Rechtsprechung
| LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB, § 1 KSchG, §§ 60, 74 HGB
Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung - Judicialis
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Verstoß gegen allgemeines Wettbewerbsverbot ist im bestehenden Arbeitsverhältnis außerordentlicher Kündigungsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1, 2; KSchG § 1 Abs. 1; HGB § 74
Verstoß gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot bei anhängiger Kündigungsschutzklage - Einzelfallabwägung aufgrund besonderer Interessenlage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Verstoß gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot nach Ablauf der Kündigungsfrist bei gleichzeitig anhängiger Kündigungsschutzklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung aufgrund des Verstoßes gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot; Wettbewerbsverstoß nach erfolgter arbeitgeberseitiger Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist bei gleichzeitig anhängiger Kündigungsschutzklage; Verstoß ...
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 22.03.2006 - 2 Ca 3457/05
- LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 1028
- ZIP 2007, 93
- BB 2007, 163
- NZA-RR 2007, 73
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Diese Konfliktsituation hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.04.1991 (2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB) grundlegend gewürdigt und nach eingehender Darstellung des insoweit im Schrifttum bestehenden Meinungsstreits eine vermittelnde Auffassung vertreten.Wegen des nach § 626 BGB erforderlichen schuldhaft, vorwerfbaren Verhaltens des Arbeitnehmers sind vielmehr der Grad dieses Verschuldens sowie Art und Auswirkung der Konkurrenztätigkeit für die weitere Interessenabwägung und damit für die Wirksamkeit der Kündigung von entscheidender Bedeutung (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1991, a. a. O.).
Gerade in der oben dargestellten besonderen Konfliktsituation der Wettbewerbsausübung nach Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung kommt der Einzelfallsituation besondere Bedeutung zu (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1991, a. a. O.; BGH, Urteil vom 12.03.2003, a .a. O.).
Letzteres ist deutlich geringer zu gewichten, da es dem Arbeitnehmer, der am gekündigten Arbeitsverhältnis festhalten will, wie seine Kündigungsschutzklage deutlich macht, ersichtlich nur um eine Übergangslösung geht, um den Zeitraum der Ungewissheit bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung zu überbrücken (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1991, a. a. O.).
- BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02
Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages …
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Ähnlich hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.03.2003 (VIII ZR 197/02 - EzA § 89a HGB Nr. 2) entschieden und die Prüfung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Folgekündigung eines Handelsvertreters wegen Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit nach vorheriger fristloser Kündigung ausdrücklich von einer Abwägung aller Umstände des Einzelfalls abhängig gemacht.Das Landesarbeitsgericht Köln hat demgegenüber in einer Entscheidung vom 14.07.1995 (9 Sa 484/95 - LAGE § 60 HGB Nr. 4) für die arbeitgeberseitige Forderung nach einem Unterlassen von Wettbewerbshandlungen in einem solchen Fall das gleichzeitige Angebot einer Karenzentschädigung nach §§ 74 ff. HGB verlangt (zustimmend Gravenhorst, Anm. zu BGH, Urteil vom 12.03.2003, a. a. O.;… APS/Dörner, a.a.O., § 1 KSchG Rz 325).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Nach dieser Vorschrift liegt ein verhaltensbedingter, die Kündigung rechtfertigender Grund immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG, Urteil vom 17.06.2002 - 2 AZR 62/02 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65 jeweils m. w. N.).
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Nach dieser Vorschrift liegt ein verhaltensbedingter, die Kündigung rechtfertigender Grund immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG, Urteil vom 17.06.2002 - 2 AZR 62/02 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65 jeweils m. w. N.). - BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Erst nach Bejahung dieser Frage ist dann im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung das Einzelfallurteil zu fällen (vgl. beispielsweise BAG, Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 6 m. w. N.). - BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90
Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
bb) Unter Anwendung dieser Rechtsprechungsgrundsätze ist zunächst festzuhalten, dass ein Verstoß gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot als ein an sich zur außerordentlichen Kündigung geeigneter Umstand in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 38;… APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 290;… KR-Fischermeier, 7. Aufl., § 626 BGB Rz. 460;… Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 721 jeweils m. w. N. aus der Rechtsprechung). - BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71
Kündigung - Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB trägt jedoch der kündigende Arbeitgeber (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.1972 - 2 AZR 359/71 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 113/84 - AP Nr. 86 zu § 626 BGB;… Küttner/Eisemann, Personalbuch, 13. Aufl. Kündigung außerordentliche Rz 91; HWK/Sandmann, § 626 BGB Rz478 jeweils m. w. N.). - BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
bb) Unter Anwendung dieser Rechtsprechungsgrundsätze ist zunächst festzuhalten, dass ein Verstoß gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot als ein an sich zur außerordentlichen Kündigung geeigneter Umstand in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 38;… APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 290;… KR-Fischermeier, 7. Aufl., § 626 BGB Rz. 460;… Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 721 jeweils m. w. N. aus der Rechtsprechung). - BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB trägt jedoch der kündigende Arbeitgeber (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.1972 - 2 AZR 359/71 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 113/84 - AP Nr. 86 zu § 626 BGB;… Küttner/Eisemann, Personalbuch, 13. Aufl. Kündigung außerordentliche Rz 91; HWK/Sandmann, § 626 BGB Rz478 jeweils m. w. N.). - BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Das gilt jedoch in dieser Allgemeinheit zunächst nur für die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses (so bereits BAG, Urteil vom 24.04.1970 - 3 AZR 324/69 - AP Nr. 5 zu § 60 HGB). - BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54
Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung
- LAG Köln, 30.01.2006 - 14 (13) Sa 1359/05
Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung
- LAG Köln, 04.07.1995 - 9 Sa 484/95
Wettbewerbsverbot: Anspruch des Arbeitgebers auf Einhaltung während des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17
Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - …
Für den Grad des Verschuldens für die Interessenabwägung ist weiterhin maßgeblich der genaue Zeitpunkt der Konkurrenztätigkeit, ihre Art und ihre Auswirkungen auf den Geschäftsbereich des Arbeitgebers (s. LAG Köln 26.06.2006 NZA-RR 2007, 73). - LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitnehmer an das Wettbewerbsverbot auch dann noch gebunden, wenn der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ausspricht, die der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage angreift (BAG 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB;… BAG 13.12.2007 - 2 AZR 196/06 - Rz. 9 juris; LAG Köln 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06 - ZIP 2007, 93 nur Ls.). - ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung Befristungsrechtfertigung für …
Dies gilt grundsätzlich auch in Fällen einer gleichzeitig anhängigen Kündigungsschutzklage, wobei in dieser Situation allerdings wegen der für den Arbeitnehmer bestehenden besonderen Konfliktsituation den Einzelfallumständen wie Grad der Vorwerfbarkeit, zeitlicher Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Art und Auswirkung der Konkurrenztätigkeit eine herausgehobene Bedeutung zukommen (LAG Köln vom 26.06.2006 - 3(11) Sa 81/06-, NZA-RR 2007, S. 73)..Dem Kläger ging es damit um eine Übergangslösung, um den Zeitraum der Ungewissheit bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung zu überbrücken (ebenda; LAG Köln vom 26.06.2006, a.a.O.}). Anders kann das Aufrechterhalten der Klage bei gleichzeitiger Tätigkeit für die Konkurrenzfirma nicht bewertet werden.
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