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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13945
BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23 (https://dejure.org/2024,13945)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2024 - 3 B 1.23 (https://dejure.org/2024,13945)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2024 - 3 B 1.23 (https://dejure.org/2024,13945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Genehmigungsvorbehalt für den Betrieb einer Bernsteinförderanlage auf einem Eigentümergewässer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 35 UVPG, Art 3 Abs 2 Buchst a EGRL 42/2001
    Genehmigungsvorbehalt für den Betrieb einer Bernsteinförderanlage auf einem Eigentümergewässer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Feststellung der nicht erforderlichen Genehmigung und technischen Zulassung für den Betrieb einer Bernsteinförderanlage auf dem Goitzschesee; Erforderlichkeit einer Strategischen Umweltprüfung vor Erlass der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung

  • datenbank.nwb.de

    Genehmigungsvorbehalt für den Betrieb einer Bernsteinförderanlage auf einem Eigentümergewässer

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16

    Abwehrrechte des Gewässereigentümers; Allgemeine Schiffbarkeitserklärung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23
    Das vorliegende Verfahren biete dem Senat Gelegenheit, seine im Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 - (BVerwGE 162, 135) für fließende oberirdische Gewässer entwickelten Grundsätze zur Rechtsstellung des Gewässereigentümers gegenüber der Zulassung der Schifffahrt für künstliche stehende Gewässer weiterzuentwickeln.

    Was sich aus dem Urteil des Senats vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 - für den vorliegenden Fall ergeben sollte, legt die Klägerin nicht näher dar.

    Anders als die damalige Klägerin möchte sie nicht andere von der Befahrung "ihres" Gewässers ausschließen, sondern das Gewässer selbst für die Gewinnung von Bernstein nutzen und zu diesem Zweck ohne Genehmigung und technische Zulassung befahren (zum Unterschied zwischen Ausschließungs- und Nutzungsrechten eines Grundeigentümers vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 - BVerwGE 162, 135 Rn. 19).

    Aus dem Urteil des Senats vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 - (BVerwGE 162, 135 Rn. 30) ergeben sich entgegen der Auffassung der Klägerin ebenfalls keine Anforderungen an den Abwägungsvorgang bei Erlass der Verordnung.

    Das ist durch das Urteil des Senats vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 - (BVerwGE 162, 135 Rn. 30) geklärt.

  • EuGH, 22.02.2022 - C-300/20

    Bund Naturschutz in Bayern - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23
    Von einer Rahmensetzung sei im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Februar 2022 (- C-300/20 [ECLI:EU:C:2022:102], Bund Naturschutz in Bayern - Rn. 62) auszugehen, wenn der Plan oder das Programm eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer der in den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU aufgeführten Projekte aufstelle, insbesondere hinsichtlich des Standorts, der Art, der Größe und der Betriebsbedingungen oder der mit ihnen verbundenen Inanspruchnahme von Ressourcen.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt ein Plan oder Programm aber nur dann einen Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten, wenn er hierfür eine "signifikante Gesamtheit" von Kriterien und Modalitäten aufstellt (…EuGH, Urteile vom 25. Juni 2020 - C-24/19 - Rn. 67 und vom 22. Februar 2022 - C-300/20 - Rn. 62).

    Zu prüfen, ob ein Plan oder Programm im Einzelfall gemessen an den dargelegten Anforderungen einen Rahmen für die Genehmigung von Projekten setzt, hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Gerichten der Mitgliedstaaten überlassen (EuGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - C-300/20 - Rn. 69).

  • EuGH, 25.06.2020 - C-24/19

    Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23
    Die "signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten" sei - wie der Gerichtshof im Urteil vom 25. Juni 2020 (- C-24/19 [ECLI:EU:C:2020:503], A u. a. - Rn. 70) dargelegt habe - qualitativ und nicht quantitativ zu verstehen; es sollten mögliche Strategien zur Umgehung der in der Richtlinie 2001/42/EG genannten Verpflichtungen vermieden werden, die die Maßnahmen zerstückeln könnten und so die praktische Wirksamkeit der Richtlinie verminderten (OVG UA S. 28).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt ein Plan oder Programm aber nur dann einen Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten, wenn er hierfür eine "signifikante Gesamtheit" von Kriterien und Modalitäten aufstellt (EuGH, Urteile vom 25. Juni 2020 - C-24/19 - Rn. 67 …und vom 22. Februar 2022 - C-300/20 - Rn. 62).

    Welche weiteren Pflichten nach der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung Rückwirkungen auf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Baus eines Hafens und dessen Durchführung haben und insoweit etwa Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen vergleichbar sein sollten (hierzu EuGH, Urteil vom 25. Juni 2020 - C-24/19 - Rn. 69 ff.), hat die Klägerin nicht aufgezeigt.

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 2.21

    Corona-Verordnungen: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 26. April 2006 - 6 C 19.05 - BVerwGE 125, 384 Rn. 16…, vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 8 Rn. 98 und vom 22. November 2022 - 3 CN 2.21 - BVerwGE 177, 92 Rn. 12;… Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 4 BN 8.17 - juris Rn. 8) kommt es bei der richterlichen Kontrolle von (untergesetzlichen) Normen im Grundsatz auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens an, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, und nicht auf die die Rechtsnorm tragenden Motive desjenigen, der an ihrem Erlass mitwirkt.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23
    Sollten die Vorschriften über die Betankung von Fahrzeugen (§ 38 LSchiffHVO) - wie die Klägerin geltend macht - bei einem möglicherweise UVP-pflichtigen Bau eines Hafens für die Binnenschifffahrt (Anlage 1 Nr. 13.9 UVPG, Anhang I Nr. 8 Buchst. a, Anhang II Nr. 10 Buchst. e RL 2011/92/EU) Auswirkungen auf den hierfür erforderlichen, gemäß § 68 WHG planfeststellungsbedürftigen Ausbau des Gewässers haben (zu den Grenzen der wasserrechtlichen Planfeststellungsermächtigung für landseitige Maßnahmen beim Ausbau eines Hafens vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 C 11.12 - BVerwGE 151, 213 Rn. 18 ff.), wäre dies ein vom Oberverwaltungsgericht nicht in Abrede gestellter "Berührungspunkt" (OVG UA S. 29) zwischen den in der Verordnung enthaltenen Vorschriften über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt und der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Gewässerausbaus.
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23
    Die Verordnung habe - wie im Raumordnungsrecht bei der Zielbindung im Außenbereich (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ) - eine unmittelbare Durchgriffswirkung auf die Einzelzulassung eines Schiffs oder Hafens.
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 26. April 2006 - 6 C 19.05 - BVerwGE 125, 384 Rn. 16, vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 8 Rn. 98 …und vom 22. November 2022 - 3 CN 2.21 - BVerwGE 177, 92 Rn. 12;… Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 4 BN 8.17 - juris Rn. 8) kommt es bei der richterlichen Kontrolle von (untergesetzlichen) Normen im Grundsatz auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens an, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, und nicht auf die die Rechtsnorm tragenden Motive desjenigen, der an ihrem Erlass mitwirkt.
  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer, …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 26. April 2006 - 6 C 19.05 - BVerwGE 125, 384 Rn. 16…, vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 8 Rn. 98 …und vom 22. November 2022 - 3 CN 2.21 - BVerwGE 177, 92 Rn. 12;… Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 4 BN 8.17 - juris Rn. 8) kommt es bei der richterlichen Kontrolle von (untergesetzlichen) Normen im Grundsatz auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens an, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, und nicht auf die die Rechtsnorm tragenden Motive desjenigen, der an ihrem Erlass mitwirkt.
  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier: …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23
    Das ist in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise darzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2023 - 3 B 44.22 - GewArch 2024, 66 Rn. 40 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2024 - 3 B 1.23
    Rn. 16 Die Klägerin macht geltend, die Landesschifffahrts- und Hafenverordnung habe - anders als die Festlegung von Flugrouten, für die das Bundesverwaltungsgericht ein verfassungsunmittelbares Beteiligungsrecht der Gemeinden verneint habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 ) - räumlich-konkrete Zugriffswirkungen auf den Status des Gewässers Goitzsche; sie statuiere Genehmigungspflichten für den Eigentümer und Dritte und habe unmittelbar rechtsbeeinträchtigende Wirkungen zu ihren Lasten und zu Lasten der Gesellschafterin ihrer Komplementärin, die Eigentümerin von Gewässer- und Ufergrundstücken ist.
  • BVerwG, 20.12.2017 - 4 BN 8.17

    Maßstab für die gerichtliche Überprüfung einer Schutzgebietsausweisung

  • BVerwG, 28.11.2025 - 4 BN 8.25

    Anforderungen an Bekanntmachung von kommunaler Stellplatzsatzung?

    In Ermangelung solcher Direktiven ist auch im grundrechtsrelevanten Bereich die Entscheidungsfreiheit des untergesetzlichen Normgebers eine Ausprägung des ihm anvertrauten normativen Ermessens, welches erst dann rechtswidrig ausgeübt wird, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Ermächtigungszwecks schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2.21 - BVerwGE 177, 92 Rn. 12 …sowie Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 6 BN 3.06 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 40 Rn. 6 und vom 17. Mai 2024 - 3 B 1.23 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 17.05.2024 - 3 BN 1.23

    Normenkontrolle; Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den …

    Im Verfahren BVerwG 3 B 1.23 (3 L 179/19) begehrt sie die Feststellung, dass sie für den Betrieb der Bernsteinförderanlage "J." auf dem Goitzschesee keiner Genehmigung und technischen Zulassung nach §§ 6 und 16 LSchiffHVO bedarf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2024 - 2 D 51/22
    Rn. 66 Vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2024 - 3 B 1.23 -, juris Rn. 26, vom 12. Januar 2024 - 10 BN 4.23 -, juris Rn. 19, vom 20. Dezember 2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 8 und vom 10. Januar 2007 - 6 BN 3.06 -, NVwZ 2007, 958 = juris Rn. 4; zu einer Stellplatzsatzung vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 7. Oktober 2015 - 8 C 10371/15 -, juris Rn. 20; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Auflage 2011, Rn. 849 i. V. m. 837, und Lange, Fehler kommunaler Satzungen und ihre Folgen, DVBl 2017, 928 (933) m. w. N.
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