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   BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21   

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https://dejure.org/2022,41293
BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21 (https://dejure.org/2022,41293)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2022 - 3 StR 372/21 (https://dejure.org/2022,41293)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 3 StR 372/21 (https://dejure.org/2022,41293)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 76a Abs. 4 Satz 1 StGB, § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO, §§ 73 ff., § 76a Abs. 1 bis 3 StGB, § 437 StPO, §§ 73, 73a StGB, § 200 StPO, § 435 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beginn der nicht geringen Menge der "neuen psychoaktiven Stoffe" 2-Fluormetamfetamin (2-FMA), 4-Fluormetamfetamin (4-FMA) und 3-Methylmethcathinon (3-MMC); Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Es beginnt die nicht geringe Menge der "neuen psychoaktiven Stoffe"

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Beginn der nicht geringen Menge der 'neuen psychoaktiven Stoffe' 2-Fluormetamfetamin (2-FMA), 4-Fluormetamfetamin (4-FMA) und 3-Methylmethcathinon (3-MMC); Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StGB:"Neue psychoaktive Stoffe" - Wann beginnt die "nicht geringe Menge"?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nicht geringe Menge für die Neuen Psychoaktiven Stoffe 2-FMA, 4-FMA und 3-MMC festgelegt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 136/21

    Festlegung der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21
    a) Die Wirkung und Gefährlichkeit der Betäubungsmittel ergeben sich aus dem in den Urteilsgründen wiedergegebenen Gutachten, dem in dem Verfahren vor dem Landgericht eingereichten schriftlichen Gutachten vom 16. März 2021 (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 136/21, juris Rn. 13; Urteil vom 24. April 2007 - 1 StR 52/07, BGHSt 51, 318 Rn. 7) sowie der im Revisionsverfahren ergänzend eingeholten Stellungnahme vom 8. August 2022 des Sachverständigen Dr. D., Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie beim Bundeskriminalamt.

    Der Grenzwert der nicht geringen Menge für das Betäubungsmittel 4-CMC (4-Chlormethcathinon) liegt - wie das Landgericht ebenfalls zutreffend angenommen hat - bei 25 g Base (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 136/21, juris Rn. 22).

  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 366/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21
    bb) Den Grenzwert der nicht geringen Menge für den Stoff 3-MMC hat der Sachverständige Dr. D. aufbauend auf der Grenzwertfestsetzung für das synthetische Cathinon-Derivat Pentedron von 15 g Base (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 366/16, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 23) mit 25 g 3-MMCBase angegeben.
  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; nur

    Auszug aus BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21
    a) Die Wirkung und Gefährlichkeit der Betäubungsmittel ergeben sich aus dem in den Urteilsgründen wiedergegebenen Gutachten, dem in dem Verfahren vor dem Landgericht eingereichten schriftlichen Gutachten vom 16. März 2021 (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 136/21, juris Rn. 13; Urteil vom 24. April 2007 - 1 StR 52/07, BGHSt 51, 318 Rn. 7) sowie der im Revisionsverfahren ergänzend eingeholten Stellungnahme vom 8. August 2022 des Sachverständigen Dr. D., Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie beim Bundeskriminalamt.
  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21
    aa) Auf der Grundlage der überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dr. D. ist bei den Stoffen 2-FMA und 4-FMA eine Vergleichbarkeit in der Wirkung mit Amfetamin gegeben, für das der Grenzwert der nicht geringen Menge mit 10 g Amphetamin-Base festgelegt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1985 - 1 StR 507/84, BGHSt 33, 169, 170).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    Auszug aus BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21
    Eines solchen Antrages bedarf es auch für den (hier vorliegenden) Fall einer tatunabhängigen selbständigen Einziehung anlässlich des subjektiven Verfahrens (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2021 - 3 StR 474/19, NStZ 2022, 252 Rn. 19; vom 5. Juni 2018 - 5 StR 133/18, juris Rn. 6 f.; vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, NStZ-RR 2019, 153, 154).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    Auszug aus BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21
    Vor diesem Hintergrund ist die Festlegung des Grenzwertes der nicht geringen Menge für die Stoffe 2-FMA, 4-FMA sowie 3-MMC aufgrund eines Vergleichs mit anderen, entsprechend wirkenden Substanzen vorzunehmen, da Erkenntnisse zu der äußerst gefährlichen, gar tödlichen Dosis oder zu einer validen Konsumeinheit fehlen (vgl. zu diesem Ansatz etwa BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 3 StR 155/21, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 Rn. 35 jeweils mwN).
  • BGH, 05.06.2018 - 5 StR 133/18

    Unwirksamer Eröffnungsbeschluss aufgrund von fehlerhafter Gerichtsbesetzung

    Auszug aus BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21
    Eines solchen Antrages bedarf es auch für den (hier vorliegenden) Fall einer tatunabhängigen selbständigen Einziehung anlässlich des subjektiven Verfahrens (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2021 - 3 StR 474/19, NStZ 2022, 252 Rn. 19; vom 5. Juni 2018 - 5 StR 133/18, juris Rn. 6 f.; vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, NStZ-RR 2019, 153, 154).
  • BGH, 29.04.2020 - 3 StR 122/20

    Keine Einziehung im Sicherungsverfahren (selbständiges Einziehungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21
    Nach § 435 Abs. 2 StPO sind neben der Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände die Tatsachen anzugeben, die die Zulässigkeit der selbständigen Einziehung begründen (BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 122/20, StV 2021, 225 Rn. 2).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 155/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (synthetische Cannabinoide; nicht geringe

    Auszug aus BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21
    Vor diesem Hintergrund ist die Festlegung des Grenzwertes der nicht geringen Menge für die Stoffe 2-FMA, 4-FMA sowie 3-MMC aufgrund eines Vergleichs mit anderen, entsprechend wirkenden Substanzen vorzunehmen, da Erkenntnisse zu der äußerst gefährlichen, gar tödlichen Dosis oder zu einer validen Konsumeinheit fehlen (vgl. zu diesem Ansatz etwa BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 3 StR 155/21, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 Rn. 35 jeweils mwN).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19

    Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des

    Auszug aus BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21
    Dies begründet ein Verfahrenshindernis (BGH, Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19, StV 2019, 752 Rn. 16).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 407/18

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten)

  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    Nach dem gesetzgeberischen Willen ist sie gegen einen Gegenstand, nicht unmittelbar gegen eine Person gerichtet; sie soll die materielle Rechtslage im objektiven Verfahren (vgl. insbesondere § 437 StPO) verwirklichen (s. BT-Drucks. 18/9525 S. 58, 73 f.; BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19, BVerfGE 156, 354, 362 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2022 - 3 StR 372/21, juris Rn. 14; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 76a Rn. 9).

    Die tatunabhängige (erweiterte) selbständige Einziehung gemäß § 76a Abs. 4 StGB setzt - dem gesetzgeberischen Willen entsprechend (s. oben 1. b] dd] [2]) - ebenfalls zwingend einen Antrag gemäß § 435 Abs. 1 StPO voraus, weil die Maßnahme von einer konkreten Erwerbstat unabhängig ist, die Gegenstand des gegen den Angeklagten geführten Strafverfahrens sein könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Januar 2021 - 5 StR 454/20, juris Rn. 2; vom 21. Dezember 2022 - 3 StR 372/21, juris Rn. 14).

  • BGH, 03.05.2023 - 3 StR 81/23

    Geldwäsche (Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten)

    Angesichts des beträchtlichen Teilerfolgs der Revision wäre es unbillig, den Angeklagten mit den gesamten Kosten seines Rechtsmittels zu belasten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 381/21, wistra 2022, 254 Rn. 22 ff. mwN; vom 21. Dezember 2022 - 3 StR 372/21, juris).
  • LG Münster, 06.02.2024 - 20 KLs 10/23

    Nicht geringe Menge; 3-CMC; 3-Chlormethcathinon

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Verweis im Gutachten auf BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 136/21 -, juris zu 4-CMC und 4-MEC; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2022 - 3 StR 372/21 -, juris zu 3-MMC; BGH, Beschluss vom 7. März 2023 - 3 StR 29/23 -, juris zu 4-MMC), durch die für sämtliche vorgenannten vergleichbaren Substanzen den Grenzwert der nicht geringen Menge auf 25 Gramm festgelegt worden ist, kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass dieser Wert von 25 Gramm auch bei 3-CMC heranzuziehen sei.
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