Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3699
OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3699)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 17 StVG
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einparkenden Fahrzeuges auf einem öffentlichen Parkplatz mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeuges

  • verkehrslexikon.de

    Schadensteilung bei Fahrzeugtür-Beschädigung durch Einparkenden

  • rabüro.de

    Haftungsverteilung bei Fahrzeugtür-Beschädigung durch Einparkenden

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung in eine Parklücke einparkenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung in eine Parklücke einparkenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unfall auf Parkplatz: Schadenteilung bei Unfall durch offene Autotür

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3038
  • MDR 2010, 79
  • NZV 2009, 499
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08
    Der von ihnen zitierten Ansicht des OLG Hamm (NJW-RR 2006, 242) ist nicht zu folgen, weil die Anknüpfung des Gebührenanspruchs an die Rechtspflichten des Rechtsanwalts außer Acht lässt, dass "Herr" des Vertrages mit dem Anwalt der Mandant ist, der auch bei zutreffender Beratung durch den Anwalt aus Kosten- oder anderen Gründen eine abweichende Entscheidung über den Umfang der Auftragerteilung treffen kann.
  • OLG Köln, 08.12.1994 - 18 U 117/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08
    Auch das OLG Köln (VersR 1995, 719) hat die ständig wechselnde Verkehrssituation auf öffentlichen Parkplätzen als Grund dafür angeführt, dass der sonst geltende Vertrauensschutz des Vorfahrtberechtigten nicht uneingeschränkt gelte, er vielmehr in besonderem Maße auch mit Vorfahrtverletzungen zu rechnen habe und sich deshalb bei Sichtbehinderung nur in den Kreuzungsbereich hineintasten dürfe.
  • LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17

    Zu geringer Seitenabstand als Fahrfehler

    Ob insoweit eine Sorgfaltspflichtverletzung seitens des Beklagten zu 1) festgestellt werden kann, richtet sich auch danach, inwiefern die Geschwindigkeit, insbesondere beim Einbiegen in die Parklücke, in der Situation angemessen gewesen ist und inwieweit der Beklagte zu 1) in der Lage gewesen ist zu erkennen, dass sich noch eine Person im Fahrzeug des Klägers befand, mit deren Aussteigen aus dem Fahrzeug jederzeit zu rechnen gewesen ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

    Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Betriebsgefahr des sich in Bewegung befindlichen Beklagtenfahrzeugs höher zu veranschlagen ist als die Betriebsgefahr des bereits stehenden Klägerfahrzeugs (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

    Regelmäßig erscheint bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung angemessen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

  • KG, 12.10.2009 - 12 U 233/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Parkplatz

    Die den Parkplatz befahrenden Fahrzeugführer haben deshalb hohe Sorgfaltspflichten und sind sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO verpflichtet (vgl. Senat, Urteil vom 4. Februar 2002 - 12 U 111/01 - KGR 2002, 364 = VM 2003 Nr. 11 = VRS 104, 24 = NZV 2003, 381; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Juni 2009 - 3 U 211/08 - NJW 2009, 3038).
  • LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 70/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Parkbucht

    Dabei sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parktasche einparken will, keine geringeren Sorgfaltsanforderungen zu stellen als an den Fahrer oder Mitfahrer eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2009, 3038).
  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen einer Fahrzeugtür

    Dabei sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke einparken will, keine geringeren Sorgfaltsanforderungen zu stellen als an den Fahrer oder Mitfahrer eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2009, 3038).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 36/18

    Verfassungsbeschwerde begründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Denn das Amtsgericht habe sich ausdrücklich in Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 9. Juni 2009 ​- 3 U 211/08 -, NJW 2009, 3038 ff) gesetzt und den von diesem aufgestellten Rechtssatz für grundsätzlich nicht anwendbar erklärt.
  • LG Itzehoe, 23.03.2017 - 4 O 116/16

    Unfall auf Tankstellengelände

    Ausgangspunkt für die Schadensersatzpflicht der Unfallbeteiligten dem Grunde nach ist die Straßenverkehrsordnung, da es sich bei dem Unfallort zwar um ein privates, jedoch bestimmungsgemäß jedermann zugängliches Gelände handelt (BGH NVZ 2012, 394; OLG Frankfurt NJW 2009, 3038), so dass die Haftungsanteile gemäß §§ 7, 17 StVG zu verteilen sind.

    Auf der anderen Seite hat aber auch der die haltenden bzw. abgestellten Fahrzeuge auf Parkplätzen und Tankstellen passierende Verkehr auf diese nach § 1 Abs. 2 StVO in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen und insbesondere einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, da hier mit einem Türöffnen jederzeit zu rechnen ist (OLG Frankfurt NJW 2009, 3038; OLG Köln, a.a.O.; LG Saarbrücken NJW-RR 2016, 354).

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15

    Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung

    Das Urteil des Amtsgerichts setzt sich bewusst und ausdrücklich in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 9. Juni 2009 - 3 U 211/08 -, NJW 2009, 3038 ff) und erklärt den von diesem hier aufgestellten Rechtssatz für grundsätzlich nicht anwendbar, da die Begründung des Oberlandesgerichts nicht trage.
  • AG Haßfurt, 20.03.2012 - 2 C 578/11

    Haftung beim Parkplatzunfall: Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Einparken auf

    In der Regel ist bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer während dieses Einparkvorgangs teilweise geöffneten Fahrzeugtür des bereits geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung sachangemessen (Fortführung von OLG Frankfurt, Urteil v. 09.06.2009, AZ: 3 U 211/08 - Juris = NJW 2009, S. 3038-3040).

    An die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine Parklücke einparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen sind nämlich gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung sachangemessen ist (siehe dazu OLG Frankfurt, Urteil v. 09.06.2009, AZ: 3 U 211/08, Juris = NJW 2009, S. 3038-3040).

  • OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18

    Parkplatzunfall - Ausparkender mit geöffneter Fahrzeugtür

    Diese Situation erfordert besondere Umsicht durch eine vollständige Konzentration auf die gesamte Umgebung (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2009 - 3 U 211/08 -, juris).

    Grundsätzlich sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke ein- oder ausparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel - ohne weitere, besondere Umstände im Einzelfall - bei einer Kollision des ein- oder ausparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadenaufteilung angemessen erscheint (OLG Frankfurt, Urteil vom 09. Juni 2009 - 3 U 211/08 -, juris).

  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 53/20

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Dies gelte insbesondere für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juni 2009 (3 U 211/08).

    Die Beschwerdeführerin habe nicht einmal für ein schuldhaftes Verhalten des Beklagten sprechende Tatsachen konkret vorgetragen, sondern allein mit Blick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juni 2009 (3 U 211/08) offenbar angenommen, dass ohne nähere konkrete Anhaltspunkte stets (scheinbar) von einem - gleichgewichtigen - schuldhaften Pflichtenverstoß auch des rechtwinklig Einfahrenden auszugehen sei, nur weil ein entsprechender Unfall beim Öffnen der Fahrertür geschehe.

  • AG Berlin-Mitte, 24.06.2011 - 20 C 3186/10

    Zur Haftung bei Zusamenstoß eines in eine Parkbucht einfahrenden Fahrzeugs mit

  • LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17

    Verkehrsunfall - Einfahren Parkbucht und Öffnen Fahrzeugtür

  • AG Wiesbaden, 04.04.2017 - 91 C 4014/16

    Haftungsquote bei Unfall durch unvorsichtiges Öffnen der Tür auf Parkplatz beim

  • AG Rheine, 04.02.2021 - 14 C 122/20

    Alleinhaftung des Türöffners bei Kollision mit einem Einparkenden auf dem

  • AG München, 18.10.2019 - 336 C 56/19

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verkehrsunfalls

  • AG Böblingen, 04.12.2009 - 1 C 2048/09

    Zur Haftung beim Einparken und Beschädigung einer sich öffnenden Tür des daneben

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3267
OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3267)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3267)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 5, 4, 3 UWG; § 3 HWG

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung durch unzulässigen Preisvergleich

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Werbung mit Preisersparnis und Budgetentlastung für ein neu eingeführtes Arzneimittel

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; HWG § 3; ; HWG § 3a S. 2

  • kanzlei.biz

    Irreführende Werbung bei Arzneimitteln

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Werbung mit Preisersparnis und Budgetentlastung für ein neu eingeführtes Arzneimittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bezugnahme in Arzneimittel-Reklame auf Originalpräparate nur bei gleichem Anwendungsbereich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fielmann darf mit Aussage "günstigsten Preisen" werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisbewerbung eines Medikaments als "preisgünstiger" nur bei Warenidentität

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisbewerbung eines Medikaments als "preisgünstiger" nur bei Warenidentität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06

    Fußpilz

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    Der BGH habe in der Entscheidung "Fußpilz" (WRP 2009, 304) ausgeführt, dass eine Funktionsidentität verglichener Produkte nicht bestehen müsse, es reiche vielmehr ein hinreichender Grad an Austauschbarkeit.

    Vergebens beruft sich die Verfügungsbeklagte für ihren Standpunkt, § 3a HWG habe vorliegend keine Anwendung zu finden, auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.9.2008 (Az. I ZR 58/06 - Fußpilz).

    Im Rahmen des § 6 Abs. 2 Nr. 1 UWG ist nicht zu verlangen, dass die verglichenen Waren in jeder Beziehung "funktionsidentisch" sein müssen; vielmehr reicht ein für den Verbraucher hinreichender Grad an Austauschbarkeit aus (BGH, Urteil v. 11.9.2008, Az. I ZR 58/06 - Fußpilz).

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    So begegnet es etwa unter dem Aspekt des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG keinen Bedenken, wenn eine Vergleichsstudie zwei Produkte nur unter einem Gesichtspunkt untersucht, ohne andere Eigenschaften aufzuführen (BGH GRUR 2002, 633, 635 - Hormonersatztherapie; Senat, GRUR-RR 2001, 33).
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 162/04

    Streitgegenstand einer Unterlassungsklage gegen mehrere Werbeangaben in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    Mit der Bezugnahme auf eine im Antrag genannte Anlage ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 14.5.2005, Az. 3 U 162/04, Urteilsumdruck S. 13; Harte-Henning-Brüning, UWG, Vor § 12 Rz. 100).
  • OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    So begegnet es etwa unter dem Aspekt des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG keinen Bedenken, wenn eine Vergleichsstudie zwei Produkte nur unter einem Gesichtspunkt untersucht, ohne andere Eigenschaften aufzuführen (BGH GRUR 2002, 633, 635 - Hormonersatztherapie; Senat, GRUR-RR 2001, 33).
  • OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 292/06

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Bezugnahme nur auf Anwendungsgebiet ohne

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    Wie der Senat an anderer Stelle bereits ausgeführt hat, werden Ärzte nach aller Lebenserfahrung mit einer Fülle von Arzneimittelwerbung gleichsam überhäuft und bleiben die Wahrnehmungen hiervon - da Ärzte in erster Linie Patienten behandeln und nicht Werbebroschüren studieren - notwendigerweise bruchstückhaft und unvollständig (vgl. Senat, Urt. v. 19.7.2007, Az. 3 U 292/06, GRUR-RR 2008, 97, 99).
  • OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14

    Nagelmykose - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein OTC-Arzneimittel

    Sind - wie hier - mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174; BeckRS 2006, 07865; GRUR-RR 2010, 67, 69 - Erste preisgünstige Alternative; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, 3. Auflage, 2013, vor § 12 UWG Rn. 100).
  • LG Berlin, 10.03.2021 - 97 O 176/20

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Widerlegung der

    So ist auch die Angabe eines allgemeineren Anwendungsgebiets bzw. weiteren Anwendungsbereichs, als das Arzneimittel besitzt, untersagt (vgl. OLG Hamburg, PharmR 2009, 633, 636 f.; Spickhoff, Medizinrecht, 3. Auflage § 3a UWG Rdnr. 3 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2012 - L 3 U 211/08   

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https://dejure.org/2012,125765
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2012 - L 3 U 211/08 (https://dejure.org/2012,125765)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.01.2012 - L 3 U 211/08 (https://dejure.org/2012,125765)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - L 3 U 211/08 (https://dejure.org/2012,125765)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2012 - L 3 U 211/08
    Hierbei ist die so genannte Bedingungstheorie anzuwenden, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolgs ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Insgesamt hat die Kausalitätsbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2012 - L 3 U 211/08
    Maßgeblich sind demnach die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die mithin, von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht (vgl BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2012 - L 3 U 211/08
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2012 - L 3 U 211/08
    Hierfür muss mehr für als gegen die Annahme eines Ursachenzusammenhangs sprechen; ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung müssen ausscheiden (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
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