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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3204
BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99 (https://dejure.org/1999,3204)
BayObLG, Entscheidung vom 26.08.1999 - 2Z BR 53/99 (https://dejure.org/1999,3204)
BayObLG, Entscheidung vom 26. August 1999 - 2Z BR 53/99 (https://dejure.org/1999,3204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 667 670, 675 677 ff.; WEG § 26
    Herausgabepflicht des Verwalters; Nachweis für ungeklärte Ausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667, § 670, § 675, § 677 ff.; WEG § 26
    Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit von Ausgaben im Rahmen der Verwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Herausgabe von Geldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter; Zahlung einer offenen Rücklage; Bestimmungsgemäße Verwendung von einer Wohnungseigentümergemeinschaft zustehenden Geldern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 155
  • NZM 1999, 1148
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 56/82

    Weiterleitung von Geldbeträgen - Steuerberater - Gesellschafterversammlung - …

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
    In der Zeit, in der der Antragsgegner nicht zum Verwalter bestellt war und kein Verwaltervertrag bestand, wurde er als Geschäftsführer ohne Auftrag tätig (vgl. BayObLG WuM 1997, 345 f. m.w.N.); auch insoweit ist über § 681 Satz 2 BGB die Vorschrift des § 667 BGB anwendbar, und zwar sowohl bei berechtigter wie auch bei unberechtigter Geschäftsführung (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1997, 210612107; BGH WPM 1989, 1640/1642;… Palandt/Sprau BGB 58. Aufl. Rn. 1, MünchKomm/Seiler BGB 3. Aufl. Rn. 3, jeweils zu § 681 ;… a.A. Staudinger/ Wittmann Rn. 2, Soergel/Mühl BGB 12. Aufl. Rn. 1, Erman/Ehmann BGB 9. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 681 ).

    Der Antragsgegner bestreitet nicht, daß er diese Beträge abgehoben hat; es hätte ihm oblegen, darzutun und notfalls zu beweisen, daß er zu den Abhebungen zu Lasten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt war, daß er also Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums damit bestritten hat (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1991, 1884; BGH NJW-RR 1991, 575/576; 1997, 47; BGH ZIP 1995, 1326/1328; OLG Celle WPM 1974, 735/736).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 336/89

    Positive Vertragsverletzung - PVV - Schuldner - Verantwortungsbereich - …

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
    Da der Antragsgegner von vornherein nicht zur Abtretung der Guthabensforderung, sondern zur Zahlung des entsprechenden Geldbetrags verpflichtet war (vgl. BGH NJW 1978, 1807/1808; 1997, 2106/2107;… Staudinger/Wittmann BGB 13. Aufl. § 667 Rn. 13), ist Anspruchsgrundlage wie vom Landgericht angenommen die Bestimmung des § 667 BGB (vgl. BGH NJW-RR 1991, 575 ; 1997, 47/48).

    Der Antragsgegner bestreitet nicht, daß er diese Beträge abgehoben hat; es hätte ihm oblegen, darzutun und notfalls zu beweisen, daß er zu den Abhebungen zu Lasten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt war, daß er also Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums damit bestritten hat (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1991, 1884; BGH NJW-RR 1991, 575/576; 1997, 47; BGH ZIP 1995, 1326/1328; OLG Celle WPM 1974, 735/736).

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
    Da der Antragsgegner von vornherein nicht zur Abtretung der Guthabensforderung, sondern zur Zahlung des entsprechenden Geldbetrags verpflichtet war (vgl. BGH NJW 1978, 1807/1808; 1997, 2106/2107;… Staudinger/Wittmann BGB 13. Aufl. § 667 Rn. 13), ist Anspruchsgrundlage wie vom Landgericht angenommen die Bestimmung des § 667 BGB (vgl. BGH NJW-RR 1991, 575 ; 1997, 47/48).
  • BGH, 04.02.1991 - II ZR 246/89

    Darlegungs- und Beweislast des Beauftragten gegenüber Herausgabeverlangen des …

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
    Der Antragsgegner bestreitet nicht, daß er diese Beträge abgehoben hat; es hätte ihm oblegen, darzutun und notfalls zu beweisen, daß er zu den Abhebungen zu Lasten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt war, daß er also Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums damit bestritten hat (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1991, 1884; BGH NJW-RR 1991, 575/576; 1997, 47; BGH ZIP 1995, 1326/1328; OLG Celle WPM 1974, 735/736).
  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 44/77

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
    Da der Antragsgegner von vornherein nicht zur Abtretung der Guthabensforderung, sondern zur Zahlung des entsprechenden Geldbetrags verpflichtet war (vgl. BGH NJW 1978, 1807/1808; 1997, 2106/2107;… Staudinger/Wittmann BGB 13. Aufl. § 667 Rn. 13), ist Anspruchsgrundlage wie vom Landgericht angenommen die Bestimmung des § 667 BGB (vgl. BGH NJW-RR 1991, 575 ; 1997, 47/48).
  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 132/96

    Vergütungsanspruch des Verwalters einer Wohnanlage bei Nichterfüllung und …

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
    In der Zeit, in der der Antragsgegner nicht zum Verwalter bestellt war und kein Verwaltervertrag bestand, wurde er als Geschäftsführer ohne Auftrag tätig (vgl. BayObLG WuM 1997, 345 f. m.w.N.); auch insoweit ist über § 681 Satz 2 BGB die Vorschrift des § 667 BGB anwendbar, und zwar sowohl bei berechtigter wie auch bei unberechtigter Geschäftsführung (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1997, 210612107; BGH WPM 1989, 1640/1642;… Palandt/Sprau BGB 58. Aufl. Rn. 1, MünchKomm/Seiler BGB 3. Aufl. Rn. 3, jeweils zu § 681 ;… a.A. Staudinger/ Wittmann Rn. 2, Soergel/Mühl BGB 12. Aufl. Rn. 1, Erman/Ehmann BGB 9. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 681 ).
  • BGH, 13.06.1995 - XI ZR 154/94

    Erstattungsansprüche einer Bank wegen der Auszahlung von Geldbeträgen

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
    Der Antragsgegner bestreitet nicht, daß er diese Beträge abgehoben hat; es hätte ihm oblegen, darzutun und notfalls zu beweisen, daß er zu den Abhebungen zu Lasten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt war, daß er also Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums damit bestritten hat (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1991, 1884; BGH NJW-RR 1991, 575/576; 1997, 47; BGH ZIP 1995, 1326/1328; OLG Celle WPM 1974, 735/736).
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
    Seine Rechte und Pflichten gegenüber den Wohnungseigentümern richteten sich, solange ein Verwaltervertrag bestand, gemäß § 675 Abs. 1 BGB in der Fassung des Überweisungsgesetzes vom 21.7.1999, BGBl 1 S. 1642, nach Vorschriften des Auftragsrechts, insbesondere auch den §§ 667 bis 670 BGB (BGHZ 78, 57/65; BGH NJW-RR 1993, 1227 f.; BayObLG WuM 1996, 650 ).
  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung …

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
    Seine Rechte und Pflichten gegenüber den Wohnungseigentümern richteten sich, solange ein Verwaltervertrag bestand, gemäß § 675 Abs. 1 BGB in der Fassung des Überweisungsgesetzes vom 21.7.1999, BGBl 1 S. 1642, nach Vorschriften des Auftragsrechts, insbesondere auch den §§ 667 bis 670 BGB (BGHZ 78, 57/65; BGH NJW-RR 1993, 1227 f.; BayObLG WuM 1996, 650 ).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der …

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
    Die Kostenentscheidung des Tatrichters ist Ermessensentscheidung, die das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. dazu im einzelnen BayObLGZ 1997, 148/151; BayObLG WE 1998, 402 f.;… Keidel/Kahl PGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 94/95

    Anspruch auf Verwaltervergütung aus dem Verwaltervertrag

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeinsetzung bei jungen Eheleuten und krankem …

    Denn in diesem Fall wäre § 667 BGB gemäß § 681 Satz 2 BGB entsprechend anzuwenden, weil die Beklagte dann ein - zumindest auch - objektiv fremdes Geschäft für den Nachlass geführt hätte, ohne hierzu beauftragt oder sonst dazu berechtigt gewesen zu sein (§ 677 BGB; vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 155;… Sprau, in: Palandt, a.a.O., § 681 Rn. 1).
  • LG Aurich, 06.05.2016 - 5 O 789/12

    Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag: Beendigung des Vertrages seitens des …

    Dann hat die Beklagte die Geschäfte der Klägerin aufgrund eines unwirksamen Geschäftsbesorgungsvertrages geführt, so dass die Vorschriften über die Geschäftsbesorgung ohne Auftrag mit der Folge Anwendung finden, dass die §§ 666, 667 BGB über die §§ 677, 681 BGB eingreifen (…vgl. BGH NJW 1997, S. 47, 48; BayObLG 2000, NJW-RR 2000, S. 155, 155;… Palandt-Sprau, BGB, 73.A., § 677 Rdnr. 11).
  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06

    Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage

    Mangels besonderer Umstände, die hier weder dargetan noch ersichtlich sind, kann es aber nicht als Verstoß gegen nachwirkende Treuepflichten angesehen werden, wenn der ehemalige Verwalter seine restlichen Ansprüche gegen den auf Zahlung gerichteten Herausgabeanspruch (vgl. hierzu allgemein BayObLG NZM 1999, 1148) aufrechnet (i.Erg. ebenso BayObLG ZMR 1977, 85).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Regelung einer Zusatzvergütung nach HOAI für …

    Rn. 35 Nach der Rechtsprechung kommt eine Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht, wenn eine mit ihrer Zustimmung zum Verwalter bestellte Person als solche tätig wird, ohne dass ein Verwaltervertrag abgeschlossen worden ist, oder auf Grund eines geschlossenen Vertrages, der an einem eigenen Nichtigkeits- oder Unwirksamkeitsgrund leidet (BGH NJW 1997, 2106; BayObLG NJW-RR 2000, 155;… a. A. Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr. 149; Striewski ZWE 2001, 8 ff ).
  • AG München, 25.03.2010 - 483 C 2/10

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Auftragserteilung für Fassaden- und …

    Rn. 18 BGH, Urteil vom 06, 03.1997 - III ZR 248/95 (KG), BayObLG, Beschluß vom 26.8.1999 -2ZBR 53/99.

    Rn. 46 Das Gericht hat im übrigen auf die Entscheidung des BayObLG v. 26.08.1999 2 Z BR 53/99 sowie des BGH v. 06.03.1997, NJW 1997, 2106 f hingewiesen.

  • OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99

    Tatbestand in der WEG -Entscheidung

    Im WEG-Verfahren ist das Gericht - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Beschlussanfechtungsantrags nach § 23 Abs. 4 WEG - grundsätzlich nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden, sondern hat - sofern möglich - den wirklichen Willen der Antragsteller zu erforschen und diesen zu bescheiden (vgl. BayObLG NZM 1999, 1148 = ZMR 1999, 847; Senat OLGR Köln 1998, 242 = NZM 1998, 970 = ZMR 1999, 727 m. Anm. Rau;… Merle a.a.O. § 44 Rd. 34).
  • LG Dortmund, 06.03.2006 - 9 T 548/05

    Herausgabepflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft …

    Nach der Beendigung seiner Verwaltertätigkeit hat der Antragsgegner nach den Vorschriften des Auftragsrechts den Gegenwert der auf den Gemeinschaftskonten ausgewiesenen Guthaben an die Antragstellerin herauszugeben (BayObLG ZWE 2000, 187; BayObLG ZWE 2000, 262; BayObLG NZM 2001, 114).
  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99

    Verteilung der materiellen Darlegungs- und Beweislast nach Abberufung des …

    b) Steht fest, daß der Antragsgegner als Verwalter über ein bestimmtes Guthaben verfügen konnte, obliegt es ihm, darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, welche Verfügungen er darüber im einzelnen getroffen hat (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1991, 1884; 1997, 2106/2108; Senatsbeschluß vom 26.8.1999, 2Z BR 53/99).
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