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Rechtsprechung
   BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3135
BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05 (https://dejure.org/2007,3135)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 3 AZB 35/05 (https://dejure.org/2007,3135)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 (https://dejure.org/2007,3135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen

  • Judicialis

    ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 308 Abs. 2; ; InsO § 38; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 87; ; InsO §§ 174 ff.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren und Rechtsbeschwerdeverfahren; Erforderlichkeit der Berücksichtigung von Insolvenzforderungen bei der Erhebung der Rechtsstreitkosten; Möglichkeit der Anfechtung einer Kostenentscheidung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenrecht; Insolvenzrecht - Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2141
  • NZA 2008, 1208 (Ls.)
  • NZI 2008, 158
  • NZI 2008, 45
  • DB 2008, 303
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04

    Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    In der Rechtsbeschwerdeinstanz gilt dieser Beschwerdewert nicht (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B I der Gründe).

    Das Anmeldeverfahren der §§ 87, 174 ff. InsO ist nicht einschlägig, weil es nicht um die Entscheidung über konkrete Kostenforderungen geht (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B IV 3 der Gründe).

    Dem entsprechend hat der Senat ohne Weiteres angenommen, dass über die insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen im Rahmen der Kostengrundentscheidung zu entscheiden ist (18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - aaO).

    Dies ist zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner gerade nicht der Fall (vgl. BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B V der Gründe).

  • BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05

    Schadensersatzansprüche gegen Drittschuldner und Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die Vorschrift enthält eine Einschränkung dessen, was außergerichtliche erstattbare Kosten sind (vgl. zur Systematik BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - NJW 2006, 717, zu II 2 b aa und bb der Gründe).

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Kostenfestsetzungsverfahrens, Rechtsfragen zu klären, die außerhalb der die Höhe der erstattungsfähigen Kosten regelnden Bestimmungen liegen (vgl. BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - NJW 2006, 717, zu II 2 b cc der Gründe).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die Bestimmung gilt jedoch nur für die Einlegung, nicht für die Begründung des Rechtsmittels (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265, zu II 1 c der Gründe mwN).

    Das wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs auch die Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO abgelaufen ist, ist unerheblich (vgl. BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265, zu II 1 d bb der Gründe).

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Diese sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu klären, wenn sie unabhängig von der Kostengrundentscheidung, insbesondere durch spätere Entwicklungen entstehen (vgl. beispielsweise die Fallgestaltungen BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - ZIP 2005, 817; 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - BB 2004, 2659).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

    Kostenhaftung des Insolvenzverwalters nach teilweiser Annahme der Revision

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Diese sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu klären, wenn sie unabhängig von der Kostengrundentscheidung, insbesondere durch spätere Entwicklungen entstehen (vgl. beispielsweise die Fallgestaltungen BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - ZIP 2005, 817; 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - BB 2004, 2659).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 137/00

    Erinnerung - Insolvenzverwalter - GmbH - Revisionsrücknahme - Kostenansatz

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Im Übrigen entspricht es auch der Praxis des Bundesgerichtshofs, in entsprechenden Fällen eine Kostenentscheidung zu Lasten des Verwalters zu fällen, soweit die entsprechenden Kosten eine Masseverbindlichkeit darstellen (vgl. 21. März 2002 - VII ZR 137/00 -).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Das ergibt sich daraus, dass verfahrensrechtlich die Rechtsposition des Insolvenzverwalters von der des Insolvenzschuldners zu unterscheiden ist: Der Insolvenzverwalter ist nämlich in dieser Eigenschaft, soweit er das Verfahren führt, Partei kraft Amtes; seine Parteistellung unterscheidet sich von der Parteistellung des Insolvenzschuldners (vgl. BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - EzA KSchG § 4 nF Nr. 62, zu B I 2 a und b der Gründe).
  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung - …

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Das ist hier der Fall, da sich der Beschwerdeführer auf die unrichtige Rechtsmittelbelehrung verlassen durfte; der Fehler war hier nicht so offenkundig, dass nicht einmal der Anschein einer richtigen Belehrung entstehen konnte (vgl. BAG 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - AP SGB II § 16 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 6).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 69/00

    Änderung gem. § 175 AO; rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 46 Abs. 2 ArbGG anwendbaren Kostenregelungen der ZPO erfordern - anders als nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (10. Juli 2002 - I R 69/00 - ZIP 2002, 2225, zu II 3 der Gründe; offen gelassen 30. April 2003 - VII E 8/03 -) das Kostenrecht der FGO -, dass die Frage, ob die Verfahrenskosten Masseforderungen oder Insolvenzforderungen sind, bereits in der Kostengrundentscheidung geklärt wird.
  • BFH, 30.04.2003 - VII E 8/03

    Aufteilung von Gerichtsgebühren: Insolvenzforderungen - Masseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 46 Abs. 2 ArbGG anwendbaren Kostenregelungen der ZPO erfordern - anders als nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (10. Juli 2002 - I R 69/00 - ZIP 2002, 2225, zu II 3 der Gründe; offen gelassen 30. April 2003 - VII E 8/03 -) das Kostenrecht der FGO -, dass die Frage, ob die Verfahrenskosten Masseforderungen oder Insolvenzforderungen sind, bereits in der Kostengrundentscheidung geklärt wird.
  • LAG Hessen, 27.04.2005 - 13 Ta 573/04
  • BGH, 15.01.2019 - II ZB 2/16

    Zulässigkeit des Verfahrens zur Festsetzung der Vergütung des gemeinsamen …

    Werden einem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens - ganz oder teilweise - auferlegt, soll dies zwar grundsätzlich so zu verstehen sein, dass diese Kostenforderungen nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Masseverbindlichkeiten sein sollen (BAG, ZIP 2007, 2141 Rn. 21).

    Aus der Parteistellung des Insolvenzverwalters ergebe sich materiell-rechtlich, dass die von ihm als Partei zu tragenden Verfahrenskosten - vom Ausnahmefall des § 86 Abs. 2 InsO abgesehen - Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind, da sie durch die Verwaltung der Insolvenzmasse begründet würden (BAG, ZIP 2007, 2141 Rn. 18).

  • BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der …

    Rn. 9 1. Wird in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kostengrundentscheidung getroffen, ist darin über die Einordnung der Verfahrenskosten als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung zu entscheiden (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18;… BGH 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - Rn. 11;… HK-InsO/Kayser 7. Aufl. § 85 Rn. 59).

    Werden dem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens - ganz oder teilweise - auferlegt, ist dies grundsätzlich so zu verstehen, dass diese Kostenforderungen nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Masseverbindlichkeiten sind (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 21).

    Er hat deshalb - soweit nichts anderes ausgesprochen ist - die von ihm als Partei zu tragenden Verfahrenskosten als Masseforderungen zu tragen (vgl. BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18; BGH 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - zu II 2 der Gründe;… HK-InsO/Lohmann § 55 Rn. 5).

    Dem ist bei der Tenorierung Rechnung zu tragen (dazu BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - HambKomm/Kuleisa 5. Aufl. § 85 InsO Rn. 17).

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen …

    Dadurch entsteht auch keine für den Bürger unübersichtliche Situation (vgl. zur analogen Anwendung der in § 99 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Beschwerde: BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2 und der Rechtsmittelbeschränkung in § 49 Abs. 3 ArbGG: BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 -).
  • BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08

    Selbständiges Beweisverfahren

    Der Beschwerdeführer durfte sich auf die unrichtige Rechtsmittelbelehrung verlassen; der Fehler war hier nicht so offenkundig, dass nicht einmal der Anschein einer richtigen Belehrung entstehen konnte (vgl. BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2, zu II 1 d bb der Gründe; 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - AP SGB II § 16 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 6, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 03.08.2011 - 3 AZB 8/11

    Anwaltsbeiordnung - Prozesskostenhilfe - vorläufige Insolvenzverwaltung

    Mit der Kostenentscheidung hatte der Senat auch über die insolvenzrechtliche Einordnung der Kosten zu entscheiden (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 16 ff., AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2015 - 5 U 177/14

    Überprüfung von Beschlüssen einer AG-Hauptversammlung

    Der Kostenerstattungsanspruch des Klägers ist bereits mit Rechtshängigkeit aufschiebend bedingt durch eine mindestens vorläufig vollstreckbare Kostengrundentscheidung entstanden (…vgl. BGH am a.a.O, Rn. 17, [...]) und daher mit Blick auf die der Rechtshängigkeit nachfolgende Eröffnung des Verfahrens Insolvenzforderung (§ 38 InsO, vgl. BAG, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 -, Rn. 18, [...]).
  • BGH, 02.03.2011 - IV ZR 18/10

    Aufgrund einer Kostengrundentscheidung gegenüber einem Beklagten ergangene …

    Die Verpflichtung zur Tragung der in Rechnung gestellten, rechnerisch nicht zu beanstandenden 1, 0 Gebühr nach § 34 GKG i. V. m. Nr. 1243 der Anlage 1 zum GKG beruht auf der Aufnahme des Verfahrens durch den Beklagten und der im Anschluss von ihm - als Verfahrenspartei (vgl. dazu BAG ZIP 2007, 2141 Rn. 21, 23) - erklärten Rücknahme der Beschwerde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03, NJW-RR 2005, 356 unter II 2 b …und vom 21. März 2002 aaO).
  • FG Münster, 30.08.2010 - 11 K 4689/08

    Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

    Dies gelte auch hinsichtlich der gegen den Insolvenzverwalter gerichteten Kostenerstattungsforderung nach Aufnahme des wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2001 - 10 W 1/01, OLGR Düsseldorf 2001, 229; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2006 - 8 W 352/05, ZInsO 2007, 43 m.w.N.; BAG, Beschluss vom 19.09.2007 - 3 AZB 35/05, DB 2008, 303; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2008, 14 W 371/08, ZIP 2009, 783; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2009 -8 W 39/09, OLGR Stuttgart 2009, 493) .
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