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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27355
BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14 (https://dejure.org/2014,27355)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2014 - 3 B 2.14 (https://dejure.org/2014,27355)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2014 - 3 B 2.14 (https://dejure.org/2014,27355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung an ein privates Krankentransportunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung an ein privates Krankentransportunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Bestimmung der Notfallrettung zur Ordnungsaufgabe und ihre Zuweisung an die staatliche Feuerwehr in § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG sowie die bevorzugte Übertragung der Durchführung der Notfallrettung auf Hilfsorganisationen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 RDG mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 ; Beschluss vom 8. November 2004 - BVerwG 3 B 36.04 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 12 S. 13 f.).

    Der erkennende Senat hat die in § 5 Abs. 1 Satz 3 RDG genannten Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Aufgabenübertragung auf sonstige private Dritte - "in besonderen Fällen und soweit ein Bedarf besteht" - als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (Urteil vom 3. November 1994 a.a.O. S. 86 ff.).

    Rn. 7 2. Die Revision ist auch nicht wegen der gerügten Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - (BVerwGE 97, 79) zuzulassen.

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
    Rn. 10 Ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil ist im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 23).

    Das ist der Fall, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 24;… Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde; …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
    Das ist der Fall, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (…Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 24; Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17).

    Hierauf und nicht auf die Zustellung des Urteils an die Klägerin am 14. November 2013 (ohne Verkündungsvermerk) oder auf die erneute Übersendung am 23. Dezember 2013 (mit Verkündungsvermerk) ist abzustellen (Beschluss vom 9. August 2004 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 08.11.2004 - 3 B 36.04

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde; Revisionszulassungsgrund der …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
    Von dem Beschwerdeführer ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche bundesrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei ihrer Auslegung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung beantworten lassen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2003 - BVerwG 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f. m.w.N. und vom 8. November 2004 - BVerwG 3 B 36.04 - juris Rn. 5 [insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 12]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Bestimmung der Notfallrettung zur Ordnungsaufgabe und ihre Zuweisung an die staatliche Feuerwehr in § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG sowie die bevorzugte Übertragung der Durchführung der Notfallrettung auf Hilfsorganisationen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 RDG mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 ; Beschluss vom 8. November 2004 - BVerwG 3 B 36.04 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 12 S. 13 f.).

  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
    Es fehlt jegliche Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), warum diese Entscheidung (vgl. BayVerfGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - Vf. 1-VII-10 - BayVBl 2013, 431) Veranlassung gäbe, dem Streitfall der Klägerin grundsätzliche Bedeutung beizumessen.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
    Rn. 10 Ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil ist im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG…, Urteil vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 23).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
    Rn. 8 Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn sich die angefochtene Entscheidung mit einem sie tragenden abstrakten Rechtssatz in Widerspruch setzt zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des Divergenzgerichts (stRspr z.B. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund - …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
    Die beanstandete Abweichung muss sich auf dieselbe Rechtsvorschrift beziehen und sie muss revisibles Recht betreffen (…vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2011 - BVerwG 9 B 29.11 - juris Rn. 2…, vom 11. März 2009 - BVerwG 4 BN 7.09 - juris Rn. 4 und vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 S. 23 f.).
  • BVerwG, 11.03.2009 - 4 BN 7.09

    Divergenzrüge bei sich einander (vermeintlich) widersprechenden, zu verschiedenen …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
    Die beanstandete Abweichung muss sich auf dieselbe Rechtsvorschrift beziehen und sie muss revisibles Recht betreffen (…vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2011 - BVerwG 9 B 29.11 - juris Rn. 2, vom 11. März 2009 - BVerwG 4 BN 7.09 - juris Rn. 4 und vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 S. 23 f.).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03

    Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenpflicht mit dem Gebot der Gleichheit aller …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
    Von dem Beschwerdeführer ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche bundesrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei ihrer Auslegung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung beantworten lassen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2003 - BVerwG 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f. m.w.N. …und vom 8. November 2004 - BVerwG 3 B 36.04 - juris Rn. 5 [insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 12]).
  • BVerwG, 27.05.2011 - 9 B 29.11

    Abweichungsrüge; gleichlautende Regelungen in Verwaltungskostengesetzen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 - A 4 S 457/20

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO; Verfahrensmangel

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die sich auf die in §§ 517, 548 ZPO zum Ausdruck kommende Wertung stützt, ist ein solcher Zusammenhang grundsätzlich erst dann nicht mehr gewährleistet und greift daher die Kausalitätsvermutung des § 138 Nr. 6 VwGO ein, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (…BVerwG, Urteile vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, Juris Rn. 23, …und vom 03.08.1998 - 7 B 236.98 -, Juris Rn. 6; Beschluss vom 27.08.2014 - 3 B 2.14 -, Juris Rn. 10; vgl. auch Gemeinsamer Senat, Beschluss vom 27.04.1993 - GmS-OGB 1.92 -, Juris); Entsprechendes gilt in Fällen, in denen das Urteil gemäß § 116 Abs. 2 VwGO anstelle der Verkündung zugestellt wird (BVerwG…, Beschluss vom 03.05.2004 - 7 B 60/04 -, Juris Rn. 4).

    Bei Einhaltung der Fünfmonatsfrist kann das Urteil nur im Einzelfall als im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen gelten, sofern nämlich zu dem Zeitablauf als solchem Umstände hinzukommen, die die bereits wegen des Zeitablaufs bestehenden Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlichen niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG…, Beschluss vom 09.08.2004 - 7 B 20.04 -, Juris Rn. 17…, Urteil vom 30.05.2012 - 9 C 5.11 -, Juris Rn. 24, und Beschluss vom 27.08.2014 - 3 B 2.14 -, Juris Rn. 10).

  • VG Berlin, 04.11.2014 - 28 K 355.13

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Erteilung eines Schengen-Visums

    Rn. 20 b. Erkennt man mit dem EuGH einen im deutschen Recht unbekannten gerichtlicher Überprüfung weitgehend entzogenen "weiten Beurteilungsspielraum" der Beklagten an (dazu mit näheren Ausführungen die bei Juris nachgewiesenen Urteile vom 21. Februar 2014 - VG 4 K 232.11 V - [OVG 2 B 4.14], vom 27. März 2014 - VG 4 K 712.13 V und VG 4 K 35.11 V [OVG 3 B 5.14] - und vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V [OVG 3 B 2.14/OVG 3 N 46.14]), dann ist die Klage ebenfalls abzuweisen, weil sich die Beklagte mit ihren Erwägungen zu einer familiären und wirtschaftlichen Verwurzelung im (weiten) Rahmen des Visakodex hält.

    Die nachgewiesenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigen die Einschätzung etwa im Urteil vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V - [OVG 3 B 2.14/OVG 3 N 46.14], dass es in seinem Bereich keine Einigkeit darüber gibt, wie der hier gegebene unionsrechtliche "weite Beurteilungsspielraum" der Beklagten durch die Gerichte zu überprüfen ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2019 - 2 LA 56/19

    Geltendmachung des Verfahrensmangels fehlender Urteilsgründe; Niederlegung von …

    Bei ihrer Überschreitung greift die Kausalitätsvermutung des § 138 Nr. 6 VwGO ein (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = NJW 1993, 2603; BVerwG…, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30.98, Juris Rn. 23;… Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 4 BN 33.15 -, Juris Rn. 8;… vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 -, Juris Rn. 23; vom 27. August 2014 - 3 B 2.14 -, Juris Rn. 10; vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04;… OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteile vom 6. Januar 1995 - 3 L 681/94, Juris Rn. 20 …und vom 23. November 1994 - 1 L 137/92, Juris Rn. 32).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - 4 LZ 253/21

    Urteil ohne Unterschrift im Asylverfahren - Wiedereröffnung der mündlichen …

    Rn. 7 Ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil ist im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (BVerwG, Beschl. v. 27.08.2014 - 3 B 2/14 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 05.12.2018 - 2 LA 220/18

    Fünf-Monats-Frist bei Zustellung des Urteils - Fünf-Monats-Frist

    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den schriftlich niedergelegten und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = NJW 1993, 2603;… BVerwG, Beschlüsse vom 13.10.2015 - 4 BN 33/15 -, Rn. 8, juris;… vom 30.06.2015 - 3 B 47/14 -, Rn. 23, juris, vom 27.08.2014 - 3 B 2/14 -, Rn. 10, juris).
  • VG Berlin, 17.12.2014 - 28 K 50.14

    Schengen-Visum für mehrfache Einreisen

    Sie wird mit einer Berufung auf Art. 47 GR-Charta nicht gestärkt, weil diese Norm ein Recht voraussetzt, das der Visakodex nach der Rechtsprechung des EuGH nicht schafft (vgl. etwa Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28. März 2014 - 4 K 75.13 V -, Abdruck Seite 7 [OVG 3 B 2.14]).
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 27.02.2014 - 3 B 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13269
VG Magdeburg, 27.02.2014 - 3 B 2/14 (https://dejure.org/2014,13269)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27.02.2014 - 3 B 2/14 (https://dejure.org/2014,13269)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 3 B 2/14 (https://dejure.org/2014,13269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 28.07.2000 - 21 ZB 98.3498
    Auszug aus VG Magdeburg, 27.02.2014 - 3 B 2/14
    Eine solche umfassende Würdigung lässt sich dem strafgerichtlichen Urteil nicht entnehmen, so dass der Antragsgegner unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung einen die Aufhebung der Heilpraktikererlaubnis rechtfertigenden berufsrechtlichen Überhang feststellen konnte (vgl. auch insoweit Beschluss des Bayerischen Gerichtshofs, 28.7.2000, 21 ZB 98.3498, zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 27.01.2015 - 3 A 1/14

    Entziehung der Heilpraktiker-Erlaubnis

    Durch - rechtskräftigen - Beschl. v. 27.1.2014 - 3 B 2/14 MD - hat das Gericht den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt.
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