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   LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16   

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LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16 (https://dejure.org/2017,26005)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2017 - 3 Sa 862/16 (https://dejure.org/2017,26005)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 862/16 (https://dejure.org/2017,26005)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Bestimmung des zuständigen "Prozessgerichts"; Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels

  • IWW

    § 769 Abs. 1 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 767 ZPO, § 732 ZPO, § 769 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 4 ArbGG, § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 770 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 106 GewO, § 8 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Gerichte für einstweilige Anordnungen gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Titel nach Erhebung einer Titelgegenklage analog § 767 ZPO

  • LAG Düsseldorf PDF

    -
    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung Bestimmung des zuständigen "Prozessgerichts"; Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Bestimmung des zuständigen "Prozessgerichts"; Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels

  • rechtsportal.de

    ZPO § 769
    Zuständigkeit der Gerichte für einstweilige Anordnungen gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Titel nach Erhebung einer Titelgegenklage analog § 767 ZPO

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16
    Dafür reicht es aus, wenn sich aus dem Titel das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, ergibt oder diesem zu entnehmen ist, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll (BAG vom 27.05.2015 - 5 AZR 88/14, juris, Rz. 44; BAG vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08, juris, Rz. 19).

    Enthält die Bezugnahme jedoch, indem sie mit dem Zusatz "zu unveränderten Arbeitsbedingungen" verbunden ist, Einschränkungen, führt dies zur Unbestimmtheit (BAG vom 27.05.2015 - 5 AZR 88/14, juris, Rz. 46).

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16
    Dafür reicht es aus, wenn sich aus dem Titel das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, ergibt oder diesem zu entnehmen ist, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll (BAG vom 27.05.2015 - 5 AZR 88/14, juris, Rz. 44; BAG vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08, juris, Rz. 19).
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16
    Die Beklagte stützt ihren Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung auf § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG i.V.m. § 769 Abs. 1 ZPO (analog) im Hinblick auf die von ihr analog § 767 ZPO erhobene Titelgegenklage (zu deren Zulässigkeit vgl. BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07, juris, Rz. 16 m.w.N.; zu dem Wahlrecht der Beklagten im Hinblick auf die ggfs. ebenfalls mögliche Klauselerinnerung nach § 732 ZPO vgl. Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Auflage, § 767 Rn. 9b).
  • LAG Köln, 21.08.2011 - 2 Ta 230/11

    Unzulässiger Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16
    Damit gemeint ist das Gericht, bei dem die Titelgegenklage anhängig ist (vgl. LAG L. vom 21.08.2011 - 2 Ta 230/11, juris, Rz. 8 zur parallel gelagerten Zuständigkeitsfrage bei der Vollstreckungsgegenklage; ebenso Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Auflage, § 769 Rn. 4), also das Arbeitsgericht Essen und nicht das hier angerufene Landesarbeitsgericht, bei dem sich der Ursprungsprozess, welcher zu dem angegriffenen Titel geführt hat, derzeit in der Berufung befindet.
  • ArbG Essen, 07.09.2016 - 4 Ca 1138/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16
    I.Der Antrag der Beklagten vom 4. Mai 2017 auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 07.09.2016 (Az.: 4 Ca 1138/16) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die beim Arbeitsgericht Essen anhängige Titelgegenklage wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage

    Zuständiges "Prozessgericht" iSv. § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist im Streitfall das Bundesarbeitsgericht, weil bei diesem auch die Vollstreckungsgegenklage anhängig ist (vgl. LAG Düsseldorf 16. Juni 2017 - 3 Sa 862/16 - zu II der Gründe; Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 769 Rn. 3; Musielak/Voit/Lackmann ZPO 15. Aufl. § 769 Rn. 2) .
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