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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,493
OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09 (https://dejure.org/2009,493)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.10.2009 - 3 U 94/09 (https://dejure.org/2009,493)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 3 U 94/09 (https://dejure.org/2009,493)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Beteiligung an einem Medienfonds: Rückabwicklungsanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht durch einen Bankberater

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 BGB; § 255 BGB; § 280 Abs. 1 BGB
    Haftung einer Bank wegen unrichtiger Beratung i.R.e. Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Medienfonds; Pflicht des Anlegers zur kritischen Überprüfung des Emissionsprospekts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung einer Bank wegen unrichtiger Beratung i.R.e. Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Medienfonds; Pflicht des Anlegers zur kritischen Überprüfung des Emissionsprospekts

  • Betriebs-Berater

    Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 255; ; BGB § 280 Abs. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anlegerrecht: Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 255; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung einer Bank wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Medienfonds; Pflicht des Anlegers zur kritischen Überprüfung des Emissionsprospekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensminderung bei der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Anlageberatung: Keine Pflicht des Anlegers zur Prüfung des Emissionsprospektes auf Widersprüche zu Angaben des Anlageberaters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anleger einer Fondsbeteiligung darf sich auf Richtigkeit der Bankberatung verlassen

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 17 (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pflicht des Kapitalanlegers zur Überprüfung des Emissionsprospektes nach Zeichnung der Kapitalanlage auf Widersprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2010, 499
  • BB 2009, 2489
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Bank auch beim Vertrieb von Fondsbeteiligungen verpflichtet, den Anleger über erhaltene Rückvergütungen zu informieren (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07).

    Steht die Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, d. h. der Aufklärungspflichtige muss beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009, a. a. O., Umdruck Rn. 22).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
    a) Ein Beratungsvertrag zwischen der Bank und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass ein Anlageinteressent an das Kreditinstitut oder umgekehrt das Kreditinstitut an den Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten (BGHZ 123, 126 ff.. BGH WM 1997, 662).

    Der Abschluss des Beratungsvertrages erfolgt stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs, gleichgültig, von wem die Initiative ausgegangen ist, wobei insbesondere ohne Bedeutung ist, ob der Kunde von sich aus die Dienste und Erfahrungen des Anderen in Anspruch nehmen wollte oder ein Entgelt vereinbart worden ist (BGHZ 123, 126, 128).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
    Aber auch dann, wenn nur von einem Anlagevermittlungsvertrag auszugehen wäre, hätte der Zeuge S. - wie das Landgericht zu Recht annimmt - den Kläger richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen Umstände informieren müssen (BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868. Urteil vom 11. September 2003 - III ZR 381/02, NJW-RR 2003, 1690), wobei er auch verpflichtet war, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - III ZR 413/04, NJW-RR 2005, 1120).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 13. Januar 2004, a. a. O.. Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 65/96, NJW-RR 1998, 16) kann der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegen halten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mit verantwortlich.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
    Das Oberlandesgericht Dresden vertritt demgegenüber mit einem am 24. Juli 2009 ergangenen Urteil im Zusammenhang mit einem anderen Medienfonds die Auffassung, dass die Bank bis zum Bekanntwerden des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226 ff.) kein Verschulden - auch kein Fahrlässigkeitsvorwurf - treffe (WM 2009, 1689, 1691 ff.), wobei es anhand von Urteilen des Bundesgerichtshofs und Literaturstellungnahmen aus der Zeit ab 2000 nachgewiesen hat, dass sich der Schwerpunkt der damaligen Diskussion um die Offenlegung von Innenprovisionen und die damit eng verbundene Frage der Werthaltigkeit der Anlage drehte.
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
    Dies gilt indessen nicht, wenn der Schuldner - wie auch vorliegend - Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Vorteilsausgleichung zu leisten hat (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03, NJW-RR 2005, 170), weshalb die Rechtsauffassung der Beklagten, dem Kläger stünden deshalb keine Zinsen aus § 291 BGB zu, weil die Hauptforderung mangels ordnungsgemäßen Anbietens der Zug-um-Zug zu erbringenden Gegenleistung noch nicht fällig sei, nicht zutrifft.
  • BGH, 05.11.2007 - II ZR 262/06

    Zur Ersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführeres wegen nach Insolvenzreife

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
    Dies steht in Einklang mit einer neueren Entscheidung des - zugleich für das Amtshaftungsrecht zuständigen - III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, in der es ebenfalls um einen Filmfonds ging (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - III ZR 154/08. vgl. auch schon BGH, Urteil vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84, WM 1986, 199 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 38. offen gelassen: BGH, Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 262/06. WM 2008, 27 f.. Teilversäumnisurteil vom 21. Oktober 2003 - XI ZR 453/02, ZIP 2003, 2242 ff.).
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
    Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2003 (V ZR 308/02) bezieht sich auf die Aufklärungspflicht des Verkäufers und kann damit nicht ohne Weiteres auf die Beratungspflichten der Banken übertragen werden.
  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
    Gem. § 249 Abs. 1 BGB ist die Beklagte verpflichtet, den Kläger nach den Grundsätzen der Naturalrestitution so zu stellen, wie er ohne schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten stünde (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05), was bedeutet, dass dem Kläger das negative Interesse zu ersetzen und ihm der Eigenkapitalanteil zuzüglich Agio (ohne Anrechnung eines Mitverschuldens) in voller Höhe von 52.500 EUR zurückzuerstatten ist.
  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
    Das Oberlandesgericht Dresden vertritt demgegenüber mit einem am 24. Juli 2009 ergangenen Urteil im Zusammenhang mit einem anderen Medienfonds die Auffassung, dass die Bank bis zum Bekanntwerden des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226 ff.) kein Verschulden - auch kein Fahrlässigkeitsvorwurf - treffe (WM 2009, 1689, 1691 ff.), wobei es anhand von Urteilen des Bundesgerichtshofs und Literaturstellungnahmen aus der Zeit ab 2000 nachgewiesen hat, dass sich der Schwerpunkt der damaligen Diskussion um die Offenlegung von Innenprovisionen und die damit eng verbundene Frage der Werthaltigkeit der Anlage drehte.
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
    Die Beklagte befindet sich zumindest infolge ihres Klagabweisungsantrags in Annahmeverzug (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86, WM 1987, 1496, 1498).
  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

  • OLG Oldenburg, 11.09.2009 - 11 U 75/08

    Pflicht des Anlageberaters zur Offenbarung einer Vergütung von weniger als 15 %

  • OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 196/83

    Maklerprovision für Steuerberater

  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die

  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 36/86

    Offenbarungspflicht des Steuerberaters hinsichtlich mit Dritten getroffenen

  • OLG München, 29.07.2008 - 5 U 4018/07

    Anlageberatungsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Darstellung des

  • OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Haftung der mit dem Vertrieb eines

  • OLG München, 02.06.2008 - 17 U 5698/07

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über eine

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

  • BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96

    Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

  • OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06

    Beratungsvertrag: Haftung eines Anlageberaters wegen der Verharmlosung von

  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

  • OLG Celle, 07.02.2007 - 3 U 167/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung einer kreditfinanzierten

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Dies gilt auch dann, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris, Tz. 3; OLG Celle, WM 2010, 499, 504 f.).
  • OLG Celle, 21.04.2010 - 3 U 202/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen beim

    In Übereinstimmung mit der vom Oberlandesgericht München (19 U 1906/09) sowie dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 6. Oktober 2009 - 6 U 126/09) geäußerten Auffassung vermag der Senat dem aber nicht zu folgen (vgl. schon Urteil vom 21. Oktober 2009 - 3 U 94/09).

    Wie bereits mit Urteil vom 21. Oktober 2009 (3 U 94/09) ausgeführt, kann der Informationspflichtige nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 13. Jan. 2004 - XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868; Urt. v. 26. Sept. 1997 - V ZR 65/96, NJW-RR 1998, 16) dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegen halten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich.

  • OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 19 U 2/10

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    In Übereinstimmung hiermit hat mittlerweile auch die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte bereits für Zeichnungen ab dem Jahr 2001 eine Erkennbarkeit der Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen angenommen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.05.2010, 17 U 88/09; OLG München, Urt. v. 29.03.2010, 17 U 3457/09; OLG Celle, Urt. v. 21.10.2009, 3 U 94/09; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2009, 9 U 30/09; OLG Stuttgart, Urt. v. 09.10.2009, 6 U 126/09; OLG Hamm, Urt. v. 03.03.2010, 31 U 106/08; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.10.2009, 14 U 98/08, jeweils zit. nach Juris).
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   OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09   

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OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09 (https://dejure.org/2010,75391)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.2010 - 3 U 94/09 (https://dejure.org/2010,75391)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 3 U 94/09 (https://dejure.org/2010,75391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
    Daher liegt etwa ein Eingriff vor, wenn sich die beobachtende Person häufig vor Türen und Fenstern eines Hauses aufhält, wodurch der Rückzugscharakter dieses Wohnhauses betroffen ist (Keiser, NJW 2007, S. 3387, 3389 m.w.N.; für das Strafrecht BGH vom 19.11.2009 - 3 StR 244/09 -, juris).

    Dies gilt auch für den öffentlichen Bereich, da hier das "Recht, in Ruhe gelassen zu werden" durch ständiges Beobachten verletzt wird (Keiser, NJW 2007, S. 3387, 3389; für das Strafrecht BGH vom 19.11.2009 - 3 StR 244/09 -, juris).

    Letztlich liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor, wenn sich der Betroffene gegen seinen geäußerten und bekannten Willen in eine jede seiner Bewegungen geradezu dokumentierenden Weise kontrolliert fühlen muss (BGH vom 25.04.1995, AP Nr. 25 zu § 611 BGB "Persönlichkeitsrecht"; für das Strafrecht BGH vom 19.11.2009 - 3 StR 244/09 -, juris).

    Außerhalb des - hier nicht betroffenen - gesetzlich bestimmten oder vertraglich vereinbarten Geheimnisschutzes kann eine widerrechtliche Informationsbeschaffung nur angenommen werden, wenn der Erforschung, Ermittlung und Beobachtung der geheimen Informationen ein Hindernis ("Mauer des Faktischen") entgegensteht, das den Geheimhaltungswillen des Betroffenen "gegenständlich verkörpert" und objektiv erkennbar zum Ausdruck bringt (Erman/Ehmann, a.a.O., nach § 12 BGB, Rn. 113 m.w.N.; ebenso für das Strafrecht BGH vom 19.11.2009 - 3 StR 244/09 -, juris).

    Es muss ein vertretbares Verhältnis bestehen zwischen dem erstrebten Zweck sowie Form, Art und Ausmaß des Eingriffs (Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 BGB, Rn. 100), wobei auch dessen Dauer (OLG Köln NJW 1989, S. 720, 721), der zeitliche Abstand zwischen den Angriffen und deren innerer Zusammenhang (BGH vom 19.11.2009 - 3 StR 244/09 -, juris) zu beachten ist.

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
    Der Begriff des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der weiter reicht als der verfassungsrechtliche, lediglich einen Rahmen vorgebende Persönlichkeitsrechtsschutz (vgl. BAG NJW 2010, S. 104, 106), ist von generalklauselartiger Weite und Unbestimmtheit.

    Vielmehr ist eine einzelfallbezogene Güter- und Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände, auch des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, durchzuführen, aufgrund dessen der Betroffene möglicherweise eine Einschränkung seines Selbstbestimmungsrechts hinnehmen muss (BVerfG vom 31.01.1973 - 2 BvR 454/71 -, juris; BGH MDR 2010, S. 682; BAG NJW 2010, S. 104, 106; Erman/Ehmann, a.a.O., nach § 12 BGB, Rn. 131; Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 BGB, Rn. 95).

    Hierbei ist die Ausstrahlungswirkung der Art. 2 I GG und Art. 1 I GG interpretationsleitend zu berücksichtigen, damit deren wertersetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (BAG NJW 2010, S. 104, 106).

  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
    Dies gilt selbst für den Fall, dass keine Verbreitungsabsicht besteht (BGH MDR 2010, S. 682; BGH vom 25.04.1995, AP Nr. 25 zu § 611 BGB "Persönlichkeitsrecht"; Erman/Ehmann, a.a.O., nach § 12 BGB, Rn. 140, 150).

    Letztlich liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor, wenn sich der Betroffene gegen seinen geäußerten und bekannten Willen in eine jede seiner Bewegungen geradezu dokumentierenden Weise kontrolliert fühlen muss (BGH vom 25.04.1995, AP Nr. 25 zu § 611 BGB "Persönlichkeitsrecht"; für das Strafrecht BGH vom 19.11.2009 - 3 StR 244/09 -, juris).

    Dieser Persönlichkeitsrechtsschutz gilt auch für dritte Personen, selbst wenn sie nicht gezielt, sondern nur zufällig von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind (BVerfG NJW 2004, S. 999, 1005), aber besonders dann, wenn sie reflexartig und ständig der Gefahr ausgesetzt sind, grundlos beobachtet zu werden (BGH vom 25.04.1995, AP Nr. 25 zu § 611 BGB "Persönlichkeitsrecht").

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
    Mittelbarer Handlungsstörer ist, wer die Beeinträchtigung durch die Handlung eines Dritten adäquat verursacht hat (BGH NJW 2000, S. 2901, 2902).

    Ein adäquater Zusammenhang besteht dann, wenn eine Tatsache im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (BGH NJW 2000, S. 2901, 2902).

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
    Dies gilt selbst für den Fall, dass keine Verbreitungsabsicht besteht (BGH MDR 2010, S. 682; BGH vom 25.04.1995, AP Nr. 25 zu § 611 BGB "Persönlichkeitsrecht"; Erman/Ehmann, a.a.O., nach § 12 BGB, Rn. 140, 150).

    Vielmehr ist eine einzelfallbezogene Güter- und Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände, auch des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, durchzuführen, aufgrund dessen der Betroffene möglicherweise eine Einschränkung seines Selbstbestimmungsrechts hinnehmen muss (BVerfG vom 31.01.1973 - 2 BvR 454/71 -, juris; BGH MDR 2010, S. 682; BAG NJW 2010, S. 104, 106; Erman/Ehmann, a.a.O., nach § 12 BGB, Rn. 131; Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 BGB, Rn. 95).

  • OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88

    Beseitigung einer auf einem Dach installierten Kamera auf einem

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
    Daher stellen auch Vorgänge, wie etwa das Belauschen, Fotografieren oder Filmen von Umständen in der Intimsphäre anderer Personen, die nur dazu dienen sollen, den Betroffenen zu belästigen, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, wobei die Dauer der Belästigung eine wichtige Rolle spielen kann (OLG Köln NJW 1989, S. 720, 721).

    Es muss ein vertretbares Verhältnis bestehen zwischen dem erstrebten Zweck sowie Form, Art und Ausmaß des Eingriffs (Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 BGB, Rn. 100), wobei auch dessen Dauer (OLG Köln NJW 1989, S. 720, 721), der zeitliche Abstand zwischen den Angriffen und deren innerer Zusammenhang (BGH vom 19.11.2009 - 3 StR 244/09 -, juris) zu beachten ist.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
    Die berufliche Sphäre wird dabei allerdings geringer geschützt als die private (BVerfG NJW 2004, S. 999, 1004; Erman/Ehmann, a.a.O., nach § 12 BGB, Rn. 137), außer wenn ein besonderes berufliches Vertrauensverhältnis geschützt werden muss (vgl. BVerfG NJW 2004, S. 999, 1006).

    Dieser Persönlichkeitsrechtsschutz gilt auch für dritte Personen, selbst wenn sie nicht gezielt, sondern nur zufällig von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind (BVerfG NJW 2004, S. 999, 1005), aber besonders dann, wenn sie reflexartig und ständig der Gefahr ausgesetzt sind, grundlos beobachtet zu werden (BGH vom 25.04.1995, AP Nr. 25 zu § 611 BGB "Persönlichkeitsrecht").

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
    Wenn Beobachtungen außerhalb des befriedeten Besitztums und der Orte, an die der Beobachtete sich in Abgeschiedenheit zurückzieht, geschehen, bestehen dagegen grundsätzlich keine Bedenken; jedoch endet die Privatsphäre nicht an der Haustür (so zu Recht BGH vom 09.12.2003 - VI ZR 404/02 -, juris).

    Dann ist auch das Fotografieren von Häusern, das ansonsten grundsätzlich erlaubt ist (vgl. etwa BGH vom 09.12.2003 - VI ZR 404/02 -, juris; OLG Köln NJW 2004, S. 619 f.), nicht mehr zuzulassen (Erman/Ehmann, a.a.O., nach § 12 BGB, Rn. 145).

  • LG Bonn, 14.05.2009 - 7 O 379/08
    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
    Auf die Berufungen der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 14.05.2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 379/08 - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.05.2009 - 7 O 379/08 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
    Vielmehr ist eine einzelfallbezogene Güter- und Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände, auch des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, durchzuführen, aufgrund dessen der Betroffene möglicherweise eine Einschränkung seines Selbstbestimmungsrechts hinnehmen muss (BVerfG vom 31.01.1973 - 2 BvR 454/71 -, juris; BGH MDR 2010, S. 682; BAG NJW 2010, S. 104, 106; Erman/Ehmann, a.a.O., nach § 12 BGB, Rn. 131; Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 BGB, Rn. 95).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

  • OLG Köln, 25.02.2003 - 15 U 138/02

    Recht am Bild der eigenen Sache in Anlehnung an § 22 KunstUrhG

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 U 1235/06

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unbefugte Anbringung eines

  • OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18

    Unterlassungsansprüche wegen der Anfertigung von Lichtbildern einer Person

    Da es sich anders als beim Nachstellen gem. § 238 StGB bzw. Stalking hier aber um einen einmaligen Vorgang von sehr kurzer Dauer gehandelt hat, der für sich genommen keine schwerwiegende Beeinträchtigung darstellt, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen noch nicht verletzt (zur Abgrenzung: OLG Köln, Urteil vom 20. Juli 2010 - 3 U 94/09 -, juris).
  • LG Paderborn, 30.11.2017 - 3 O 182/17

    Nachbar darf nicht gefilmt werden!

    Insofern kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht zwar angenommen werden, wenn sich der Betroffene durch das Fotografieren seines Hauses gegen seinen geäußerten und bekannten Willen in eine jede seiner Bewegungen geradezu dokumentierenden Weise kontrolliert fühlen muss (so etwa OLG Köln, Urteil vom 20.07.2010, 3 U 94/09, Rdnr. 32, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 3 U 94/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12945
OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 3 U 94/09 (https://dejure.org/2010,12945)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.05.2010 - 3 U 94/09 (https://dejure.org/2010,12945)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 3 U 94/09 (https://dejure.org/2010,12945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • beck.de PDF
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249 S. 1; ZPO § 287
    Ermittlung des Schadens nach unberechtigtem Abriss eines Garten- und Wochenendhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Irrtümlicher Abriss eines Wochenendhauses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 3 U 94/09
    Prozessual unschädlich bleibt im Ergebnis zwar, dass das Landgericht den Klägern hinsichtlich der vorgerichtlichen Anwaltskosten einen höheren Betrag zuerkannt hat, als ursprünglich von ihnen beantragt wurde; der Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO ist in zweiter Instanz durch eine entsprechende - zumindest konkludente - Genehmigung der Kläger geheilt worden, die in ihrem Antrag auf Zurückweisung der gegnerischen Berufung liegt (vgl. dazu BGHZ 111, 158, 161; ferner Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 308 Rdn. 20; jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 06.05.2005 - 11 WF 1000/05

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 3 U 94/09
    Auch insoweit ist die Klage aber vom Senat abzuweisen, weil die Geschäftsgebühr schon gemäß dem klägerischen Vorbringen noch nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO angefallen ist und § 118 Abs. 2 Satz 1 BRAGO deren vollständige Anrechnung vorsah (vgl. dazu OLG München, Beschl. v. 06.05.2005 - 11 WF 1000/05, OLG-Rp 2005, 600 = Rpfleger 2005, 571).
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