Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
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- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage gegen die Höhe der vom Kreis Nordfriesland festgesetzten Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen; Beanspruchung der Herabsetzung auf die nach EU-Recht vorgesehenen Mindestgebühren
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.09.2014 - 1 A 1/12
- OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2021 - 3 LB 6/15
- BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84
Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht - …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
In der Sache ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich Inhalt und Umfang der notwendigen Begründung eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des einzelnen Falles richten (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1986 - 5 C 33.84 - BVerwGE 74, 196 m. w. N.).Entscheidend ist, dass der Adressat auch ohne eigenständige Begründung des Verwaltungsakts in die Lage versetzt wird, seine Rechte sachgemäß zu verteidigen (BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1986 - 5 C 33.84 - BVerwGE 74, 196 …und vom 29. Mai 2019 - 6 C 8.18 - BVerwGE 165, 251 Rn. 14).
Der Klägerin waren damit die Daten und Umstände bekannt, anhand derer sie die Richtigkeit der vom Beklagten angesetzten Gebühren überprüfen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1986 - 5 C 33.84 - juris Rn. 32, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 74, 196;… Beschluss vom 25. November 1988 - 5 B 164.88 - Buchholz 424.01 § 4 FlurbG Nr. 10 Rn. 4).
- BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20
Einbeziehung allgemeiner Verwaltungskosten in Fleischuntersuchungsgebühr
Auszug aus BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
b) Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31) und vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 37) liegt nicht vor.Aus dem Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - ergibt sich nichts anderes.
Kosten, die der zuständigen Behörde durch die verwaltungsmäßige Erfassung und Abwicklung der amtlichen Kontrolle einschließlich der Gebührenberechnung und -erhebung entstehen, dürfen daher berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 37 Rn. 23).
- BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
Entscheidend ist, dass der Adressat auch ohne eigenständige Begründung des Verwaltungsakts in die Lage versetzt wird, seine Rechte sachgemäß zu verteidigen (BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1986 - 5 C 33.84 - BVerwGE 74, 196 und vom 29. Mai 2019 - 6 C 8.18 - BVerwGE 165, 251 Rn. 14).Der Umstand, dass die Behörde in einem Änderungsbescheid, der selbst keine Begründung aufweist, frühere Gebührenbescheide, die mit einer Begründung versehen waren, zusammenfasst, kann die Voraussetzungen des § 109 Abs. 3 Nr. 2 LVwG SH erfüllen (vgl. zur Berücksichtigung der Vorgeschichte des Bescheids BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2019 - 6 C 8.18 - BVerwGE 165, 251 Rn. 14 sowie Stuhlfauth, in: Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 6. Aufl. 2021, § 39 Rn. 53 m. w. N.).
- EuGH, 19.12.2019 - C-477/18
Exportslachterij J. Gosschalk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
Bei der Berechnung der Gebühren darf aber nur die Arbeitszeit von Verwaltungs- oder Hilfspersonal berücksichtigt werden, die für untrennbar mit der Durchführung der amtlichen Kontrollen verbundene Tätigkeit erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-477/18 u. a. [ECLI:EU:C:2019:1126] - Rn. 66).Dieses Kausalitätskriterium bewirkt, dass Kosten, die der zuständigen Behörde nicht 'zwingend' aufgrund der Durchführung einer tatsächlichen amtlichen Kontrolle entstanden sind, nicht in Ansatz gebracht werden dürfen (Schlussanträge des Generalanwalts vom 18. September 2019 - C-477/18 u. a. - Rn. 73 und 81).
- BVerwG, 13.05.2019 - 3 B 2.19
Amtliche Lebensmittelkontrolle; Bestandskraft; Fehlerfolge; Festsetzungszeitraum; …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
Es kann daher offenbleiben, ob der grundsätzliche Ausschluss des Zulassungsgrunds aus § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO für auslaufendes oder ausgelaufenes Recht auch bei Normen des Unionsrechts Anwendung finden kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 3 B 2.19 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 36 Rn. 13 m. w. N.).Demgemäß hat der erkennende Senat bereits ausgeführt, dass in Art. 27 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 auch die 'Verpflichtung zum Erlass eines einzigen Bescheids für alle in dem Betrieb durchgeführten amtlichen Lebensmittelkontrollen' enthalten ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 3 B 2.19 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 36 Rn. 16).
- BVerwG, 26.04.2012 - 3 C 20.11
Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Fleischhygienegebühr; Bemessung von …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
b) Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31) und vom 3. September 2020 - 3 C 4.20 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 37) liegt nicht vor.In dem bezeichneten Urteil vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 - findet sich nicht nur die von der Beschwerde zitierte Aussage, dass allgemeine Verwaltungskosten bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden können; vielmehr ist dort auch mehrfach klargestellt, dass nur solche allgemeinen Verwaltungskosten ansatzfähig sind, 'die durch die Durchführung der Untersuchungen und Kontrollen entstanden' sind (…BVerwG a. a. O. Rn. 19).
- BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14
Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
Dies liegt vorliegend insbesondere deshalb nahe, weil der Beklagte mit dieser Verfahrensweise gerade den von der Klägerin im Rechtsmittelverfahren erhobenen Bedenken Rechnung getragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 - BVerwGE 153, 367 Rn. 22). - BVerwG, 30.08.2006 - 10 B 38.06
Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
Die Vorschrift verlangt ausdrücklich eine wörtliche Übereinstimmung, lässt also eine nur inhaltliche Übereinstimmung nicht genügen (BVerwG, Beschluss vom 30. August 2006 - 10 B 38.06 - juris Rn. 5). - BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 8.07
Gebühren; BSE-Untersuchung von Schlachtrindern; Vereinbarkeit mit …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
Ausgehend hiervon kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, ob ein weiterer Verstoß gegen diese Vorschrift darin liegt, dass auch die Gebühren für die gleichzeitig durchgeführten BSE-Untersuchungen (vgl. hierzu BVerwG, Teilurteil vom 25. September 2008 - 3 C 8.07 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 14 sowie EuGH…, Urteil vom 25. Februar 2010 - C-562/08 [ECLI:EU:C:2010:93] - NVwZ 2010, 629 Rn. 39) gesondert in Rechnung gestellt worden sind.". - EuGH, 25.02.2010 - C-562/08
Müller Fleisch - System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21
Ausgehend hiervon kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, ob ein weiterer Verstoß gegen diese Vorschrift darin liegt, dass auch die Gebühren für die gleichzeitig durchgeführten BSE-Untersuchungen (…vgl. hierzu BVerwG, Teilurteil vom 25. September 2008 - 3 C 8.07 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 14 sowie EuGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - C-562/08 [ECLI:EU:C:2010:93] - NVwZ 2010, 629 Rn. 39) gesondert in Rechnung gestellt worden sind.". - BVerwG, 20.07.2015 - 3 B 51.14
Gesamtgebühr für Fleischuntersuchungen und Zerlegebetriebskontrollen
- BVerwG, 25.11.1988 - 5 B 164.88
Verwaltungsverfahrensgesetz/Begründungspflicht; Verwaltungsakt/Nachholen der …
- BVerwG, 13.11.1995 - 4 B 236.95
Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die Revisibilität i.S. von § 137 Abs. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - 17 A 1266/13
Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Art. 27 Abs. 7 VO (EG) 882/2004
- BVerwG, 10.07.1987 - 4 B 101.87
- BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 37.21
Gebührenfestsetzung für gleichzeitig durchgeführte amtliche Kontrollen
- BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19
Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der …
- BVerwG, 11.08.2020 - 3 BN 1.19
Streit um die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Anforderungen an die …
- BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15
Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst; …
- BVerwG, 18.02.2016 - 3 B 10.15
Vermittlungsentgelt bei Einsätzen im Rettungsdienst nach § 6 Abs. 3 RettDG BW …
- BVerwG, 02.09.2019 - 3 B 28.18
Ernstlicher Zweifel kein Revisionszulassungsgrund
- BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 25.01.2021 - 3 L 877/20
- OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 6.08
Anforderungen an die Sorgfalt eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Hierfür muss er sicherstellen, dass der Zeitpunkt des Fristablaufs in einem Fristenkalender notiert und dies in der Handakte vermerkt wird (BVerwG, Beschl. 21. Februar 2008 - 2 B 6/08 -, juris Rn.7.Rn. 13 Damit sich der Rechtsanwalt rechtzeitig auf die Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen sowie Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen vor Fristablauf Rechnung tragen kann, muss er bei Fristen für die Begründung eines Rechtsmittels Vorkehrungen treffen, die gewährleisten, dass zusätzlich eine Vorfrist notiert wird, die angemessene Zeit vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist endet, und dass ihm beim Ablauf dieser Vorfrist die Handakte vorgelegt wird (BVerwG, Beschl. 21. Februar 2008 a. a. O. Rn. 8; BGH, Beschl. v. 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 -, NJW 1994, 2831, und v. 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 -, NJW 1994, 2551).
- BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
ff.; Beschl. v. 3. Dezember 2002 - 1 B 429.02 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 24). - BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Rn. 13 Damit sich der Rechtsanwalt rechtzeitig auf die Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen sowie Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen vor Fristablauf Rechnung tragen kann, muss er bei Fristen für die Begründung eines Rechtsmittels Vorkehrungen treffen, die gewährleisten, dass zusätzlich eine Vorfrist notiert wird, die angemessene Zeit vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist endet, und dass ihm beim Ablauf dieser Vorfrist die Handakte vorgelegt wird (…BVerwG, Beschl. 21. Februar 2008 a. a. O. Rn. 8; BGH, Beschl. v. 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 -, NJW 1994, 2831, und v. 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 -, NJW 1994, 2551).
- BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Rn. 13 Damit sich der Rechtsanwalt rechtzeitig auf die Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen sowie Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen vor Fristablauf Rechnung tragen kann, muss er bei Fristen für die Begründung eines Rechtsmittels Vorkehrungen treffen, die gewährleisten, dass zusätzlich eine Vorfrist notiert wird, die angemessene Zeit vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist endet, und dass ihm beim Ablauf dieser Vorfrist die Handakte vorgelegt wird (…BVerwG, Beschl. 21. Februar 2008 a. a. O. Rn. 8; BGH, Beschl. v. 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 -, NJW 1994, 2831, und v. 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 -, NJW 1994, 2551). - BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Versäumt er dies, muss er sich ein etwaiges Verschulden von Hilfspersonen bei der Berechnung und Eintragung von Fristen zurechnen lassen (…SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2017 - 3 A 139/17 -, juris Rn. 8;… Beschl. v. 16. August 2016 - 3 A 57/15 -, juris Rn. 16 f. m. w. N.; BVerfG, NJW 2002, 3014 [3015];… BGH, Beschl. v. 13. Juli 2015 - AnwZ [Brfg] 20/15 -, juris Rn. 5). - BGH, 13.07.2015 - AnwZ (Brfg) 20/15
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Versäumt er dies, muss er sich ein etwaiges Verschulden von Hilfspersonen bei der Berechnung und Eintragung von Fristen zurechnen lassen (…SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2017 - 3 A 139/17 -, juris Rn. 8;… Beschl. v. 16. August 2016 - 3 A 57/15 -, juris Rn. 16 f. m. w. N.; BVerfG, NJW 2002, 3014 [3015]; BGH, Beschl. v. 13. Juli 2015 - AnwZ [Brfg] 20/15 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
Berufungsbegründung, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung, Bote, Posteinwurf
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Ihn trifft jedenfalls dann ein eigenes Verschulden, wenn er es bei der Organisation seines Bürobetriebs und bei der Auswahl und Überwachung der mit dem Fristenwesen betrauten Angestellten an der notwendigen Sorgfalt hat fehlen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2017 - 3 A 278/16 -, juris Rn. 7 m. w. N.). - OVG Sachsen, 17.08.2016 - 3 A 57/15
Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Versäumt er dies, muss er sich ein etwaiges Verschulden von Hilfspersonen bei der Berechnung und Eintragung von Fristen zurechnen lassen (…SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2017 - 3 A 139/17 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 16. August 2016 - 3 A 57/15 -, juris Rn. 16 f. m. w. N.; BVerfG, NJW 2002, 3014 [3015];… BGH, Beschl. v. 13. Juli 2015 - AnwZ [Brfg] 20/15 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 29.05.2017 - 3 A 139/17
Wiedereinsetzung; Verschulden, Vorfrist; fehlerhafte Eintragung
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Versäumt er dies, muss er sich ein etwaiges Verschulden von Hilfspersonen bei der Berechnung und Eintragung von Fristen zurechnen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2017 - 3 A 139/17 -, juris Rn. 8;… Beschl. v. 16. August 2016 - 3 A 57/15 -, juris Rn. 16 f. m. w. N.; BVerfG, NJW 2002, 3014 [3015];… BGH, Beschl. v. 13. Juli 2015 - AnwZ [Brfg] 20/15 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 A 397/17
Versäumung der Antragsfrist; Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist; Verschulden; …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Hierfür muss er u. a. sicherstellen, dass der Zeitpunkt des Fristablaufs in einem Fristenkalender notiert und dies in der Akte vermerkt wird (SächsOVG, Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 A 397/17 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.).
- VGH Bayern, 19.01.2026 - 22 B 25.1188
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Versäumung der Klagefrist, …
Versäumt er dies, muss er sich ein etwaiges Verschulden von Hilfspersonen bei der Berechnung und Eintragung von Fristen zurechnen lassen (…SächsOVG,, B.v. 1.12.2025 - 3 B 156/25 - juris Rn. 16; B.v. 14.7.2021 - 3 B 38/21 - juris Rn. 13 m. w. N.;… BVerfG, B.v. 27.3.2002 - 2 BvR 636/01 - juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 01.12.2025 - 3 B 156/25
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist durch Behörde; elektronisches …
Versäumt er dies, muss er sich ebenso wie ein Rechtsanwalt ein etwaiges Verschulden von Hilfspersonen bei der Berechnung und Eintragung von Fristen zurechnen lassen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. August 2016 a. a. O. m. w. N., und Beschl. v. 14. Juli 2021 - 3 B 38/21 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… BVerfG, Beschl. v. 27. März 2002 - 2 BvR 636/01 -, juris Rn. 6).
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