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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,3864
BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24 (https://dejure.org/2025,3864)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2025 - 3 B 10.24 (https://dejure.org/2025,3864)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2025 - 3 B 10.24 (https://dejure.org/2025,3864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2025, 937
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl fachgerichtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Dieser Maßstab gilt auch für die Ablehnung eines Befangenheitsantrags unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als rechtsmissbräuchlich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 33;… BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 14…, vom 27. Juni 2017 - 8 BN 1.16 - juris Rn. 3 …und vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 14).

    Verfahrensfehler können die Besorgnis der Befangenheit regelmäßig erst dann begründen, wenn sie in einer gewissen Häufung auftreten oder sich als grobe Verfahrensfehler erweisen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 40).

    Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 B 2.18

    Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Richter selbst

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Dieser Maßstab gilt auch für die Ablehnung eines Befangenheitsantrags unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als rechtsmissbräuchlich (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 33;… BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 14…, vom 27. Juni 2017 - 8 BN 1.16 - juris Rn. 3 und vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 14).

    Ist ein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig aus (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2022 - 5 PB 19.21 - juris Rn. 13 und vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 16;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 17 m. w. N.).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Das kommt insbesondere in Betracht, wenn sich der Richter an den von der Prozessordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang hält, der Ablehnende aber eine Änderung begehrt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Ist ein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig aus (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2022 - 5 PB 19.21 - juris Rn. 13 …und vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 16; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 9 A 8.10

    Berichtigung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Anträge im Sinne dieser Vorschriften sind nur Sachanträge, nicht aber Anträge, die nur das Verfahren betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2011 - 9 A 8.10 - NVwZ-RR 2011, 383 Rn. 2).
  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse; …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Da auf eine unzulässige Berufung gegen ein Prozessurteil ein Sachurteil nicht ergehen darf, erwachsen die Ausführungen zur Unbegründetheit der Berufung und der Klage nicht in Rechtskraft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018 - 6 B 133.18 - NVwZ 2019, 649 Rn. 22 …und vom 1. Juni 2023 - 6 B 39.22 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Etwas anderes gilt nur, soweit die Beteiligten mit der Rechtsauffassung oder der Würdigung der Gutachten nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 4 B 77.09 - juris Rn. 90 …und vom 25. August 2004 - 9 BN 2.04 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Dieser Maßstab gilt auch für die Ablehnung eines Befangenheitsantrags unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als rechtsmissbräuchlich (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 33; BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 14…, vom 27. Juni 2017 - 8 BN 1.16 - juris Rn. 3 …und vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Da das Oberverwaltungsgericht den dritten und vierten Befangenheitsantrag - wie dargelegt - in nicht zu beanstandender Weise als rechtsmissbräuchlich eingestuft hatte, brauchte es sie in der mündlichen Verhandlung nicht förmlich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86 - BVerfGE 74, 96 ;… Wysk, in: ders., VwGO, 4. Aufl. 2024, § 54 Rn. 20).
  • BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18

    Anspruch auf Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Die Begründung eines solchen Beschlusses muss zu erkennen geben, weshalb das Gericht den Antrag abgelehnt hat, damit der Antragsteller sein weiteres prozessuales Verhalten darauf einstellen kann; sie muss die abschließende Entscheidung aber nicht vorwegnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 7 B 16.18 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04

    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle.

  • BVerwG, 29.01.2018 - 3 B 25.17

    Betriebsindividueller Betrag; Betriebsprämie; Futterfläche; Kartoffelanbaufläche; …

  • BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22

    Betriebsschließungen anlässlich der Covid-19-Pandemie

  • BVerwG, 09.08.2007 - 5 B 10.07

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages des erstinstanzlichen …

  • BVerwG, 08.08.2023 - 5 B 14.22

    Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher

  • BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21

    Unzulässige Selbstentscheidung über Ablehnungsgesuch; Personalvertretungsrecht

  • BVerwG, 01.06.2023 - 6 B 39.22

    Zustimmung zur Mitwirkung beim Katastrophenschutz gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. …

  • BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23

    Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das …

  • BVerwG, 27.06.2017 - 8 BN 1.16

    Feststellung der Nichtigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung nach der …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1717

    Zur ausreichenden Darlegung von Zulassungsgründen, Tierhaltungs- und …

    Indem er lediglich auf die bloße Zahl der Beweisanträge verweist und die Ablehnungsbeschlüsse wörtlich wiedergibt, legt er nicht dar, was er bei ausreichender Gehörsgewährung nach Ablehnung der Beweisanträge, von denen er selbst einräumt, dass sie sich teilweise überschnitten haben (ZB S. 64), noch vorgetragen hätte, etwa welche weiteren Beweisanträge er ergänzend gestellt bzw. welche Modifizierungen er vorgenommen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag seiner Klage zum Erfolg hätte verhelfen können (BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 21;… B.v. 14.6.2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 89).

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 128 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung erzwungen werden hätte sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1720

    Tierhaltung, Verwaltungsgericht, Berufungszulassung, Duldungsanordnung, …

    Indem er lediglich auf die bloße Zahl der Beweisanträge verweist und die Ablehnungsbeschlüsse wörtlich wiedergibt, legt er nicht dar, was er bei ausreichender Gehörsgewährung nach Ablehnung seiner Beweisanträge, von denen er selbst einräumt, dass sie sich teilweise überschnitten haben (ZB S. 68), noch vorgetragen hätte, etwa welche weiteren Beweisanträge er ergänzend gestellt bzw. welche Modifizierungen er vorgenommen hätte, und inwiefern dieser weitere Vortrag seiner Klage zum Erfolg hätte verhelfen können (BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 21;… B.v. 14.6.2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 89).

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 144 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung hätte erzwungen werden sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1725

    Duldungsanordnung, Tierschutzrecht, Fortsetzungsfeststellungsklage, Veräußerung …

    Indem er lediglich auf die bloße Zahl der Beweisanträge verweist und die Ablehnungsbeschlüsse wörtlich wiedergibt, legt er nicht dar, was er bei ausreichender Gehörsgewährung nach Ablehnung seiner Beweisanträge, von denen er selbst einräumt, dass sie sich teilweise überschnitten haben (ZB S. 69), noch vorgetragen hätte, etwa welche weiteren Beweisanträge er ergänzend gestellt bzw. welche Modifizierungen er vorgenommen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag seiner Klage zum Erfolg hätte verhelfen können (BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 21;… B.v. 14.6.2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 89).

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 134 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung hätte erzwungen werden sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1726

    Anfechtungsklage, Duldungspflicht, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, …

    Indem er lediglich auf die bloße Zahl der Beweisanträge verweist und die Ablehnungsbeschlüsse wörtlich wiedergibt, legt er nicht dar, was er bei ausreichender Gehörsgewährung nach Ablehnung seiner Beweisanträge, von denen er selbst einräumt, dass sie sich teilweise überschnitten haben (ZB S. 69), noch vorgetragen hätte, etwa welche weiteren Beweisanträge er ergänzend gestellt bzw. welche Modifizierungen er vorgenommen hätte, und inwiefern dieser weitere Vortrag seiner Klage zum Erfolg hätte verhelfen können (BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 21;… B.v. 14.6.2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 89).

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 134 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung erzwungen werden hätte sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719

    Duldungsanordnung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsgesuch, …

    Indem er lediglich auf die bloße Zahl der Beweisanträge verweist und die Ablehnungsbeschlüsse wörtlich wiedergibt, legt er nicht dar, was er bei ausreichender Gehörsgewährung nach Ablehnung seiner Beweisanträge, von denen er selbst einräumt, dass sie sich teilweise überschnitten haben (ZB S. 69), noch vorgetragen hätte, etwa welche weiteren Beweisanträge er ergänzend gestellt bzw. welche Modifizierungen er vorgenommen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag seiner Klage zum Erfolg hätte verhelfen können (BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 21;… B.v. 14.6.2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 89).

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 134 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung hätte erzwungen werden sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716

    Klageabweisung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsantrag, …

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 46 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung erzwungen werden hätte sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1723

    Berufungszulassung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Duldungspflicht, …

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 43 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung erzwungen werden hätte sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1718

    Katzenhaltung, Verwaltungsgericht, Schadensersatz, Berufungszulassung, …

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 40 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung erzwungen werden hätte sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1721

    Berufungszulassung, Schadensersatzanspruch, Feststellungsklage, Unzulässigkeit, …

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 40 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung erzwungen werden hätte sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1727

    Zur ausreichenden Darlegung von Zulassungsgründen, Tierhaltungs- und …

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 122 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung erzwungen werden hätte sollen (BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1715

    Berufungszulassung, Veräußerungsanordnung, Fortsetzungsfeststellungsklage, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2026 - 16 E 885/23
  • BVerwG, 10.06.2025 - 3 BN 6.24
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2025 - 16 E 408/25

    Ablehnungsgesuch gegen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • VGH Bayern, 23.04.2026 - 8 ZB 26.66

    Berufungszulassung (abgelehnt), Fischzuchtanlage, wasserrechtliche …

  • VGH Bayern, 24.09.2025 - 8 ZB 24.976

    Teilweise Zulassung der Berufung - Planfeststellung für Kreisverkehr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2026 - 16 E 593/25
  • BVerwG, 17.12.2025 - 5 B 11.25
  • VG München, 30.07.2025 - M 31 K 18.1609

    Fischzuchtanlage, Beschränkte Erlaubnis, Nachträgliche Anordnung eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2026 - 4 A 224/23

    Widerruf der Zuwendungen bei einer Verfehlung des Arbeitsplatzziels

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2025 - 4 A 3107/21
  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2026 - 12 K 4237/24

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit Ablehnung durch die abglehnten …

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 09.02.2026 - DG 13/25
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 9/25
  • VG Köln, 15.04.2026 - 4 L 886/26
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 5/25
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 3/25
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 8/25
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