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   BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96   

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BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96 (https://dejure.org/1996,2510)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1996 - 3 StR 252/96 (https://dejure.org/1996,2510)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1996 - 3 StR 252/96 (https://dejure.org/1996,2510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer Bewertungseinheit - Einfuhr einer nicht geringen Menge Rauschgift durch entscheidenen Einfluß auf den Einfuhrvorgang - Annahme des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a; StPO § 260

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 90
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
    Bei diesen Feststellungen haben sich die Angeklagten jedenfalls in den Fällen 1 bis 9 und 11 der Urteilsgründe auch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) schuldig gemacht, die als Teilakt des Handeltreibens zum Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (BGHSt 40, 73; anders in den Fällen des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln nach § 30 a Abs. 1 BtMG, vgl. BGH NStZ 1994, 496 und NStZ 1995, 410, und in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, vgl. BGH NStZ 1996, 93).

    Von einer Schuldspruchänderung in den Fällen 1 bis 9 und 11 der Urteilsgründe hat der Senat schon deshalb abgesehen, weil auch die Begründung durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet, mit der das Landgericht die Annahme des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 a Abs. 1 BtMG) abgelehnt hat, bei dem die Bandeneinfuhr wegen des gleichen Strafrahmens im Rahmen der Bewertungseinheit zurücktritt (BGH NStZ 1994, 496).

  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
    Zwar ist ohne Anhaltspunkte bei Zweifeln nicht davon auszugehen, daß bestimmte Einzelverkäufe aus einem erworbenen Verkaufsvorrat stammen und somit zur Bewertungseinheit verbunden werden (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 bis 6; StGB § 52 I in dubio pro reo 6).

    Bei diesen Feststellungen haben sich die Angeklagten jedenfalls in den Fällen 1 bis 9 und 11 der Urteilsgründe auch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) schuldig gemacht, die als Teilakt des Handeltreibens zum Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (BGHSt 40, 73; anders in den Fällen des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln nach § 30 a Abs. 1 BtMG, vgl. BGH NStZ 1994, 496 und NStZ 1995, 410, und in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, vgl. BGH NStZ 1996, 93).

  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
    Sie hatten damit entscheidenden Einfluß auf den Einfuhrvorgang (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Einfuhr 4, 9, 17, 26).

    Ob dies für den Fall 10 der Urteilsgründe gilt, bei dem die Angeklagten Murat A. nur mit Geld zum Erwerb von Betäubungsmitteln ausstatteten, ihn mit der Fahrt in die Niederlande beauftragten und das Betäubungsmittel später in der Bundesrepublik Deutschland übernahmen, ohne selbst in den Niederlanden gewesen zu sein, bedarf erneuter tatrichterlicher Würdigung (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4 und 6).

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
    Bei Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer Bewertungseinheit ist der Angeklagte freizusprechen, um den Eröffnungsbeschluß auszuschöpfen (vgl. BGHR StPO § 260 III Freispruch 3; BGH bei Miebach NStZ 1988, 212; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
    Zwar ist ohne Anhaltspunkte bei Zweifeln nicht davon auszugehen, daß bestimmte Einzelverkäufe aus einem erworbenen Verkaufsvorrat stammen und somit zur Bewertungseinheit verbunden werden (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 bis 6; StGB § 52 I in dubio pro reo 6).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
    Bei diesen Feststellungen haben sich die Angeklagten jedenfalls in den Fällen 1 bis 9 und 11 der Urteilsgründe auch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) schuldig gemacht, die als Teilakt des Handeltreibens zum Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (BGHSt 40, 73; anders in den Fällen des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln nach § 30 a Abs. 1 BtMG, vgl. BGH NStZ 1994, 496 und NStZ 1995, 410, und in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, vgl. BGH NStZ 1996, 93).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
    Für die Annahme des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln (§ 30 Abs. 1 Nr. 1, § 30 a Abs. 1 BtMG) reicht ein von einem ernsthaften Willen getragener, auf gewisse Dauer angelegter Zusammenschluß von mindestens zwei Personen zu wiederholter Tatbegehung aus (BGH st. Rspr. seit BGHSt 38, 26 m.w.Nachw.; BGH bei Zschockelt NStZ 1996, 222, 224).
  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
    An ihr ist auch für die Qualifikation nach § 30 a BtMG festzuhalten (BGH NStZ 1996, 339).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
    Das von der Revisionserwiderung angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs (NStZ 1996, 443) betrifft einen anders gelagerten Fall.
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
    Sie hatten damit entscheidenden Einfluß auf den Einfuhrvorgang (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Einfuhr 4, 9, 17, 26).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Einfuhr von Betäubungsmitteln bei

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 268/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 97/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmitteleinfuhr - Bande

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Da auch nach Auffassung der Rechtsprechung die bandenmäßige Tatbegehung eine gegenüber der Mittäterschaft gesteigerte, über die aktuelle Tat tendenziell hinausreichende deliktische Zusammenarbeit darstellt, hat sie - insbesondere bei Verbindung von zwei Personen - aber zusätzlich verlangt, daß die Täter eines Bandendelikts ein gemeinsames übergeordnetes Bandeninteresse verfolgt haben (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1997, 90, 91; 1998, 255 m. Anm. Körner; BGHR BtMG § 30a Bande 8).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Der Senat verkennt nicht, dass bei einer Herleitung des maßgebenden Gemeinschaftswillens aus der gemeinsamen Verfolgung eines übergeordneten Ziels wesentlich auf ein tatsächliches Element abgestellt wird, das Ähnlichkeiten zu dem übergeordneten Interesse aufweist, welches die frühere Rechtsprechung als für eine Bande konstitutives Merkmal angesehen hatte ( BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1997, 90, 91; BGHR BtMG § 30a Bande 8).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Diese bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt auch eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318, 319; 2004, 398, 399; BGH wistra 2004, 265; aus der Literatur z. B. Schmitz in MünchKomm StGB § 244 Rdn. 35, 39; Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 44 m. w. N.; ebenso zum früheren Bandenbegriff BGH NStZ 1999, 187 und NStZ 1997, 90, 91).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

    Die Begrenzung auf einen kurzen Zeitraum, eine einheitliche Handlungsweise und auf bestimmte Geschädigte stellt die Annahme einer Bandenabrede nicht in Frage (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 431/92, BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 1; vom 11. September 1996 - 3 StR 252/96, NStZ 1997, 90, 91; Beschluss vom 3. Juni 2015 - 4 StR 193/15, 14 15 NStZ 2015, 647, 648 mwN).
  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Daraus ergibt sich zugleich, dass es weder einer „gewissen Regelmäßigkeit" noch der Absprache einer „zeitlichen Dauer" der zu begehenden Straftaten bedarf (BGH, Urteil vom 11. September 1996 - 3 StR 252/96, NStZ 1997, 90, 91).
  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 193/15

    Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande)

    Daraus ergibt sich zugleich, dass es weder einer "gewissen Regelmäßigkeit' noch der Absprache einer "zeitlichen Dauer' der zu begehenden Straftaten bedarf (BGH, Urteil vom 11. September 1996 - 3 StR 252/96, NStZ 1997, 90, 91).
  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

    Denn in einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (BGH, NStZ 1994, 547; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14 (Gründe) - Aufgabe BGH NStZ 1997, 90 - BGH NStZ 2004, 109).

    Soweit auch der Senat im Anschluss an BGH NStZ 1997, 90 die Auffassung vertreten hat, es sei ein Teilfreispruch veranlasst, wenn tatmehrheitlich angeklagte Taten wegen Bewertungseinheit zusammengefasst werden (SenE v. 05.08.2003 - Ss 293/03), hält auch er daran nicht mehr fest.

  • BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02

    Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und

    Soweit der Senat in einer einzelnen früheren Entscheidung (BGH NStZ. 1997, 90) eine andere Auffassung vertreten hatte, hält er hieran nicht fest.
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Hierbei können insbesondere gewichtige Indikatoren sein: das Eingebundensein in einer bandenmäßigen Organisation, eine "geschäftsmäßige Auftragsverwaltung" , eine genaue gemeinsame Buchführung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Aquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz, das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten (BGH NStZ-RR 1997, 375, 376; vgl. auch BGHSt 38, 26, 30 f.; BGH StV 1995, 642; NStZ 1996, 443; BGHR BtMG § 30 a Abs. 1 Bandenhandel 1; § 30 a Bande 8).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12

    Bildung der Gesamtstrafe (rechtsfehlerhafte Einbeziehung der Strafe aus einem

    Denn in einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14 unter Aufgabe von BGH, Urteil vom 11. September 1996 - 3 StR 252/96, NStZ 1997, 90).
  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 628/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Unterlassener Teilfreispruch

  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98

    Voraussetzungen einer Bande

  • OLG Köln, 05.08.2003 - Ss 293/03

    Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

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