Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020

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   OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20   

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https://dejure.org/2020,9043
OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20 (https://dejure.org/2020,9043)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.04.2020 - 3 MR 10/20 (https://dejure.org/2020,9043)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 (https://dejure.org/2020,9043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 6 Abs 3 S 1 Nr 4 CoronaVV SH 3, § 47 Abs 6 VwGO, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 32 S 1 IfSG, Art 3 Abs 1 GG
    Öffnungsverbot für Spielhallen in Schleswig-Holstein zwecks Bekämpfung der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außervollzugsetzung der Landesverordnung zum Verbot der Öffnung von Spielhallen; Folgenabwägung eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen auf Schutz des ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Spielhallen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilanträge gegen die SARS-CoV-2-BekämpfVO in Schleswig-Holstein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schließung von Spielhallen, Sportboothäfen und Möbelhäusern rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris).

    Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.; vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Der Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (stRspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 15.07.1988 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.; vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Diese Grundrechte sind auch auf juristische Personen des Privatrechts - wie hier die Antragstellerin - anwendbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.03.1968 - 1 BvR 975/58 -, juris Rn. 40; BVerfG, Beschl. v. 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07 u.a. -, juris Rn. 85).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.; vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Der Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (stRspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 15.07.1988 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.; vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2020 - 3 MR 9/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Outlet-Center gleichheitswidrig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    aa) Der Senat hat sich bereits in einer Eilentscheidung (Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 24.04.2020 - 3 MR 9/20 -, juris Rn. 16 ff.), auf die insofern verwiesen wird, mit der Außervollzugsetzung der auch von der Antragstellerin angegriffenen Verordnung auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 20 NE 20.782

    Spielhallen und Corona - Abwägung zwischen Berufsfreiheit und Schutz des Lebens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 B 11345/20

    Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

    Die nach § 32 Satz 1 und 2 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zudem gebotene Ermessensbetätigung ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Verordnungsgeber unter infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein weiter Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20

    Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

    Die danach gebotene Ermessensbetätigung ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Verordnungsgeber unter infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein weiter Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 -, juris, Rn. 23).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2020 - 78-IV-20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Spielhallen erfolglos

    Der Verfassungsgerichtshof lässt offen, ob die Öffnung verschiedener Ladengeschäfte gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 SächsCoronaSchVO, nicht aber von Spielhallen im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.) aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. hierzu auch OVG SH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 - juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. April 2020 - 1 S 1003/20 - Pressemitteilung abrufbar unter juris) oder die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

    Damit entfiele eine vom Verordnungsgeber gewählte Maßnahme, die - was hier nicht abschließend beurteilt werden kann, aber im Rahmen der Folgenabwägung unter Berücksichtigung einer Einschätzungsprärogative auch des Verordnungsgebers unterstellt werden muss - geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, die Infektionsraten des Corona-Virus durch eine Begrenzung der persönlichen Kontakte möglichst gering zu halten und so der Gefahr der Erkrankung oder einer Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen zu begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 16 [Einzelhandel]; BayVGH, Beschluss vom 16. April 2020 - 20 NE 20.782 - juris Rn. 14 [Spielhallen]; OVG SH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 - juris Rn. 24 [Spielhallen]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2020 - 11 S 49.20

    Spielhallen dürfen in Brandenburg coronabedingt auch weiterhin nicht öffnen

    Dadurch könnte durch eine höhere Virenkonzentration im geschlossenen Raum einer Spielhalle eine höhere Ansteckungsgefahr gegeben sein als in den derzeit (teilweise) geöffneten Betrieben und Einrichtungen (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 -, Rn. 23, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Möbelhäusern

    Hinzu kommt die mit dem Möbelkauf in der Regel einhergehende relativ lange Verweildauer im Geschäft (vgl. zu erhöhter Infektionsgefahr bei langer Verweildauer und zur Gefahr der Unterschreitung des Mindestabstands: Beschl. des Senats v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -); denn es gilt, das große Sortiment zu sichten, bevor eine größere Investition getätigt wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2020 - 3 MR 23/20

    Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 m² während der Corona-Pandemie bei

    Insoweit hat der Senat zu dem für den Betrieb von Spielhallen angeordneten Öffnungsverbot ausgeführt, dass ein Besuch der Spielhalle auf eine längere Verweildauer in geschlossenen, und damit für die Infektausbreitung geeigneten, Räumlichkeiten angelegt ist und der gebotene Mindestabstand von 1, 5 m nicht ausnahmslos eingehalten werden kann (vgl. Beschl. v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21

    Möbelhaus in Bad Segeberg bleibt geschlossen

    Hinzu kommt die mit dem Möbelkauf in der Regel einhergehende relativ lange Verweildauer im Geschäft (vgl. zu erhöhter Infektionsgefahr bei langer Verweildauer und zur Gefahr der Unterschreitung des Mindestabstands: Beschl. des Senats v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -); denn es gilt, das große Sortiment zu sichten, bevor eine größere Investition getätigt wird.
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9094
OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20 (https://dejure.org/2020,9094)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.04.2020 - 3 MR 11/20 (https://dejure.org/2020,9094)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. April 2020 - 3 MR 11/20 (https://dejure.org/2020,9094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 6 Abs 3 S 1 Nr 8 CoronaVV SH 3, § 28 Abs 1 IfSG, § 32 S 1 IfSG, § 47 Abs 6 VwGO
    Schließung von Sportboothäfen in Schleswig-Holstein zwecks Bekämpfung der Corona-Pandemie

  • RA Kotz

    Corona-Pandemie - Schließung von Sportboothäfen in Schleswig-Holstein

  • rechtsportal.de

    Angemessenheit der Schließung von Sportboothäfen; Zurückstehen des Interesses eines Gewerbetreibenden an einem uneingeschränkten Geschäftsbetrieb hinter dem überragenden öffentlichen Interesse an der Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Sportboothäfen

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20
    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 4).

    Er kann mithin Dritte in einem sehr frühen Stadium, nämlich vor Ausbruch der Erkrankung, infizieren (so bereits OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 18).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20
    Das Bundesverfassungsgericht betont, dass auch der Schutz des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht weiter reicht als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt und nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern erfasst; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt "des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (BVerfG, Urt. v. 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. -, NJW 2017, 217, 223).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20
    Hinsichtlich Art. 12 Abs. 1 GG, der keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten umfasst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, juris Rn. 43), stellt sich die angegriffene Regelung für die Antragstellerin als Berufsausübungsregelung dar, da mit dieser zeitweise der Geschäftsbetrieb der Antragstellerin (partiell) unterbunden wird.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20
    Gleichfalls hat das Bundesverwaltungsgericht zu den nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG möglichen Schutzmaßnahmen in seinem Urteil vom 22. März 2012 (3 C 16.11, juris Rn. 24) ausgeführt:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20
    Die Vorschrift ermöglicht Regelungen gegenüber einzelnen wie mehreren Personen (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.04.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 36 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., juris Rn. 25).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 3 MR 1/21

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Friseursalons und

    Aus alledem folgt, dass alle notwendigen Maßnahmen - und mithin auch das Verbot körpernaher Dienstleistungen in § 9 Abs. 1 Satz 1 Corona-BekämpfVO vom 8. Januar 2021 - auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (stRspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 29.04.2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung wurde insbesondere ordnungsgemäß im Wege der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 des Landesverwaltungsgesetzes ) auf der im Tatbestand genannten Website bekannt gemacht (vgl. zu den nachfolgenden Verordnungen Beschl. d. Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 7 , v. 29.04.2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 7 , und v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 12 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20

    Weitere Eilentscheidung nach neuerlichem Corona-Lockdown - Gaststätten und

    Aus alledem folgt, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen - und mithin auch das in § 7 Abs. 1 Satz 1 und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Corona-BekämpfVOstatuierte Gaststättenbetriebs- und Dienstleistungsverbot - auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (stRspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 29. April 2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20

    Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

     Aus alledem folgt, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen - und mithin auch das in § 17 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 CoronaBekämpfVO statuierte Beherbergungsverbot - auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (stRspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 29 04.2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 MR 59/20

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Fitnessstudios

    Aus alledem folgt, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen - und mithin auch die Einschränkungen der Sportausübung in § 11 Abs. 1 und die Schließung von Fitnessstudios gemäß § 11 Abs. 2 Corona-BekämpfVO - auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (st. Rspr. des Senats, siehe z.B. Beschl. v. 29.04.2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung wurde insbesondere ordnungsgemäß im Wege der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 des Landesverwaltungsgesetzes ) auf der im Tatbestand genannten Website bekannt gemacht (vgl. zu den nachfolgenden Verordnungen Beschl. d. Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 7 , v. 29.04.2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 7 , und v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 12 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20

    Corona-Krise; Schließung von Spielhallen in Schleswig-Holstein; CoronaVV SH 12 v.

    Aus alledem folgt, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen - und mithin auch die Anordnung, Spielhallen für den Publikumsverkehr zu schließen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 Corona-BekämpfVO - auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (st. Rspr. des Senats, siehe z.B. Beschl. v. 29.04.2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 3 MR 76/20

    Korona-Pandemie -Schließung von Wellness-Studios Schleswig-Holstein

    Aus alledem folgt, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen - und mithin auch das in § 9 Abs. 1 Satz 1 der Corona-BekämpfVO statuierte Dienstleistungsverbot - auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (stRspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 29.04.2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 11 ff.).
  • VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot des Betriebs von

    Diese auf einer aktuellen Einschätzung beruhende Änderung macht jedoch die vor dem Stichtag geltenden Regelungen nicht unverhältnismäßig (vgl. auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. April 2020 - 3 MR 11/20 - zu den Sportboothäfen).
  • VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20

    Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Betriebs von Angelteichen

    Aus alledem folgt, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen - und mithin auch die Anordnung, Spielhallen für den Publikumsverkehr zu schließen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 Corona-BekämpfVO - auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (st. Rspr. des Senats, siehe z.B. Beschl. v. 29.04.2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 11 ff.).
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