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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,35898
VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23 (https://dejure.org/2024,35898)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.11.2024 - 3 B 1575/23 (https://dejure.org/2024,35898)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. November 2024 - 3 B 1575/23 (https://dejure.org/2024,35898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 4a Abs 1 S 2 FreizügG/EU, § ... 11 AufenthG, § 53 Abs 1 AufenthG, § 54 Abs 2 Nr 9 AufenthG, § 7 Abs 1 S 2 FreizügG/EU, § 7 Abs 1 S 3 FreizügG/EU, § 7 Abs 1 S 1 FreizügG/EU, § 7 Abs 2 S 5 FreizügG/EU, § 11 Abs 14 S 2 FreizügG/EU, Art 16 EGRL 38/2004, Art 32 Abs 1 EGRL 38/2004, Art 32 Abs 2 EGRL 38/2004
    Isolierte Abschiebungsandrohung nach Wiedereinreise eines freizügigkeitsberechtigten Drittausländers bei Vorliegen einer Altausweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Staatsangehörigen der Republik Moldau auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Abschiebungsandrohung, der Festsetzung der Ausreisefrist von zwei Wochen und des Einreise- und Aufenthaltsverbots; Nachträgliche Vollstreckung einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
    Das Verwaltungsgericht habe zudem verkannt, dass eine Abschiebung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Entscheidung rechtswidrig gewesen wäre, weil die Ausländerbehörde - entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 1 C 13.16) - zu diesem Zeitpunkt nicht in einer rechtsmittelfähigen Entscheidung festgestellt habe, dass die regelmäßig strengeren Voraussetzungen für eine Beschränkung des Freizügigkeitsrechts des Antragstellers, das dieser als Familienangehöriger einer freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin in Anspruch nehmen könne, vorlägen.

    Der Antragsteller kann verlangen, dass vor Erlass einer Abschiebungsandrohung und vor seiner Abschiebung aus dem Bundesgebiet von Amts wegen eine Befristungsentscheidung über das Einreise- und Aufenthaltsverbot getroffen wird (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 24 ff. zur Rechtswidrigkeit der Abschiebung vor Erlass einer Befristungsentscheidung).

    Vielmehr folgt der 3. Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der über die Wirkung des mit einer Altausweisung eingetretenen Einreise- und Aufenthaltsverbots von Amts wegen entweder im Rahmen einer Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizügG/EU oder einer Befristung nach § 7 Abs. 2 Satz 5 FreizügG/EU zu entscheiden ist (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 24 ff.).

    Vor einer entsprechenden Entscheidung ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts auch eine Abschiebung rechtswidrig (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 27).

    Begründet hat das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung damit, dass die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU intertemporal dem auf einer bestandskräftigen Ausweisung beruhenden Verlust des Freizügigkeitsrechts gleichsteht, da sich die Rechtswirkungen beider Rechtsakte entsprechen (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 19; BVerwG…, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 -, juris Rn. 14 f. zu § 11 Abs. 2 a. F.).

    Dies gilt auch dann, wenn die Ausweisung - wie hier - nicht gegenüber einer freizügigkeitsberechtigten Person, sondern gegenüber einem nicht freizügigkeitsberechtigten Drittstaatsangehörigen ausgesprochen worden ist, auf den das Freizügigkeitsgesetz/EU erst nachträglich Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 19).

    Diese Regelung ist Ausdruck allgemeiner Rechtsgrundsätze, insbesondere des Grundsatzes der Rechtssicherheit (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16).

    Die Ausweisung hat mit Erlangung des Status eines Ehegatten eines Unionsbürgers weder ihre Eignung, rechtliche Wirkungen zu erzeugen, noch die ihr innewohnende Steuerungsfunktion verloren (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 19. April 2011 - 1 C 2.10 -, juris Rn. 14 m. w. N.; Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16).

    Weder im Freizügigkeitsgesetz/EU noch im Aufenthaltsgesetz finden sich Regelungen, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen und das mit ihr einhergehende Einreise- und Aufenthaltsverbot mit der Erlangung des Unionsbürgerstatus wirkungslos werden (so bereits BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16).

    Auch das Unionsrecht enthält keine Regelung, derzufolge eine aufenthaltsbeendende Maßnahme bei Nichtvorliegen eines eine Beschränkung der Freizügigkeit rechtfertigenden Grundes ohne eine Befristung wirkungslos wird (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 18).

    Zwar kann die zuständige Behörde, wenn sich im Nachhinein die Unvereinbarkeit einer Verwaltungsentscheidung mit dem Unionsrecht zeigt, dazu verpflichtet sein, ihre bestandskräftige Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 17).

    Dies ändert aber nichts daran, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange er nicht geändert wird (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 17 unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00, Kühne und Heitz -, Rn. 24 ff., vom 19. September 2006 - C-392/04, 422/04, i-21 Germany und Arcor -, Rn. 51 f. …und vom 12. Februar 2008 - C-2/06, Kempter -, Rn. 37 f.).

    Dies gilt erst recht, wenn die mögliche Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht - wie hier - erst durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage eintritt (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 17).

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass nach der Eheschließung mit einer freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin über eine Befristung des mit der Altausweisung eingetretenen Einreise- und Aufenthaltsverbots nach der Befristungsregelung in § 7 Abs. 2 Satz 5 FreizügG/EU zu entscheiden ist, die in sinngemäßer Anwendung auch die fortwirkenden Rechtsfolgen einer Altausweisung erfasst und den Vorgaben in Art. 32 Unionsbürger-RL hinsichtlich der zeitlichen Wirkungen eines Aufenthaltsverbots entspricht (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 18; BVerwG…, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

    Dieses Verfahren trägt auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Rechnung, nach der einem Unionsbürger die Wirkungen eines nach nationalem Recht bestandskräftigen Verwaltungsakts nicht entgegengehalten werden dürfen, wenn diese mit zwingenden, unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts unvereinbar sind (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 18 unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 29. April 1999 - C-224/97, Ciola -, Rn. 25 ff.).

    Die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung ergibt sich mithin daraus, dass der Antragsgegner vor Erlass der Abschiebungsandrohung hätte entscheiden müssen, ob nach Erlangung des Status eines Ehegatten einer freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin die regelmäßig strengeren Voraussetzungen für eine Beschränkung des Freizügigkeitsrechts vorliegen (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 24).

    Dabei muss die Behörde auch prüfen, ob auf der Grundlage einer aktuellen Gefährdungsprognose und Verhältnismäßigkeitsentscheidung die Voraussetzungen für eine Befristung auf Null vorliegen (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 31).

    Denn nur so ist sichergestellt, dass das in der Unionsbürger-RL näher ausgestaltete Freizügigkeitsrecht auch in Fallkonstellationen, in denen vor Entstehung eines freizügigkeitsrelevanten Sachverhalts eine aufenthaltsbeendende Maßnahme in Form einer weiterhin wirksamen Ausweisung ergangen ist, nicht unterlaufen wird (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2014 - 11 S 244/14

    Nachträgliche Aufhebung / Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen / …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
    aa) Rechtsgrundlage der Abschiebungsandrohung ist § 7 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU i. V. m. § 11 Abs. 14 Satz 2 FreizügG/EU (VGH Mannheim, Urteil vom 30. April 2014 - 11 S 244/14 -, juris Rn. 98 ff.; a. A. VGH Kassel…, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - 11 TG 2475/07 -, juris Rn. 2 ff.).

    Denn auch eine Altausweisung, die als Verlustfeststellung weiterwirkt, kann die Grundlage für eine Abschiebungsandrohung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU bilden (VGH Mannheim, Urteil vom 30. April 2014 - 11 S 244/14 -, juris Rn. 103).

    Dem steht die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU nicht entgegen, nach der die erstmalige Abschiebungsandrohung in der Regel mit der Verlustfeststellung verbunden wird (VGH Mannheim, Urteil vom 30. April 2014 - 11 S 244/14 -, juris Rn. 103).

    Grundsätzlich setzen die nachträgliche Vollstreckung einer Altausweisung und damit auch der Erlass einer isolierten Abschiebungsandrohung eine vorherige Überprüfung der Aktualität des Ausweisungszwecks voraus (VGH Mannheim, Urteil vom 30. April 2014 - 11 S 244/14 -, juris Rn. 104).

    Wenn Art. 32 Abs. 2 Unionsbürger-RL betont, der Unionsbürger habe während des Überprüfungsverfahrens kein Einreiserecht (no right of entry, aucun droit d'accès) in den entsprechenden Mitgliedstaat, lässt sich hieraus schließen, dass derjenige, der unter Missachtung des Zugangs- und Aufenthaltsverbots erneut eingereist ist, aufgrund eines Antrags auf Befristung oder Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots keine Rechtsposition und auch keine verfahrensrechtliche Sicherstellung des so geschaffenen "status quo" beanspruchen können soll (VGH Mannheim, Urteil vom 30. April 2014 - 11 S 244/14 -, juris Rn. 113;… Dienelt in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Auflage, § 7 FreizügG/EU Rn. 53 ff.).

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass nach der Eheschließung mit einer freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin über eine Befristung des mit der Altausweisung eingetretenen Einreise- und Aufenthaltsverbots nach der Befristungsregelung in § 7 Abs. 2 Satz 5 FreizügG/EU zu entscheiden ist, die in sinngemäßer Anwendung auch die fortwirkenden Rechtsfolgen einer Altausweisung erfasst und den Vorgaben in Art. 32 Unionsbürger-RL hinsichtlich der zeitlichen Wirkungen eines Aufenthaltsverbots entspricht (BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

    Dabei muss die Behörde auch prüfen, ob auf der Grundlage einer aktuellen Gefährdungsprognose und Verhältnismäßigkeitsentscheidung die Voraussetzungen für eine Befristung auf Null vorliegen (BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 25; Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 31).

    Wie sich aus § 7 Abs. 2 FreizügG/EU ergibt, führt bei Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen nur eine Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizügG/EU oder eine ausdrückliche Untersagung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 FreizügG/EU in Fällen, in denen das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 4 FreizügG/EU festgestellt wurde, nicht jedoch allein die Abschiebung zu einem Einreise- und Aufenthaltsverbot (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 20).

    Soweit der Senat mit Beschluss vom 17. Oktober 2024 (Az.: 3 B 1034/24) entschieden hat, dass Fristsetzung und Abschiebungsandrohung einen einheitlichen Verwaltungsakt bilden, sodass Fehler der Fristsetzung zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung insgesamt führen, beruht dies auf den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie (Vorabentscheidungsverfahren zu dieser Frage beim EuGH, C-6 und C-637/23), die nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Nr. 1 Rückführungs-RL i. V. m Art. 2 Nr. 5 Grenzkodex auf Unionbürger und ihre Familienangehörigen keine Anwendung findet (so auch BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 16…, Urteil vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 15).

  • VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23

    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
    Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023, a.a.O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, u. v.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22

    Sperrwirkung einer (Alt-)Ausweisung gegenüber der Aushändigung einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
    Insoweit verweist der Antragsgegner auf eine Entscheidung des 7. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 2023 (Az.: 7 B 1806/22), aus der sich ergebe, dass ein Antrag auf Aufhebung des fortbestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots vom Ausland aus einzureichen sei.

    cc) Soweit sich der Antragsgegner zur Begründung seiner gegenteiligen Argumentation auf eine Entscheidung des 7. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Kassel, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 7 B 1806/22 -, juris) beruft, ist zunächst klarzustellen, dass zwischen den Wirkungen einer Altausweisung und der Notwendigkeit, von Amts wegen ein Befristungsverfahren hinsichtlich der Wirkungen dieser Altausweisungen durchzuführen, zu differenzieren ist.

    Der 3. Senat folgt dem 7. Senat aber nicht, soweit dieser den Ausländer auf einen Antrag nach Art. 32 Abs. 2 Unionbürger-RL auf Aufhebung des fortbestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots vom Ausland aus verweist (VGH Kassel, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 7 B 1806/22 -, juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23

    Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
    Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (…Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (…Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (…Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - A 11 S 2648/20

    Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines über ein …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
    Hat ein Unionsbürger, zu dem der Nachzug erfolgt, bereits ein Daueraufenthaltsrecht erlangt, erfüllt aber der Familienangehörige die zeitlichen Voraussetzungen des § 4a Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU bislang nicht, ordnet keine Regelung des Freizügigkeitsgesetzes/EU den Erwerb eines Aufenthaltsrechts des Familienangehörigen ausdrücklich an (VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - A 11 S 2648/20 -, juris Rn. 9).

    Andernfalls wäre die Rechtsposition des Daueraufenthaltsberechtigten wesentlich entwertet (VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - A 11 S 2648/20 -, juris Rn. 9).

  • EFTA-Gerichtshof, 26.07.2011 - E-4/11

    Arnulf Clauder - Richtlinie 2004/38/EG — Familiennachzug — Aufenthaltsrecht für …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
    Aus der Systematik der Unionsbürger-RL, die den Familiennachzug im Übrigen umfassend regelt, ergibt sich indes, dass das Daueraufenthaltsrecht eines EU-Bürgers ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Familienangehörige einschließt (so auch die Kommission in dem Sitzungsbericht in der EFTA-Rechtssache E-4/11, Seite 21).

    Der EFTA-Gerichtshof, der für die EWR-Staaten die Unionsbürger-RL verbindlich auslegt, kommt in der Rechtssache Clauder daher folgerichtig zu dem Ergebnis, dass sich unmittelbar aus Art. 16 Abs. 1 Unionsbürger-RL ein Nachzugsanspruch ableiten lässt (EFTA, Urteil vom 26. Juli 2011 - E-4/11, Clauder -, Rn. 43).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
    Dies ändert aber nichts daran, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange er nicht geändert wird (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 17 unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00, Kühne und Heitz -, Rn. 24 ff., vom 19. September 2006 - C-392/04, 422/04, i-21 Germany und Arcor -, Rn. 51 f. …und vom 12. Februar 2008 - C-2/06, Kempter -, Rn. 37 f.).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11 …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
    Dies ändert aber nichts daran, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange er nicht geändert wird (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 17 unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00, Kühne und Heitz -, Rn. 24 ff., vom 19. September 2006 - C-392/04, 422/04, i-21 Germany und Arcor -, Rn. 51 f. …und vom 12. Februar 2008 - C-2/06, Kempter -, Rn. 37 f.).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkung - Bootsliegeplätze - …

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis; …

  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist; …

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch; …

  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 20.14

    Anspruch eines Ausländers auf Befristung der Wirkungen einer vor Inkrafttreten …

  • EuGH, 14.09.2017 - C-184/16

    Petrea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Richtlinie …

  • VGH Hessen, 14.12.2007 - 11 TG 2475/07

    Durchsetzung eines Aufenthaltsverbots

  • EuGH, 01.08.2025 - C-637/23

    Boghni

  • OVG Bremen, 06.09.2024 - 2 B 206/24

    Freizügigkeitsrecht EU; Verlustfeststellung; Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

  • VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922

    Beschwerde, Rechtsschutzbedürfnis, Darlegung der Beschwerdegründe, erfristete …

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens …

  • OVG Thüringen, 15.08.2019 - 4 EO 576/19

    Antrag auf gastweisen Besuch einer anderen staatlichen Grundschule

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - 12 B 1233/04

    Anforderungen an das Begründungserfordernis der Beschwerde

  • OVG Bremen, 28.04.2023 - 1 B 77/23

    Formale Anforderungen an die Beschwerde; Gewährung von Akteneinsicht in einer …

  • OVG Bremen, 02.07.2025 - 2 LB 85/25

    Altausweisung; Ausreichende Existenzmittel; Ausweisung; Einreise- und …

    In so einem Fall bleibt die "Altausweisung" nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wirksam und wird über § 11 Abs. 14 Satz 2 FreizügG/EU einer Verlustfeststellung im Sinne des § 6 FreizügG/EU gleichgestellt (…BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 13.16, BVerwGE 157, 34 -45, Rn. 14 ff., 19;… Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 18.14, BVerwGE 151, 361 -377, Rn. 13; HessVGH, Beschl. v. 07.11.2024 - 3 B 1575/23, juris Rn. 20, 31).

    Aus diesem Grund ist die individuelle Gefährdungsprognose nachzuholen, die sonst von Amts wegen zusammen mit der Verlustfeststellung ergeht (HessVGH, Beschl. v. 07.11.2024 - 3 B 1575/23, juris Rn. 23).

    Hinsichtlich des Einreise- und Aufenthaltsverbots liegt mit § 7 Abs. 2 FreizügG/EU eine besondere Regelung vor, die nach § 11 Abs. 14 Satz 2 FreizügG/EU den Rückgriff auf § 11 AufenthG sperrt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 07.11.2024 - 3 B 1575/23, juris Rn. 20, 30, 35 für eine Abschiebungsandrohung).

    Insbesondere dann, wenn - wie hier - die Altausweisung noch nicht am Maßstab der strengen Voraussetzungen einer Verlustfeststellung aus § 6 Abs. 1 FreizügG/EU gemessen worden ist, muss auch geprüft werden, ob auf der Grundlage einer aktuellen Gefährdungsprognose und Verhältnismäßigkeitsentscheidung die Voraussetzungen für eine Befristung auf Null vorliegen (…BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 13.16, BVerwGE 157, 34 -45, Rn. 25;… Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 18.14, BVerwGE 151, 361 Rn. 31; HessVGH, Beschl. v. 07.11.2024 - 3 B 1575/23, juris Rn. 36).

  • VGH Hessen, 26.03.2025 - 3 B 1615/23

    Notwendigkeit eines Vander Elst-Visums zur Einreise für drittstaatsangehörige …

    Zur Wahrung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs sind dann ausnahmsweise auch erstinstanzlich geltend gemachte Gründe im Beschwerdeverfahren zu prüfen (Senatsbeschluss vom 7. November 2024 - 3 B 1575/23 -, juris Rn. 16 ; OVG Weimar, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris 1. Leitsatz; VGH München…, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 CS 02.1922 -, juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 10.12.2025 - 28 A 369/22

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung

    Zur Wahrung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs sind dann ausnahmsweise auch erstinstanzlich geltend gemachte Gründe im Beschwerdeverfahren zu prüfen (Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2024 - 3 B 1575/23 -, juris Rn. 16 ; Thür. OVG, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris 1. Leitsatz; Bay. VGH…, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 CS 02.1922 -, juris Rn. 20).
  • VG Schleswig, 15.10.2025 - 11 B 153/25

    Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts; Scheinehe

    Soweit in der Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit entschieden worden ist, dass Fristsetzung und Abschiebungsandrohung (bzw. Rückkehrentscheidung) einen einheitlichen Verwaltungsakt bilden, sodass Fehler der Fristsetzung zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung (bzw. Rückkehrentscheidung) insgesamt führen (…vgl. EuGH, Urt. v. 01.08.2025 - C-636/23 und C-637/23 -, juris Rn. 73 ff.;… OVG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2025 - 6 MB 30/25 -, juris Rn. 23 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 07.11.2024 - 3 B 1575/23 -, juris Rn. 42), beruht dies ausschließlich auf den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie, die nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Nr. 1 Rückführungs-RL i. V. m Art. 2 Nr. 5 Grenzkodex auf Unionbürger und ihre Familienangehörigen keine Anwendung findet (…so auch BVerwG, Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 16 …sowie Urt. v. 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 15).

    Außerhalb des Anwendungsbereichs der Rückführungsrichtlinie verbleibt es - wie vorliegend - bei der isolierten Anfechtbarkeit der Ausreisefrist (VGH Kassel, Beschl. v. 07.11.2024 - 3 B 1575/23 -, juris Rn. 42 m.w.N.;… Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, 15. Aufl. 2025, FreizügG/EU § 7 Rn. 43 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2025 - 13 LC 131/24

    Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit; Berufung; Daueraufenthaltsrecht; Ermessen; volle …

    aa) Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Feststellung des Verlusts der Freizügigkeitsberechtigung und auch der Abschiebungsandrohung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (…vgl. für die Verlustfeststellung: BVerwG, Urt. v. 13.6.2024 - BVerwG 1 C 5.23 -, juris Rn. 13; Senatsbeschl. v. 21.6.2017 - 13 LA 27/17 -, juris Rn. 10 jeweils m.w.N., und für die Abschiebungsandrohung: Hessischer VGH, Beschl. v. 7.11.2024 - 3 B 1575/23 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
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