Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30371
FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15 (https://dejure.org/2019,30371)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.05.2019 - 3 K 56/15 (https://dejure.org/2019,30371)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 3 K 56/15 (https://dejure.org/2019,30371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,30371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 150 FGO, §§ 150 ff FGO, § 727 ZPO, § 16 AnfG, § 17 AnfG
    Laufendes Klageverfahren des Einzelgläubigers bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann nicht vom Insolvenzverwalter aufgenommen werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 150 ff.; ZPO § 727 ; AnfG § 16 ; AnfG § 17
    Anfechtung nach dem AnfG ; Duldung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine vollstreckbare Ausfertigung eines gegen einen vollstreckbaren Verwaltungsakt gerichteten klageabweisenden Urteils für den Insolvenzverwalter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.09.2012 - VII R 14/11

    Beteiligtenwechsel im Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Er kann nicht als Beklagter für die Bestätigung des Duldungsbescheids kämpfen (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2012 VII R 14/11, BFHE 238, 505, BStBl. II 2013, 128).

    In dem Verfahren VII R 14/11 (BFHE 238, 505, BStBl. II 2013, 128) hatte der BFH festgestellt, dass sich der Duldungsanspruch, anders als der Haftungsanspruch, zwar nicht gegen den späteren Insolvenzschuldner, sondern gegen einen Dritten richtet.

  • BFH, 13.11.2007 - VII R 61/06

    Aufnahme eines durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Einen Wechsel in der Beteiligtenstellung nach Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter hat der BFH zwar mit Urteil vom 13. November 2007 VII R 61/06 (BFHE 220, 289, BStBl. II 2008, 790) bejaht.
  • BFH, 30.08.2010 - VII B 83/10

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Der Insolvenzverwalter ist nach § 16 Abs. 1 Satz 1 AnfG berechtigt, die von den Insolvenzgläubigern erhobenen Anfechtungsansprüche zu verfolgen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2010 VII B 83/10, BFH/NV 2010, 2298 zum Verbraucherinsolvenzverfahren; BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, BFHE 174, 295, BStBl. II 1995, 225).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 358/13

    Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Allerdings kann ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 10. Oktober 2013 III ZR 358/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 562, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 IV B 10/07, BFH/NV 2007, 2118, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.1994 - VII R 120/92

    Mit Konkurseröffnung wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Der Insolvenzverwalter ist nach § 16 Abs. 1 Satz 1 AnfG berechtigt, die von den Insolvenzgläubigern erhobenen Anfechtungsansprüche zu verfolgen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2010 VII B 83/10, BFH/NV 2010, 2298 zum Verbraucherinsolvenzverfahren; BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, BFHE 174, 295, BStBl. II 1995, 225).
  • BFH, 09.05.2007 - IV B 10/07

    Keine Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde nach Einführung des §

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Allerdings kann ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 10. Oktober 2013 III ZR 358/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 562, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 IV B 10/07, BFH/NV 2007, 2118, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2019 - VII B 65/19

    Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid des FA nach Eröffnung des

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 7. Mai 2019 - 3 K 56/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klage ist mit Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 22. März 2017 - 3 K 56/15 abgewiesen worden.

    Mit Schreiben vom 24. Juli 2018 beantragte der Insolvenzverwalter (Antragsteller) unter Hinweis auf § 727 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vom 22. März 2017 in dem Verfahren 3 K 56/15 mit folgendem Inhalt: "Die Klägerin (...) ist dazu verurteilt, an Herrn ... als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn (...) abzutreten: Ihren (...) Anteil an der Partnerschaft (...) einschließlich ihres (...) etwaigen Anspruchs auf Zahlung einer Abfindung bei Ausscheiden aus der vorgenannten Partnerschaft".

    Das FG lehnte den Antrag mit Beschluss vom 7. Mai 2019 - 3 K 56/15 als unbegründet ab.

    Zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Rechtskraft des FG-Urteils vom 22. März 2017 - 3 K 56/15 habe für den Insolvenzverwalter keine Möglichkeit mehr bestanden, in den Rechtsstreit einzutreten und die Anfechtungsklage in eine Leistungsklage zu wandeln.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 22.03.2017 - 3 K 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,74528
FG Schleswig-Holstein, 22.03.2017 - 3 K 56/15 (https://dejure.org/2017,74528)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.03.2017 - 3 K 56/15 (https://dejure.org/2017,74528)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. März 2017 - 3 K 56/15 (https://dejure.org/2017,74528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,74528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 191 Abs 1 AO, § 1 AnfG, § 2 AnfG, § 3 Abs 2 AnfG, § 4 AnfG
    Anfechtung und Duldung nach Vermögensübertragung des Schuldners im Rahmen einer Güterstandsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensübertragungen des Schuldners - im Rahmen einer Güterstandsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Getrennte Anfechtung mehrerer in einer Einzelurkunde zusammengefasster Einzelübertragungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.05.2003 - VII B 106/03

    NZB: Duldungsbescheid, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.03.2017 - 3 K 56/15
    Das reicht grundsätzlich aus, um einen Anfechtungs- und Duldungsbescheid zu erlassen (vgl. BFH-Beschluss vom 28.05.2003 VII B 106/03, BFH/NV 2003, 1146).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.03.2017 - 3 K 56/15
    Diese auf der zweiten Stufe zu treffende Entscheidung ist gerichtlich nur im Rahmen des § 102 FGO auf Ermessensfehler (Ermessensfehlgebrauch bzw. Ermessensüberschreitung) überprüfbar (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11.03.2004 VII R 52/02, BFHE 205, 14, BStBl II 2004, 579, m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 270/90

    Pfändung eines BGB -Gesellschaftsanteils - Anfechtbarkeit einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.03.2017 - 3 K 56/15
    Die Kündigung führt dann entweder zu einer Auflösung der Gesellschaft und Auseinandersetzung nach §§ 730 ff BGB oder zu einer Fortführung der Gesellschaft und einer Auseinandersetzung nach § 738 BGB (vgl. u. a. Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 05.12.1991 IX ZR 270/90, BGHZ 116, 222 - 232; Urteil des Oberlandesgerichtes -OLG- Hamm vom 14.06.2012 - 27 U 187/11 -, juris).
  • OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 162/06

    Insolvenzanfechtung: Unmittelbare Gläubigerbenachteiligung bei Rückzahlung eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.03.2017 - 3 K 56/15
    Auch das durch die Klägerin angeführte Urteil des Oberlandesgerichts -OLG- Rostock vom 30.04.2007, 3 U 162/06, ändert an dieser rechtlichen Bewertung nichts.
  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 27 U 187/11

    Rechtsfolgen der Verlegung des Wohnsitzes des geschäftsführenden Gesellschafters

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.03.2017 - 3 K 56/15
    Die Kündigung führt dann entweder zu einer Auflösung der Gesellschaft und Auseinandersetzung nach §§ 730 ff BGB oder zu einer Fortführung der Gesellschaft und einer Auseinandersetzung nach § 738 BGB (vgl. u. a. Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 05.12.1991 IX ZR 270/90, BGHZ 116, 222 - 232; Urteil des Oberlandesgerichtes -OLG- Hamm vom 14.06.2012 - 27 U 187/11 -, juris).
  • FG Münster, 04.07.2003 - 11 K 7046/99

    Besteuerung des Betriebes einer Handelsvertretung in der Rechtsform einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.03.2017 - 3 K 56/15
    Das in diesem Zusammenhang durch die Klägerin angeführte Urteil des FG Münster vom 04.07.2003 11 K 7046/99 lässt keine andere rechtliche Bewertung zu.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 3 K 56.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17801
OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 3 K 56.15 (https://dejure.org/2015,17801)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2015 - 3 K 56.15 (https://dejure.org/2015,17801)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 3 K 56.15 (https://dejure.org/2015,17801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19 Abs 1 S 2 Nr 9 RVG, Nr 3200 RVG-VV, Nr 3201 RVG-VV
    Entstehung der Verfahrensgebühr für die zweite Instanz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 19 Abs 1 S 2 Nr 9 RVG
    Rechtsanwalt; Beschwerde; Entgegennahme der nicht begründeten Beschwerdeschrift; außergerichtliche Kosten; Verfahrensgebühr; Neben- und Abwicklungstätigkeit; Kostenfestsetzung; Beratung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Entstehung der Verfahrensgebühr für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 3 K 56.15
    Eine bloße Neben- und Abwicklungstätigkeit im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG (Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber) liegt nicht mehr vor, wenn der Rechtsanwalt den begründeten Rechtsmittelschriftsatz entgegennimmt, diesen mit seinem Mandanten bespricht oder intern prüft, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2012 - 1 K 25.09

    Erinnerung/Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gebühren eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 3 K 56.15
    Diesem Ergebnis steht die von dem Erinnerungsführer angeführte Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 -, juris) nicht entgegen.
  • VG Würzburg, 09.12.2016 - W 5 M 16.896

    Zu den Voraussetzungen der Entstehung einer Verfahrensgebühr für das

    Eine bloße Neben- und Abwicklungstätigkeit im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG liegt nicht mehr vor, wenn der Rechtsanwalt den begründeten Rechtsmittelschriftsatz entgegennimmt, diesen mit seinem Mandanten bespricht oder intern prüft, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 1.7.2015 - OVG 3 K 56.15 - juris, unter Bezugnahme auf BGH, B.v. 25.10.2012 - IX ZB 62/10 - juris).

    Damit gehört die vom Bevollmächtigten der Klägerin durchgeführte Tätigkeit aber noch zum ersten Rechtszug, es handelt sich um eine Neben- und Abwicklungstätigkeit i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 1.7.2015 - OVG 3 K 56.15 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2018 - 3 K 87.17

    Tätigwerden eines Rechtsanwalts im Rahmen eines Prozessauftrags im

    Eine bloße Neben- und Abwicklungstätigkeit im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG (Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber) liegt nicht mehr vor, wenn der Rechtsanwalt den begründeten Rechtsmittelschriftsatz entgegennimmt, diesen mit seinem Mandanten bespricht oder intern prüft, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll (Beschluss des Senats vom 1. Juli 2015 - OVG 3 K 56.15 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 3 K 28.22

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten; Vertretung im Berufungsverfahren;

    Eine bloße Neben- und Abwicklungstätigkeit im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG (Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber) liegt nicht mehr vor, wenn der Rechtsanwalt den begründeten Rechtsmittelschriftsatz entgegennimmt, diesen mit seinem Mandanten bespricht oder intern prüft, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 1. Juli 2015 - OVG 3 K 56.15 - juris Rn. 2 und vom 11. September 2018 - OVG 3 K 87.17 - juris Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht