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Rechtsprechung
   BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4659
BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08 (https://dejure.org/2010,4659)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2010 - 3 AZR 744/08 (https://dejure.org/2010,4659)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2010 - 3 AZR 744/08 (https://dejure.org/2010,4659)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • lexetius.com

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • openjur.de

    Altersversorgung; Lektoren; Vertragsauslegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 248
  • NZA-RR 2010, 610
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Zu den arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Regeln gehört auch § 46 BAT, der - als ausfüllungsbedürftiges "Blankett"(vgl. BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - zu II 1 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 16) - auf den Versorgungs-TV als ergänzenden Tarifvertrag verweist (dazu BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18). Damit sind die die Zusatzversorgung betreffenden Regelungen arbeitsvertraglich zwischen den Parteien in Bezug genommen worden.

    Wenn die Vertragsparteien unter diesen Umständen einige, aber nicht alle Regelungen des BAT ausdrücklich im Arbeitsvertrag in Bezug genommen haben, hat dies nur Sinn, wenn von dem Erfordernis, dass der Arbeitnehmer nicht dem persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages unterfällt, gerade abgesehen werden sollte(ähnlich bereits BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18)..

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05

    Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Tut er dies und kommt es zum Vertragsschluss, handelt es sich von vornherein nicht um Normvollzug (vgl. BAG 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41)..

    Rn. 35 Aus demselben Grunde kann die Regelung auch nicht als Gleichstellungsabrede, wonach die Klägerin lediglich so gestellt werden sollte, als wäre sie tarifgebunden, ausgelegt werden (vgl. dazu für Verträge, die wie hier vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, am 1. Januar 2002 geschlossen wurden: BAG 26. August 2009 - 4 AZR 290/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 69). Da die Klägerin als Lektorin vom Geltungsbereich der maßgeblichen Tarifverträge ausgenommen war, konnte die Vereinbarung einer tariflichen Regelung gerade nicht ihrer Gleichstellung mit Tarifgebundenen dienen (vgl. BAG 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - Rn. 30, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41)..

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06

    Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem …

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Dementsprechend geht der Senat in ständiger Praxis davon aus, dass Anträge auf Verschaffung einer Versorgung entsprechend den für die VBL geltenden Regeln zulässig sind (vgl. 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - BAGE 125, 1)..

    Rn. 28 1. Sagt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Versorgung zu, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen aus dem arbeitsvertraglichen Versorgungsverhältnis folgenden Anspruch, der sich auf die Gewährung der versprochenen Versorgung richtet(vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 24, BAGE 125, 1). Dieser Anspruch ist seiner Rechtsnatur nach ein Erfüllungsanspruch.

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Das verbietet es, eindeutigen Erklärungen nachträglich einen Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am Besten dient(BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 11 f. mwN, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 121)..

    Damit ist weder die Klage als unzulässig abzuweisen noch der Senat gehalten, inhaltlich entsprechend der arbeitsgerichtlichen Entscheidung davon auszugehen, der geltend gemachte Verschaffungsanspruch bestehe nicht(vgl. zu den Wirkungen der Rechtskraft BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 8 f., AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 121)..

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Rn. 33 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1992(- 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23a Nr. 27). Der Vierte Senat hatte die Rechtsfolgen zu beurteilen, die sich daraus ergaben, dass der BAT umfassend in Bezug genommen wurde.
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 290/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personalüberleitungsvertrag …

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Rn. 35 Aus demselben Grunde kann die Regelung auch nicht als Gleichstellungsabrede, wonach die Klägerin lediglich so gestellt werden sollte, als wäre sie tarifgebunden, ausgelegt werden (vgl. dazu für Verträge, die wie hier vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, am 1. Januar 2002 geschlossen wurden: BAG 26. August 2009 - 4 AZR 290/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 69). Da die Klägerin als Lektorin vom Geltungsbereich der maßgeblichen Tarifverträge ausgenommen war, konnte die Vereinbarung einer tariflichen Regelung gerade nicht ihrer Gleichstellung mit Tarifgebundenen dienen (…vgl. BAG 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - Rn. 30, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41)..
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 251/03

    Erschwerniszulage für Wagenmeister

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Rn. 34 Auch der Auslegungsgrundsatz, wonach ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist(vgl. BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 251/03 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19), führt nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag - …

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Zu den arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Regeln gehört auch § 46 BAT, der - als ausfüllungsbedürftiges "Blankett"(vgl. BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - zu II 1 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 16) - auf den Versorgungs-TV als ergänzenden Tarifvertrag verweist (…dazu BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18). Damit sind die die Zusatzversorgung betreffenden Regelungen arbeitsvertraglich zwischen den Parteien in Bezug genommen worden.
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Auch wenn die Durchführung - wie hier wegen der Durchführung über die VBL - nicht durch den Arbeitgeber selbst erfolgt, steht der Arbeitgeber für die von ihm zugesagten Leistungen ein (nunmehr § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG; vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 20, BAGE 123, 82). Das gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer - wie im Streitfall aufgrund § 27 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 26 Abs. 1 VBL-Satzung - nach den Satzungsbestimmungen eines Versorgungsträgers nicht nachversichert werden kann (vgl. BAG 28. Juli 1982 - 3 AZR 553/91 -)..
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Dessen Aufgabe ist es allein zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16, EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 2)..
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 2 Sa 84/08

    Zusatzversorgung für eine Lektorin - Auslegung einer Verweisungsklausel - …

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 183/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Fleischbeschautierärzte

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 923/06

    Zusatzversorgung bei Zugehörigkeit zu ausländischen Versorgungssystemen

  • BAG, 20.06.2024 - 8 AZR 253/20

    Datenschutz - Gesundheitsdaten - Verarbeitung durch Arbeitgeber - Medizinischer …

    Auch das Revisionsgericht ist zur Auslegung von Klageanträgen befugt (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 19;… 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 20 mwN).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei …

    Die Antragsumdeutung kann noch durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen (vgl. [für das Revisionsverfahren] BAG 16. März 2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 19, NZA-RR 2010, 610).
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Rn. 22 a) Der Klageantrag bedarf allerdings der Auslegung (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 19).
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