87, Randnrn.
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   FG Hamburg, 05.05.1988 - I 294/85   

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FG Hamburg, 05.05.1988 - I 294/85 (https://dejure.org/1988,27200)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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