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   BGH, 19.10.2021 - 3 StR 331/21   

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https://dejure.org/2021,49673
BGH, 19.10.2021 - 3 StR 331/21 (https://dejure.org/2021,49673)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2021 - 3 StR 331/21 (https://dejure.org/2021,49673)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - 3 StR 331/21 (https://dejure.org/2021,49673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einziehung von Schuldenaufrechnung als Kurierlohn

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.2007 - 2 StR 54/07

    Verfall; Verfall von Wertersatz; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - 3 StR 331/21
    Ist wie hier jedoch der die vermeintlichen Schulden begründende Vertrag gem. § 134 BGB nichtig, weil die früheren Drogenverkäufe gegen ein gesetzliches Verbot (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) verstießen, da weder der Angeklagte noch der Lieferant über die entsprechende Erlaubnis verfügten, sind dem Lieferanten aus diesen Betäubungsmittelgeschäften weder ein Kaufpreisanspruch noch andere zivilrechtliche Ansprüche erwachsen, von denen der Angeklagte durch die Aufrechnung mit dem versprochenen Kurierlohn hätte frei werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2007 - 2 StR 54/07, BeckRS 2007, 6233).".
  • BGH, 16.11.2023 - 6 StR 332/23

    Bewertung der konkurrenzrechtlichen Einordnung der Drogengeschäfte

    So übergab der Käufer im Fall 10 das Geld direkt an den Fahrer des Lieferanten des Angeklagten, der wegen der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts durch diese Zahlung auch nicht von einer Verbindlichkeit befreit wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 3 StR 331/21; vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21).
  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 19/22

    Steuerhehlerei durch Veräußerung unversteuerter unverzollter Zigaretten:

    Daran fehlt es jedoch, wenn das der Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft unwirksam ist und der Täter somit durch die Leistung eines Dritten lediglich von einer unwirksamen - und damit nicht werthaltigen - Verbindlichkeit frei wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 3 StR 331/21 Rn. 3; vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21 Rn. 6; vom 6. Mai 2010 - 3 StR 62/10 Rn. 5 jeweils zu Forderungen aus Betäubungsmittelgeschäften und vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 zu einem Schuldenerlass für die Beteiligung an einer Straftat; Eser/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 73 Rn. 18).
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